Diskussion:Wahlrecht der Weimarer Republik
Review Wahlen in der Weimarer Republik, August-September 2010
[Quelltext bearbeiten]Bei den Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik (1919 bis 1933) konnten die Deutschen sowohl den Reichstag und die Landtage als auch den Reichspräsidenten wählen. Es kam zu zwei Volksentscheiden auf Reichsebene, die aber beide scheiterten.
Hallo, ich würde mich über Anmerkungen, Anregungen, Verbesserungen freuen.--Ziko 23:02, 17. Aug. 2010 (CEST)
- Vielleicht eine kleine Anmerkung zur Einleitung: Ich weiß nicht, ob ich der historischen Beurteilung des Wahlrechts in der Einleitung eine derart große Gewichtung verleihen würde. Quantitativ steht das nämlich in keinem guten Verhältnis zum eigentlichen Inhalt des Artikels. Das ist sicher ein überaus wichtiger Punkt. Dennoch würde ich die letzten zwei Sätze der Einleitung streichen und dafür eher versuchen, den wissenschaftlichen Absatz im Artikel noch etwas auszubauen. Ansonsten liest sich der Artikel aber sehr gut und ist auch angemessen und treffend bebildert. --NeXXor 19:12, 18. Aug. 2010 (CEST)
- Erst mal schön das es Artikel gibt. Zugegeben, hab ihn erst überflogen. Danach wäre er stark erweiterbar um Ergebnisse der politischen Kulturforschung. Gerade die sozialmoralischen Milieus, die damit verbundenen politischen Lager usw. sind hochspannend. Da gibt es zudem eine Menge Literatur. Es wäre ein Ansatz den Artikel, der doch stark auf das Wahlrecht abhebt, an die tieferen Gründe für Wahlentscheidung zu koppeln. Machahn 19:27, 18. Aug. 2010 (CEST)
- Ich würde den Artikel lieber so lassen - sollter er vielleicht in "Wahlsystem" umbenannt werden? Alle Aspekte, die zur Wahl dazu gehören, fände ich zu viel. Ich habe schon versucht zu verhindern, dass Parteiengeschichte hineingelangt. Das müsste dann in einen eigenen Artikel.--Ziko 20:41, 18. Aug. 2010 (CEST)
- Auch ne Möglichkeit. Dann wäre Lemma wie "Wahlsystem ..." sinnvoll, damit gar nicht erst falsche Vorstellungen aufkommen. Machahn 21:46, 18. Aug. 2010 (CEST)
- Ich war mir unsicher, in wie weit "Wahlsystem" zu eng gefasst ist oder nur auf den Mechanismus der RT-Wahlen verstanden wird. Bin für Vorschläge offen. Anfang hatte ich noch an einen Überblicksabschnitt über die RT-Wahlen und die Wahlkultur gedacht, aber das passt eher zum allgemeinen Artikel Weimarer Republik oder die einzelnen Wahl-Artikel. Politisches System der Weimarer Republik könnte ich mir übrigens auch sinnvoll vorstellen.--Ziko 21:15, 19. Aug. 2010 (CEST)
- Auch ne Möglichkeit. Dann wäre Lemma wie "Wahlsystem ..." sinnvoll, damit gar nicht erst falsche Vorstellungen aufkommen. Machahn 21:46, 18. Aug. 2010 (CEST)
- Noch mal zurück zum Inhalt. Wie stehts mit dem Kommunalwahlrecht, soll das auch eine Rolle spielen? Hier waren ja die Veränderungen beträchtlich. Wohl nicht nur in Preußen wurde das Dreiklassenwahlrecht und ähnliche Systeme zur Sicherung der bürgerlichen Vorherrschaft durch das allgemeine und gleiche Wahlrecht ersetzt. Das hatte nicht nur massive Veränderungen in den kommunalen Mehrheitsverhältnissen zur Folge. Anstelle der kommunalen Honoratiorenherrschaft trat auch eine gewisse Parteipolitisierung. Die politischen Lager spielten plötzlich auch in den Kommunen eine beträchtliche Rolle. Machahn 21:54, 19. Aug. 2010 (CEST)
- Kurzrückmeldung zur Diskussion hier: "Politischen System ..." geht nicht, wäre in jedem Fall das falsche Lemma. Veränderung auf kommunaler Ebene müssen beim derzeitigen Lemma rein. Was ist mit Wahlen in anderen Zusammenhängen, bspw. Sozialversicherungen? Gehört wahrscheinlich nicht rein. --Atomiccocktail 23:24, 19. Aug. 2010 (CEST)
- Dazwischenquetsch: Ein Missverständnis, Atomiccocktail, ich meinte, "Politisches System..." könnte mal ein eigener Artikel sein.--Ziko 18:09, 21. Aug. 2010 (CEST)
- Kurzrückmeldung zur Diskussion hier: "Politischen System ..." geht nicht, wäre in jedem Fall das falsche Lemma. Veränderung auf kommunaler Ebene müssen beim derzeitigen Lemma rein. Was ist mit Wahlen in anderen Zusammenhängen, bspw. Sozialversicherungen? Gehört wahrscheinlich nicht rein. --Atomiccocktail 23:24, 19. Aug. 2010 (CEST)
Bei den weiteren Abstimmungen fehlen Marienwerder und Allenstein (beide 1920). --Asthma und Co. 08:30, 20. Aug. 2010 (CEST)
- Darauf wird hingewiesen (siehe Quelltext).--Atomiccocktail 08:32, 20. Aug. 2010 (CEST)
Bei der Lektüre sind mir Kleinigkeiten aufgefallen, diese habe ich selbst korrigiert/verändert. Im Artikel sollten meiner Meinung nach dennoch noch einige weitere Dinge angegangen werden:
- Das Wichtigste wäre, nicht nur über die „Technik“ des Wählens zu referieren, sondern über die wesentlichen politischen Trends. Hier erfahren wir so gut wie gar nichts. Wie wählten die Deutschen zu Beginn der Republik? Wie war das Wahlverhalten in der Mittelphase und wie das in der Endphase? Welche generativen Unterschiede im Wahlverhalten gab es? Welche nach Regionen? Und welche nach Geschlecht? Ohne etwaige Ausführungen im Artikel Weimarer Republik nur zu doppeln, müssen in diesem Artikel zwingend dazu Ausführungen zu lesen sein. Ganz ohne Erkenntnis der Wahlforschung zur Weimarer Republik kann der Artikel nicht bleiben.
- Damit verbunden ist die hier bereits angesprochene Frage nach der Bedeutung der sozialmoralischen Milieus. Allein die Einleitung erwähnt, dass es einen Zusammenhang gibt. Wie der aussieht, bleibt im Artikelverlauf völlig unklar.
- Die Forderung nach einer Veränderung des Wahlrechts in Preußen ist eine ganz alte sozialdemokratische gewesen. Sie kommt nicht erst 1917 auf die Agenda. Das muss viel deutlicher herausgearbeitet werden. Ludwig Frank beispielsweise, der 1914 wesentlich dazu beitrug, dass die SPD im August 1914 den Kriegskrediten zustimmte, tat dies, weil er glaubte, die deutsche sozialistische Arbeiterbewegung müsse einen Krieg führen, um das preußische Dreiklassenwahlrecht endlich abzuschaffen.
- Ich halte es für falsch zu schreiben, dass aktive Soldaten, Frauen und Jugendliche nach 1918 vom demokratisierten Wahlrecht profitierten, weil sie zuvor ihren Kriegsbeitrag geleistet hatten. Die Wahlrechtsänderungen waren Produkt einer Revolution. Da hat kein Monarch mehr etwas „gnädig gewährt“, weil bestimmte Bevölkerungsteile sich „bewährt“ hatten.
- In der NV und auch sonst ist allenthalben zu lesen, dass es diesen Zusammenhang gab, jedenfalls so begründet wurde. Auch wenn der Monarch weg ist - die Parlamentarier müssen ja auch erst mal für das Frauenwahlrecht usw. sein. Das kann vielleicht noch etwas deutlicher.--Ziko 20:21, 24. Aug. 2010 (CEST)
- In Bezug auf die Volksgesetzgebung wird Folgendes gesagt: „Der Staat erschwerte den Erfolg erheblich, indem er einen Verfassungsartikel so auslegte, dass die bejahende Mehrheit der (absoluten) Mehrheit aller stimmberechtigten Bürger entsprechen musste.“ Das ist sehr unklar. Wer ist das genau? Wer lehnte das ab? Welche staatsrechtlichen Auslegungen konkurrierten hier miteinander? War es der Staatsgerichtshof, waren es Regierungen – welche genau?
- Die Überschrift des Abschnitts „Ausblick“ missfällt mir. Er mag so gerade noch passen für die Ausführungen zur unmittelbaren Nachkriegspolitik in Westdeutschland (Ostdeutschland fehlt). Er passt aber nicht für die Darstellung der Forschung. Kurioserweise wird in diesem Abschnitt „Ausblick“ kein Wort darüber verloren, dass Elemente direkter Demokratie auf kommunaler und auf Länderebene derzeit an Bedeutung gewinnen. Man denke zum Beispiel an den Volksentscheid in Hamburg zur Gestaltung des Schulwesens.
- Die "Wahlen" im Osten sahen ja auch anders aus. Ob in den heutigen Bundesländern der Volksentscheid an Bedeutung gewinnt oder nicht, ist hier irrelevant.--Ziko 20:21, 24. Aug. 2010 (CEST)
- Nun noch zu einigen nachrangigen Fragen:
- In der Einleitung findet sich am Schluss ein unklarer Satz: Was ist umstritten beim Aufstieg des NS: der Beitrag der sozialmoralischen Milieus oder der der Parteienzersplitterung?
- Der Parteienzersplitterung, ich schau mal.--Ziko 20:21, 24. Aug. 2010 (CEST)
- Am 24. August 1918 beschloss der Reichstag eine Wahlrechtsreform. Die MSPD stimmt dem Gesetzentwurf zu. Welchen Preis sie dafür zahlte, ist mir nicht klar – die Formulierung ist hier sehr undeutlich („obwohl das neue Wahlsystem sie ihrer Vorteile dort beraubte, wo sie diese trotz Mehrheitswahl gehabt hatten“)
- Habe ich von Rauh. Sie hätte sich großstädtische Wahlkreise, in denen sie sicher gewann, mit anderen Partien "teilen" müssen. Ich schau mal.--Ziko 20:21, 24. Aug. 2010 (CEST)
- Vor den Wahlen zur Nationalversammlung gab es eine erhebliche Ausweitung der Wahlberechtigten. Von der Wahl blieben – laut Text – „im wesentlichen“ nur jene ausgeschlossen, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Was gab es denn noch für Bestimmungen, die das aktive Wahlrecht einschränkten?
- Das sind die üblichen, wie sie später unter "Wahlberechtigte" behandelt werden.--Ziko 20:21, 24. Aug. 2010 (CEST)
- Bei den Ausführungen zum Frauenwahlrecht kommt gegen Ende ein Vergleich: „Erst in den 1970er-Jahren näherten sich Männer und Frauen in den Punkten Wahlbeteiligung und Parteienpräferenz an.“ – Welches Deutschland ist gemeint? Die Bundesrepublik? Die DDR?
- Gekürzt werden sollten die Ausführungen zu Hugo Preuss’ Betrachtungen über Altersgrenzen. Die führen vom Thema weg.
- Die Formulierung „die die Arbeit von 50–100 Helfern kosten konnte“ ist ungeschickt. Hier wird niemand entlassen.
- Warum erwähnt wird, dass das Verbinden der Reichsliste einer Partei mit den Wahlkreislisten „bloße Formsache“ war, ist mir nicht klar.
- Im Abschnitt „Auswertung“ gibt es einen Sachverhalt, den der Autor noch prüfen will („XXX prüfen“).
- Aus welchem Grund waren einige jüngere Sozialdemokraten Überlegungen zur Einführung eines Mehrheitswahlrechts gegenüber aufgeschlossen?
- Über Schleicher wird gesagt, dass er an Verfassungsänderungen desinteressiert war. Das ist wohl ein Freudscher Fehler. Es wird hier wahrscheinlich „Verfahrensänderungen“ heißen müssen, oder?
- Nein, tiefgreifende Änderungen hätten eine Verfassungsänderung nötig gemacht.--Ziko 20:21, 24. Aug. 2010 (CEST)
- Im Abschnitt „Wahlen in den Ländern“ gibt es gleich zu Beginn ein Zitat. „Ergebnisse der Landtagswahlen in der Weimarer Republik“. Welchen Zweck erfüllt es?
- Was ist gemeint, wenn im Artikel steht, dass bestimmte Personen Wahlen eher unter dem Aspekt des Funktionalen betrachten? Das kommt öfter vor, bleibt aber unklar.
- Wann genau kam das Wahlgesetz der Bundesrepublik zustande? Hier steht nur etwas vom 15. Juni. Ich vermute, es war im Jahr 1949.
Beste Grüße --Atomiccocktail 21:45, 23. Aug. 2010 (CEST)
- Lieber Atomiccocktail, ganz wichtige Impulse und Fingerzeige auf Dussligkeiten, vielen Dank! Ein Hinzuziehen der wahlsoziologischen Themen (Wählerverhalten usw.) würde den Artikel wohl doppelt so lang machen, da scheint mir die Umbenennung angebrachter. Ich hatte damit nicht gerechnet - bei Bundestagswahl haben wir das auch nicht. Mir geht es beispielsweise darum, in entsprechenden Artikeln, wo Weimarer Wahlsystemfragen angesprochen werden (wie "Reichstagswahl"), einen Hauptartikel zum Verlinken zuhaben. Was wäre weise, "Wahlsystem der Weimarer Republik"? Das würde die RP-Wahlen und Volksentscheide vielleicht nicht wirklich einschließen?--Ziko 20:21, 24. Aug. 2010 (CEST)
- Was meint ihr, was ist noch zu tun? --Ziko 21:13, 22. Sep. 2010 (CEST)
Umbenennung
[Quelltext bearbeiten]Hallo, ich schlage vor, den Artikel in "Wahlrecht und Wahlsystem der Weimarer Republik" umzubenennen.--Ziko 21:08, 28. Sep. 2010 (CEST)
- Mir erscheint es sinnvoll, den Artikel nach Stimmrecht in der Weimarer Republik zu verschieben. Im Gegensatz zu Vorgängerstaaten gab es erstmals neben Wahlen auch Abstimmungen und damit mehr Möglichkeiten seine Stimme abzugeben. Von daher ist "Wahlrecht" im Titel falsch. Oder man konzentriert es tatsächlich auf das Wahlrecht, dann müssen Volksbegehren etc. jedoch rausfliegen. beste Grüße --Lokiseinchef (Diskussion) 00:40, 27. Jun. 2024 (CEST)
Hier geht nicht
[Quelltext bearbeiten]das "sozialmoralische Milieu" - das ist eine Worterfindung, und verlinkt letztlich auf den richtigen Begriff "soziales Milieu". angel54--88.70.179.154 00:09, 1. Dez. 2010 (CET)
- Google mal.--Ziko 21:11, 1. Dez. 2010 (CET)
angebliche Abdankung des Kaisers
[Quelltext bearbeiten]Da steht ziemlicher Unsinn. Da der Kaiser lt. Verfassung als König von Preußen automatisch Präsident des Reichs war, konnte er "als Kaiser" überhaupt nicht abdanken. Er konnte ausschließlich als König von Preußen abdanken - womit dann das verfassungsmäßige Präsidialamt als Deutscher Kaiser deshalb vakant wurde, weil auch sein Thronnachfolger als König von Preußen auf diese Funktion verzichtete. Deshalb erfolgte die Abdankung mit folgendem Satz: "„Ich verzichte hierdurch für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preussens und die damit verbundenen Rechte an der deutschen Kaiserkrone."
Der Wiki-Text vermittelt wieder einmal den Eindruck, der falschen Legende einer deutschen Erb-Kaiser-Dynastie aufgesessen zu sein. Das aber gibt die Verfassung nicht einmal ansatzweise her.
Reichstag Wahlperiode?
[Quelltext bearbeiten]Habe ich es übersehen, oder gibt es im Artikel wirklich keine Angabe der Wahlperiode des Reichstags (d.h. alle wieviele Jahre Neuwahlen hätten stattfinden müssen - auch wenn das in der Praxis nicht relevant war)? 85.194.12.87 18:19, 27. Nov. 2018 (CET)