Diskussion:Vormerkung
Ausland
[Quelltext bearbeiten]Weiss jemand, ob es Vormerkungen auch in anderen als der deutschen Rechtsordnung gibt? Droben 00:39, 30. Apr 2006 (CEST)
Lesenswert-Kandidatur (erfolglos)
[Quelltext bearbeiten]Fachlich sehr guter, in gutem Stil geschriebener und sehr sorgfältig recherchierter Artikel, der eine Auszeichnung verdient hätte.--Joern-Michael Bartels 13:03, 20. Sep 2006 (CEST)
sуrcro.ПЕДІЯ+/- 15:34, 20. Sep 2006 (CEST)
Kontra; Einleitung passt nicht zum Artikel [deutsches Recht; § 883 ff.BGB] dann aber Abschnitte zu Deutschland, Schweiz und Österreich. Es fehlt jede Quellenangabe. Der Artikel wirft mit juristischen Fachausdrücken um sich, ohne diese zu verlinken. Ein wenig Ideengeschichte könnte nicht schaden.--Wikipedia:Kriterien für lesenswerte Artikel: * Fachchinesisch wird toleriert, wenn es die Darstellung des Themas erfordert, auch wenn dies die Verständlichkeit für Laien erschwert. -- Thomas Dancker 13:39, 25. Sep 2006 (CEST)
Pro Alles wesentliche steht drinnen. Zu den angeblich fehlenden Quellen: Siehe die ausführliche Literaturliste. Zim "Fachchinesisch" sieheLeider für einen Laien vollkommen unverständlicher Artikel
[Quelltext bearbeiten]Wer ist denn hier eigentlich die Zielgruppe? Soll der Artikel für Laien oder Juristen nützlich sein? Nach einer Beratung mit einem Rechtsanwalt wollte ich mir noch ein bisschen mehr Infos anlesen, verstehe aber leider kein Wort... Aber vielleicht ist der Artikel ja auch von Juristen für Juristen... und nicht für Laien.
zu viel Rechtsdeutsch
[Quelltext bearbeiten]Ich kann mich dem nur anschließen: einen AHA Effekt hatte ich beim Lesen dieser Erklärung überhaupt nicht - eher im Gegenteil. Auch wenn es schwer zu erklären ist: mit so vielen Fachausdrücken aus dem deutschen Rechtsdeutsch wird es auch nicht sehr verständlilch werden - Schade...
- Ich habe eine Vereinfachung durchgeführt. Leider kann man in diesem Artikel nicht wie die Axt im Walde verfahren, weil es hier auf einen sehr genauen Sprachgebrauch ankommt. Lieber ist ein Artiel erst mal schwerer verständlich, bevor er falsch oder extrem lückenhaft wird. --Edda32 14:00, 1. Aug. 2007 (CEST)
- Wenn ich einen Artikel zur Induktionsspannung oder Quantenphysik lese, verstehe ich auch kein Wort. Es hat halt auch einen Grund, warum das Jurastudium 6-8 Jahre bis zum 2. Staatsexamen dauert. 131.220.74.3 11:27, 14. Feb. 2008 (CET)
- So ein ärgerlicher und arroganter Quatsch, der den gebildeteren Teil eines ganzen Berufsstandes verunglimpft: Was dieser Artikel erklären soll und faktisch nicht tut, ist das, was Zehntausende von Immobilienkäufern jedes Jahr tun müssen. Sie tun es, weil die Juristen sagen, sie müssen es tun, aber eben nicht verständlich erklären können, warum man es tun muss. Deshalb schlagen wir Rechtsunkundigen nach, weil die Kundigen zu doof sind. Einen Kommentar könnte ich mir auch ausleihen, aber eben nicht verstehen, so wenig wie diesen Artikl, den auch meine viel schlauere Frau nicht verstanden hat. Einen japanischen Roman kann ich mir über Ebay problemlos bestellen, aber lesen kann ich ihn nicht. Problem verstanden? Eine Erklärung, die nur der versteht, der ihrer nicht bedürftig ist, ist keine Erklärung, sondern eine Art juristischer Arkandisziplin. Aber es gilt das Philosophenwort: Alles, was sich sagen lässt, lässt sich auch einfach=verständlich sagen. Wer das nicht kann, hat "seine 6 - 8 Jahre bis zum 2. Staatsexamen" suboptimal studiert. Mein alter Professor sagte, als seinerzeit die Fotokopierer in den Unis in Mode kamen, immer: Kapieren, meine Herren, nicht kopieren! Und als jemand, der inzwischen selber Prüfungen abnimmt, weiß ich heute nach den ersten beiden Sätzen, ob Kandidat verstanden hat oder nur repetiert, was in seinen Kopien stand. Ob daraus eine gute oder eine weniger gute Zensur wird, entscheidet dann meine Tagesform, nämlich ob ich trotz richtig geplapperter Antwort weiterfrage oder es einfach gut sein lasse und die letzte Zensur dem richtigen Leben überlasse. Aber vielleicht habe ich ja gar nicht verstanden, worum es bei wikipedia überhaupt geht. --Asthenop 20:40, 25. Mär. 2008 (CET)
- Das kann man schon mit einfachen und verständlichen Worten erklären, wenn Sie ca. 200 Seiten Platz haben. Aber dann leidet die Verständlichkeit wahrscheinlich unter der enormen Länge und Komplexität der Ausführungen. Der Vorredner hat schon recht; um die Probleme zu verstehen (auf welche Weise auch immer sie geschildert werden) bedarf es einiger Jahre Studium. Die Grundlagen hingegen sind im dem Artikel so einfach und verständlich beschrieben, wie es nur geht. (nicht signierter Beitrag von 178.24.157.182 (Diskussion) 14:47, 19. Mai 2010 (CEST))
- Die Ausführungen von Asthenop reizen zum Widerspruch, weil sie selbst in sich widersprüchlich und unlogisch sind. Wenn man in einem Fachgebiet 6-8 Jahre studieren muss, so hat das sicherlich nicht seinen Grund darin, dass die Studierenden alle überdurchschnittlich verblödet sind, sondern in der komplexen und vielseitigen Thematik. Es ist auch ein Widerspruch, zu behaupten, dass man eine derartig kurz gefasste Thematik nicht versteht und zu fordern, dies noch einfacher darzustellen. So nach dem Motto: schreibt am besten nix, dann verstehe auch ich alles (und merke nicht einmal, was ich alles nicht weiß). --89.204.154.3 23:35, 8. Mär. 2012 (CET)
- Asthenop braucht sehr viele Worte, um zu sagen, ich verstehe den Artikel nicht, weil mir die Grundlagen fehlen. Das was Asthenop schreibt, hat mit der Fähigkeit etwas einfach zu sagen einfach nichts zu tun.--82.113.99.202 05:45, 10. Mär. 2012 (CET)
Nochmal Sprache/Verständlichkeit
[Quelltext bearbeiten]Ohne das vorherige Hickhack fortzufuehren gibt es einiges an Verstaendnisschwierigkeiten. Klar, ein Fachbegriff muss auch fachlich richtig erklaert werden. Das problem dabei sind weniger die notgedrungen kniffeligen Saetze, als die Verwendung von scheinbar normalen Worten (wie z.B. Schuldner und Glaeubiger, ganz zu schweigen von Berechtigten, Nich-Berechtigten und Alt-Berechtigten), in einem Zusammenhang wo diese eine sehr spezifische Bedeutung haben. Viel von der Unverstaendlichkeit fuer einen Nicht-Juristen koennte man dadurch beheben, dass man eben diese Begriffe (fuer den Kontext des Artikels) am Anfang eindeutig klarstellt.
Es waere schoen wenn Jemand, der die Materie beherst das erledigen koennte - ggf. kann der dann auch noch einen Nebensatz zu Besitzer und Eigentuemer machen und auf die entsprechenden Seiten verlinken. --Raffzahn 15:38, 8. Nov. 2011 (CET)
- Es kommt mir hier so vor, als wenn einige fordern, dass man ihnen gefälligst beizubringen habe, wie man mit einem Uhrmacherhämmerchen und einem Presslufthammer einen PKW reapariert. Es ist immer die richtige Ausrüstung erforderlich, egal ob die einfach oder mehr aufwändig ist.
- Es ist doch schon sehr gut, dass diejenigen, die es nicht begreifen können, das auch erkennen.
- Zu mehr Verständlichkeit könnten evtl. grafische Darstellungen und Beispiele (die aber bekanntlich immer hinken) beitragen. Im Übrigen wird zu akzeptieren sein, dass der Artikel eine schnelle Übersicht über die Thematik verschafft, aber ein gewisses Grundwissen (z.B. Banker, Immobilienmakler, Behörden etc.)voraussetzt.--89.204.154.3 23:19, 8. Mär. 2012 (CET)
Wirkung der Vormerkung
[Quelltext bearbeiten]Ich glaube, dass die Vormerkung bereits mit der notariellen Beurkundung (Bewilligung) und nicht erst mit der Eintragung im Grundbuch wirksam wird. Andernfalls könnten in der Zwischenzeit andere Verfügungen vorgenommen und die Vormerkung damit ausgehebelt werden, wenn diese vor der Vormerkung beim Grundbuchamt eingehen und dann vorrangig wären. Das würde dem Sinn und Zweck der Vormerkung widersprechen. Die Eintragung der Vormerkung im Grundbuch hat nur deklaratorische und keine konstitutive Wirkung.--89.204.153.122 23:54, 8. Mär. 2012 (CET)
- Das ist nicht richtig, aber ggf. Folge eines im Artikel angelegten Missverständnisses. Es ist tatsächlich so, dass bis zur Eintragung Verfügungen vorgenommen werden können, aber das ist auch nicht schlimm, weil entgegen der bisherigen Darstellung im Artikel auch der Kaufpreis erst nach Eintragung der Vormerkung und nicht etwa vorher gezahlt wird. Ich habe das geändert. --103II (Diskussion) 09:17, 21. Jun. 2017 (CEST)
Einzelnachweise und Literatur abgleichen
[Quelltext bearbeiten]Die aktuelle Version zählt über 15 literarische Werke, die als Quelle angegeben werden (vgl. WP:Literatur), allerdings existiert kein einziger Einzelnachweis, sodass nicht nachvollzogen werden kann, ob überhaupt eines der angegebenen Werke als Quelle geeignet ist bzw. verwendet wurde – streng genommen ist der gesamte Artikel (bis auf die Passagen, wo unmittelbar mit dem Gesetzestext gearbeitet wird) unbelegt. – CherryX sprich! 03:04, 4. Jul. 2013 (CEST)
Ist die Verwendung von "§§" im Text korrekt oder ein Fehler? GEEZER… nil nisi bene 10:27, 14. Jan. 2014 (CET)
- Die Bezeichnung "§§" ist die Mehrzahl von "§" (Paragraph), also "Paragraphen". Die Verwendung von "§§" ist also korrekt.
- SmileAngel112 (Diskussion) 12:19, 14. Okt. 2014 (CEST)
- Aber nicht im Fliesstext: zB "die §§ des Buergerlichen Gesetzbuches" geht nicht. -- Kays (T | C) 14:34, 14. Okt. 2014 (CEST)
Verständlichkeit
[Quelltext bearbeiten]Nicht, dass es nicht schon gesagt worden wäre, und das seit mindestens 2007: Dieser Artikel ist schlicht unverständlich.
Ich darf mich eines abgeschlossenen Hochschulstudiums und einer doch wohl recht brauchbaren Allgemeinbildung rühmen, aber bei diesem Artikel kann man sich wirklich nur fragen, für wen der geschrieben ist: für diejenigen, die das Fachchinesisch verstehen und eine WP-Erklärung zum Thema nicht brauchen, oder für diejenigen, die eine solche Erklärung brauchen, aber keine Chance haben, das zu verstehen?
Falls jemand Beispiele braucht, fange ich einfach mal bei der Einleitung an, die doch mindestens rudimentär verständlich sein sollte:
"Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat." Ah ja.
Oder weiter unten im Text, falls man als Nichtjurist noch einen verzweifelten Versuch macht, den Sachverhalt im Detail zu verstehen:
"Die Vormerkung bewirkt mit ihrer Eintragung in das Grundbuch eine relative Unwirksamkeit von Zwischenverfügungen des Schuldners über das Grundstück oder ein Recht an diesem Grundstück, soweit eine solche Verfügung den Anspruch des Gläubigers auf das Grundstück oder auf das Recht am Grundstück beeinträchtigen oder vereiteln würde."
"Verfügt der Schuldner über das Grundstück oder ein Recht an dem Grundstück dergestalt, dass die Verfügung gegenüber dem Gläubiger unwirksam ist, so sind im Verhältnis zwischen dem Dritten und dem Gläubiger die Vorschriften über das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mit der Maßgabe anwendbar, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung bestellt ist, als Eigentümer und der Dritte, welcher gegenüber anderen Rechtsgenossen Eigentümer ist, als unberechtigter Besitzer auszusehen ist."
Leute, das ist nicht Euer Ernst für eine Enzyklopädie, oder?
Es ist auch so ziemlich egal, welchen Satz ich herausgreife; die sind mehr oder weniger alle so.
Da dieses Problem hier auf der Disk.seite seit mindestens 7 Jahren moniert wird und nur mit dem mehr als unangemessenen Hinweis auf mangelnde Vorkenntnisse beantwortet wird, erlaube ich mir jetzt, den seit Jahren überfälligen Baustein zu setzen. --Anna (Diskussion) 00:26, 16. Mai 2014 (CEST)
Beispiel
[Quelltext bearbeiten]Hallo Bodenhaftung123, Du magst ja Recht haben mit Deiner Anmerkung, dass das nicht so ganz der WP-Form entsprach. Allerdings wäre dieses Beispiel eine schöne Veranschaulichung im Sinne der Allgemeinverständlichkeit, die ich oben angemahnt hatte. Kann man nicht beide Interessen irgendwie unter einen Hut kriegen? --Anna (Diskussion) 20:48, 1. Feb. 2015 (CET)
- Hi Anna, was ich meinte: Du schriebst z.B. "...folgendes Beispiel" und dann die Überschrift "Beispiel". Diese Überleitung braucht's nicht. Wichtiger jedoch ist, alles mit entsprechenden Belegen aus reputablen, externen Quellen (siehe WP:Q) zu belegen. Unbelegte Inhalte werden sofort wieder entfernt. Ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte, falls nicht kannst Du mich gerne nochmal anschreiben. Lg. --牽拉 (Diskussion) 20:55, 1. Feb. 2015 (CET)
- "... ich schrieb" - ? Ich werde mich hüten, hier irgendwas in den Artikel zu schreiben. Ich bin kein Jurist und kann hier bestenfalls die mangelnde Allgemeinverständlichkeit feststellen, aber nicht selber Verbesserungen vornehmen.
- Daher nochmal die Bitte: Versucht doch mal, mit vereinten Kräften im Interesse der Verständlichkeit dieses Beispiel WP-konform hinzukriegen. Ich finde das eine wirklich gute Idee, hier ein beschreibendes Beispiel unterzubringen.
- Und ja, die Regeln von WP:Q sind mir bekannt. Aber es steht da nirgends, dass "unbelegte Inhalte ... sofort entfernt" werden müssten. Sie können entfernt werden, ja. Aber netter ist es schon, wenn man erstmal nach Belegen nachfragt und - sofern es sich nicht um offensichtlichen hanebüchenen Blödsinn handelt - dem Einstellenden eine angemessene Zeit zum Erbringen dieser Belege lässt. --Anna (Diskussion) 21:15, 1. Feb. 2015 (CET)
Letzte Änderung
[Quelltext bearbeiten]Diese Änderung erachte ich als zu markig. Es wird eine Manifestation im Gedankenfehler suggeriert. Eher doch so: „Auflassungsvormerkung ist eine Fiktion der bedingten Verfügung im Immobiliarsachenrecht“. --Stephan Klage (Diskussion) 14:09, 14. Feb. 2021 (CET)