Diskussion:Vorverfahren
Toter Weblink
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- http://www.gesetze-im-internet.de/brrg/BRRG
- In Vorverfahren on 2006-11-08 20:55:30, 404 Not Found
- In Vorverfahren on 2006-11-28 11:47:51, 404 Not Found
--Zwobot 12:48, 28. Nov. 2006 (CET)
- Noch immer tot, entfernt, erledigt. --Nyks ► Fragen? 00:55, 15. Feb. 2007 (CET)
Die Besonderheiten des Vorverfahrens in Rheinland-Pfalz sind sehr schön erklärt. Tolle Arbeit, erspart mir ein Griff zum Lehrbuch. -- 89.204.137.235 21:22, 10. Dez. 2010 (CET)
Vorverfahren im Strafrecht
[Quelltext bearbeiten]Es gibt nicht nur im Verwaltungsrecht ein Vorverfahren, sondern auch im Strafrecht. Darunter ist das Ermittlungsverfahren zu verstehen: http://www.freispruch.biz/html/vorverfahren.html
Außerdem gibt es auch noch im Zivilrecht ein schriftliches Vorverfahren: http://de.wikipedia.org/wiki/Schriftliches_Vorverfahren (nicht signierter Beitrag von 89.244.165.147 (Diskussion) 01:45, 29. Jan. 2011 (CET))
außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Steuerrecht)
[Quelltext bearbeiten]Liebe Steuergemeinde, habt Ihr hierzu eine Meinung:Portal Diskussion:Recht#außergerichtliches Rechtbehalfsverfahren im Steuerrecht? --Noisl 09:59, 2. Feb. 2012 (CET)
"Im Steuerrecht wird das aussergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren Einspruchsverfahren genannt."
[Quelltext bearbeiten]Wie sieht das eigentlich aus bei der Hundesteuer und der Zweitwohnungsteuer, ist dort auch das Einspruchsverfahren gegeben, oder ist dort nicht eher das normale Widerspruchsverfahren als Vorverfahren gegeben?--http://pecunix.com/pay.me?thomas.homilius@googlemail.com,,EUR 14:32, 9. Feb. 2013 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Thomas Homilius (Diskussion | Beiträge))
- Das kommt darauf an, zu welchem Gericht die Angelegenheit im Streitfalle käme. Wenn Finanzgericht, dann Einspruch, wenn Verwaltungsgericht, dann Widerspruch. In der Regel führen die Streitigkeiten, wenn die Abgaben von kommunalen Behörden erhoben werden, zu den Verwaltungsgerichten. So dürfte es auch bei Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer sein. Also kein Einspruch, sondern Widerspruch, soweit nicht ohnehin abgeschafft. --Opihuck 15:06, 9. Feb. 2013 (CET)
Abschnitt: Form des Widerspruchsbescheids
[Quelltext bearbeiten]Persönlicher und formaler Widerspruchsbescheid? Was ist das und in welcher Praxis sind das belegterweise die gängigen Aufbauformen? Ich kann das jetzt beim ersten Nachdenken nämlich so nicht unbedingt bestätigen.--Losdedos (Diskussion) 00:55, 8. Dez. 2013 (CET)
- Erledigt.--Der Spion (Diskussion) 19:35, 8. Dez. 2013 (CET)
In niedesachsen auch abgeschafft
[Quelltext bearbeiten]http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14930&article_id=62859&_psmand=33 (nicht signierter Beitrag von 87.167.211.116 (Diskussion) 14:23, 30. Jan. 2014 (CET))
Achtung! In Niedersachsen wurde zum 01.07.2017 relativ unbemerkt in weiten Teilen das Widerspruchsverfahren wieder eingeführt, siehe § 80 NJG, Link khier:
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1a5p/page/bsvorisprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-JustizGNDV13P80&documentnumber=99&numberofresults=142&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=S¶mfromHL=true#focuspoint
Der text ist damit nicht mehr richtig, bitte ändern!
Defekter Weblink
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