Diskussion:Wahrscheinlicher Höchstschaden
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Sigma^2 in Abschnitt Sprachlich viel zu vage
Sprachlich viel zu vage
[Quelltext bearbeiten]- "A bemisst B und C" ist sprachlich nicht sehr klar. A sollte definiert werden. Ist gemeint, dass sich A aus B und C zusammensetzt. Oder ist erst A da und wird dann in B und C zerlegt, das wäre dann überhaupt kein Beitrag zur Definition von A. Was ist gemeint?
- Was ist eine "Rückversicherungsabgabe"? Der Begriff taucht im Artikel Rückversicherung, auf den verlinkt ist, nicht auf. Ist das wirklich der Fachbegriff oder eine umgangssprachliche Erfindung? Ist einfach gemeint Prämie oder Beitrag?
- "Grad der Beteiligung" ist sprachlich auch nicht so klar und vermutlich nicht der Fachbegriff.
- Was heißt "maximal zu erwarten"? Ist das umgangssprachlich gemeint im Sinn von "im schlimmsten Fall"? Oder gibt es irgendeinen Zusammenhang mit dem Erwartungswert der Stochastik. Falls ja, welchen?
- Auf was bezieht sich wahrscheinlich? Höchstschäden haben eigentlich eine eher kleine Wahrscheinlichkeit. Ist eigentlich ein eher "unwahrscheinlicher Höchstschaden" gemeint, der ziemlich unlogisch von Praktikern dann als "wahrscheinlicher Höchstschaden" bezeichnet wird?
Könnte bitte jemand, der sich auskennt, diesen Artikel in der exakten Terminologie der Versicherungsmathematik neu formulieren. --Sigma^2 (Diskussion) 20:37, 13. Dez. 2017 (CET)
Nachtrag: Im englischsprachigen Teil der Wikipedia findet man unter Probable maximum loss gut lesbares Material. --Sigma^2 (Diskussion) 11:55, 14. Dez. 2017 (CET)