Diskussion:Vollmacht (Völkerrecht)
Vertrag gültig, trotzdem eine Vertragspartei gemäß der eigenen Staatsverfassung nicht zum Vertragsabschluss legitimiert ist?
[Quelltext bearbeiten]Die Frage, um die es geht, steht im Titel. Sie ist im Artikel nicht geklärt. Ich würde mir wünschen, dass er um diese Info ergänzt wird.
Bsp.: Angenommen die 10. Volkskammer der DDR war gemäß ihrer Verfassung nicht aktivlegitimiert, den Einigungsvertrag mit der BRD zu schließen. Wäre er dann trotzdem gültig, wenn er von Ersterer und Letzterer geschlossen wurde?
PS: Korrektur: Angenommen der Staatsrat/ das Präsidium der 10. Volkskammer der DDR (und evtl. der Herr Günther Krause) war nicht legitimiert, den Vertrag zu schließen, u.a. weil sowohl der Beschluss zum Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD als auch in der Folge der Erlass des Gesetzes zum Vertrag zwischen der DDR und der BRD über die Herstellung der Einheit Deutschlands DDR-verfassungswidrig zustandekamen, da die 10. Volkskammer der DDR nicht dazu ermächtigt war.--2A02:908:1963:180:211F:9D5A:E2E5:E11D 03:23, 17. Nov. 2019 (CET)