Diskussion:Volkstribun

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Phi in Abschnitt Plebejer, also Nicht-Adlige
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zur vorigen version Der Beitrag "Das Volks Tribunat war ein niederes Amt ....", bedarf meines Erachtens eine Korrektur, bzw. einer präzisseren Darstellung, die alle Epochen der der römischen Geschichte genau differenziert.

Um ein Beispiel zu nennen. Eine der Säulen, der Macht, auf der sich der erste "Kaiser" Augustus stütze war die tribunizische Gewalt, die er sich auf Lebzeit übertragen liess.

Was ist "Magistrage"? Erscheint mir erklärungsbedürftig. Meffo

War ein Tippfehler, lieber Meffo; ich hab`s korrigiert. --Φ

moderne Bedeutung

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Ich hörte den Begriff zuletzt in Verbindung mit Herrn Lafontaine. Vielleicht könnte man diese neue Bedeutung/Verwendung des Begriffs auch unterbringen.Werther359 09:35, 2. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Wieso fehlt hier die Erwähnung Adolf Hitlers? WTF? 46.115.66.67 11:01, 15. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Der war Reichskanzler, nicht Volkstribun. --Φ (Diskussion) 11:20, 15. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Überarbeitung des Artikels

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Der ganze Artikel ist IMO überarbeitenswert, ich habe heute damit angefangen. D. h. es ist noch und weiterhin eine Baustelle. Aktuell verändert: * Gliederung im Text (nicht wirklich sinnvoll, doch auf die Schnelle tragbar - wird verändert) * Quellen angegeben, weitere Literatur angegeben * Liste der tr. pl. der späten Republik (133 - 43) angefangen (diese wird sukzessive ausgebaut. Quellen und Literatur dafür sind vermerkt, primär Thommen und Bleicken (1955)--Polemos 22:49, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ich wünsche viel Erfolg bei der in der Tat sinnvollen Erweiterung (und werde nach Maßgabe meiner knappen Zeit auch versuchen, mich zu beteiligen), habe aber meine Zweifel, ob eine Liste der Tribunen in den Artikel sollte. Sie wäre tendenziell ja ähnlich umfangreich wie die Liste der römischen Konsuln und sollte daher ausgelagert werden.--StefanC 07:17, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Von mir aus kann die Liste gerne ausgelagert werden (wie bei den Coss.), ich will mich nur nicht mit "administrativen" Fragen befassen, da fühle ich mich nicht kompetent. Bis 43 wird die Liste auf jeden Fall gehen, danach könnte man schauen, ob man die Fasti der Zeit vor 133 auswertet, der Prinzipat bzw. ab Caesar macht m. E. die Fortführung wenig Sinn. --Polemos 09:33, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Quellen

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Die Quellen sollten mit genauen Stellen angegeben werden, sonst bringen die rein garnichts. --Beelzebubilein 15:11, 26. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Aufgaben und Kompetenzen

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Gerne wird uns ein sachkundiger Autor präzisieren, welche Aufgaben der Volks-Tribun mit welchen Kompetenzen zu erledigen hatte. Werfur, 30.12.2010 (12:48, 30. Dez. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

1) Einfach mal den Artikel lesen, lieber Werfur, steht alles drin. 2) Unterschreibe bitte deine Diskussionsbeiträge mit zwei Strichen und drei Tilden (--~~~~); die Unterschrift kannst du auch durch den vorletzten Button oberhalb des Bearbeitungsfelds erzeugen. 3) Neue Diskussionsbeiträge bitte immer nach unten. 4) Einen guten Rutsch und alles Gute für 2011! --Φ 12:55, 30. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Verschiebung

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Ich möchte diesen Artikel gerne nach Volkstribunat verschieben, um den Titel an die Artikel Quaestur, Praetur und Consulat anzugleichen. Gibt es dazu Meinungen? --Scheidewasser 14:14, 17. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Ich bin da leidenschaftslos, so lange man nicht im Kreis geleitet wird. Wenn, dann bitte Einleitung anpassen. --Gruß Polemos Diskussion 18:55, 17. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Unter dem Lemma "Volkstribunat" stand der Artikel schon bis 2007. Ich habe die seinerzeitige Verschiebung begrüßt, weil sie das Verlinken vereinfacht. Ich würde eher die Lemmata der anderen Magistraturen hinterfragen, halte mich aber aus der vor kurzem wohl begonnenen Diskussion bewusst heraus.--StefanC 20:59, 17. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Stellung des Volkstribunen

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Offensichtlich war DER Volkstribun vom Volk gewählt und handelte im Namen und unter Billigung des Volkes gegen die selbsternannte durch nichts legitimierte Herrschaft!

Deshalb war er auch unantastbar, weil er vom Volk geschützt wurde. Er hatte sozusagen ebenso viele Leibwächter wie Volksangehörige vorhanden waren, abzüglich der Beherrscher.

Der Volkstribun war DER legitimierte Volksführer. Kein Wunder, daß sich sofort die Beherrscher und Versklaver des Volkes gegen seine Stellung wandten. Seine Aufgabe und seine Legitimation waren in jedem Fall allumfassend. (nicht signierter Beitrag von 87.161.75.4 (Diskussion) 06:11, 1. Dez. 2014 (CET))Beantworten

Irgendwie widersprüchlich

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Unter den Änderungen durch Sulla wird zum einen genannt, dass Tribunen keine weiteren Magistrate bekleiden durften, dann wird aber ausgesagt:

„Im Rahmen seiner Neuordnung der Ämterlaufbahn wurde das Volkstribunat Teil des cursus honorum und der Ädilität gleichgestellt.“

Wie kann aber ein Volkstribun Teil der Ämterlaufbahn sein, wenn danach kein anderes Amt mehr ausgeübt werden durfte? Nach meinem Verständnis ist das keine Laufbahn. Und was soll die Gleichstellung mit den Ädilen bedeuten, wenn danach ja keine Quästur folgen durfte?--WerWil (Diskussion) 01:14, 12. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ja in der Tat. Tatsache ist, dass Sulla die Ämterlaufbahn abgeändert hatte. Er gliederte das Volkstribunat aus dem cursus honorum nämlich wieder aus. Das hatte zur Folge, dass ein ehemaliger Volkstribun tatsächlich im Rahmen des cursus nichts mehr werden durfte. Da so etwas alles belegt gehört, greife ich derzeit nicht ein, weil mir eine valide Quelle, die genau das belegt, derzeit nicht vorliegt (unzureichend aber wegweisend: hier). --Stephan Klage (Diskussion) 09:21, 12. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ich sehe hier keinen Widerspruch. Mit dem Tribunat war die Ämterlaufbahn als solche beendet. Gleichwohl wurde sie in den cursus honorum aufgenommen und der Ädilität gleichgestellt. Mit dieser Gleichstellung wurde den Tribunen das Recht auf einen Sitz im Senat eingeräumt, die Prätur oder höhere Ämter zu erlangen wurde ihnen allerdings unmöglich gemacht. Als rein plebejisches "Amt" war der Volkstribunat zuvor kein Teil des cursus und konnte von jedem Plebejer erlangt werden, nun war die Quaestur und senatorischer Rang Voraussetzung mit den daraus folgenden Einschränkungen des sich ergebenden Intervalls. So weit zumindest mein Verständnis. --Tusculum (Diskussion) 10:41, 12. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Könntest du das vielleicht auch so im Text verdeutlichen? Die Weiterungen, dass etwa damit Plebejern der Zugang zum Tribunat entzogen wurde, werden dort gar nicht deutlich. Vielleicht könnte man auch konkret aussagen, dass das Tribunat nun (wie bei den Ädilen) eine Quästur voraussetzte. Ich fürchte auch, dass vielen Lesern es nicht verständlich ist wie ein senatorischer Rang Voraussetzung und dann ein Senatssitz Folge sein kann.--WerWil (Diskussion) 12:22, 12. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Richtige Verlinkung

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Warum kann man denn nicht vom englisch-sprachigen Wikipedia direkt auf diesen deutschen Artikel zugreifen? Auch von hier aus kann man nicht unter "Sprachen" direkt zur anderen Seite... Liebe Grüsse --Oliverelsen03 (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch)

Negative Bedeutung? Wirklich?

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Davon höre ich heute zum ersten Male, dass Volkstribun abwertend gemeint sein könnte. Es ist ziemlich neutral und meint meines Erachtens einen Politiker, der Massen begeistern kann. Der Hinweis auf Guido Westerwelle ("Freiheitskämpfer und Volkstribun", Focus-Artikel) ist absurd, als Beispiel, "Volkstribun" könnte da negativ konnotiert sein. Das Wort wird da zweimal verwendet und das nicht abwertend. "Volkstribun" geht oft einher mit Jovialität. Erst kürzlich hat ein Journalist über H. G. Maaßen gesagt: "Ein Volkstribun wird er nicht mehr.", was weder positiv noch negativ ist, sondern deskriptiv und meines Erachtesn auch zutreffendes, da Maaßens Charakterzüge wenig dazu taugen, große Menschenmassen zu begeistern. --2A02:8109:31C0:2888:3FAE:F91C:BA5B:93B3 12:02, 4. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Nachvollziehbar. Habe etwas relativiert.--Stephan Klage (Diskussion) 12:44, 5. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Plebejer, also Nicht-Adlige

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Diese Formulierung war falsch. Plebejer konnten durchaus Mitglied der Nobilität, also des (Amts-) Adels sein. Ausschlaggebend für die Wählbarkeit zum Volkstribun war vielmehr, dass sie keine Patrizier waren. Habs korrigiert. --Φ (Diskussion) 18:01, 2. Sep. 2024 (CEST)Beantworten