Diskussion:Vorsichtsignal

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Nenntmichruhigip in Abschnitt Fahren auf Sicht
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Fahren auf Sicht

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Hallo, mir bereiten die Geschwindigkeiten des "Fahren auf Sicht" ein paar Bauchschmerzen... Allgemein heißt es ja: So schnell das der Zug jederzeit vor einem haltzeigenden Signal oder Fahrthinderniss zum halten gebracht werden kann, jedoch höchstens 40kmh.... Die 15 kmh bei Dunkelheit und sichtigem Wetter bzw Schrittgeschwindigkeit bei unsichtigem Wetter sind eine betriebliche Weisung im DB Konzern, im Endeffekt legt jeder Eisenbahnbetriebsleiter das selbst fest. In meinem EVU bleibt es uns überlassen wie schnell wir fahren solange wir die grundlegenden Regeln beachten, also rein theoretisch auch Nachts bei Nebel dürfen wir 40 kmh fahren wenn wir der meinung sind wir bekommen den Zug zum stehn im Sichtweg. Sollte man nicht im Artikel bei der allgemeinen Regelung bleiben? Also wie die Ril 408 es aussagt, diese ist schließlich für alle bindend. Trappi (Diskussion) 10:21, 17. Aug. 2013 (CEST)Beantworten


Beim "Fahren auf Sicht" muss der Triebfahrzeugführer Primär AUF SICHT fahren. Die 40 km/h sind Sekundär zu behandeln.
Es heißt ja in der Richtlinie 408 Modul 0561, Abschnitt 1 (Fahren auf Sicht): Wenn Sie als Triebfahrzeugführer auf Sicht fahren müssen, dürfen Sie je nach den Sichtverhältnissen nur so schnell fahren, dass Sie den Zug vor einem Fahrthindernis oder Haltsignal sicher anhalten können. Sie dürfen höchstens 40 km/h fahren.
Ich darf es, wenn ich die Verantwortung dafür übernehme. Wenn ich als Triebfahrzeugführer beim Fahren auf Sicht irgendwelche Personen im Gleisbereich erfasst, dann war ich definitiv zu schnell. Punkt.
Ich muss ja den Zug vor JEDEM Fahrthindernis oder Haltsignal sicher anhalten können.
Das Signal Zs 7 ersetzt den Befehl 2 + Befehl 9.
In beiden Fallen MUSS mit der Zugspitze bis 400 Meter hinter das nächste Fahrtzeigende Hauptsignal AUF SICHT gefahren.
Und wenn ich an einem Selbstblocksignal das Signal Zs 7 gezeigt bekomme, dann fahren ich eben die 2 oder 3 Km auf Sicht. Vorschrift ist Vorschrift.
(Auf der Strecke von Heidelberg Hbf in Richtung Bruchsal stehen Ks-Signale als Selbstblocksignale und diese können nur Hp 0, Ks 1 oder eben Zs 7 zeigen.) --Kraichgauboy (Diskussion) 23:28, 4. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Moin Kraichgauboy...
Ich seh das ganz genauso und da hast du ja die Vorlage geliefert.... In der 408 steht nichts von 15kmh bei Dunkelheit usw! ::Denn das sind Zusatzbestimmungen die der jeweilige EBL erlassen kann.
Klar wenn ich auf Sicht fahre und irgendwas passiert dann bin ich so oder so zu schnell gewesen selbst bei Schrittgeschwindigkeit aber im Artikel macht es halt den Eindruck das die Regelung mit den 15kmh bei dunkelheit bzw Schritt bei unsichtigkeit, allgemeingültig sind... Es gibt auch private EVU die es übernommen haben, aber eben auch EVU die es dem Tf überlassen.
Wenn Zs7 an einem Blocksignal kommt und das nächste Signal halt erst in 3 km folgt dann hast du natürlich vollkommen recht,dann wird halt so lange so gefahren.... Beispiel Abzw Nennhauser Damm richtung Wustermark, da gibt das öfters mal Zs7, weil kein Zs1 dran ist, dann wird halt 3,6km (3,2km bis zum nächsten Bksig +400m) gefahren Trappi (Diskussion) 03:22, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Mittlerweile sind die "Zulässige Geschwindigkeiten aufgrund besonderer Betriebsverhältnisse und Unregelmäßigkeiten sowie ausgewählte Anlässe für das Fahren auf Sicht" in der Richtlinie 418.3312A05 (Triebfahrzeugführerheft) aufgenommen; somit rechtlich verbindlich für alle.
Anlässe zum Fahren auf Sicht:
  • Fahren bei Signal Zs 7,
  • LZB-Vorsichtauftrag,
  • Schriftlicher Befehl 9,
  • PZB-Zwangsbremsung auf freier Strecke (nicht an einem Haupt- oder Sperrsignal), Verständigung mit dem Fdl nicht möglich,
  • Eine durch Notruf eingeleitete Meldung kann nicht eindeutig aufgenommen oder verstanden werden,
  • Halt am Lichtsignal mit weiß-gelb-weiß-gelb-weißem-Mastschild, Verständigung mit Fdl nicht möglich,
  • Halt auf der freien Strecke aus unvorhergesehenem Anlass – Halt nicht länger als 30 Minuten – Weiterfahrt bis zur Verständigung des rückgelegenen Fdl, wenn dieser Fdl vorher nicht erreichbar war,
  • Halt auf der freien Strecke aus unvorhergesehenem Anlass und der Halt dem Fdl mitgeteilt war – Weiterfahrt bis zur Verständigung des rückgelegenen Fdl, wenn dieser Fdl vorher nicht erreichbar war,
  • Rück oder Weiterfahrt der Sperrfahrt bis zur Verständigung des ablassenden Fdl,
  • Unbeabsichtigtes Trennen mit der Schiebelok bei der Fahrt zum erneuten Ansetzen an den Zug,
  • Bei Weiterfahrt ohne Fahrplan-Mitteilung nach Ausfall der Führerraumanzeige des Fahrplans: Fahrt mit Signal Zs 1 oder schriftlichem Befehl an einem Einfahr- oder Zwischensignal oder Fahrt mit Signal Sh 1 oder schriftlichem Befehl vom Gegengleis in einen Bahnhof.
Zulässige Geschwindigkeiten:
  • Am Tage und sichtigem Wetter höchstens 40 km/h
  • Bei Dunkelheit und sichtigem Wetter höchstens 15 Km/h
  • Bei unsichtigem Wetter Schrittgeschwindigkeit
Hinweis:
Müssen Sie bei extrem unsichtigem Wetter annehmen, auch bei Schrittgeschwindigkeit vor einem Hindernis oder Haltsignal nicht mehr zum Halten zu kommen, dürfen Sie ein Fahren auf Sicht nicht durchführen! --Kraichgauboy (Diskussion) 23:08, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Hallo Kraichgauboy, Ich kenne die Ril 418 durchaus aber, bei Privatbahnen gilt weiterhin die Ril 408,301,915.... die 418 ist Intern in Versionen DB Regio und DB Fernverkehr, somit bleibt die Regelung der Geschwindigkeit allgemein bei "nur so schnell das man jederzeit vor einem Fahrthinderniss oder Haltzeigendem Signal sicher anhalten kann, jedoch maximal 40kmh" Nach unten abweichende Regelungen trifft weiterhin der EBL des jeweiligen EVUs, ich bin immernoch für löschung weil es EVU spezifisch ist Trappi (Diskussion) 17:08, 6. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Trappi,
Natürlich gilt die Ril 408, 301 etc. weiterhin verbindlich für alle EVU´s.
Die Ril 418 gilt, wie Du geschrieben hast, nur intern.
Hatte ja geschrieben rechtlich verbindlich für alle...für alle die es betrifft. Also DB Regio und Fernverkehr.
Das die Ril 418 für private EVU´s gilt hatte ich nie geschrieben...
Was sollte deiner Meinung nach gelöscht werden?
--Kraichgauboy (Diskussion) 22:25, 6. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ich habe mir mal erlaubt eure Beiträge einzurücken. Im Artikel steht es momentan so, als würden die 15 km/h für alle gelten. Ich finde ja, dass das Thema „Fahren auf Sicht“ einen eigenen Artikel verdient hätte, dann bräuchte man das nicht in x anderen Artikeln ausführlich erklären… Nitpick @Trappi: Nee, die 915 gilt bei anderen EVU auch nicht mehr zwingend. --nenntmichruhigip (Diskussion) 18:40, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
...und dann sei dieser Diskussion noch anzumerken, dass das Zs 7 nicht aus der 301, sondern aus der ESO stammt und daher völlig unabhängig von 301+408 verwendet werden darf - das ist eben nur der häufigste Einsatzfall. Nur gibt es ja noch viele andere Betriebsverfahren, theoretisch könnte es auch im FV-NE ZLB ein Zs 7 geben, sozusagen als "signalisierte vE" ;) --2A02:8108:8B40:6360:115A:CEF4:374E:5D82 00:40, 28. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
Hier gibt es ein paar Strecken nach FV-NE mit signalisiertem Zugleitbetrieb, bei denen an den Einfahrsignalen Zs 7 gezeigt werden kann. Fühlt sich genauso an wie bei breitspurigen Bahnen :-) Anderswo (ebenfalls FV-NE und SZB) wird vE über Hp 2 angezeigt und bei Zs 7 ist die vmax trotz Stadtbahnwagen per SbV auf 20 km/h reduziert… Also nicht so theoretisch :-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 19:26, 28. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Anschließender Weichenbereich

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Die Regel für den anschließenden Weichenbereich hat beim Vorsichtsignal faktisch für Güterzüge, bzw. alle Züge über 400 Meter Länge Relevanz: Dann gilt weiterhin die Geschwindigkeit von 40 km/h, auch wenn die Voraussetzungen für das Fahren auf Sicht (Hauptsignal erreicht + 400 Meter abgefahren) schon entfallen sind. Denn der 760 Meter lange Zug könnte "hinten" noch Weichen, die nur für 40 km/h ausgelegt sind, überfahren. --141.30.221.102 17:26, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Stimmt, mir war das zwar schon klar, aber da ich so selten mit so langen Zügen zu tun habe ist mir nicht eingefallen was genau oft als "Falle" gesehen wird. Mit der Formulierung kam's mir einfach nach "vergessen was zu löschen" vor. Aber AWB ist's seit der Restruktuirung nicht mehr, weil die 408 das jetzt selbst und in einer Kleinigkeit anders definiert. Ich werd's gleich ergänzen, würde mich freuen, wenn du es reviewen würdest :-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 18:43, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Artikelauflassung?

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Es gibt den Vorschlag, den Artikel zusammen mit Ersatzsignal aufzulassen - die Argumente dafür und dagegen sollten wir wenigstens einmal diskutieren, bevor wir hier einen Editwar starten - am besten unter Diskussion:Ersatzsignal --Haraldmmueller (Diskussion) 20:33, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Hat sich vorerst erledigt. Allerdings gehört in diesen Artikel jetzt nichts mehr zum Fahren auf Sicht. Das ist jetzt endlich zentral in Zugfahrt mit besonderem Auftrag enthalten. --PittySauna (Diskussion) 23:03, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Weder dort noch hier steht irgendwas zum Fahren auf Sicht. Wennschon, würde es auch hierhin gehören, denn bei der Zugfahrt auf besonderen Auftrag wird eben nicht auf Sicht gefahren. --2A02:8108:8B40:6360:115A:CEF4:374E:5D82 00:35, 28. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Zs 11 bei der DR

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Wo gab es eigentlich nennenswerte Einsatzbereiche für Zs 11 bei der DR außerhalb von ESTW-Neubauten? --PittySauna (Diskussion) 20:04, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Zs 7 an Asig und Bksig...

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...gibt es durchaus. Der Satz Bei Ausfahr- und Blocksignalen dagegen wird abhängig von der Länge des Blockabschnitts das Ersatzsignal Zs 1 verwendet, da die durch das Vorsichtsignal angeordnete Fahrt auf Sicht hier zu viel Zeit kosten würde. zeigt eine erheblich beschränkte Sichtweise der Thematik, denn es kann genauso das Gegenteil der Fall sein. Die hochbelastete Strecke Celle-Hamburg wirden derzeit entsprechend umgebaut, sodass die Blocksignale im Abstand von 1000-1500m stehen, d.h. ausschließlich Mehrabschnittssignale verwendet werden - und diese erhalten ALLE das Zs 7. Damit kann man nämlich bei einer Störung der Gleisfreimeldung (Achszähler) den folgenden Zug einfach auf Sicht hinterherjagen, ohne zeitaufwändig (!) einen Befehl zum Fahren-auf-Sicht-weil-Abschnitt-belegt-sein-könnte diktieren zu müssen. Aufgrund der Signalabstände ist das Fahren auf Sicht in diesem Fall ohnehin nach spätestens ca. 2 km beendet. Leider ist diese höchst sinnvolle Anwendung von Zs 7 an Block- und Ausfahrsignalen noch nicht in die allgemeine Lehrmeinung der Lokführerausbildung durchgesickert...--2A02:8108:8B40:6360:115A:CEF4:374E:5D82 00:47, 28. Mär. 2017 (CEST)Beantworten