Diskussion:Vorkasse

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Monat von H7 in Abschnitt Deutschlandlastig?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vorkasse != Zahlungsart

[Quelltext bearbeiten]

Grund:

Im BGB gibt es grundsaetzlich zwei Stufen des Geschaeftsverkehrs:

  • Vepflichtungsgeschaeft (VG) und
  • Erfuellungsgeschaft (EG).

Beide sind zur Geschaeftsabwicklung notwendig und bedingen je einander.

  • VG ist z.B. ein Kaufvertrag, in dem auch die Zahlungsart festgelegt ist, und
  • EG ist z.B. die Uebergabe oder Uebereignung des Geldes oder der Ware oder der Dienstleistung oder der Forderung oder... die Zahlung mit PayPal.

Vorkasse ist ein Element (oder eine Bedingung, ein Kriterium) des VG.

Also ich sage z.B.:

"Erst muss das Geld bei, dann gibt es Ware oder Dienstleistung."

Ueblich ist andersrum, weswegen hier "Vorkasse" als eigener Begriff im Gegensatz zur "Bezahlung danach" existiert.

Im EG hingegen wird dann die "Vorkasse" verwirklicht, z.B. durch Ueberweisung vorab (streng genommen also nicht auf Rechnung oder Lieferschein oer Nachnahme), welche leider faelschlich synonym als "Vorkasse" bezeichnet wird; - oder eben durch eine andere Art der "Wertstellung vor Uebereignung der Ware" oder Dienstleistung, also z.B. eine PayPal-Buchung, oder Barzahlung, oder Naturalientausch oder...

Das Ganze steht in §433 BGB.

Also:

Vorkasse ist ein ganz allgemeiner Begriff dafuer, dass erst mal Geld fliesst, bevor etwas anderes passiert.

Mit PayPal oder Ueberweisung kann man Vorkasse oder "Nachkasse" machen.

Vorkasse != Vorabueberweisung <= hinreichend aber nicht notwendig:

Eine Vorab-Ueberweisung erfuellt den Tatbestand der Vorkasse aufgrund des Begriffes "vorab".

Ansonsten wird VG und EG durcheinandergebracht.

Vorkasse kann aber auch anders geleistet werden, z.B. durch PayPal, monatliche Flatrate, etc.

--213.157.4.156 14:44, 11. Dez. 2009 (CET) --100humbert 14:49, 11. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Zeiten vor eBay

[Quelltext bearbeiten]

Vorkasse es auch schon vor Ebay und wird es auch weiterhin gebn! Der Artikel ist daher etwas einseitig. --Suricata 21:57, 29. Jan 2005 (CET)

Dann änder ihn doch so ab, dass es passt -Hosse 22:10, 29. Jan 2005 (CET)

Vorkasse / Überweisung Es ist festzustellen, dass im ebay-Zeitalter das Wissen um die Bedeutung der Begriffe verlorengeht. "Eine Überweisung ordnet eine Übertragung von Dingen oder Rechten an." Selbst gestandene Händler sind heutzutage der Meinung, dass der Begriff Überweisung geleichzusetzen ist mit Vorauskasse. Wie kann so etwas nur so abdriften. (D.Petig 05.04.2007)

Vorkasse != unbarer Zahlungsverkehr

[Quelltext bearbeiten]

Vorkasse kann auch in bar erfolgen! --100humbert 14:49, 11. Dez. 2009 (CET)Beantworten

[Quelltext bearbeiten]

Neuer Vorkassebetrug in Spanien (2012)--Blaua (Diskussion) 11:39, 11. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Habe als Ersatz eine Archivversion verlinkt. --Bwbuz (Diskussion) 20:19, 6. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Deutschlandlastig?

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe kürzlich den Link Kaufvertrag (Deutschland) zur allgemeineren BKL umgebogen, weil der Artikel hier ja keine Länderabschnitte enthält. Jetzt ist mir allerdings aufgefallen, dass da etliche deutsche Gesetze stehen, die woanders zwar nicht gelten, grundsätzlich gibt es ähnliche Gesetze aber sicher auch in anderen Ländern. Jetzt sehe ich zwei Möglichkeiten: Entweder sollten die konkreten deutschen(!) Gesetze aus dem Artikel herausgehalten werden, oder es sollten tatsächlich länderspezifische Abschnitte angelegt werden. Letzteres halte ich eigenltich für überflüssig, so groß werden die Unterschiede schon nicht sein. Und falls doch, kann man in Einzelfällen in einem Satz vielleicht darauf eingehen. Es sollte hier also geklärt werden, ob die Entfernung von Paragrafen konsensfähig ist, oder ob sich jemand bereit erklärt, Abschnitte für andere Länder einzurichten. Mir wäre die allgemeinere länderübergreifende Darstellung eigentlich lieber. --H7 (Diskussion) 15:10, 13. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Seit 7 Jahren schon, deshalb jetzt mit Baustein! Wahrscheinlich sollte man den ganzen Gesetzes-Kram einfach in einen DE-Abschnitt auslagern. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 11:55, 28. Okt. 2024 (CET)Beantworten

Vorkasse ist nicht ENTGEGEN der gesetzlich Regelungen

[Quelltext bearbeiten]

Vorkasse ist im einklang mit den gesetzlich Regelungen.

Sie stellt einen Spezialfall dar.

Sie ist eine Einschränkung des Allgemeinen. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:1066:9B40:74F6:A589:2BC1:BF53 (Diskussion) 12:14, 30. Dez. 2019 (CET))Beantworten

So ist es, und deshalb werde ich den Texteinschub mit Verweis auf die beiden hier genannten Paragrafen entfernen. Ist übrigens Grundwissen an Schulen, an das "Zug-um-Zug"-Prinzip erinnere ich mich auch noch. Und im Übrigen ist das ein Thema, das es natürlich nicht nur in Deutschland gibt. Es wäre denkbar, dass es tatsächlich Länder gibt, in denen das nicht zulässig ist, aber bevor wir hier länderspezifisch werden, muss der Artikel sowieso generalsaniert werden. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 20:25, 1. Jan. 2020 (CET)Beantworten