Diskussion:Wasser- und Abwasserpreise in Deutschland

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Begrifflichkeit

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Glückwunsch zu diesem detaillierten und informativen Artikel. Beim Lesen ist mir allerdings aufgefallen, dass die Begrifflichkeit nicht immer klar ist. Der Unterschied zwischen Gebühren und Tarifen wird erklärt, daneben werden aber auch die Begriffe Preise und Entgelte (sind beides Oberbegriffe für Gebühren und Tarife?) und Kosten benutzt. Tarife sind natürlich Kosten für die Verbraucher, aber nicht für die Wasserversorgungsunternehmen. Es wäre eventuell hilfreich, den ganzen Artikel im Hinblick auf eine einheitliche und für den Leser leicht nachvollziehbare Begrifflichkeit hin durchzugehen. Möglicherweise könnte man den Artikel auch umbenennen in "Wasser- und Abwasserpreise in Deutschland". Nochmals Glückwunsch und vielen Dank für die Arbeit an diesem sehr guten Artikel.--Mschiffler 19:48, 19. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Danke für das Lob! Das freut mich sehr – auch weil ich viel Zeit und Mühe dafür investiert habe. Zu Deiner Kritik, die sehr berechtigt ist: Grundsätzlich spricht man von Gebühren, wenn es sich um Geld handelt, das der Staat kassiert (z. B. Rundfunkgebühren) – Entgelt ist ein Synonym dafür. "Entgelt" wird aber in manchen Publikationen auch als Oberbegriff verwendet: Das heißt: Entgelt bezeichnet manchmal beides: privatwirtschaftliche Preise und staatliche "Preise". Tarife ist ein Terminus ausschließlich für privatwirtschaftliche Preise (z. B. Telefontarif), Preise ein allgemeiner Begriff für alles, was kostet. Ich werde das in Angriff nehmen, dass einheitlicher zu machen. Würde mich aber natürlich darüber freuen, wenn Du und/oder andere Schreiber an diesem Lemma mitarbeiten. Die Idee, das Lemma "Wasser- und Abwasserpreise in Deutschland" umzubenennen, hatte ich auch bereits. Aber auch dann gilt: Es gibt einen Unterschied zwischen dem Begriff "Kosten" (Geld, das für eine Sache anfällt) und "Preise" (Summe dessen, was der Verbraucher zahlt). Wenn wir umbenennen, sollten wir eine Abwägung treffen: Behandelt das Lemma eher die Kosten oder die Preise für Wasser und Abwasser? In jedem Fall würde ich eine Weiterleitung einrichten, weil tatsächlich sowohl Preise als auch Kosten behandelt werden. Schönen Gruß, --ImmanuelAlpha 14:24, 20. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Danke für die Erläuterung. Auch wenn Preise und Kosten nicht dieselbe Sache sind würde ich den Artikel der Einfachheit halber in "Wasser- und Abwasserpreise in Deutschland" umbenennen (mit einer Weiterleitung) und dann in einem klar getrennten Abschnitt auch auf die Kosten eingehen. Wenn man zu präzise ist wird der Titel zu lang. Im Moment geht die Begrifflichkeit im Text noch etwas durcheinander, was du als Autor vielleicht am besten lösen kannst. Es ließen sich noch einige andere Dinge verändern. Beispielsweise gibt es normierte nationale und internationale Vergleiche von Wasser- und Abwasserpreisen, die zwar in den Fußnoten auftauchen (VEWA, Spiegel-online, Kraemer et al.), deren Ergebnisse aber nicht genannt werden. Außerdem könnte ein großer Teil des Kapitels "Preise und Gebühren" aus Siedlungswasserwirtschaft in Deutschland nach Aktualisierungen, Kürzungen und Verbesserungen in diesen Artikel übernommen werden und danach durch eine knappe Zusammenfassung des Artikels ersetzt werden. Ich werde nicht die Zeit haben, wesentliche Beiträge zu dem Artikel zu leisten, habe aber gerade einen kleinen und hoffentlich nützlichen Beitrag geleistet, indem ich die Tabellen in sortierbare Tabellen umgewandelt habe.--Mschiffler 21:12, 20. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Habe versucht, die Terminologie in Sachen Preise, Gebühren und Kosten zu vereinheitlichen. Außerdem habe ich noch einige neuere Informationen hinzugefügt. Dabei ist mir aufgefallen, dass es bezüglich der Ursachen für Preisunterschiede einige Wiederholungen in dem Artikel gibt. Außerdem könnte die Zusammenfassung am Anfang noch verbessert werden, um einen raschen Überblick über das komplexe Thema zu erleichtern. So wie der Artikel im Moment ist schreckt er Nicht-Experten eher ab, was man ja bei Wikipedia vermeiden sollte. Bevor ich eventuelle daran arbeite, wollte ich abwarten, ob es dazu Reaktionen gibt.--Mschiffler 18:31, 11. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Es gibt keine AbwasserPREISE in Deutschland. Abwasserentsorgung ist eine hoheitliche Aufgabe, für die nur GEBÜHREN nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder erhoben werden dürfen. Wenn eine einheitliche Begrifflichkeit gewählt werden soll, dann können ENTGELTE verwendet werden. Danach wird aber kaum jemand suchen. Wegen der Unterschiede die zwischen Abwasserentglten und Trinkwasserentgelten bestehen, sollten die Kategorien mit eigenen Begriffen unterteilt werden. Gendsi 26.7.2013

Bei der Sache bleiben

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Ich hab mir die letzten Edits genauer angeschaut. Den neuen Abschnitt "Kritik der Lobbyverbände der Wasserwirtschaft am BGH-Urteil" halte ich für mindestens fragwürdig. Aus meiner Sicht ist es nichts neues, dass Lobbyverbände protestieren, wenn man ihnen auf die Finger guckt. Außerdem ist der Abschnitt sehr fehlerhaft. Beispiel: "Die Wasser- und Abwasserbetriebe, sowie deren Lobby-Verbände kritisieren[11] dies mehrfach. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs, der die kartellrechtliche Überprüfung durch die Hessische Landeskartellbehörde absegnete, wurde vom Lobbyverband BDEW scharf kritisiert." Mindestens einer dieser beiden Sätze ist redundant. Wiederholungen können wir uns sparen, finde ich. Beispiel: "Insbesondere weist Daiber darauf hin, dass Wasserversorger keineswegs unter "Generalverdacht" stünden und die Landeskartellbehörde Hessen nur gegen "schwarze Schafe" vor gehe." Wer ist bitteschön "Daiber"? Letztes Beispiel: "Die Wasserversorgungsunternehmen präferieren an Stelle der Kartellaufsicht Benchmarking-Studien und sog. "Transparenz-Initiativen"[15]. Benchmarking wird dabei aber kritisiert, weil ihm Messgrößen für die Zielerreichung fehlen[16]. Auch ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem ausdifferenzierten Benchmarking nicht vorgesehen. Für Wasserunternehmen, die an dem Bechmarking nicht teilnehmen, hat das keine Folgen. Die vorgeschlagenen Transparenzinitiativen haben in der Regel zum Ziel, dass "jeder auf einfache Weise verstehen kann, wodurch sich die Preisunterschiede ergeben"[17]. Die eigentliche Frage, nämlich wie es um die Effizienz eines Unternehmens steht und der das Kartellrecht nachgeht, soll hingegen nicht beantwortet werden: Effizienzunterschiede sollen vertraulich bleiben[18]." Was soll das heißen? Ich habe mich mit dem Anlegen dieses Lemma viel Mühe gegeben und mich in diese komplizierte Materie eingearbeitet, weil ich es sehr spannend finde. Dabei habe ich immer versucht, diesen ganzen komplizierten Wust so einfach wie möglich darzustellen. Aber diesen letzten Absatz verstehe weder ich und ich vermute auch kein anderer Ottonormal-WP-Nutzer. Ehrlich, ich will hier niemandem auf den Schlips treten und schon gar keinen Edit-War. Aber meine Frage: Ist es zu viel verlangt, dass man sich hier bei größeren Edits zuerst auf der Diskussionsseite abspricht, bevor man etwas eilig und unverständlich ändert? So, wie das auf anderen Lemmata auch üblich ist? --ImmanuelAlpha 00:27, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Auch den nächsten Abschnitt habe ich entfernt. Ich habe ihn drei Mal lesen müssen und habe immer noch nicht verstanden was ich da gelesen habe - und ich denke, ich bin nicht der Dümmste. Nochmal: Wer hier editiert und sich in die Sache einarbeitet, sollte den Anspruch haben, verständlich zu formulieren. Ansonsten versteht man nicht, was gemeint ist. Außerdem war der eingefügte Abschnitt komplett (!) redundant (weil weiter unten schon steht, dass der Vorgang der Überprüfung der Wasserpreise in Wetzlar einmalig war und das BGH entschieden hat, dass die Überprüfung rechtens war). Also warum noch mal erwähnen? Außerdem bitte von Formulierungen wie "sehr wohl" absehen, das ist POV. --ImmanuelAlpha 00:45, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 00:27, 24. Jan. 2016 (CET)Beantworten