Diskussion:Wära

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von GregorHelms in Abschnitt Mit Marktmacht Privatgeld durchgesetzt?
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Filme zum Thema

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Auf Filme wie Der Geist des Geldes (eine Videodokumentation) zu verweisen, da diese das Thema Freigeld, Regiogeld, Regionalgeld sehr stark behandeln, ist sicher eine Anregung wert. --92.226.131.25 08:39, 26. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Zusammenhang zwischen Konkurs und Reichsfinanzministeriumsentscheidung

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Der Text stellt einen Zusammenhang zwischen dem erneuten Niedergang des Braunkohlebergwerks Schwanenkirchen und dem Verbot der Wära her. Einen inhaltlichen Zusammenhang kann ich aus dem Text nicht erkennen. Die einzige Änderung aus Sicht des Unternehmens war doch, dass er die Löhne mit echtem Geld bezahlen musste. Da nicht das Unternehmen Wära-Tauschgesellschaft das Geld herausgegeben hat und die (systembedingt hohe) Seignorage einstrich, sollte sich durch die reine Nutzung des Schwundgeldes doch keine Verbesserung der Werttbewerbsfähigkeit des Unternehmens ergeben.Karsten11 14:25, 9. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Mit Marktmacht Privatgeld durchgesetzt?

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Zitat aus dem Artikel:

"Dem anfänglichen Misstrauen der örtlichen Geschäftsleute begegnete Hebecker auch dadurch, dass er eine Betriebskantine einrichtete und diese mit Waren von auswärtigen Firmen versorgte, die der Wära-Tauschgenossenschaft bereits angehörten. Die lokalen Geschäftsleute reagierten und nahmen alsbald ebenfalls die Wära-Scheine an."

Dh ein örtlicher wichtiger Arbeitgeber setzt die Wirtschaft des Ortes mit Boykottdrohungen unter Druck, die von ihm (bzw von dessen "Kreditgebern") herausgegebenen Gutscheine an Geldes statt anzunehmen. Dass das aus eine Liquiditätskrise heraushilft versteht sicht von selbst :-) ist aber nicht gerade Werbung für "Frei"geld.--178.11.14.135 14:44, 15. Nov. 2013 (CET)Beantworten

...Hä? Diese Logik verstehe ich nicht! ;-) Auf dem Markt geht es um Angebot und Nachfrage. Wenn also der besagte Arbeitgeber Hebecker auf dem örtlichen Markt mit Wära nachfragt, die Anbieter - was ja ihr gutes Recht ist - der nachfragenden Wära gegenüber ihr Angebot zurücknehmen und der Arbeitgeber daraufhin mit seiner Wära auf Märkten nachfragt, wo die Wära willkommen ist, dann ist das doch kein Boykott, sondern freie Marktwirtschaft. mfg,Gregor Helms (Diskussion) 19:57, 15. Nov. 2013 (CET)Beantworten