Diskussion:Walter Abendroth
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Ivla in Abschnitt NS-Musikdiskurs
NS-Musikdiskurs
[Quelltext bearbeiten][1] Zitat:
- [...] blieben im Denken über Musik ideologische Reste haften. Erst recht gilt das für die Unbelehrbaren, die lediglich die Wortwahl änderten, aber in der Sache über Musik weiterhin dachten und redeten wie im Dritten Reich. Ihre Wirkung konnte erheblich sein, wie bei dem Musikschriftsteller Walter Abendroth, der nach Kriegsende Feuilletonchef der „Zeit“ wurde und 1959 eine weit verbreitete, oft aufgelegte „Kurze Geschichte der Musik“ schrieb, deren Nähe zum NS-Musikdiskurs kaum auffiel, weil man Ähnliches etwas milder auch bei vielen anderen las.
Das sollte man in den Text vielleicht mal einbinden.
-- Kausalitaet 04:36, 1. Mär. 2010 (CET)
- Etwas knapp zu Abendroth dort. Das Zitat ist übrigens, falls der Link irgendwann nicht mehr geht, aus: Friedrich Geiger: Im langen Schatten deutscher Musik. In: FAZ vom 23.12.2009. Ist in den Veröffentlichungen von Friedrich Geiger (Musikwissenschaftler) auf seiner Homepage auch angegeben. Zum Einbau in den Artikel wäre es schön, noch etwas mehr zu finden.
- Im frei lesbaren Teil bei
- Walter Abendroth im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
- gibt es kleine Abweichungen zum Artikel, z.B. Sterbeort. Lt. Munzinger soll er 39/40 kurz Berufsverbot gehabt haben. Laut Kürschner 2/1954 (erreichbar über bayerisches musikerlexikon online) soll er testamentarischer Verwalter und Inhaber der Publikationsrechte von Pfitzner gewesen sein. -- IvlaDisk. 14:04, 24. Nov. 2012 (CET)
- Die testamentarisch verfügte Verwaltung von Pfitzners künstlerischem und literarischen Nachlass trifft lt. Fred K. Prieberg: Handbuch Deutsche Musiker 1933–1945, CD-Rom-Lexikon, Kiel 2004, S. 49 zu. Nicht dagegen das Berufsverbot, siehe hierzu Fred K. Prieberg: Handbuch deutsche Musiker, S. 56 (Zitat):
- „Geschichtsfälschung, 1995:
- "1939/40 wurde er von den Nationalsozialisten mit Berufsverbot belegt. Seit 1945 lebte er als freier Komponist in Hamburg (...)" ("Deutsche Biographische Enzyklopädie", München, 1995).
- Abendroth war Mitglied der Reichskulturkammer und bei seiner Zeitung bis zu deren Einstellung 1944 angestellt; ein "Berufsverbot" ohne Ausgliederung aus der Kammer war unmöglich, auch wäre dann kein Werk mehr aufgeführt worden. Die Technik des Biographen ist deutlich: Er will seine Leser glauben machen, Abendroth sei 1939 bis 1945 "verboten", also Antifaschist gewesen“ (Zitat Ende)
- Grüße von --Gudrun Meyer (Disk.) 15:47, 24. Nov. 2012 (CET)
- Die testamentarisch verfügte Verwaltung von Pfitzners künstlerischem und literarischen Nachlass trifft lt. Fred K. Prieberg: Handbuch Deutsche Musiker 1933–1945, CD-Rom-Lexikon, Kiel 2004, S. 49 zu. Nicht dagegen das Berufsverbot, siehe hierzu Fred K. Prieberg: Handbuch deutsche Musiker, S. 56 (Zitat):
- Danke. 39/40 war aber irgendetwas in Richtung Berufsverbot, oder gibt es dazu gar nichts Substantielles?
- Nach Peter Köpf: Schreiben nach jeder Richtung. Goebbels-Propagandisten in der westdeutschen Tagespresse, Ch. Links, Berlin 1995, ISBN 3-86153-094-5, Seite 157 ließen sich auch noch Ergänzungen vornehmen. Demnach hat er nicht nur in Deutsches Volkstum veröffentlicht, sondern war Redaktionsleiter. Da stützt Köpf sich allerdings auf Kurt Ziesel. 1944 dann noch Mitarbeiter beim Westdeutschen Beobachter, nach Handbuch der Deutschen Tagespresse.
- Schön ist auch der Nachruf von Josef Müller-Marein in der Zeit: Zum Tode von Walter Abendroth. Er haßte den Kotau.. Eigentlich wollte ich mich hier nur schnell über Abendroth informieren, weil ein Walter Abendroth Beiträger ist in: Siegfried Kappe-Hardenberg (Hrsg.): Wohin treibt Deutschland? Blick-und-Bild-Verlag, Velbert 1973, ISBN 3-87083-047-6. Gruß, -- IvlaDisk. 15:39, 26. Nov. 2012 (CET)