Diskussion:Walter Grandpair

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von MariaCeleste in Abschnitt Begriff Menschenrechtsaktivist
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Mitgliedschaft in und Querbindung mit politischen und zivilgesellschaftlichen Vereinigungen sollte noch vervollstaendigt werden. Als Staatsanwalt sollten vielleich auch die markanten Faelle gelistet werden.

Begriff Menschenrechtsaktivist

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Auch wenn ein Staatsanwalt in Fällen ermittelt, in denen es um die Verletzung von Bürger- und Menschenrechten geht, macht ihn das nicht selbst zum Menschenrechtsaktivisten. Solange sein menschenrechtliches Engagement nicht erkennbar ist (Mitgliedschaft in einer zivilbürgerlichen Organisation oder ehrenamtliches Engagement oder über die rein professionelle Ebene hinausreichendes außerordentliches Engagement durch z.B. Verfassen von Presseartikeln o.ä.), erledigt er nur seinen Job. Auch der Hinweis in der 3. Fußnote auf den Dank an die betreffende Person im Impressum einer Organisation macht nicht klar, wodurch er sich als Menschenrechtsaktivist auszeichnet. Um lexikalische Standards einzuhalten, müssen Begriffe präzise verwendet werden, sonst verwässern sie die Qualität des Eintrags.--MariaCeleste (Diskussion) 15:12, 24. Jul. 2012 (CEST)Beantworten