Diskussion:Wegekreuz Heyers
Wegekreuze
[Quelltext bearbeiten]Hallo, mich bewegt die Frage nach einem Wegekreuz aus Granit. Ist jedes Wegekreuz am Weg unter den Schutz als Baudenkmal gestellt ?? Folgender Fall liegt vor !! Mein Opa kam 1945 aus dem Krieg nach Hause, er war auch schon im ersten weltkrieg, daraufhin hat er an einer Wegekreuzung oberhalb unseres Ortes ein Wegekreuz aus Granit aufstellen lassen. Unten mit einer Innschrift im Sockel " O`Herr Dein Wille geschehe"
das Kreuz stand bis der Sturm Lothar 1999 das Kreuz umwarf, daraufhin wurde es wieder aufgebaut an der selben Stelle.
Vor zwei Jahren trat die Gemeinde an uns heran ob das Kreuz versetzt werden kann, wegen einer Erschliesung zu einem Baugebiet. Wir stimmten zu, und wählten einen neuen Standort ebenfalls auf dem Kreisgrundstück neben der Strasse. Das Kreuz wurde dann von der Baufirma wieder aufgestellt, aber ca. doppelt so weit entfernt vom ehemaligen Standort wie ausgemacht, in der Nähe einer Festhalle, dieser Standort sagte unserer Familie nicht zu wegen Gefahr durch Feste in der nahen Halle, die Gemeinde hatte noch eine Parkbank daneben aufgestellt. Daraufhin entschieden wir uns das Kreuz auf unser eigenes Grundstück zu stellen, ca. 300 m entfernt von der Halle, auch neben einer Strasse und südlich von einer grösseren Gebüschansammlung. Dieselbe Baufirma stellte nun ebenfalls im Auftrag der gemeinde und unter Aufsicht der Bauleitung das Kreuz am gewünschten Standort auf. Wir stellten auch eine Parkbank neben das Kreuz um den Gast zum Verweilen und Innehalten anzuregen. Nach einigen Wochen fand in der Halle ein Fest statt, zwei Mädchen hielten sich dann auf der Parkbank auf und das eine Mädchen stieg, kletterte oder schwang sich auf das Kreuz hinauf, und dieses viel um auf das Mädchen welches erheblich verletzt wurde. Das tut mir sehr leid, man sollte doch nicht auf ein Kreuz hinauf steigen. Nun macht der Vater von dem Mädchen bei meinem Vater, dem das Grundstück noch gehört Schadensansprüche geltend. Wir hatten mit der Ganzen Vesetzerei von dem Kreuz nichts zu tun, und trotzdem sollen wir haftbar sein, können Sie uns einen Rat geben ???
Vielen Dank im Voraus (nicht signierter Beitrag von 91.19.232.176 (Diskussion | Beiträge) 23:10, 5. Jul 2009 (CEST))