Diskussion:Waffengesetz (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von KevinHeppenheim in Abschnitt Nichtsichten erneuter Bearbeitung
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GiftBot (Diskussion) 22:39, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Schweigen zur Waffenrechtsänderung

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Warum herrscht überall, selbst in den Fachmagazinen, Schweigen zur nächsten Waffenrechtsverschärfung (Referentenentwurf vom 09.01.2023)?? --~~~ --91.3.88.208 08:51, 30. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Nichtsichten erneuter Bearbeitung

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@KevinHeppenheim: Ich habe deine heutige Ergänzung erneut nicht gesichtet, weil sie keine Verbesserung ist. Ich will das gerne im Einzelnen begründen:

Erster Absatz: Hier wird erläutert, was das WaffG unter Umgang versteht. Bereits der Satz „Der Begriff Umgang ... fasst sämtliche Arten des Umgangs zusammen“ ergibt keinen Sinn. Wofür ist diese „Bleiwüste“ im Übrigen gut? Das WaffG verwendet an mehreren Stellen (§§ 1, 2, 3, 5, 9, 28, 37, 37 a, 37 f, 37 h, 39 c, 40, 41 WaffG und den Anhängen) den Begriff des „Umgangs“. Um diese Vorschriften zu verstehen, benötigen wir den Blick u. a. in § 1 Abs. 3 WaffG, und nicht umgekehrt. Abstrakt trägt die Definition zum Verständnis der Gesamtproblematik nichts bei.

Zweiter Absatz: In Satz 1 wird „Erwerb“ näher definiert. Okay, aber wofür brauchen wir das zum Verständnis der Gesamtproblematik Waffengesetz? Satz 2 lässt ein wenig durchscheinen, woran gedacht war: Dass der Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen einer Erlaubnis bedarf. Ach. Was für eine Erkenntnis: Erlaubnispflichtige Waffen bedürfen der Erlaubnis. Geschwurbel. Auch Satz 3 ist Geschwurbel, aber bereits nicht zu verstehen.

Dritter Absatz: Absolut ungenießbar. Die Bezüge zum Zivilrecht sind nicht unwichtig, aber man sollte sie dann schon korrekt darstellen. Man spricht auch im Zivilrecht nicht von „Erwerb“, wenn man einen Kaufvertrag abschließt. Eigentum erwirbt man ausschließlich durch Übereignung (§ 929 BGB), zu der der Kaufvertrag verpflichten mag. Mit solchen Sachverhalten sollte man sich nur befassen, wenn man gewisse juristische Grundkenntnisse hat. Bei dir liegen sie erkennbar nicht vor.

Vierter Absatz: Wenn § 10 WaffG wiedergegeben und zitiert worden wäre, würde man diesen Absatz vielleicht verstehen. So ist das wieder aus dem Gesamtkontext gerissen und ohne erkennbares Konzept. Keine Verbesserung.

Ich will dir nicht den Mut nehmen, bei der Wikipedia mitzumachen. Es reicht aber für eine Enzyklopädie nicht aus, die gute Absicht zu haben, etwas auf die Beine stellen zu wollen. Man muss auch wissen, was man sagen will, über Sachkunde und Übersicht und ein gewisses Formulierungsgeschick verfügen. Der bestehende Abschnitt über das Führen von Waffen ist sicher auch nicht das Gelbe vom Ei, aber allemal besser als deine bisherigen Beiträge.

Noch etwas: Gesetze werden am besten wie folgt zitiert: {{§|5|waffg_2002|juris}} WaffG. Sie dürfen ausnahmsweise im Fließtext erwähnt werden (keine Fußnoten!). Danke für dein Verständnis und Gruß --Opihuck 20:21, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

@Opihuck Danke für deine Diffamierung und "neutralen" Worte, das motiviert mich ungemein. Der folgende bestehende Text im Artikel weist Falschinformationen und kaum Quellen auf, die Infos stehen da teilweise seit Jahrzehnten. Da ich eh schon geahnt hatte, dass die Änderungen abgelehnt werden (wenn auch zurecht), wollte ich zumindest der Empfehlung aus der anderen Diskussion nachkommen, die Infos in den bestehenden Artikel zu integrieren, bevor ich weitere Änderungen am Artikel einreiche.
Wenn der Artikel größtenteils die Geschichte des Gesetzes behandelt, warum wird er dann nicht so benannt?
Ich denke, du hast mich hier erst mal ausreichend vergrault. Verständnis habe ich natürlich, aber nicht für die Art und Weise.
Beste Grüße --KevinHeppenheim (Diskussion) 20:42, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hatte nie die Absicht, neutrale Worte an dich zu richten; du siehst ja, wie verärgert ich über deine bisherigen edits bin. Statt die beleidigte Leberwurst zu spielen - eine absolut unsouveräne Reaktion, nachdem ich mich ausführlich mit deinen edits beschäftigt habe -, wähle bitte eine einzige Fehlinformation des bestehenden Textes aus und ersetze sie durch die deiner Auffassung nach richtige. Wir werden dann sehen, was zutrifft und was nicht. Ich arbeite seit 30 Jahren in verantwortlicher (juristischer) Position im Waffenrecht, verfüge über mehrere WaffG-Kommentare und werde - wie immer - wohlwollend prüfen, ob ein edit zutrifft oder nicht. Für deine edits gilt nichts anderes. --Opihuck 20:59, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
@Opihuck Schade, dass du so unsachlich schreiben möchtest. Da merkt man wenig von professionellem, juristischem Hintergrund.
Aber vielleicht möchtest du mir noch folgendes erklären/beantworten:
  1. Was ist mit Gesamtproblematik gemeint?
  2. Was ist falsch an der Aussage "Der Vorgang des Erwerbs geht unmittelbar in den Besitz über"?
  3. Was spricht dagegen, zu erwähnen, dass man eine Erwerbsberechtigung benötigt? Soweit ich weiß, habe ich übrigens auch nichts zu "erlaubnispflichtig" geschrieben – somit m.E. keine unnötige Wiederholung. Oder was ist das Problem?
  4. In der Wiki-Übersicht zu "Erwerb" steht unter anderem "Inhaberschaft an einem Recht gegen Bezahlung". Warum steht das da, wenn es falsch ist?
Man muss übrigens keine Leberwurst sein, um beleidigt zu werden – auch wenn ich deine Aussagen nicht als Beleidigung, sondern eher als persönlichen Angriff aufgefasst habe.
Ich hoffe auf sachlichen Austausch. --KevinHeppenheim (Diskussion) 06:36, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Bitte verstehe, dass ich wenig Lust verspüre, mit dir Endlosdiskussionen zu führen. Dir wurden schon in der LD zu "Erwerb (Waffenrecht)" schwere Mängel vorgeworfen. Ich bin also nicht der Einzige, der die mangelnde Qualität deiner Beiträge kritisiert. Das sollte dir zu denken geben. --Opihuck 10:37, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
@Opihuck Das verstehe ich nicht, immerhin willst du dich mit meinem Beitrag beschäftigen. Aber ich akzeptiere es.
Sehr schade, dass du anderen das Überdenken empfiehlst, deine eigene Wortwahl aber scheinbar vollkommen normal findest. Hab trotzdem noch einen schönen Tag! --KevinHeppenheim (Diskussion) 11:02, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten