Diskussion:Wandelanleihe
Frage zu Alternativen
[Quelltext bearbeiten]Anstelle eine Wandelanleihe zu kaufen, könnte der Anleger auch von einem geringen Teil des Geldes Call-Optionen auf Aktien desselben Unternehmens kaufen und den Rest des Geldes festverzinslich anlegen. Das Wandlungsrecht würde einfach durch Ausüben der Call-Optionen abgebildet. Der Vorteil hierbei wäre doch, dass das Geld gegen Insolvenz des Unternehmens abgesichert ist und man trotzdem am steigenden Aktienkurs voll partizipiert. Außerdem wäre ein Einstieg zu einem beliebigen Geldbetrag möglich, nicht erst ab 50.000 oder 100.000 EUR wie bei manchen Wandelanleihen. Frage: Warum ist also eine Wandelanleihe überhaupt für den Anleger attraktiv? (nicht signierter Beitrag von Mattes3 (Diskussion | Beiträge) 2007-05-29 15:52)
- Sicherlich ist eine Abbildung wie von Dir beschrieben möglich, jedoch wird die Kombination aufgrund der Optionsscheinkosten nicht ganz so lukrativ sein. Zwar ist das Risiko wie Du richtig erkannt hast etwas geringer, doch dadurch gleichzeitig auch die Randite. Besten Gruß Bahnemann 17:07, 24. Jan. 2008 (CET)
- Auch sind die Laufzeiten bei einer Wandelanleihe oft um ein vielfaches länger als bei Option!(nicht signierter Beitrag von 85.180.65.133 (Diskussion) 22. Februar 2009, 15:15 Uhr)
- Man würde die Wandelanleihe nur richtig replizieren, wenn man eine Call-Option und ein festverzinzliches Wertpapier des Unternehmens kauft. Bei der von Dir eingangs geschilderten Variante mit einer „sicheren Anlage“ der Nominale würde man weniger Kreditrisiko tragen und somit auch eine geringere Rendite bekommen.--Der Sparfuchs rät... (Diskussion) 21:54, 4. Mai 2013 (CEST)
Frage Börsenwert
[Quelltext bearbeiten]Ein Unternehmen mit einem Börsensenwert von 360 Mio Euro und einem Aktienkurs von 10 Euro plaziert eine Wandelanleihe vor 3 Monaten in Höhe von 70 Mio Euro erfolgreich. Heute ist der Kurs etwa 5 Euro,der Firmenwert ca.180 Mio. Was passiert jetzt ?? Gibt es evt.eine Nachschusspflicht,wenn die 70 Mio von Banken kamen?? Mit freundlichem Gruss schmitz_3
- Es gibt Millionen von Unternehmen und sicherlich auch Millionen unterschiedliche Gründe die zu der Kursentwicklung geführt hat. Generell führt eine (Pflicht-) Wandelanleihe - sofern die Wandlungsoption ausgeübt wird - zu einem Verwässerungseffekt, der sich negativ auf den Aktienkurs auswirkt (jedoch nicht auf den Börsenwert). Jedoch absolut nicht in dem von Dir beschriebenen Maße. Letztendlich werden die Gründe für die Kursentwicklung (an die ja der Börsenwert direkt geknüpft ist) an anderer Stelle zu suchen sein (Marktumfeld, schlechte Unternehmenszahlen, Downgrades,...) Gruß Bahnemann 17:07, 24. Jan. 2008 (CET)
Verfahren bei Insolvenz
[Quelltext bearbeiten]Wenn das Unternehmen pleite geht, welchen Rang haben dann die Wandelanleihen (es kann ja auch sein, dass die Endfälligkeit in die Zeit des Insolvenzverfahrens fällt)? Wie normale Anleihen, oder nachrangig? Oskar O. 10:58, 7. Jun. 2010 (CEST)
Frage Krisenverstärker?
[Quelltext bearbeiten]Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Wandelanleihen Krisenverstärker sein könnten. Nehmen wir an, eine Bank gibt diese raus. Anschließend verspekuliert sich die Bank und muss große Beträge abschreiben. Das führt dazu, dass 1. der Kurs fällt und 2. die Eigenkapitalquote sinkt. Letzteres hat zur Folge, dass die Wandelanleihen sich in Aktien umwandeln. Mehr Aktien = mehr Angebot. Das führt dazu, dass der Kurs noch weiter/stärker fällt. Die Eigenkapitalquote bleibt aber die selbe. Der ganze Prozess führt dann zu einer Abwertung des Unternehmens durch Ratingagenturen welches den Kurs noch weiter auf Talfahrt schickt und die Aufnahme von Krediten erschwert sowie die erwartete Rendite erhöht. Ich freue mich über Kommentare! -- Cachou2287 15:52, 17. Okt. 2010 (CEST)
- Die Option, die Wandelanleihe in eine Aktie zu verwandeln, liegt beim Gläubiger. Dieser wird das bei niedrigem Aktienkurs eher nicht tun. Außerdem sind Wandelanleihen normalerweise Fremdkapital. Oskar O. 08:29, 10. Nov. 2010 (CET)
-- Wandelanleihen (mit Gläubigerwandlungsrecht) sind trotzdem "krisenverstärkend": Wenn die ausgebende Bank in Schwierigkeiten kommt, wird wahrscheinlich der Aktienkurs fallen und eine Wandlung für die Gläubiger keinen Sinn machen. Folge: In den sowieso schon schwierigen Zeiten wollen die Gläubiger auch noch das Geld "in cash". Lediglich in "guten Zeiten", wenn die Bank "sowieso in Geld schwimmt und nicht weiß, wohin damit", der Aktienkurs hoch ist, werden die Gläubiger lieber "wandeln" (also "frisch gedruckte Aktien") haben wollen. Und die Bank bleibt "auf ihrem Geld, das sie sowieso nicht braucht, sitzen". Bei Wandelanleihen mit Schulderwandlungsrecht ist der Effekt genau anders herum: Wenn es der Bank (dem Schuldner) gut geht, kann sie "in cash" bezahlen, sie hat's ja. In schlechten Zeiten, wenn sie "kein Geld hat", droht eben nicht die Insolvenz, sondern es werden mehr oder weniger wertlose Aktien "bezahlt", anstatt "cash". Ist natürlich schlecht für die Gläubiger, aber die Bank ist erst mal "gerettet". (nicht signierter Beitrag von 85.8.108.118 (Diskussion) 22:24, 27. Aug. 2016 (CEST))