Diskussion:Volksgerichtshof/Archiv

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Yhdwww in Abschnitt Amtsbezeichnung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Anzahl: 570?

Ich zweifele daran, dass die Angabe 570 Richter und Staatsanwälte zutrifft. Waren beim V. tatsächlich soviele Juristen tätig oder bezieht die Zahl die allerorts errichteten Sondergerichte mit ein? --Andrsvoss 23:35, 16. Okt 2003 (CEST)

Die Zahl dürfte wohl stimmen und erfaßt nicht die übrigen Sondergerichte, die wohl viel mehr Richter beschäftigt haben. Die hohe Zahl ergibt sich aus der Anzahl der ehrenamtlichen Beisitzer (vgl. meinen Beitrag). Rolf 20:29, 24. Mär 2004 (CET)

Abkürzung VGH

Ich schlage vor, den Volksgerichtshof nicht mit VGH abzukürzen, da diese Abkürzung aktuell für die Verwaltungsgerichtshöfe verwendet wird. Es tut schließlich nichts, den Namen einfach auszuschreiben, was auch eventuellen Verwirrungen vorbeugen dürfte.

Oh ja, da bin ich auch sehr dafür. Das führt sonst zu merkwürdigen Missverständnissen. --103II 11:14, 9. Nov. 2006 (CET)
Hab ich mal gemacht, da ich es genau so sehe. --Erzer 22:56, 17. Feb. 2007 (CET)
Jetzt wird die Abkürzung aber (wieder) in der Einleitung angeführt. Gab es die Abkürzung seinerzeit tatsächlich? Ggf. sollte zumindest ein Hinweis erfolgen, dass es sich um eine während des Bestehens - aber nicht mehr heute - übliche Abkürzung handelt. --Nixx 14:17, 15. Dez. 2007 (CET)

Aufbau, bzw. Organisation, Senate, Richter

Wie war der Volksgerichtshof aufgebaut? Hier wird von Senaten gesprochen, aber keine Anzahl genannt. Es wird nur der erste (Freisler-)Senat erwähnt und dass es da mehr in Freislers relativ kurzer Amtszeit mehr Todesurteile gab als bei allen anderen Senaten zusammen. Wie wurde in den anderen Senaten Unrecht gesprochen? Außer zu Freisler gibt es kaum Informationen über Richter. Wer waren die? Welche Entscheidungen haben sie getroffen? Es entsteht der Eindruck, dass Freisler alleine der Volksgerichtshof war, obwohl der Volksgerichtshof ja schon acht Jahre vor Beginn seiner Arbeit dort bestand und er "nur" zweieinhalb Jahre dort wütete. So könnte beim Leser das Zerrbild entstehen, dass es sich hier nur um einen "Irren" gehandelt hat, dabei handelt es sich ja um einen Apparat an dem viel mehr Täter beteiligt waren, die sich hinter dem spektakulären Menschenverachter Freisler verstecken können.--Bruno Barrique 05:21, 31. Jan. 2010 (CET)

Für eine erste Orientierung: im Artikel wird unter siehe auch auf die Liste der Richter am Volksgerichtshof, von dort auf die Kategorie:Richter (Volksgerichtshof) verwiesen.
ansonsten hilft hier nur mittun ! , die Lücken können nur gemeinsam geschlossen werden. --Goesseln 14:30, 31. Jan. 2010 (CET)

Freislers Tod

Hier steht "herabfallender Balken", in seinem eigenen Artikel steht "Bombensplitter"... -- megA 12:38, 3. Jul. 2008 (CEST)

Wenn das keiner genau weiss, sollte man einfach hinschreiben, er sei durch den Bombenangriff zu Tode gekommen und das mit dem Balken löschen. (nicht signierter Beitrag von 91.39.241.56 (Diskussion | Beiträge) 08:54, 8. Jul. 2008 (CEST))

Präsidenten-Lücke

gibt es irgendwie einen nachvollziehbaren oder erwähnenswerten Grund für die Präsidenten-Lücke 1934 bis 1936? -- 88.65.251.16 21:50, 13. Apr. 2010 (CEST) aka Hartmann Schedel Prost

Wilhelm Bruner (* 1875), Senatsvorsitzender, geschäftsführender VGH-Präsident 1934–1936. steht so bei Liste der Richter am Volksgerichtshof.
das ist kein Grund, sondern nur eine Beschreibung des Zustandes.--Goesseln 22:14, 13. Apr. 2010 (CEST)
nun ja ich schaue natürlich zuerst hier in die Liste der Präsidenten - und da klafft nun mal die Lücke. Dir aber danke schön für die prompte Reaktion und Lösung des Rätsels -- 92.74.62.205 13:06, 14. Apr. 2010 (CEST) aka Hartmann Schedel Prost

Verhältnis zu Reichsgericht?

Könnte (müsste) man - für Laien wie mich - nicht das Verhältnis bzw. die Aufgabenteilung zum Reichsgericht erläutern? --Pradatsch 10:32, 19. Apr 2005 (CEST)

Der Volksgerichtshof hat das Reichsgericht bzgl. der erstinstanzlichen politischen Strafrechtsprechung abgelöst. Das Reichsgericht blieb daneben für die (Revisions-)Rechtsprechung in allgemeinen Strafsachen zuständig. Der Volksgericht agiert somit weder über- noch unter sondern quasi neben dem Reichsgericht.

-- Curatore 17:11, 13. Mär. 2011 (CET)

Bildunterschrift zu: "Feierliche Eröffnung des Volksgerichtshofs..."

Wer hat denn dies unsinnige Datum, nämlich den "1. Juli 1934", als Datum der feierlichen Eröffnung unter das Bild geschrieben?

Da hat jemand irgendwelche Dokumente nicht zuendegelesen, denn:

Der 2. (und auch nicht der 1.) Juli 1934 war zwar für diese feierliche Eröffnung i n A u s s i c h t g e n o m m e n worden. Daraus wurde dann aber nichts, weil eine Vielzahl der ehrenamtlichen Richter, soweit SA-Leute, dem "Röhm-Putsch", der bekanntlich am 30. Juni 1934 "stattfand", zum Opfer gefallen waren. Und es wäre natürlich ein verheerender Eindruck entstanden, wenn ein Teil der handverlesenen "Richterschaft", nämlich die besonders parteiischen Nicht-Juristen, sich durch leere Stühle hätten vertreten lassen müssen, weil sie gerade in der Nacht zuvor ermordet worden waren.

Vielleicht geht mal bitte derjenige, der dies Datum als Bildunterschrift verbrochen hat, in sich und berichtigt es.

Das tatsächliche Eröffnungsdatum war nämlich der 14. Juli 1934. (Nachzulesen bei: Jahntz/Kähne, vgl. Literaturliste, S. 49, ausführlicher bei: Günther Wieland, Das war der Voilksgerichtshof, Pfaffenweiler 1989, S. 12.

Bernhard Jahntz (nicht signierter Beitrag von 93.219.51.24 (Diskussion) 00:04, 20. Apr. 2011 (CEST))

Geht's im Ton ein bisschen höflicher? Geh mal in dich. Alte Schule (Diskussion) 14:06, 13. Mär. 2012 (CET)

Zur Rückänderung von Benutzer Benatrevqre mit diesem unverständlichen Text:

"rv, keine Verbesserung: a. Angabe Linkverortung unüblich; b. falsche Positionierung".

"a" ? - "Linkverortung"? - "b"? - Wie? Was? - Da bin ich nun ganz anderer Meinung!

1.) Wer bestimmt denn hier die Regeln? Benutzer Benatrvqre doch wohl nicht allein.

2.) Es ist durchaus üblich - und auch notwendig und gut -, diesen Hinweis auf den Ursprung einer Web-Link anzugeben. Man muss nur mal nachsehen und findet reichlich die erklärende Angabe "private Seite".

3.) Auch Wikipedia empfiehlt an einigen Stellen eine solche Angabe. Z. B. hier unter "Internetbelege" steht dies: "Zur Verwendung einer Internetseite als Quellenangabe werden folgende Angaben benötigt (siehe Wikipedia:Weblinks): publizierende Organisation (Inhaber der Website) und/oder Werk (...)".

4) Und wie reimt sich das zusammen: Erst ist es "unüblich" und dann ist es falsch "positioniert".


Selbstherrlich das? - –– --Horst bei Wiki (Diskussion) 16:31, 5. Jan. 2014 (CET)

Man findet diesen Quatsch nur, weil du ihn in unnötiger Weise überall einbaust. Und es heißt auch nicht "private Seite", sondern es sind Webseiten (!). Des Weiteren wird diese Info in keinem Fall an den Anfang des Weblinks gesetzt, denn nicht nur, dass es unschön aussieht, es gibt vielmehr dafür auch keine Grundlage, die WP-Regelungen schreiben diese Angabe mitnichten vor. Benatrevqre …?! 16:43, 5. Jan. 2014 (CET)
Dein Ton und auch dein Vorgehen ist hart an der Grenze des Hinnehmbaren. Nimm Dich mal etwas zurück!. Du bestimmt in der Wikipedia nicht allein, mein lieber Freund! Dein Auftreten wirkt sehr rechthaberisch. Und was Du da von Dir gibst, ist schon seltsam. Deinen selbstgemachten drolligen Regelungen fehlt irgendwie der Witz. Du wirst es nicht verstehen, aber auch eine von Dir so schlau und so verdreht konstruierte Regel "(...) es heißt auch nicht "private Seite", sondern es sind Webseiten (!)." ergibt nicht unbedingt einen Sinn. –– --Horst bei Wiki (Diskussion) 17:06, 5. Jan. 2014 (CET)
Wie es in den Wald hineinschreit, so schallt es normalerweise auch wieder heraus ("selbstherrlich" usw.), weshalb ich keinen Grund zu Kritik an meinem Ton sehe. Ich bin einer der Hauptautoren dieses Artikels und verwehre mich gegen falsch positionierte und allgemein unnötige Angaben. Ich betrachte dies als zwingende und stete Qualitätssicherung. Inhaltlich halte ich deine Bearbeitung weiterhin für unbegründet und erachte sie in dieser pauschalen Form allenfalls als eine ABM-Maßnahme, die lediglich Nacharbeit verursacht, als dass sie letztlich hilft. --Benatrevqre …?! 18:32, 5. Jan. 2014 (CET)
Dir kann man schreiben, was man will, Du scheinst das immer nicht vollständig zu lesen oder zu verstehen. "Selbstherrlich" war mit einem Fragezeichen versehen, F-r-a-g-e-.... Wernn man Deinen (Ziat) "Quatsch", Deine "quatschigen" Argumente mit Leichtigkeit widerlegt, geht's Du großzügig drüber weg: siehe oben. Die Sätze sind ja ev. auch etw. lang und schwer, oder?
Deine neuerliche Selbstdarstellung einerseits und Dein ständiges Infragestellen von Ergänzugen oder Korrekturen anderer Mitstreiter bei Wikipedia sprechen für sich oder gegen Dich. – Hauptautor nach Anzahl der "Klicks": wie vielleicht ein Zwischenraum dazu, einen Buchstaben geändert, eine Verbesserung eines Autors rückgängig gemacht...? Ganz Toll! ––--Horst bei Wiki (Diskussion) 19:41, 5. Jan. 2014 (CET)
Ich stelle fest, dass zur eigentlichen Sache deinem erneuten Diskussionsbeitrag kein triftiger Grund zu entnehmen ist. Daher würde ich dir empfehlen, im Glashaus nicht mit Steinen zu werfen, und darüber wäre es hilfreich, du leistet überhaupt mal diesselbe die WP verbessernde Qualitätssicherung wie ich es tue. Und deine sinnfreien Vergleiche tun da übrigens ebenso wenig zur Sache, sondern sind vielmehr Ausdruck deines Unvermögens, meiner begründeten Kritik an deiner jüngsten Bearbeitung dieses Artikels tragfähige Sachargumente entgegen zu bringen, stattdessen kommen Ausflüchte und absurde Unterstellungen. Benatrevqre …?! 11:00, 6. Jan. 2014 (CET)

Nennt man das Selbstbeweihräucherung oder Verbohrtheit oder beides? Es ist für mich hier vergeudete Zeit. Du setzt Dir da was in den Kopf und versuchst es nachträglich irgendwie zu begründen. Und wenn man Deine absurde Begründung widerlegt, schnappst Du ein und kommst einfach mit neuen verdrehten Argumenten. Hältst Du Dich für unfehlbar? Kannst Du Kritik nur ausüben, aber an Dir selbst nicht vertragen? Schlag Dich mit anderen Leuten rum. –--Horst bei Wiki (Diskussion) 14:04, 6. Jan. 2014 (CET)

Du stellst wieder nur unsinnige, weil vom Kern der Diskussion fliehende Fragen, die bei der Verbesserung des Artikels keine Rolle spielen. --Benatrevqre …?! 15:42, 7. Jan. 2014 (CET)

Keine Aufarbeitung in der DDR ?

Wenn der Artikel vollständig ist dann fand eine juristische Aufarbeitung der Unrechtsjustiz in der DDR also überhaupt nicht statt ? (nicht signierter Beitrag von 88.65.215.228 (Diskussion) 17:29, 8. Mär. 2015 (CET))

Man muss nicht davon ausgehen, dass der Artikel vollständig ist. Liegt dir zufällig reputable Fachliteratur über die Aufarbeitung in der DDR vor? Benatrevqre …?! 15:03, 9. Apr. 2015 (CEST)

Abkürzung "VGH"

Die Abkürzung "VGH" wird normalerweise für "Verwaltungsgerichtshof" verwendet, z.B. VGH München. Mich schüttelt es, wenn Ihr hier so nonchalant mit der Abkürzung "VGH" umgeht. Viele Grüße --ErwinLindemann (Diskussion) 10:52, 2. Jul. 2015 (CEST)

Die Verwendung dieser geläufigen Abkürzung ist in geschichtswissenschaftlichen Abhandlungen üblich, siehe z. B. hier. Benatrevqre …?! 17:49, 16. Jul. 2015 (CEST)

Übersetzung -> English Wikipedia

English Wikipedia wants a translation of this, please. - 30 november 2005 (nicht signierter Beitrag von 200.141.126.78 (Diskussion | Beiträge) 00:04, 1. Dez. 2005 (CET))

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: IllCom (Diskussion) 20:03, 31. Aug. 2017 (CEST)

Abschnitt "Aufgabe"

Den Bezug auf das Wörterbuch des Unmenschen habe ich gelöscht, weil er einen Anachronismus darstellt: dieses Wörterbuch ist nach 1945 vor allem aus Wörtern aus dem Sprachschatz der Nationalsozialisten zusammengestellt worden.

Was mit dem Hinweis an dieser Stelle gesagt werden sollte, läßt sich auch anders ausdrücken.--Ulula 20:38, 31. Jan 2006 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: IllCom (Diskussion) 20:03, 31. Aug. 2017 (CEST)

Opfer des Volksgerichtshofs (Auswahl besonders prominenter Personen)

Wie ist das "prominent" zu verstehen? Ab wann ist jemand "prominent" im Sinne dieser Liste? Gruss --Alter Ego 14:31, 11. Jun 2006 (CEST)

Formulierung ist inzwischen anders, daher
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: IllCom (Diskussion) 20:10, 31. Aug. 2017 (CEST)

VGH durch BPräsident in Ö

..installierbar? Im Orf wurde erwähnt, dass man aktuell unter besonderen Umständen (im Kriegsfall?) einen VGH installieren könnte, stimmt das? --14:36, 10. Aug 2006 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: IllCom (Diskussion) 20:03, 31. Aug. 2017 (CEST)

Bildunterschrift zu: "Feierliche Eröffnung des Volksgerichtshofs..."

Wer hat denn dies unsinnige Datum, nämlich den "1. Juli 1934", als Datum der feierlichen Eröffnung unter das Bild geschrieben?

Da hat jemand irgendwelche Dokumente nicht zuendegelesen, denn:

Der 2. (und auch nicht der 1.) Juli 1934 war zwar für diese feierliche Eröffnung i n A u s s i c h t g e n o m m e n worden. Daraus wurde dann aber nichts, weil eine Vielzahl der ehrenamtlichen Richter, soweit SA-Leute, dem "Röhm-Putsch", der bekanntlich am 30. Juni 1934 "stattfand", zum Opfer gefallen waren. Und es wäre natürlich ein verheerender Eindruck entstanden, wenn ein Teil der handverlesenen "Richterschaft", nämlich die besonders parteiischen Nicht-Juristen, sich durch leere Stühle hätten vertreten lassen müssen, weil sie gerade in der Nacht zuvor ermordet worden waren.

Vielleicht geht mal bitte derjenige, der dies Datum als Bildunterschrift verbrochen hat, in sich und berichtigt es.

Das tatsächliche Eröffnungsdatum war nämlich der 14. Juli 1934. (Nachzulesen bei: Jahntz/Kähne, vgl. Literaturliste, S. 49, ausführlicher bei: Günther Wieland, Das war der Voilksgerichtshof, Pfaffenweiler 1989, S. 12. (nicht signierter Beitrag von 93.219.51.24 (Diskussion) 00:04, 20. Apr. 2011 (CEST))

Korrekt. Nächstes Mal – besonders beim Vorliegen der Fachlit. – bitte gleich selbst ändern. --IllCom (Diskussion) 20:50, 31. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: IllCom (Diskussion) 20:50, 31. Aug. 2017 (CEST)

Wer ist zu sehen?

Wer sind wir?

nebenstehendes Bild stammt aus dem Bundesarchiv. Vermutlich sind die Leute bekannt?! Wer kennt sie? Bitte auf Commons in der Bildbeschreibung und Kategorisierung ergänzen! Dankeschön ...Sicherlich Post 20:36, 6. Dez. 2008 (CET)

Hab die Beschreibung vom Bundesarchiv in die Bildbeschreibung eingefügt: Ang. sind das Heinrich [sic] Lautz, Roland Freisler und Hermann Reinecke.--IllCom (Diskussion) 20:10, 31. Aug. 2017 (CEST)

Verknüpfen oder trennen?

"Im August 1942 wurde Roland Freisler Präsident des Volksgerichtshofs. [...] Das Gebäude Bellevuestraße 15 wurde bei dem schweren Luftangriff der USAAF vom 3. Februar 1945 zerstört. An dem Tag fand die Verhandlung gegen den späteren Richter am Bundesverfassungsgericht Fabian von Schlabrendorff statt. Wegen eines Luftangriffs wurde Freisler auf dem Fluchtweg in den nächsten Luftschutzkeller tödlich verletzt. [...]"

Derselbe Luftangriff oder ein anderer? --Franz (Fg68at) 18:25, 29. Sep. 2017 (CEST)

War derselbe, wenn ich das richtig verstanden habe. --IllCom (Diskussion) 18:58, 29. Sep. 2017 (CEST)

Amtsbezeichnung

Im Artikel ist einmal von Volksrichtern, einmal von ehrenamtlichen Richtern und einmal von ehrenamtlichen Beisitzern die Rede. Im Artikel (und Lemma) Hans Petersen (Laienrichter) wird noch der Begriff Laienrichter ist Spiel gebracht. Wie lautete denn die offizielle Bezeichnung? Und welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hatten denn die Nicht-Berufsrichter? Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 00:32, 29. Dez. 2015 (CET)

Ehrenamtliche Richter, ehrenamtliche Beisitzer und Laienrichter sind das gleiche, Volksrichter meint hier wahrscheinlich einfach nur Richter am Volksgerichtshof. MfG--Yhdwww (Diskussion) 15:31, 16. Nov. 2019 (CET)