Diskussion:Wechselkennzeichen
Abstellen des Fahrzeugs
[Quelltext bearbeiten]betrifft: Abstellen auf öffentlicher Verkehrsfläche ohne Kennzeichen (Österreich)und den Satz "Die jeweilige Gemeindeverwaltung kann allerdings nach § 82 StVO eine Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines solchen Fahrzeuges erteilen."
Der Abs. 5, § 82 StVO lautet: "Die Bewilligung nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn durch diese Straßenbenützung die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht wesentlich beeinträchtigt wird oder eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Lärmentwicklung nicht zu erwarten ist. Wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, ist die Bewilligung bedingt, befristet oder mit Auflagen zu erteilen; die Bewilligung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weggefallen sind."
Eine Bewilligung muß zwar vorliegen, aber sie ist zu erteilen, wenn ...
Wohnt nun jemand z.B. in einer Siedlung, es ist ausreichend Parkraum vorhanden und das Problem einer Verkehrsflüssigkeit steht nicht zur Diskussion (z.B. Sackgasse), besteht nach diesem Gesetz ja ein Rechtsanspruch auf diese Bewilligung. Das wiederspricht einer Info des ÖAMTC, die besagt, daß eine solche Bewilligung nur selten erteilt wird. Warum eigentlich?
Liege ich da falsch? Gibt es eine Bestimmung, die die Gemeindeverwaltung ermächtigt trotz nachweislich günstig vorliegender Verhältnisse eine Bewilligung zu verweigern? --Landwood 19:22, 10. Jan. 2010 (CET)
- Es ist in diesen Fall gleich zu behandeln als wie ein "nicht zugelassenes" Fahrzeug irgendwo abzustellen. (nicht signierter Beitrag von Urtier82 (Diskussion | Beiträge) 13. März 2017, 17:08 Uhr)
Beiträge für die noch nicht eingeführten Wechselkennzeichen
[Quelltext bearbeiten]Der Teilbereich von "Wie die Versicherung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen aussehen wird, ist noch nicht restlos geklärt." bis "Die ADAC Motorwelt meldete in ihrer Oktober-Ausgabe 2010, dass die Einführung von Wechselkennzeichen für bis zu drei Fahrzeuge ab Mitte 2011 geplant sei. Dabei solle das künftige Wechselschild aus einem Wechselelement bestehen, das jeweils vor der Fahrt umgesteckt werden müsse, und je einem starren Teil für jedes Fahrzeug.[3] Beispiel: B WK 2011 + 2." gehört aus meiner Sicht komplett aus dem Artikel hier in den Diskussionsbereich herein.
Das Gesetzgebungsverfahren für die Einführung dieser Form der Wechselkennzeichen läuft noch. Aktuell gibt es keinen Entwurf, der im Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorliegt und anschliessend in den Bundestag eingebracht werden muss, für die dafür notwendige Änderung
- des Strassenverkehrgesetzes
- des Kraftfahrtsteuergesetzes
- des Pflichtversicherungsgesetzes
--Wolfgang Götz 17:58, 7. Nov. 2010 (CET)
Verlinkung
[Quelltext bearbeiten]Warum verlinkt der Artikel auf www.kfz-wechselkennzeichen.de? Diese Seite hat nur das Ziel via check24.de Einnahmen zu erzielen. Genaugenommen wird sie sogar von der CHECK24 AG betrieben. Die Informationen die auf dieser Seite verbreitet werden sind doch eigentlich genau die, die auf Wikipedia stehen sollten.--KaStone 00:42, 9. Nov. 2010 (CET)
- Soweit ich das sehe, ist das die *Quelle* für diese Infos. Wenn Du eine andere (bessere) Quelle hast, setze diese ein und lösche www.kfz-wechselkennzeichen.de raus. Wikipedia dient nicht der Veröffentlichung.-- Cancun 01:20, 10. Jan. 2011 (CET)
- Solange der Gesetzesentwurf für das Bundeskabinett nicht vorliegt bzw. dieser im Bundestag eingereicht wurde, ist sehr viel zu diesem Thema aus meiner Sicht - genauso wie die Informationen auf der verlinkten Seite - nur Meinungsäußerungen. Wolfgang Götz 00:30, 11. Jan. 2011 (CET)
- Ich bin Admin der Seite http://www.wechselkennzeichen.net, ich habe die Seite im Rahmen eines Studienprojektes zusammen mit anderen Kommilitonen erstellt. Die Seite enthält gut recherchierte Artikel und keine Werbung und dümpelt jetzt nach Projektabschluss nur noch vor sich hin. Wenn ihr möchtet könnt ihr diese anstelle der CHECK24-Seite in die Verlinkungen mit aufnehmen. macfarmer 11:50, 19. Dez. 2012 (CET)
- Solange der Gesetzesentwurf für das Bundeskabinett nicht vorliegt bzw. dieser im Bundestag eingereicht wurde, ist sehr viel zu diesem Thema aus meiner Sicht - genauso wie die Informationen auf der verlinkten Seite - nur Meinungsäußerungen. Wolfgang Götz 00:30, 11. Jan. 2011 (CET)
Deutschland: Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum geklärt?
[Quelltext bearbeiten]Bekanntlich darf man abgemeldete Autos derzeit nicht (einfach so) im öffentlichen Verkehrsraum abstellen, oder jedenfalls nicht, sobald sich daraus eine "Verkehrserschwernis" nach §32 StVO herleiten lässt (was beim Verbrauch von öffentlichem Parkraum in Städten per se gegeben ist.) Hat sich denn seitens des Gesetzgebers schon jemand geäußert, ob das auch für grad nicht genutzte Zweit- und Drittwagen mit Wechselkennzeichen gelten wird?-- Cancun 01:20, 10. Jan. 2011 (CET)
- Nein. Es gibt noch überhaupt keinen Entwurf für die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen, der dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung vorgelegt wurde. Wolfgang Götz 00:26, 11. Jan. 2011 (CET)
Bilderwunsch
[Quelltext bearbeiten]Ein Foto vom neuen Wechselkennzeichen wird gewünscht. Die Beschreibung ist nur schwer verständlich und ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Gruß vom --Graf Foto 10:46, 21. Nov. 2011 (CET) PS: hier ein Beispielbild http://fotos.autozeitung.de/462x347/images/bildergalerie/2011/12/Wechselkennzeichen.jpg
- +1. Fände ich auch gut! Wechsler vor – erst fotografieren und hochladen, dann erst von der Meldestelle losfahren! ;) —[ˈjøːˌmaˑ] 11:34, 28. Jun. 2012 (CEST)
- Unter [1] ist eine Abbildung wie es vom Bundesgesetzgeber aussehen soll. Wolfgang Götz (Diskussion) 21:01, 1. Jul. 2012 (CEST)
„Benutzer Limit
Die maximale Anzahl von gleichzeitigen Anmeldungen mit diesem Zugang ist erreicht. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal oder beenden Sie eine der laufenden Sitzungen“
Wäre bgbl.de bzw. das Bild aus dem PDF eigentlich gemeinfrei in D? —[ˈjøːˌmaˑ] 23:33, 1. Jul. 2012 (CEST)
Zwei oder drei Fahrzeuge
[Quelltext bearbeiten]Sind die Wechselkennzeichen in Deutschland für bis zu zwei oder drei Fahrzeuge möglich? MfG Harry8 10:43, 2. Jul. 2012 (CEST)
- Aktuell maximal 2 Fahrzeuge aus derselben Fahrzeuggruppe, wobei das Kennzeichen auf dem kennzeichenführende Teil auch nicht mit ausgegeben werden soll. 93.199.196.128 22:52, 2. Jul. 2012 (CEST)
Statistik über ausgegebene Wechselkennzeichen 2013
[Quelltext bearbeiten]Ich hab die aktuelle Statistik der ausgegebenen Wechselkennzeichen 2012 in den Text eingefügt. Quelle hierfür war: http://www.wechselkennzeichen.net macfarmer 15:44, 6. Jun. 2013 (CEST)
OHZ AB 10 2 und OHZ AB 10 5
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel stehen diese Kennzeichen als Beispiel. Welche Kennzeichen sind nun für andere Autofahrer geblockt und somit nicht verfügbar?
- OHZ AB 102 und OHZ AB 105?
- OHZ AB 10, OHZ AB 102 und OHZ AB 105?
- OHZ AB 10?
Letzteres fällt wohl aus, sonst gäbe es ja nur Kombinationen mit 1 und 2 am Ende. MfG Harry8 08:36, 16. Aug. 2013 (CEST)
- Geblockt wird nichts. Die Logik ergibt sich aus den zur Verfügung stehenden Kennzeichen, aus denen die Wechselkennzeichen gebildet werden können. --Detlef ‹ Emmridet › (Diskussion) 11:10, 16. Aug. 2013 (CEST)
- OHZ AB10 = Hauptkennzeichen - soll nicht ausgegeben werden.
- OHZ AB10|2 = Kennzeichen eines der beiden Fahrzeuge
- OHZ AB10|5 = Kennzeichen eines der beiden Fahrzeuge
- ++Wolfgang Götz (Diskussion) 19:23, 18. Aug. 2013 (CEST)
- Aber macht es dann Sinn, die Ziffern 2 und 5 (beispielsweise) zu wählen. Müssten dann nicht immer die Ziffern 1 ind 2 in Frage kommen? MfG Harry8 20:25, 18. Aug. 2013 (CEST)
- Die Wahl der Kennzeichenvergabe obliegt der jeweiligen Zulassungsstelle. Die genannten Beispiele mit 2 und 5 sollen dokumentieren, dass eben nicht immer 1 und 2 genommen werden kann/muss, sondern auch andere Kombinationen. --Detlef ‹ Emmridet › (Diskussion) 20:43, 18. Aug. 2013 (CEST)
- Es scheint, die kombinierten Nummern werden geblockt. Habe gesehen MOD LC 2 1, dort sind LC 1-4, 21 und 22 ("MOD" auswählen) nicht mehr verfügbar, sowie M RF 158 (0 und 1), da sind im Bereich M RF 15?? noch die meisten verfügbar, aber 1580 und 1581 nicht mehr. --androl ☖☗ 18:11, 29. Aug. 2013 (CEST)
- Nächste Frage: welche Nummer ist bezüglich einer regionalen Gebietseinteilung der Nummernkreise relevant? Bekäme man M AC 12 3 in München-Stadt (M AC 123) oder München-Land (M AC 12)? --androl ☖☗ 18:19, 29. Aug. 2013 (CEST)
- Bei Beispiel MUC-Stadt und MUC-Land hängt es davon ab, wie die Vereinbarung zwischen den beiden Zulassungsstellen über die Verteilung der beiden Kennzeichengruppen ist: Bei einer Ausgabe von M-AC12|x als Schildart Wechselkennzeichen sollte auch M-AC12 in derselben Zulassungsstelle verwaltetet werden. Ob das in Zukunft auch durchgehalten werden kann, bleibt abzuwarten. ++Wolfgang Götz (Diskussion) 20:43, 1. Sep. 2013 (CEST)
- Die Vereinbarung ist so wie angedeutet: M AC 123 wäre Stadt, M AC 12 wäre Landkreis. Spricht eigentlich etwas gegen eine insgesamt ein- oder fünfstellige Nummer OHZ AB | 1 oder M UC 1234 5 auf einem WKZ? Das Gesetz ist da nicht so eindeutig. --androl ☖☗ 13:16, 3. Sep. 2013 (CEST)
- OHZ-A1|x; OHZ-A10|x; OHZ-A100|x; OHZ-AB1|x; OHZ-AB10|x wäre möglich. Andere Komibinationen nicht.
- DA-A1|x; DA-A10|x; DA-A100|x; DA-AA1|x; DA-AA10|x; DA-AA100|x wäre möglich. Andere Kombinationen nicht.
- M-U1|x; M-UA1|x; M-U10|x, M-UA10|x; M-U100|x, M-UA100|x sind möglich. Andere Komibinationen nicht.
- Wolfgang Götz (Diskussion)
- Die Vereinbarung ist so wie angedeutet: M AC 123 wäre Stadt, M AC 12 wäre Landkreis. Spricht eigentlich etwas gegen eine insgesamt ein- oder fünfstellige Nummer OHZ AB | 1 oder M UC 1234 5 auf einem WKZ? Das Gesetz ist da nicht so eindeutig. --androl ☖☗ 13:16, 3. Sep. 2013 (CEST)
- Bei Beispiel MUC-Stadt und MUC-Land hängt es davon ab, wie die Vereinbarung zwischen den beiden Zulassungsstellen über die Verteilung der beiden Kennzeichengruppen ist: Bei einer Ausgabe von M-AC12|x als Schildart Wechselkennzeichen sollte auch M-AC12 in derselben Zulassungsstelle verwaltetet werden. Ob das in Zukunft auch durchgehalten werden kann, bleibt abzuwarten. ++Wolfgang Götz (Diskussion) 20:43, 1. Sep. 2013 (CEST)
Beispiel mit H
[Quelltext bearbeiten]Auf der Grafik ist das Beispiel OHZ AB 10 2H abgebildet. Soll wohl ein historisches Kennzeichen sein. Aber ist diese Nummer möglich, sie hätte mehr als 8 Zeichen? --androl ☖☗ 18:11, 29. Aug. 2013 (CEST)
- Ja - das genannte Kennzeichen hat 8 von 9 möglichen Stellen -> es wäre sogar OHZ-AB-1020 + das "H" für die Eigenschaft Historisches Kennzeichen möglich. ++Wolfgang Götz (Diskussion) 20:48, 1. Sep. 2013 (CEST)
- Nein, gemäß Kfz-Kennzeichen (Deutschland)#Aufbau wäre bereits
OHZ-AB-1020
unzulässig. Ich zitiere: Zusammen sind es jedoch maximal acht Zeichen, bei Saisonkennzeichen maximal sieben Zeichen. MfG —[ˈjøːˌmaˑ] 21:22, 1. Sep. 2013 (CEST)- Die Regelung in § 8 Abs. 1 FZV i.V.m Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1 Satz 4 FZV) (veröffentlicht in Bundesgesetzblatt Teil I in Nr. 5 vom 10.02.2011 ab Seite 185) erlaubt grundsätzlich 9 Stellen. Die im anderen Wikipedia-Artikel erwähnte Regelung stammt aus Punkt 4 "Ergänzungsbestimmungen" in Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3) Ausgestaltung der Kennzeichen.++Wolfgang Götz (Diskussion) 00:00, 3. Sep. 2013 (CEST)
- genau, da steht: Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Mehr Einheiten (inklusive Saison/Kurzzeit/Ausfuhr-Datum oder H) passen auch nicht auf ein Schild mit üblicher Länge, bei 8 Stellen wird die Engschrift verwendet. Hier bei den Wechselkennzeichen wären die hinteren beiden Stellen "2H" dagegen auf einer Einheit, sodass der Platz ausreichen würde. Wenn ein Datum als eine Stelle gilt, könnte auch "2H" als eine Stelle i.S.d. Regelung gelten. --androl ☖☗ 12:49, 3. Sep. 2013 (CEST)
- Die Regelung in § 8 Abs. 1 FZV i.V.m Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1 Satz 4 FZV) (veröffentlicht in Bundesgesetzblatt Teil I in Nr. 5 vom 10.02.2011 ab Seite 185) erlaubt grundsätzlich 9 Stellen. Die im anderen Wikipedia-Artikel erwähnte Regelung stammt aus Punkt 4 "Ergänzungsbestimmungen" in Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3) Ausgestaltung der Kennzeichen.++Wolfgang Götz (Diskussion) 00:00, 3. Sep. 2013 (CEST)
- Nein, gemäß Kfz-Kennzeichen (Deutschland)#Aufbau wäre bereits
- Ja - das genannte Kennzeichen hat 8 von 9 möglichen Stellen -> es wäre sogar OHZ-AB-1020 + das "H" für die Eigenschaft Historisches Kennzeichen möglich. ++Wolfgang Götz (Diskussion) 20:48, 1. Sep. 2013 (CEST)
N. m. M. ist das Kennzeichen nicht möglich. Alle bisherigen H-Kennzeichen haben ohne das H höchstens sieben, mit ihm also höchstens acht Stellen. MfG Harry8 15:20, 3. Sep. 2013 (CEST)
- Das H zählt genauso wenig wie das W mittendrin! -- 134.169.116.88 01:36, 30. Jun. 2017 (CEST)
Kennzeichenauswahl
[Quelltext bearbeiten]Um beim Beipiel "OHZ AB 102/105" zu bleiben: Hier überprüft die Zulassungsstelle vorerst, dass neben den beiden ausgeschriebenen Kennzeichen auch die Grundkombination "OHZ AB 10" frei ist. Wird denn ab sofort auch eine Überprüfung in umgekehrter Richtung erfolgen? Das hieße ja, dass entweder beim Erwerb der beiden Zeichen "OHZ AB 102" und "OHZ AB 105" auch ein Sperrvermerk für "OHZ AB 10" gesetzt werden müsste oder man ansonsten bei jedem x-beliebigen Kennzeichenwunsch auch nach den zehn jeweils verlängerten Varianten suchen müsste. Ich kann also "OHZ AB 102/105" nur bekommen, wenn "OHZ AB 10" noch frei ist. Aber wenn später jemand "OHZ AB 10" haben möchte? Die nächste Frage wäre nach vier, sechs, acht oder zehn Fahrzeugen mit der jeweils gleichen Grundkombination. Wenn die nicht automatisch gesperrt wird, könnte man bis zu fünf Fahrzeuge gleichzeitig im Verkehr bewegen (lassen) aus einem Pool von bis zu zehn Fahrzeugen. Wie ist so etwas geregelt? In den Gesetzestexten finde ich hier keine entsprechenden Einschränkungen. --134.169.116.85 11:19, 29. Sep. 2013 (CEST)
- § 8 Abs. 1a FZV: Anzahl der Fahrzeuge, Aufbau des Kennzeichen.
- Dass neben den beiden Fahrzeugbezogenen Teilen auch das kennzeichenführende Teil nicht ausgegeben werden soll, ist eine Empfehlung. Ob sich jede Zulassungsstelle daran hält ?? Wie es in Zukunft nach Erweiterung der Kennzeichenmitnahme aussieht ??
- Wolfgang Götz (Diskussion) 00:40, 2. Okt. 2013 (CEST)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_6898/DE/presse/pm/2011/201-2011.html?__nnn=true
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 05:51, 28. Nov. 2015 (CET)
In den Abbildungen steht ein kleines W auf den Nummernschildern. Ich habe allerdings Wechselkennzeichen ohne dieses kleine W gesehen. Gibt es überhaupt Kennzeichen mit kleinem W? Oder gab es sie nur kurz nach der Einführung der Wechselkennzeichen oder überhaupt nicht? MfG Harry8 13:17, 16. Mär. 2016 (CET)
PS: Das Fahrzeug, das ich gesehen habe, stammte aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf. MfG Harry8 13:17, 16. Mär. 2016 (CET)
- Ich kann die Existenz und Verwendung dieses ganz kleinen „W“ ausdrücklich bestätigen – Kreis L wie Leipzig. Beste Grüße —[ˈjøːˌmaˑ] 15:51, 16. Mär. 2016 (CET)
Verfassungswidrig?
[Quelltext bearbeiten]In Deutschland fällt (abweichend zu den Wechselkennzeichen in Österreich und der Schweiz) für beide Fahrzeuge die volle Kfz-Steuer an. - genauer gesagt, das hat der Finanzminister (dieser!) so festgelegt. Ich vermute stark, dass das verfassungswidrig ist, dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht. Denn für die Monate der Nicht-Zulassung werden ja dem Halter vom Staat keinerlei Rechte gewährt, oder jedenfalls nicht annähernd die gleichen wie für die Monate der Zulassung oder für ein normal zugelassenes Fahrzeug. Gibt oder gab es juristische Beurteilungen dazu oder sogar Klagen? - 84.179.128.185 22:15, 23. Feb. 2017 (CET)
- Das Wechselkennzeichen in Deutschland ist kein Saisonkennzeichen sondern wie (derzeit noch) das H-Kennzeichen ein GanzjahresKennzeichen.
- Um am Straßenverkehr teilzunehmen muss der Kennzeichenführende Teil angebracht sein - der Fahrzeugbezogene Teil sollte meines Wissens nicht entfernbar sein.
- Ob hier eine "echte" Ungleichbehandlung vorliegt, kann ich nicht sagen - aber das Zulassungsrecht in Österreich und in der Schweiz kannst du nicht mit dem deutschen vergleichen.
- Wolfgang Götz (Diskussion) 22:22, 23. Feb. 2017 (CET)
Kennbuchstabe 'E'?
[Quelltext bearbeiten]Das 'H' wurde berücksichtigt, aber wie sieht es mit einem 'E' aus? Aus versicherungstechnischer Sicht wäre ein E-Fahrzeug m. E. durchaus ein Kandidat für Wechselkennzeichen. --134.169.116.83 12:41, 16. Sep. 2017 (CEST)
- Ist das denn nicht möglich? Ich denke, es ist möglich. MfG Harry8 15:23, 16. Sep. 2017 (CEST)
Akzeptanz
[Quelltext bearbeiten]Gibt es nach gut 10 Jahren eine Bewertung wie das Wechselkennzeichen angenommen wurde? Welche Kombinationen werden am meisten verwendet (wohnmobil? Oldtimer?)
In meiner persönlichen Bewertung kostet es schlicht mehr zumindest bei Zulassung (Schilder mit speziellen Haltern) mit weniger Rechten (abstellen des nicht genutzten Fahrzeugs) und wenig Vorteilen bei Steuer/Versicherung
Wurden 37% mehr Fahrzeuge zugelassenen wie von der Dekra 2011 prognostiziert? (nicht signierter Beitrag von 185.37.75.64 (Diskussion) 07:46, 17. Jul. 2021 (CEST))
Fahrzeugbestand mit Wechselkennzeichen in Deutschland
[Quelltext bearbeiten]Unter https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Jahrebilanz_Bestand/fz_b_jahresbilanz_node.html ist in den PDF-Dateien der Fahrzeugbestand mit Wechselkennzeichen in Deutschland gelistet, jeweils zum 01.01.:
- 2014: 3569
- 2015: 3870
- 2016: 3915 (Höchststand)
- 2017: 3838
- 2018: 3714
- 2019: 3488
- 2020: 3283
- 2021: 3095
- 2022: 2881 (nicht signierter Beitrag von 94.216.56.62 (Diskussion) 13:34, 30. Jul. 2022 (CEST))
- 2023: 2646
- Das kann ja dann nur der halbe Fahrzeugbestand sein, oder wie kommt es zu den ungeraden Zahlen? Ok, ändert nichts an der Verteilung und dem abflauenden Interesse. Aber immerhin wären das 2016 knapp 8000 Fahrzeuge gewesen. --77.20.88.179 01:14, 28. Nov. 2023 (CET)