Diskussion:Wehrersatzdienst
Die Anmerkungen zum Wohnort und zum Wehrdienstfreistellungsverbot sind in meinen Augen so sachlich falsch. Ich war selbst Jahrelang im THW und bin währenddessen zweimal umgezogen zwischen Bundesländern. Das war nie ein Problem. Ich war außerdem während der Zeit erst Schüler und dann Student - auch kein Problem.
- sehr richtig, weil in der Regel Plätze frei sind. Ein Problem kann es natürlich geben, wenn in dem Landkreis keine freien Plätze mehr zur Verfügung stehen, kommt aber offenbar nicht vor. Und als Schüler oder Student ist die Mitgliedschaft in einer Hilfsorganisation jedweder Art natürlich kein problem. Ich hatte den entsprechenden Eintrag daher auch schon sehr entschärft.--HolgerB 18:42, 7. Mär. 2007 (CET)
Es entsteht der (falsche) Eindruck, man hätte die Wahl zwischen Zivildienst und Wehrdienst. --Jurgen 23:59, 6. Feb 2004 (CET)~
- Hat man ja faktisch auch, wenn man sich nicht sehr blöd anstellt. 62.80.40.170 14:36, 29. Mär 2006 (CEST)
Man hat doch auch die Wahl, oder? -- SODL (09.01.06)
- Nicht wirklich, wenn man sich für den Wehrersatzdienst entscheidet, wird man vom WEHRDIENST befreit. Zivildienst kann man nicht freiwillig antreten (es sei denn als ökologisches Jahr) Wehrdienst ist Pflicht, wenn man nicht Kriegsdienstverweigerer ist oder ausgemustert wurde. --Stefan-Xp 15:51, 9. Jan 2006 (CET)
- Es scheint Leute zu geben, die meinen, es als "sich blöd anstellen" bezeichnen zu müssen, wenn man seine Unterschrift nicht unter ein Dokument setzen will, das als eigene Meinung ausgibt, was tatsächlich die eigene Meinung nicht ist. --2001:4CA0:2FFF:3:0:0:0:88 16:32, 17. Dez. 2012 (CET)
überarbeiten
[Quelltext bearbeiten]Gesetzliches, Historie, andere Länder, zu deutschlandlastig--Zaphiro 22:55, 8. Okt 2005 (CEST)
- Gesetzliches ist jetzt da.
Weiß jemand wann die Verpflichtungszeit von 10 auf 8 auf 7 und dann 6 runtergenommen wurden? 1993 waren es auf jeden Fall 8 Jahre. ;-) Benutzer:HBR 16:02, 18. Aug. 2007 (CEST)
Möglichkeiten keinen Wehrdienst leisten zu müssen als Polizist bzw. Priester/Pfarrer
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel steht: "In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten keinen Ersatzdienst leisten zu müssen" und dann werden der Zivildienst sowie diverse Möglichkeiten im Katastrophenschutz aufgelistet.
Aber zukünftige Polizisten und zukünftige Priester/Pfarrer ("geistliches Amt", siehe §12 (2) WPflG sind vom Wehrdienst ausgenommen.
Allerdings bin ich mir nicht sicher ob dies unter Wehrersatzdienst gehört, denn Pfarrer/Priester verweigern ja den Kriegsdienst nicht (wozu sie ja erst gemustert werden müssten) sondern werden vom Wehrdienst zurückgestellt (§1 WPflG "werden vom Wehrdienst zurückgestellt"). Bei Polizisten dürfte dies ähnlich sein.
Da dies aber zu einem ähnlichen Ergebnis führt (kein Wehrdienst, aber auch kein Zivildienst/Katastrophenschutz) und deshalb sollte IMHO zumindestens ein Hinweis im Artikel darauf erfolgen.--Soylentyellow 21:50, 17. Nov. 2006 (CET)
- Pfarrer und Personen die sich auf das Amt vorbereiten sind befreit § 11 bzw. § 12. Daher ist das kein Wehrersatzdienst. Polizisten werden für die Dauer des Polizeidienstes nicht herangezogen und sind danach gedienten Wehrpflichtigen gleichgestellt.--HolgerB 10:25, 18. Nov. 2006 (CET)
- Der Polizeivollzugsdienst ist kein WehrERSATZdienst. Polizeibeamte werden nur solange nicht zum Wehr-/Zivildienst herangezogen, wie sie Polizisten sind. Haben Sie die Altersgrenzen für das "Ziehen" zum Wehr-/Zivildienst erreicht bzw. überschritten, hat sich die Thematik für sie dann erledigt. Kündigen sie vorher (oder fliegen sie vorher raus), so steht das Kreiswehrersatzamt wieder vor ihrer Tür und zieht sie ein. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__42.html Ein echter ERSATZdienst ersetzt den Dienst in der Armee, schiebt ihn aber nicht nur auf. Bitte korrigieren. --88.73.50.115 21:40, 9. Sep. 2008 (CEST)
Wehrdienstfreistellungsverbot für Schüler?
[Quelltext bearbeiten]Der Sinn, bzw. die Aussage dieses Abschnittes ist mir nicht ganz klar. Sind doch grade Schüler automatisch zurückgestellt (wenn auch nicht freigestellt). Auch ist ja „Schülersein“ kein anzunehmender Freistellungsgrund, sonst sollte man vielleicht auch erwähnen, dass bspw. „Autofahrer“ nicht freigestellt werden. Auch die Begründung („[...], da bei ihnen mit häufigem Wohnortwechsel zu rechnen ist.“) klingt etwas hanebüchen. Die Mehrzahl der Schüler wird während ihrer Gymnasialzeit, wohl kaum ständig umziehen, eher danach. Also bitte präzisieren oder Löschen. --MB-one 12:50, 19. Apr. 2007 (CEST)
Rechte und Pflichten
[Quelltext bearbeiten]Zwischenzeitlich war hier unter "VErpflichtung im KatS" von Heranziehungsbescheiden die Rede, um freigestellte Helfer zum Dienst zu verpflichten. Es müßte von demjenigen präzisiert werden, auf welche HiOrgs das zutrifft. Im THW trifft das nicht zu. Alle Helfer, freigestellte und nicht freigestellte, haben dort die Pflicht, an den Dienstveranstaltungen teilzunehmen. Im übrigen haben dort alle Helfer die gleichen Rechte und Pflichten. -- Vikking2 16:26, 10. Jun. 2007 (CEST)
Der Unterschied zwischen freigestellten und nicht freigestellten Helfern besteht primär in den Konsequenzen, die für "Dienstverweigerungen" drohen. Während beim nicht freigestellten Helfer die Sanktionsmöglichkeiten, wenn überhaupt vorhanden, nur minimal sind, können freigestellte Helfer dem Kreiswehrersatzamt gemeldet werden. Ich habe in meiner nunmehr seit 35 Jahren bestehenden Mitgliedschaft bei Hilfsorganisationen schon oft erlebt, dass bei solchen Helfern binnen kurzer Zeit die Freistellung widerrufen wurde und sie den Wehrdienst bzw. Zivildienst antreten mussten. Mike aus Frankfurt am Main, 16:00, 18.05.2008
Wehrersatz ohne Kriegsdienstverweigerung
[Quelltext bearbeiten]Was will uns der Autor damit sagen, vor allem unter minimaler Benutzung von Satzzeichen? Zudem scheint das eine oder andere Wort überflüssig zu sein. Könnte jemand, der der deutschen Sprache mächtig ist, das inhaltliche Chaos dieses Abschnittes ordnen?
- Hab mal paar Kommas verstreut und ein oder zwei Worte verdreht. - Vikking2 11:25, 27. Mai 2008 (CEST)
Verkürzung des Dienstes auf 4 Jahre
[Quelltext bearbeiten]Der Dienst im KatS wurde auf 4 Jahre verkürzt! Bitte im Artikel einfügen! Siehe hier: http://www.thw.de/DE/Mitmachen-Unterstuetzen/Wehrersatzdienst/wehrersatzdienst_node.html (nicht signierter Beitrag von 89.183.75.182 (Diskussion) 00:49, 30. Jul 2010 (CEST))
- aber erst ab 1.12.10, daher revert - vikking2 19:16, 13. Okt. 2010 (CEST)
Aussetzung des Wehrersatzdienstes
[Quelltext bearbeiten]Ab 1. Juli 2011 wird im Zuge der Aussetzung der Wehrpflicht auch der Wehrersatzdienst ausgesetzt. Es wird ein Bundesfreiwilligendienst geschaffen. Der Artikel gehört entsprechend aktualisiert. 92.252.108.140 00:45, 19. Mai 2011 (CEST)
Dienst, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht - bis 1982 auch entsprechend den Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes von 1962 als Wehrersatzdienst bezeichnet (Bekanntmachung des Sekretärs des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik, Generaloberst Streletz, über den Dienst, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht, vom 25. März 1982 [GBl. d. DDR Teil I Nr. 12 vom 2. April 1982 <Ausgabetag>, S. 268]). (nicht signierter Beitrag von 91.1.234.216 (Diskussion) 13:46, 6. Jul 2011 (CEST))
Leider hat 91.1234 nicht richtig gelesen. Im Artikel steht, daß zivile Stellen in der DDR den Stempel WED im Wehrdienstausweis nicht verstanden und man deshalb als Trapo oder Bepo-Typ Probleme bekam. Das ist völliger Blödsinn. Zivile Stellen in der DDR erhielten niemals den Wehrdienstausweis, denn der blieb beim Typen, genauso wie der Personalausweis der DDR beim Wehrkreiskommando blieb, wenn man eingezogen war. Zivile Stellen durften nicht mal den Wehrdienstausweis anfassen. Fragt mal die Reichsbahn-Dienststellen, die den Wehrdienstausweis von Soldaten und Offzieren kontrollieren wollten. Bitte mal ändern. 12.11.2016 (nicht signierter Beitrag von 141.20.6.200 (Diskussion) 10:49, 12. Nov. 2016 (CET))