Diskussion:Wehrdisziplinaranwalt
Nur in Deutschland?
[Quelltext bearbeiten]Es sollte geprüft werden, ob es solche Anwälte nur in Deutschland gibt. Das Judge Advocate General’s Corps der USA beinhaltet möglicherweise ähnliche Positionen.--Stegosaurus Rex (Diskussion) 10:38, 27. Okt. 2012 (CEST)
Siehe meine Ergänzungen/"Nachbesserungen". <Legad2008> (nicht signierter Beitrag von 87.79.220.195 (Diskussion) 02:10, 24. Jun. 2016 (CEST))
Details?
[Quelltext bearbeiten]Ich habe heute zum ersten Mal von diesem Beruf gehört. Mehr Informationen wären wünschenswert:
- Was genau macht der eigentlich? Verfolgung von Straftaten durch BW-Angehörige?
- Verhältnis zu den Feldjägern?
- Ausbildung? (Soweit ich weiß 2. juristisches Staatsexamen)
- Einstellungsvoraussetzungen? (bestimmte Noten? Bundeswehrvergangenheit? Sportliche Eignung o.ä.?)
- Besoldung?
- ...?
Im Moment ist der Artikel ja leider in erster Linie Platzhalter. Gibt es jemanden der hier mal nachbessern könnte? --GrafLukas (Diskussion) 10:33, 22. Mai 2014 (CEST)
Die Fragen sind zwar schon etwas älter, aber ich beantworte sie einfach mal:
Zunächst mal: Der WDA ist kein Beruf für sich alleine genommen. Der WDA-Job ist sozusagen nur eine Zusatzaufgabe. Der Hauptberuf ist Rechtsberater bei der Bundeswehr. Die Rechtsberater beraten die Kommandeure und Befehlshaber in Rechtsfragen. Sie sind zivile Beamte des höheren Dienstes. Sie gehen auch in Auslandseinsätze, hierzu nehmen sie dann im Rahmen einer Wehrübung vorübergehend den Soldatenstatus ein. Zuhause sind sie aber normale Beamte.
Im Einzelnen: zu 1: Der Wehrdisziplinaranwalt verfolgt keine Straftaten, denn dafür ist ausschließlich die Staatsanwaltschaft zuständig. Der WDA ermittelt bei Dienstvergehen, also bei Verstößen gegen die Dienstpflichten im Soldatengesetz. Er kümmert sich aber nur um die Fälle, die so heftig sind, dass die disziplinaren Möglichkeiten des militärischen Vorgesetzten (Disziplinarvorgesetztem( nicht ausreichen und man den Fall vor das Truppendienstgericht bringen muss. Dort vertritt er dann auch den Fall (vergleichbar mit einem Staatsanwalt).
zu 2: Mit den Feldjägern hat der WDA nichts zu tun. In seltenen Fällen können die Feldjäger aber auch bei einzelnen Ermittlungstätigkeiten unterstützen, das ist aber die Ausnahme. Die Ermittlungen führt der WDA entweder selbst oder er beauftragt den jeweiligen Disziplinarvorgesetzten des betroffenen Soldaten mit den Ermittlungen.
zu 3: Befähigung zum Richteramt, also beide Staatsexamen.
zu 4: Man sollte mindestens befriedigende Exmamen haben. Bundeswehrvergangenheit macht sich natürlich in der Bewerbung gut, ist aber definitiv keine Voraussetzung. Als Beamter braucht er auch nicht sportlich sein, lediglich bei der Einstellung gesund. Im Hinblick auch die Teilnahme an Auslandseinsätzen sollte man idealerweise auch wehrdiensttauglich sein.
zu 5: Einstiegsbesoldung ist A13. (nicht signierter Beitrag von 93.196.105.110 (Diskussion) 20:11, 14. Jan. 2015 (CET))