Diskussion:Vorgesetztenverordnung/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Pixelfire in Abschnitt Patenschaft
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Fehlendes Vorgesetztenverhältnis

Fehlt da nicht noch ein Vorgesetztenverhältnis? --Anathema 18:35, 17. Apr 2004 (CEST)

Nein, es gibt nur sechs Stück - Welches würde Deiner Meinung nach den fehlen? Weblink: [[1]] Martin Mewes 18:38, 17. Apr 2004 (CEST)
"Vorgesetzter aufgrund des Körpergewichts" ?! *duck&run* ;-) --Anathema 18:40, 17. Apr 2004 (CEST)
Ich kenne da nur noch "Vorgesetzter aufgrund des Trauscheines" ;-) ---Martin Mewes 18:43, 17. Apr 2004 (CEST)
Ich muß mich revidieren: Es ist natürlich die Vorgesetzte aufgrund des Trauscheins :-) --Martin Mewes 19:14, 18. Apr 2004 (CEST)
In der Tat, es fehlt wirklich noch eines: "Vorgesetzter aufgrund gesetzlicher Regelung", sprich: Der Verteidigungsminister bzw. der Bundeskanzler.
Ist das nun ein Witz? Ich habe diese Regelung bereits zu Anfang des Dokumentes angesprochen. Sie wird jedoch nicht über die VorgV, sondern über das Grundgesetz geregelt. --Martin Mewes 00:35, 18. Apr 2004 (CEST)
Sorry, habe ich wirklich überlesen.
Macht doch nix ... --Martin Mewes 19:13, 18. Apr 2004 (CEST)

Welche dieser Regelungen ist eigentlich die "vorrangigste"? D.h. wenn mehrere zusammentreffen, in welcher Reihenfolge sind sie zu befolgen? Streng nach Paragraphen, also zuerst §1, dann §2 usw?

Die besondere Anordnung setzt andere Vorgesetztenverhältnisse außer Kraft, da dafür zwingend Befehlsbefugnis sowohl über den "neuen" Vorgesetzten als auch über die zu Unterstellenden notwendig ist (oder, z.B. via eigener Proklamation, verschafft werden muss). Das ist auch einer der wenigen Fälle, in dem dienstgradhöhere Soldaten dienstgradniedrigeren unterstellt werden können. Einige Militärjuristen sind im übrigen der Meinung, die Vergatterung einer Wache stellt eine solche Anordnung dar, eine umstrittene Ansicht. Alle anderen Vorrangregelungen sind in der Vorgesetztenverordnung geregelt (Faustregel: besondere Anordnung, besonderer Aufgabenbereich, Fachvorgesetzte, eigene Proklamation, Dienstgrad, unmittelbarer Vorgesetzter).
Ich stimme voll und ganz zu. Na, ja - fast ;-) Die Vergatterung löst die Soldaten aus den bisherigen Unterstellungsverhältnissen aus und unterstellt die Vergatterten unter die Wachvorgesetzten. Ergo liegen die Militärjuristen diesbezüglich durchaus richtig. Ich werde umgehend eine solche "Reihenfolge" in den Artikel einbauen. --Martin Mewes 13:22, 19. Apr 2004 (CEST)

Moin! Ich schlage vor, bei den Fachvorgesetzten das z.B. zu entfernen, denn es gibt nur die drei Bereiche MMusik, MilGeo und San.

Weiterhin ist die Aussage, der letzte Befehl gilt m.E. falsch, denn es muss berücksichtigt werden, wer welchen Befehl ausgesprochen hat. Wenn der Disziplinarvorgesetzte Links um befiehlt, kann und darf der Gruppenführer, der auch Vorgesetzter ist, nicht anders entscheiden. Gruß K.

Hallo, wieso entfernen? Er steht doch in der VorgV und verdient deshalb auch die gleiche beachtung wie VorgV §1.
Deine Aussage zum letzten Befehl stimmt überigens nicht.
  • Beispiel 1: Kanonier Dosenkohl geht am Stab vorbei, der Kommandeur kommt raus und sagt: "Herr Kanonier, bringen Sie diesen Brief zum Chef 3./!" D. geht zur 3./ und begegnet auf dem weg dahin dem StUffz pixelFire. Dieser befiehlt dort dem D.: "Sie jetzt sofort zur Wache, Tor schließen lassen wegen Diebstahl. Marsch Marsch!" Daraufhin ist D. verpflichtet mir (SU p.) zu melden dass er einen anderen Auftrag hat. Ich muss dann die Dringlichkeit der beiden Befehle abwägen und entscheiden, was er tun soll. Da mein Befehl wichtiger ist als ein Postgang befehle ich D. "Egal. Schnell zur Wache. Ausführung". Wenn ich eine Stunde später den Kommandeur an der Strippe habe, muss ich das natürlich auch begründen, aber der letzte Befehl zählt.
aber
  • Beispiel 2: Der arme Kanonier Dosenkohl (1./) geht wieder durch die Kaserne. Da kommt der StUffz Meier (3./) an und sagt: "Sie jetzt zum Sportplatz, dort unterstützen beim DSA" gleichzeitig treffe ich, der StUffz pixelFire (3./) ein und sage "Nein. Sie jetzt in den T-Bereich. Dort in der Fahrbereitschaft melden, dass die 3./ in 20 Minuten einen KOM braucht." SU Meier beharrt aber darauf dass D. zum Sportplatz geht. Als ich beginne mich mit Meier über Sinn und Dringlichkeit unserer Befehle auseinanderzusetzen sagt D. "Ich gehe jetzt schnell zur Fahrbereitschaft, melde dort und gehe dann sofort zum Sportplatz. Melde mich ab." und zischt ab. Fazit: Rechtmäßig. Geben 2 gleiche Vorgesetzte (hier beide nur nach VorgV §4(3)) gleichzeitig unterschiedliche Befehle und können diese sich nicht einigen hat der Befehlsempfänger zu entscheiden, wie er vorgeht und wessen Befehl er (ggf. zuerst) ausführt. Hierbei sollte natürlich wieder die Wichtigkeit zugrunde gelegt werden.


Sinn der "letzter Befehl zählt" Regel ist es, schnell auf eine Lageänderung reagieren zu können. Im Hinterkopf sollte dem Vorgesetzten, der die Entscheidung trifft aber immer die Frage sein: "Wie würde der andere Befehlsgeber entscheiden, wenn er von der Lageänderung wüsste?"


PS: Bitte unterzeichne deine Diskussionsbeiträge mit zwei Bindestrichen und vier Tilden (--~~~~). Grüße --pixelFire Bierchen?!? 23:16, 20. Apr 2006 (CEST)
zum Beispiel 1: In diesem Fall kann doch der Kanonier Dosenkohl aus eigener Arroganz u. Machtvollkommenheit entscheiden, daß der Auftrag vom SU Pixelfire dringlicher ist, daher diesen ausführen. Danach: "Wenn ein Auftrag ausgeführt ist, wird zum vorangehenden zurückgekehrt." - Die Lage stellt sich anders da, wenn z. B. der Kdr ebenfalls Laufschritt befohlen hat, weil dem Kanonier dann die höhere Dringlichkeit des Toreschließenlassens nicht so einsichtig ist. - Außerdem wird der Kdr wahrscheinlich niemandem nachtelefonieren, weil wenn ein Postgang kurz unterbrochen und danach weiter ausgeführt wird, bekommt er das (wenn Kanonier Dosenkohl einigermaßen schnell läuft) gar nicht mit. --84.154.85.40 22:05, 16. Jan. 2009 (CET)


Moin! Ich habe die VorgV nochmal gelesen und der §2 gibt eigentlich nichts her. 1986 lernte ich noch, dass es nur die drei Fachforgesetzte gibt. Dunkel erinnere ich mich, dass es eine Änderung in den Laufbahnen der Uffz gab - wo man an Bord auch von Spezialisten (FachUffz) sprach.

Fachunteroffiziere sind Unteroffiziere, die in einer berufsnahen Verwendung eingesetzt werden. Sie können bereits mit höherem Dienstgrad eingestellt werden. Die Ausbildung ist vor allem im allgemein-militärischen Bereich gestrafft. Vorteil: es stehen schnell 'fachlich gut ausgebildete Spezialisten der Truppe zur Verfügung, Nachteil: diese Fachunteroffiziere können, wenn überhaupt, nur stark eingeschränkt als militärische Führer eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang hat die Soldatenlaufbahnverordnung übrigens was interessantes zu bieten. Sie spricht neben den 3 Fachdiensten (San, MilGeo, MilMusik) immer noch vom allgemeinen Fachdienst. Damit ist wohl alles gemeint, was nicht unmittelbar mit der "Schlammzone" zu tun hat und auch außerhalb der Bundeswehr ausgebildet wird: Verwaltung, Nachschub, Instandsetzung, der "Troß" eben. Und da tauchen dann andere Beispiele auf, die man durchaus mit "fachdienstlich vorgesetzt" beschreiben könnte. Beispiel: Der "Leiter Technische Einsatzführung" einer Instandsetzungskompanie im Dienstgrad Oberleutnant/Hauptmann ist für die Organisation und Durchführung der Instandsetzung innerhalb der Kompanie zuständig. Um diese Aufgabe zu erfüllen, muß er auch Befehle in die InstZüge geben können. Die Zugführer sind aber im Allgemeinen auch Oberleutnante/Hauptleute. Befehle kann aber nur ein Vorgesetzter geben. §1 zieht nicht; die Züge sind nicht der TEF unterstellt; §3 gilt nur für "Ordnungsdienste", §4 haut auch nicht hin, da Leiter TEF und Zugführer im selben Dienstgrad sein können (tatsächlich kann der Leiter auch mal einen niedrigeren Dienstgrad haben); §5 geht auch nicht, da die Aufgabe schonmal keineswegs "vorübergehend" ist; §6 ist nur der "Notfallparagraph". Am Ende bleibt eigentlich nur noch §2, wenn er nicht ständig zum Chef rennen soll, der dann seine Befehle herausgeben müßte... --LC 14:21, 27. Apr 2006 (CEST)
Hallo. Allgemeiner Fachdienst (FachUffze und FachFw, die Einstellung mit höherem Dienstgrad steht auf einem anderen Blatt) und Fachvorgesetzte haben nichts miteinander zu tun. Es ist unverändert, dass §2 nur für San, MilGeo und MilMusik gilt. Zugegeben, er tritt in der Bw relativ in den Hintergrund, aber die Schöpfer der VorgV hatten wohl ihre Gründe dafür. ;) Bei deinem Beispiel übersiehst du was. Der "Leiter Technische Einsatzführung" hat mit Sicherheit vom KpChef eine Dienstanweisung. In dieser wird sein Besonderer Aufgabenbereich definiert. Dadurch ist er im Rahmen dieser Aufgaben Vorgesetzer nach §3. Denn nicht nur Militärische Ordnungsdienste (Wache, UvD, Feldjäger, ...) fallen unter §3, zB ist auch der militärische Rechtslehrer an der USH den Lehrgangsteilnehmern gegenüber §3 Vorgesetzer. --pixelFire Bierchen?!? 16:32, 28. Apr 2006 (CEST)

Derr letzte Befehl gilt - da streiten sich meine Kameraden und auch die Vorgesetzten. Der S3StOffz der vorgesetzten Dienststelle hat für seinen gesamten Geltungsbereich einen Befehl erlassen. Ein Abteilungsleiter, der den Befehl kennen muss, befiehlt entgegen dieses Befehls (Kein Notfall). Unser Abteilungsleiter stellt den Befehl in Frage, da er gegen den Befehl des Vorgesetzten läuft. Ich denke aber, das kann man totdiskutieren oder aussitzen (smile). PS: Ich wollte nun nicht meinen Einwand oben löschen, sonst ist der Sinn der Folgebeiträge futsch. Gruß --Mueller-km 20:25, 26. Apr 2006 (CEST)

Der Sinn der Faustregel "letzter Befehl gilt" hat bereits pixelFire erläutert. Wenn ich einen Befehl erhalte, der mir die Ausführung eines zuvor gegebenen unmöglich macht, dann habe ich Befehlsgeber darauf hinzuweisen, dass ich bereits im Auftrag eines anderen Herrn unterwegs bin. Der kann sich dann überlegen, ob er sich einen anderen sucht, oder auf seinem Befehl beharrt. Wenn er letzteres tut, wird er schon seine Gründe haben und mit den Konsequenzen leben können. Als Befehlsempfänger bin ich jedenfalls aus dem Schneider, denn die Verantwortung trägt der Befehlsgeber. Mit dem armen Kanonier Dosenkohl wird also niemand streiten, und auch die Juristen tun das nicht, denn die gehen auch von diesem Grundsatz aus. --LC 11:20, 27. Apr 2006 (CEST)

Moin! Armer Kanonier Dosenkohl - frei nach dem Motto - ich werde Euch den Tunnel am Ende des Lichtes zeigen. Merci --Mueller-km 23:15, 27. Apr 2006 (CEST)

Wenn ich mich an meinen Offizierslehrgang richtig erinnere, gab es zwei typische Beispiele für Fachvorgesetzte:

  1. Der Truppenarzt gegenüber allen Angehörigen des Sanitätsbereichs. (Der Truppenarzt ist dem Sanbereich gegenüber zumindest kein Vorgesetzter nach §§ 1, 3, 5 oder 6. Zwar zieht § 4 in der Regel, aber eben nur, wenn Truppenarzt und SanSoldaten der selben Einheit angehören oder sich innerhalb einer umschlossenen militärischen Anlage befinden - das muss ja nicht immer der Fall sein. Übrigens steht der Truppenarzt auch in der Aufzählung zu § 3, da aber nur in seiner Funktion als Arzt gegenüber seinen "Patienten" und nicht gegenüber seinen "Mitarbeitern".)
  2. Der "Dirigent" einer Musikformation gegenüber den Musikern. (Auch hier greifen §§ 1, 3, 5 und 6 ins Leere und oft auch § 4, da der "Dirigent" nicht immer Dienstgrad-höher sein muss.--195.145.180.106 19:29, 4. Jan. 2007 (CET)

Zu §1: Ist der KpFw nicht gleichzusetzen mit einem ZgFhr/TeFhr für den gesamten Innendienst? Damit würde er aus der tabellarischen Übersicht rausfallen und die entsprechende *-Erläuterung könnte ersatzlos gestrichen werden. -> siehe auch Kompaniefeldwebel --Ranger_1 21:05, 09. Jan 2007 (CEST)

Welche Vorgesetzten hat den etwa der Leiter einer Bataillonsstabsabteilung? Vermutung: Er ist truppendienstlich (§1) dem Chef der ersten Kompanie unterstellt (dann dem Kommandeur, dem Brigadekommandeur etc.) und fachdienstlich (§ 2) direkt dem Kommandeur, da der Kompaniechef diesen Dienst nicht leitet. --84.154.85.40 22:12, 16. Jan. 2009 (CET)
Der Spieß (KpFw) ist gleichzeitig Leiter des Kompanieführungstrupps. Nur den Soldaten dieses Trupps gegenüber ist er als Truppführer(!) unmittelbarer Vorgesetzter (§1). In seinem Aufgabenbereich(!) als Spieß ist er wie im Artikel richtig beschrieben nach §3 der Klientel bis einschl. HFw vorgesetzt. Und bitte nichts durcheinanderbringen, wer wem gegenüber nach §2 vorgesetzt ist, steht im Artikel. Diese VorgEigenschaft scheidet für den Kommandeur aus.;-) ---94.216.87.40 23:00, 16. Jan. 2009 (CET)
übrigens ist der Kommandeur selbst der Leiter der Bataillonsführungsgruppe (so heißt diese), in der seine Leiter der Stabsabteilungen zusammengefasst sind. Die Chefs seiner Kompanien gehören da nicht dazu, sie unterstehen ihm als Chefs der Kompanien seines Bataillons.--94.216.87.40 23:05, 16. Jan. 2009 (CET)
so verstanden. Ich bezweifle nur, daß der Spieß irgendwem gemäß §1 vorgesetzt ist, denn es gibt auch noch einen Kompanietruppführer (und das ist nicht der Spieß). Gemäß §3 ist der Spieß aber auch den SFw/OSFw vorgesetzt (sonst hieße er ja auch nicht Führer des Uffzkorps), nur nicht berechtigt, erzieherische Maßnahmen durchzuführen. --84.154.71.66 22:20, 17. Jan. 2009 (CET)

In der ZDv 10/5 Der Innendienst steht dazu folgendes: Nr. 207. Er ist Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich gemäß § 3 der Vorgesetztenverordnung (VorgV) gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften seiner Einheit. Innerhalb seiner Teileinheit ist der KpFw unmittelbarer Vorgesetzter (§ 1 VorgV). und: Nr. 204. Grundsätzlich hat jede Einheit einen Kompaniefeldwebel (KpFw). Der KpFw ... - leitet den Innendienst und den Geschäftsbetrieb im Auftrag seines Disziplinarvorgesetzten ... Ranger 1 11:54, 18. Jan. 2009 (CET)

Widerspruch

Ich will ja nix sagen, aber der erste Absatz ist wirklich ein Widerspruch Marke Bundeswehr. Zum einen soll ein Soldat einen Vorgesetzten drauf hinweisen, sofern dieser einen widersprüchligen Befehl gegenüber dem letzten Vorgesetzten erteilt. Zum anderen soll ein Soldat immer den letztgenannten Befehl ausführen. Das gleiche hatte ich in meiner AGA, Leutnant (ZgFhr) erteilt Befehlt, Fahnejnuker (GrpFhr) erteilt einen anderen. Fahnenjunker-Befehl wird befolgt = Anschiss vom Leutnant. Also bitte mal das ganze für den Zivilisten aufdröseln, ich als ex-Bundi seh da selber nicht mal durch. -- Platte Drück mich! 03:49, 18. Okt. 2007 (CEST)

Wie auch in allen anderen alltäglichen Situationen gibt es wohl auch bei der Bundeswehr fehlbare Leute, aber dennoch ist dies hier kein Forum. --Gamsbart 06:15, 18. Okt. 2007 (CEST)
Sollte ja auch kein Forumsbeitrag werden, eher ein alltägliches Beispiel, das verdeutlichen sollte, dass es immer wieder zu Konflikten bzgl. der Befehle kommt. -- Platte Drück mich! 13:35, 18. Okt. 2007 (CEST)
Das ist kein Konflikt, sondern bestenfalls ein Fehlverhalten des Führers. Wobei ich mir auch Gründe vorstellen kann, daß es kein Fehlverhalten ist: etwa, der Aganaut hat den GrpFhr aus Faulheit oder Angst nicht auf den Befehl aufmerksam gemacht. Oder ist nach Ausführung nicht zum alten Auftrag zurückgekehrt. Und selbst wenn der ZgFhr sich falsch verhält: Was ist für den selbständigen, gewissenhaften Soldaten ein vollkommen unberechtigter Anschiß ohne weitere Folgen? Richtig, gar nichts. Leutnant ausreden lassen, ihn gehorsamst (nicht aufbegehrend) auf den Sachverhalt aufmerksam machen und selbst wenn er dann "versuchen Sie nicht sich zu rechtfertigen" sagt, dann halt diesen Befehl ausführen und sich mit einem schneidigen militärischen Gruß abmelden. Is halt so. --84.154.45.113 17:53, 8. Mai 2009 (CEST)

Vorgesetzter weil General?

Ich erinnere mich dunkel daran, dass es da Regel zum Thema General gab. Ist das so? Oder eine Auslegung eines der Paragraphen? Lag es daran, dass alle Generale unmittelbare Vorgesetzte von allen nicht-Generalen sind?-- Fano 17:01, 9. Okt. 2008 (CEST)

Nein. Wenn muss einer der anderen Paragraphen greifen, in der Regel innerhalb umschlossener milit. Anlagen §4 VorgV. Generale, die zur Dienstaufsicht in die Kaserne kommen, dann meist als unmittelbare Vorg (1) oder aufgrund ihres Aufgabenbereichs (3). --Gamsbart 18:46, 9. Okt. 2008 (CEST)
Den §3 VorgV würde ich definitiv ausschließen, da für diesen ein Aufgaben bereich definiert sein muss, wie z.B. der Wachdienst und dann auch eine entsprechende Dienstpostenbeschreibung vorhanden ist. Bei §1 VorgV kommt es dann schon eher auf die Dienststelle an, denn für den §1 müssen die Soldaten demjenigen schon unterstellt sein. Also am ehesten der §4 VorgV, mit der Berücksichtigung der jeweiligen Absätze 1 und 3.--TazD 20:04, 9. Okt. 2008 (CEST)
Der § 3 VorgV trifft zum Beispiel auf den Beauftragten für Erziehung und Ausbildung zu, der in diesem seinem Aufgabenbereich durchaus Dienstaufsicht ausübt. Ein anderes Beispiel ist die Dienstaufsich des Generalinspekteurs, der z. B. auch nicht unmittelbarer Vorg eines Kommandierenden Generals eines Sanitätskommando (Beispiel) wäre. ;-) --Gamsbart 20:28, 9. Okt. 2008 (CEST)
Erg.: Der Inspekteur des Sanitätsdienstes ist dem Generalarzt des Heeres, dem Generalarzt der Luftwaffe und dem Admiralarzt der Marine im übrigen sogar Vorg aufgrund § 2 VorgV. --Gamsbart 20:37, 9. Okt. 2008 (CEST)
Nach deiner Argumentation mit dem BEA wäre auch ein ZgFhr nach §3 VorgV vorgesetzt, wenn er Dienstaufsicht betreibt. Ist er aber nicht. Zumal Dienstaufsicht kein "besonderer Aufgabenbereich" ist und der §3 spricht von einem "besonderen Aufgabenbereich". Des weiteren muss für den §3 VorgV eine Dienstanweisung vorhanden sein, die denjenigen, der den Dienst ausübt, explizit nach §3 VorgV zum Vorgesetzten macht. Es greift m.M.n. lediglich der §4 VorgV. --TazD 22:12, 9. Okt. 2008 (CEST)
Es ging nicht darum, dass Dienstaufsicht einen Aufgabenbereich darstellt. Der Aufgabenbereich des BEA umfasst die Erziehung und Ausbildung in der Bundeswehr, und nicht nur in seinem OrgBereich, und nur dort gäbe es in direkter Linie die Chance für ihn, auch unmittelbarer Vorg zu sein. Ebenso kann auch der GenInspBw kein unmittelbarer Vorg gegenüber einem Angehörigen außerhalb seines eigenen OrgBereiches sein (z.B. ZSanDstBw).
Klar, der Zugführer hat allein schon mit seiner Verwendung einen Aufgabenbereich, an oberster Stelle steht bei seinen Aufgaben die Beauftragung mit der Führung seiner Teileinheit, daher braucht man für ihn keinen besonderen AufgBereich definieren.
Der BEA ist doch aber genau so ein Dienstposten, der einen besonderen AUfgabenbereich darstellt, ebenso wie der Spießdienstposten einen besonderen Aufgabenbereich darstellt (Der Spieß ist gegenüber seinem Trupp auch unmittelbarer Vorg, gegenüber allen Msch, Uffz bis einschl. HFw der Einheit aber gemäß § 3).
Ebenso verhält es sich beim BEA. Und auch wenn ich sie persönlich noch nie gesehen habe, da ich den Dienstposten des BEA noch nie inne hatte :-), aber ich bin mir ganz sicher, dass für diesen Dienstposten eine Dienstpostenbeschreibung existiert, in der geregelt ist, wem gegenüber er im Rahmen seines Aufgabenbereiches außerhalb seiner eigenen TE vorgesetzt ist. Dass Dienstaufsicht kein Aufgabenbereich ist, sondern die Pflicht eines jeden Vorgesetzten, ist mir schon klar. Aber wie man aus dem Soldatengesetz schon herauslesen kann, es ist die Pflicht eines Vorgesetzten, und dazu muss erst einmal ein VorgVerhältnis definiert sein. --Gamsbart 22:29, 9. Okt. 2008 (CEST)
"...und dazu muss erst einmal ein VorgVerhältnis definiert sein." Sicher, und m.M.n. gilt dieses eben nur für den §4 VorgV. Aber im Endeffekt werden wir diese Frage nur dann endgültig klären können, wenn wir selber mal BEA sind oder seine Dienstanweisung zu Gesicht bekommen.--TazD 22:57, 9. Okt. 2008 (CEST)
Das stimmt so nicht, denn jeder Dienststellenleiter ist dafür verantwortlich, dass für jeden Dienstposten seiner Dienststelle eine Dienstpostenanweisung mit Regelung der Unterstellungsverhältnisse und VorgEigenschaften, Aufgaben sowie Zeichnungsbefugnis existiert oder erstellt wird. Für permanent wahrzunehmende Aufgabenbereich, die nicht mit einem Dienstposten verbunden sind, sind sog. Dienstanweisungen zu erstellen (z.B. Wache, SportOffz usw.). Für den Wachdienst existiert zwar bereits allgemein die Allg Wachanweisung, hier muss aber eine speziell für die Liegenschaft ergänzende Anweisung, die sogenannte Besondere Wachanweisung vom Kasernenkommandanten erlassen werden. --Gamsbart 06:08, 10. Okt. 2008 (CEST)
Was stimm denn so nicht? Ich hab doch nur geschrieben, dass die Frage nur dann endgültig geklärt werden kann, wenn wir die Dienstanweisung bzw. Dienstpostenanweisung des BEA lesen könnten. --TazD 12:27, 10. Okt. 2008 (CEST)
ok. Ich meinte damit, dass es mit bsoluter Sicherheit auf dieser Ebene eine entsprechende DP-Anweisung geben wird. --Gamsbart 14:42, 10. Okt. 2008 (CEST)

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Von den o. a. ist wohl nur noch Pixelfire ein Ansprechpartner!? Harry8 20:24, 14. Aug. 2011 (CEST)
Ich fürchte: Ja :) --pixelFire Käffchen?!? 08:10, 15. Aug. 2011 (CEST)