Diskussion:Vorzugsaktie

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Wesen der Vorzugsaktie

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Es ist falsch, dass eine Vorzugsaktie grds. kein Stimmrecht hat! I.d.R. wird dieses so vereinbart, um den Vorteil des i.d.R. höheren Dividendenanspruches auszugleichen

Besten Dank für die Anmerkungen. Wie und wo genau ist denn dann das Wesen der Vorzugsaktie definiert? Ich kenne bisher nur die Definition der "Vorzugsaktie ohne Stimmrecht" nach [1]. Welche anderen Arten gibt es? Grüße Bahnemann 10:52, 7. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Das wird in den einzelnen Ländern (Deutschland, England usw.) unterschiedlich gehandhabt. Die Vorzugsaktie ohne Stimmrecht ist eine typisch deutsche Variante. --House1630 16:40, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Erst bedient?

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"Bei der Dividende wird sie jedoch erst bedient, wenn die Dividendenansprüche der Vorzugsaktionäre vollständig befriedigt sind." - Bitte prüfen, ob dies so stimmt. Als Laie stelle ich es mir so vor: Wenn eine bestimmte Summe für die Dividende festgelegt wird, wird diese unter den Aktien aufgeteilt - die Stammaktie erhält je nach Rechtslage immer oder nie einen Anteil. "erst wenn" hört sich eher nach der Situation bei der Liquidation an. (nicht signierter Beitrag von Gpapke (Diskussion | Beiträge) 11:15, 28. Aug. 2014 (CEST))Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 17:43, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Bild Vorbelastet

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Gibt es kein vernünftigeres Bild als ausgerechnet eine Vorzugsaktie von 1939, in Reichsmark, noch dazu von einem belasteten Unternehmen? (-> https://de.wikipedia.org/wiki/Golddiskontbank )

Ich finde das wirft einen äußert seltsamen Schatten auf diesen Artikel.