Diskussion:Warenpreisklausel

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von DeWikiMan in Abschnitt Redundanz/Abgrenzung zu Wertsicherungsklausel
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Redundanz/Abgrenzung zu Wertsicherungsklausel

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Es scheint hier ein Bezeichnungskuddelmuddel zu geben. Die genauer Abgrenzung bzw. der Bezug zu Wertsicherungsklausel und auch zu Goldklausel ist nicht ganz klar: In diesem Artikel hier geht es nach meinem Verständnis speziell um warengebundene Wertsicherungsklauseln? So ist wohl auch Lubasch zu lesen. Dann wären m.E. synonyme Bezeichnungen „Warenpreisklausel“ oder „Sachwertklausel“ (siehe [1]). Das, was Lubasch in Abgrenzung zu seiner „Geldwertsicherungsklausel“ „Preisgleitklausel“ nennt, entspricht wohl Preisanpassungsklausel (und nicht unserer Preisgleitklausel).

In dem Fall schlage ich vor, diesen Artikel auf „Sachwertklausel“ zu verschieben. „Geldwertsicherungsklausel“ scheint auch synonym zu der allgemeinen und schon von der Wortbedeutung her sehr ähnlichen „Wertsicherungsklausel“ verwendet zu werden [2]. Dort und hier könnte man die zu „Warenpreisklausel“ synonyme Verwendung erwähnen. --man (Diskussion) 13:07, 21. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Ja, die Bezeichnungen gehen hier quer durcheinander. Sachwertklausel scheint mir für das Lemma hier aber eine nicht so oft genutze Bezeichnung zu sein.--Karsten11 (Diskussion) 17:07, 21. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Bei Scholar liefern beide Bezeichnungen, Sachwertklausel und Warenpreisklausel, gleich viele Treffer (die ich aber nicht näher geprüft habe). In der Literatur, die die Systematik und Bezeichnungen wie unter Wertsicherungsklausel verwendet, scheint tatsächlich „Warenpreisklausel“ gebräuchlicher, zum Beispiel Rudolf Richter „Geldtheorie“ (S. 116) oder Adam Reining „Lexikon der Außenwirtschaft“ (2003). Insofern wäre Warenpreisklausel als Lemma besser geeignet. Insgesamt scheint diese Systematik weiter verbreitet zu sein als die von Lubasch.
Der Systematik von Lubasch folgen noch einzelne andere Autoren, zum Beispiel Hans Lechner „Währungspolitik“, 1988.
Cezanne „Allgemeine Volkswirtschaftslehre“ (6. Auflage, S. 444) verwendet „Geldwertsicherungsklausel“ übrigens synonym zu Indexklausel (also Bindung an einen Preisindex). Das scheint aber ein Ausreißer zu sein.
--man (Diskussion) 19:22, 21. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Du hast offensichtlich intensiv recherchiert. Da will ich nicht widersprechen.--Karsten11 (Diskussion) 21:33, 21. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
erst einmal erledigtErledigt, denke ich --man (Diskussion) 12:06, 8. Okt. 2023 (CEST)Beantworten