Diskussion:Vollzugskraft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Excolis in Abschnitt Belege
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Justizvollzugsbeamte

[Quelltext bearbeiten]

sind bei Gerichten tätig? --Bubo 21:05, 3. Mär 2005 (CET)

Ich bin zwar kein häufiger Gast bei Gerichten, aber da laufen Leute rum, die z.B. die Eingangskontrolle machen. Ob das allerdings Justizbeamte oder Justizvollzungsbeamte sind, ist mir nicht bekannt. Man sollte mal einen Fragen. Die mit der Uniform könnten die Justizvollzungsbeamten, die mit der Jeans die Justizbeamten sein. Vielleicht könnte mal einer unser forensich tätigen WP-Kollegen hier aufklären. Danke. --Pelz 00:35, 5. Mär 2005 (CET)
Die Gerichtswachtmeister, die die Eingangskontrolle machen, den Sicherungsdienst in Sitzungen wahrnehmen etc. sind sicher keine Justizvollzugsbeamten. Es sind (Justiz-)Beamte des einfachen Dienstes (Amtsbezeichnungen: Justizoberwachtmeister, Justizhauptwachtmeister, Erster Justizhauptwachtmeister) und Angehörige des jeweiligen Gerichts. Justizvollzugsbeamte sind Beamte des mittleren Dienstes (Amtsbezeichnungen: Justizvollzugsobersekretär usw.). Da mir kein Gericht bekannt ist, bei dem Justizvollzugsbeamte tätig sind, habe ich das jetzt mal geändert. --Bubo 12:58, 5. Mär 2005 (CET)

Verwaltungsbeamte und -angestellte

[Quelltext bearbeiten]

Daß diese, wie behauptet, keinen unmittelbaren Zwang ausüben dürfen, stimmt so nicht, in einigen Bundesländern dürfen sie das sehr wohl. Im Artikel über den unmittelbaren Zwang gibt es eine entsprechende Auflistung.

  Auszug aus dem VwVG NW:
§ 62 Unmittelbarer Zwang
(1) Die Vollzugsbehörde kann unmittelbaren Zwang anwenden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen
oder keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind. § 68 Vollzugsdienstkräfte
(1) Vollzugsdienstkräfte im Sinne dieses Gesetzes sind:
2. die Dienstkräfte der Ordnungsbehörden im Sinne des § 13 des Ordnungsbehördengesetzes,

Eine Überarbeitung/Streichung dieser Aussage wäre daher sehr sinnvoll.
85.182.63.41 15:27, 19. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Belege

[Quelltext bearbeiten]

Leider fehlen dem Artikel die Belege.--Excolis (Diskussion) 20:13, 30. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Was hier der Schreiber Bubo aufgestellt hat, ist fast Richtig, denn Beamte mit einem entsprechenden Rang sind Diese alle, das andere mit dem Vollzug ist eine Handlung, sei es die Inhaftierung etc..

Wohlgemerkt, die Herrschaften die am Eingang tätig sind, machen Richtigerweise denn Sicherungsdienst und die anderen welche man, wenn es den Notwendig ist, in den Gerichtssällen sieht, haben dann die Aufgabe ´für denn Prozessschutz.

Allerdings, werden auch Diese dazu abgestellt, denn so etwas wird dann beantragt. Gruß Banjo