Diskussion:Wehrmacht-Untersuchungsstelle/Archiv/2008

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Literaturhinweise

Wenn ein Bezug aus dem Titel nicht direkt hervorgeht, wäre es notwendig anzugegeben, in welchen Kapiteln die Thematik behandelt wird. 84.188.189.59 11:05, 25. Feb. 2008 (CET)

Sehe ich zwar auch so, aber ein Buch muss sich nicht nur "etwas" mit einem Lemmainhalt auseinandersetzen, sondern tiefgehend mit der Materie beschäftigen. Siehe auch WP:Lit --Yikrazuul 12:57, 25. Feb. 2008 (CET)

Die ersten drei Abschnitte, Kosmetik folgt

Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle – vollständig Wehrmacht-Untersuchungsstelle für Verletzungen des Völkerrechts, abgekürzt: WUSt – wurde durch einen Erlass Wilhelm Keitels, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW), vom 4. September 1939 als Unterabteilung der Wehrmachtrechtsabteilung im Oberkommando der Wehrmacht gebildet.<ref>Heeresverordnungsblatt 1939, Teil C, Blatt 26, S. 310 vom 15. Sep. 1939; gleichlautend im Luftwaffenverordnungsblatt 1939, Teil A vom 18. Sep. 1939, S. 230 sowie im Marineverordnungsblatt 1939, S. 633</ref> Aufgabe der Wehrmachtuntersuchungsstelle war es, „die von den gegnerischen Militär- und Zivilpersonen gegen deutsche Wehrmachtsangehörige begangenen Verstöße gegen das Völkerrecht festzustellen und zugleich die vom Auslande gegen die deutsche Wehrmacht in dieser Hinsicht erhobenen Vorwürfe aufzuklären“.<ref>Bundesarchiv (Hrsg.): Europa unterm Hakenkreuz. Die Okkupationspolitik des deutschen Faschismus (1938-1945). Achtbändige Dokumentenedition. Bd. 8, Analysen, Quellen, Register, Heidelberg 1996, S. 349, ISBN 3-7785-2338-4</ref>. Demzufolge sollte sie Material über Völkerrechtswidrigkeiten sammeln, leitete aber selbst keine Verfahren ein. Sie hatte damit dieselben Aufgaben wie die Militäruntersuchungsstelle im Preußischen Kriegsministerium während des Ersten Weltkriegs.<ref>Alfred de Zayas, S. 63</ref>

Deutsche Militärgerichte – Wehrmachtsgerichte sowie SS- und Polizeigerichte – verhandelten wegen solcher Beschuldigungen sowohl gegen deutsche als auch gegen Militärpersonen der deutschen Kriegsgegner. Ausgenommen waren britische und amerikanische Staatsangehörige.

Ständige Mitglieder der WUSt waren der Rechtsanwalt Johannes Goldsche, der bereits während des Ersten Weltkrieges als stellvertretender Leiter der Militäruntersuchungsstelle der preußischen Armee tätig war. Daneben waren Feldkriegsgerichtsrat Dr. Martin Heinemann, der vor dem Krieg den Posten eines Kammergerichtsrates in Berlin inne hatte, sowie Oberkriegsgerichtsrat der Reserve Dr. Hermann Huvendick (als Richter im Zivilberuf) und Kriegsgerichtsrat der Reserve Dr. Lothar Schöne (ebenso Richter vor Kriegsausbruch) ständige Mitglieder der WUSt. Daneben gab es noch eine Reihe von sogenannten nicht ständigen Mitgliedern.<ref>Alfred de Zayas, S. 66f</ref>

erl. --Baumfreund-FFM 12:27, 25. Feb. 2008 (CET)
Ich weiß nicht wieso, aber aus irgendeinem Grund sind die Bindestriche im mittleren Satz nicht mit korrigiert worden. Naja egal, eine nochmalige Entsperrugn deswegen lohnt sich nicht... --KnightMove 23:35, 25. Feb. 2008 (CET)

Alexandria

Der Link auf Alexandria geht nach Ägypten, gemeint ist aber Alexandria (Virginia), siehe z.B. hier. Vielleicht kann das einer der Schreibberechtigten ändern. --Quasimodogeniti 18:42, 25. Feb. 2008 (CET)

erl. --Baumfreund-FFM 21:41, 25. Feb. 2008 (CET)
Hatte ja gestern keine Möglichkeit mehr, das zu korrigieren, bitte um Entschuldigung! --Yikrazuul 21:54, 25. Feb. 2008 (CET)

Kritik an Zayas Veröffentlichungen

Hat leider die laaaange Diskussion abgewürgt, aber de Zayas wurde von den drei Authoren nicht widerlegt, ja, geschweige denn kritisiert. Bitte Stellung beziehen, alles andere is lrPOV! --Yikrazuul 02:17, 25. Feb. 2008 (CET)

das steht auch so platt und pauschal, wie Du das formulierst, nicht im Artikel. Giro 02:20, 25. Feb. 2008 (CET)
Du gehst leider nicht darauf ein. Inwiefern ist meines "platt und pauschal"? Mach' mal konstruktiv mit! Bitte! Also zeige uns Seitenzahlen, bei denen de Zayas widerlegt wird (du hast ja die Bücher alle gelesen!) --Yikrazuul 02:23, 25. Feb. 2008 (CET)
Du löschst konkrete Textteile und schwatzt hier pauschal herum. Kein Bedarf. Begründe Deine Löschungen. Giro 02:25, 25. Feb. 2008 (CET)
Nein, nein, nein, andersherum: Du gehst nicht auf die Disse von 2007 ein. DU musst begründen, du musste endlich auf die zugegenermaßen ellenlangen Texte der Diskutanten eingehen. Deine drei Authoren behandeln die WUSt nicht,wenn doch, warum nur Fußnoten?...Heh, mit guten Argumenten kannste den Streit hier ein für alle mal beenden, sei mutig! --Yikrazuul 02:29, 25. Feb. 2008 (CET)
Beenden könnte Giro den Streit durch knallharte Fakten. Zur VM zu laufen zeugt vom Gegenteil. 84.188.189.59 11:03, 25. Feb. 2008 (CET)

Yikrazul, Du versuchst, folgenden Text aus dem Artikel zu löschen:

...Spätere Historiker kritisieren an seinen Veröffentlichungen, dass sie sich weitgehend auf NS-Quellen stützen. Die Behauptung de Zayas, „dass die Richter der Wehrmacht auch unter den Bedingungen einer totalen Diktatur eine [...] unabhängige Rechtsprechung wahren konnten“, wurde von mehreren Historikern widerlegt...
Dieser Text ist im Artikel mit einem Einzelnachweis belegt. Eine schlüssige Begründung für das Löschen des Textes hast Du nicht gebracht. Außerdem hast Du in der Literaturliste den renommierten Historiker des MGFA Manfred Messerschmidt gelöscht, dessen Arbeiten sich u.a. mit Zayas kritisch auseinandersetzen. Deine Edit-Liste zeigt, dass Du Zayas Buch "Die Wehrmachtsuntersuchungsstelle" in mehreren Artikeln selbst als Einzelnachweis verwendest. Damit scheint mir Dein Motiv klar, warum Du die Kritik an Zayas Veröffentlichungen weg haben möchtest. Giro 11:58, 25. Feb. 2008 (CET)
Schau doch bitte mal die ellenlange Dikussion im Archiv 2007 an, ich habe wenig Lust, das ganze zu wiederholen.
Zum zweiten: Die Literatur sollten laut WP:Lit sich mit dem Lemmainhalt beschäftigen, nicht einfach nur anschneiden (also nur ein Kapitel oder so oder "u.a.", das reicht nicht). Deswegen die Löschung (btw: ISBN-Daten fehlen, Verlag, Jahr usw.). Siehe auch hier (hier wird erwähnt, dass sich jene Bücher ja nicht einmal mit der WUSt als solche beschäftigen). Ich weiß, anscheindend wurde selbst die Disku-Seite geperrt, vielleicht hattest du dich deswegen nie dort zu Wort gemeldet. Aber wir sollten erstmal diese Punkte diskutieren, sie wurden imho einfach abgewürgt. Daher (mit dem Punkt von oben) habe ich die Passage (siehe dein Beitrag) auskommentiert, nicht gelöscht! Damit wollte ich zeigen, dass dieser Punkt eben noch strittig ist und überarbeite werden muss. Wer fleißig ist, findet auch eine ähnliche Disku bei Alfred de Zayas.--Yikrazuul 12:56, 25. Feb. 2008 (CET)
Die Diskuseite wurde mit ziemlich viel Quatsch zugemüllt, wie man ihn sonst nur in braunen Foren lesen kann, und war deswegen ganz zu Recht gesperrt. Darauf kannst Du Dich nicht berufen. Giro 13:26, 25. Feb. 2008 (CET)
Dann beginnen wir erstmal mit Formalitäten. Der obige Satz enthält ein Zitat. Man muss angeben, woher das stammt (in welchem Buch de Zayas hat geschrieben?)--Yikrazuul 16:34, 27. Feb. 2008 (CET)
Es ist ein Punkt, der sozusagen ein Schlaglicht auf die Einstellung von Zayas wirft: Zayas beurteilte die Wehrmachtsrichter positiv (unabhängige Rechtsprechung), während spätere Historiker davon sprechen, dass etwa 70 Prozent der Todesurteile, die Wehrmachtsrichter fällten, politisch, d.h. nationalsozialistisch, motiviert waren. Es stellt sich doch die Frage, ob Zayas diese nationalsozialistischen Todesurteile gegen Angehörige der Wehrmacht ebenfalls positiv beurteilt hat. Nach dem Ende der Sperre der Zayas-Biographie sollte dieser Punkt im Artikeltext vertieft werden. Sachbeiträge dazu erbeten. Giro 19:06, 28. Feb. 2008 (CET)
Eben, das sollte präzisiert werden, so hat ja Wüllner von "Militärgerichtsbarkeit" und Messerschmidt/Wüllner von "Miltärjustiz" gesprochen. Das Buch über die WUSt kann man aber nicht direkt mit diesen Punkten vergleichen (Aufgabe der WUSt waren ja "nur" Untersuchungen), aber indirekt (wenn die Militärrichterschaft nationalistisch geprägt wurde - zumindest definitiv nach 1941 - dann wohl auch die Untersuchungsrichter der WUSt). Das Zitat muss aber belegt werden. Auch hier wieder etwas anderes Formales: Die drei Bücher in der Literaturliste behandeln die WUSt als solche (Organe, Aufgaben, Untersuchungen, Personen,...) nicht. Sie sollten lieber für die Kritik an der angeblichen Neutralität der Miltiärjustiz verwendet werden. --Yikrazuul 19:40, 28. Feb. 2008 (CET)
Hast Du statt Formalkram mal einen Sachbeitrag? Formalkram regeln wir zum Schluß nach den bekannten wiki-Regeln. Zur Sache: Kann man im Artikeltext schreiben, dass Zayas die Distanz zum nationalsozialistischen Geist der Wehrmachtsjustiz fehlen würde? Gibt es eine andere Erklärung? Wenn Dir die Formulierung „fehlende Distanz zum nationalsozialistischen Geist“ zu grobschlächtig ist, könnte man auch eine feinere Formulierung wählen, wie sie unter Historikern üblich ist: der schwerwiegende methodische Fehler von Zayas ist, dass er das übliche quellenkritische Vorgehen unterlässt. Es fehlt die hermeneutische Kontrolle und Objektivierung der Quellen. Aber das ist eigentlich nur eine vornehmere Ausdrucksweise, bedeuten tut es dasselbe. Giro 21:19, 28. Feb. 2008 (CET)
Nach über einer Woche sehe ich keinen Sachbeitrag bei dir, das ist schade. Und dass du den Formalkram gerne zum Schluss erledigen möchtest, lass ich mal unkommentiert. Daher fasse ich die Streitpunkte nochmals zusammen:
  1. Literaturliste muss - bis auf de Zayas - gelöscht werden. Sie enthält einfach nichts über die WuST (sei's Personen, sei es Geschichte, sei es was-auch-immer). Punkt. Da gibt es keine Diskussion, und kein "will aber". Halte dich an die Regel, tue ich ja auch. Es sei denn du kannst mir wenigstens ein Kapitel nennen. Viel Glück!
  2. Das unbelegte deZayas-Zitat ist bislang immer noch unbelegt. Woher kommt's? Wann hatter er das gesagt? Wo hatte er das gesagt? Darauf stützt sich die Kritik - auf ein omniöses Zitat???. Ohne Beleg muss es raus, auch eine Wikiregel. Sonst könnte ich den ganzen lieben langen Tag irgendwelche "Zitate" einfügen. Auch was du oben vorgeschlagen hast (dass Zayas die Distanz zum nationalsozialistischen Geist der Wehrmachtsjustiz fehlen würde?), ist Theoriefindung. Es sei denn, du hast handfeste Belege für diese deine Behauptung!
  3. Kritik der Neutralität der NS-Militärrichter: Abgesehen davon, dass der selbe Text bei de Zayas steht (URV), ist das, was du sagst (v. a. mit dem unbelegten Zitat), Theorienfindung. Ich würde daher den Satz so formulieren:

Es konnte durch eine Reihe von Historikern (Messerschmidt, Wüllner, usw.) gezeigt werden, dass die Richter der NS-Diktatur im Allgemeinen in ihrer Rechtssprechung nicht unabhänig waren. Auch de Zayas merkt an, dass "juristische Erhebungen in den Strudel der Propaganda gerieten" und dass "eine sorgfältige Quellenkritik [...] unbedingt erforderlich" sei. Inwiefern die Untersuchungen der WuST wirklich neutral waren, lässt sich nicht sagen.

Warum so? Da (selbst) die anderen Historiker nicht auf die WuST eingehen, können wir doch nicht sagen, dass die aus propagandistischen Gründen geurteilt haben (obwohl sie ja eigentlich "nur" Quellenmatieral gesammelt haben). Der Satz sagt aber schon, achtung: die meisten Richter, auch der Wehrmacht, waren nicht neutral, de Zayas rät auch zu Vorsicht in seinem Buch, also liebe Leser, denkt euch euren Teil. So isses neutral formuliert! Grüße, --Yikrazuul 20:10, 9. Mär. 2008 (CET)
PS. Ich habe ja die Bücher von Wüllner, Messerschmidt. & Co. und behaupte ja nicht, dass jene NS-Richter neutral waren. Aber in der Enzyklopädie muss alles so gut es geht neutral formuliert werden - wir dürfen also nicht unsere gezogenen Schlüsse hier eintragen.

Für die Kritik an der Person de Zayas warte ich noch auf ein best. Buch, daher machen wir lieber erst die WUSt...--Yikrazuul 20:20, 9. Mär. 2008 (CET)

Zitat

Das Zitat im ersten Absatz "die von den gegnerischen Militär- und Zivilpersonen gegen deutsche Wehrmachtsangehörige begangenen Verstöße gegen das Völkerrecht festzustellen und zugleich die vom Auslande gegen die deutsche Wehrmacht in dieser Hinsicht erhobenen Vorwürfe aufzuklären" verweist auf die Quelle [2] (Europa unterm Hakenkreuz). Tatsächlich müsste sie aber auf [1] (Heeresverordnungsblatt) referieren (=Primärquelle). --Yikrazuul 21:54, 25. Feb. 2008 (CET)

Ist Unsinn, was Du da schreibst und vorschlägst, ich sehe immer noch keinen neuen Sachbeitrag von Dir. Bring etwas zur Sache und belege es mit Nachweisen, dann sehen wir weiter. Es ist einfach Zeitverschwendung, auf Deine Gedankengänge einzugehen. Die Motive Deiner Löschversuche sind leicht durchschaubar, besonders, wenn man sieht, wie Du bei Nazis und Antisemiten (Rudolf Konrad, Adolf Galland) um die Schönung der Artikel bemüht bist. Giro 20:34, 9. Mär. 2008 (CET)
Jetzt reicht's aber. Deine Weigerung, hier mitzumachen, sind bezeichnend. Das hier ist die Wikipedia, nicht die Griopedia. Wenn du unfähig bist, auf Sachargumente einzugehen, schlage ich vor, du lernst es. Du hast bisher nichts belegt, bist auf nichts eingegangen, was falsch war und arbeitest hier nicht mit! --Yikrazuul 20:42, 9. Mär. 2008 (CET)

gesperrt - Neutralität

Als nicht-Geisteswissenschaftler wundere ich mich oft darüber, wie begeistert irgendwelche "Beweise" oder "Widerlegungen" einzelner Autoren pauschal akzeptiert werden. Man sieht doch immer wieder, daß es hier - auf jeden Fall weniger als in den Naturwissenschaften - EINE einfache Wahrheit gibt. Wie wäre z.B. am Ende des Artikels anstatt


"Die Behauptung de Zayas, „dass die Richter der Wehrmacht auch unter den Bedingungen einer totalen Diktatur eine [...] unabhängige Rechtsprechung wahren konnten“, wurde von mehreren Historikern widerlegt."

folgendes zu schreiben:

"Die These de Zayas, „dass die Richter der Wehrmacht auch unter den Bedingungen einer totalen Diktatur eine [...] unabhängige Rechtsprechung wahren konnten“, wurde von mehreren Historikern angezweifelt."


Warum nicht einfach akzeptieren, daß die Wahrheit hier irgendwo "in der Mitte" liegen könnte.... Leider ist der Artikel derzeit gesperrt, so daß ich das selber nicht ändern kann. --Linksrechts 15:28, 12. Mär. 2008 (CET)

Weil sie nicht in der Mitte liegt. Ein Unrechtscharakter der Wehrmachtsjustiz ist nicht nur von Historiken, sondern auch in etlichen Urteilen des Bundessozialgerichts festgestellt worden und sogar in die deutsche Gesetzgebung eingeflossen. Er wird eigentlich nur noch von rechtsradikalen Publikationen bestritten. Ähnlich Gesinnte melden sich öfter hier auf der Disku-Seite. Giro 20:51, 12. Mär. 2008 (CET)
Tschuldigung, oben nicht genau gelesen, der Punkt wurde schon durchgeackert (nicht zu meiner Zufriedenheit), und der Diskussion wäre meinerseits jetzt nichts hinzuzufügen. Schließe mich eher der Meinung von Yikrazuul an, daß das Zitat einfach hier auch fehl am Platz ist (ich hatte das Zitat zuerst auf die WUSt direkt bezogen).

Zitat

- Das Zitat im ersten Absatz "die von den gegnerischen Militär- und Zivilpersonen gegen deutsche Wehrmachtsangehörige begangenen Verstöße gegen das Völkerrecht festzustellen und zugleich die vom Auslande gegen die deutsche Wehrmacht in dieser Hinsicht erhobenen Vorwürfe aufzuklären" verweist auf die Quelle [2] (Europa unterm Hakenkreuz). Tatsächlich müsste sie aber auf [1] (Heeresverordnungsblatt) referieren (=Primärquelle). --Yikrazuul 21:54, 25. Feb. 2008 (CET) - - :Ist Unsinn, was Du da schreibst und vorschlägst, ich sehe immer noch keinen neuen Sachbeitrag von Dir. Bring etwas zur Sache und belege es mit Nachweisen, dann sehen wir weiter. Es ist einfach Zeitverschwendung, auf Deine Gedankengänge einzugehen. Die Motive Deiner Löschversuche sind leicht durchschaubar, besonders, wenn man sieht, wie Du bei Nazis und Antisemiten (Rudolf Konrad, Adolf Galland) um die Schönung der Artikel bemüht bist. Giro 20:34, 9. Mär. 2008 (CET) - ::Jetzt reicht's aber. Deine Weigerung, hier mitzumachen, sind bezeichnend. Das hier ist die Wikipedia, nicht die Griopedia. Wenn du unfähig bist, auf Sachargumente einzugehen, schlage ich vor, du lernst es. Du hast bisher nichts belegt, bist auf nichts eingegangen, was falsch war und arbeitest hier nicht mit! --Yikrazuul 20:42, 9. Mär. 2008 (CET)

Der Satz: "Spätere Historiker kritisieren an seinen Veröffentlichungen, dass sie sich weitgehend auf NS-Quellen stützen. Die Behauptung de Zayas, „dass die Richter der Wehrmacht auch unter den Bedingungen einer totalen Diktatur eine [...] unabhängige Rechtsprechung wahren konnten“, wurde von mehreren Historikern widerlegt.[5]" muss weg. Weil die Quellen nachweislich falsch sind. Dieser Wiki-Artikel geht um die Behoerde "Die Wehrmacht Untersuchungsstelle" und nicht um de Zayas. Ausserdem ist der Satz sinnlos, denn das Forschungsprojekt "Die Wehrmacht Untersuchungsstelle", das am Institut fuer Volkerrecht der Uni Goettingen verankert war und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft betreut und finanziert wurde, hatte eben die Auswertung von NS Akten als Gegenstand. Es ging eben um eine Auswertung durch nicht-Deutsche Historiker und Voelkerrechtler der 226 Aktenbaende der Wehrmacht-Untersuchungsstelle sowie der relevanten Akten des Wehrmacht-Fuehrungsstabes und des Auswaertigen Amtes. Wie man im Buche liest, erstreckte sich die Untersuchung auf zahlreiche auslaendischen Archiven in den USA, Grossbritannien, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz. Im uebrigen ist das Buch von de Zayas nach wie vor als solide Quelle angesehen. Es wurde im Maerz 2008 in einem interessanten Artikel in Amerika zitiert: James J. Weingartner, "Americans, Germans, and War Crimes: Converging Narratives from 'the Good War'" in The Journal of American History Vol. 94 No. 4 March 2008, pps. 1164-1183. Ausserdem ist das Buch zu Unterrichtszwecken vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz eingesetzt // siehe das Buch "How Law Protects in War" von Professor Marco Sassoli und Andreas Bouvier, ICRC 1999 und 2001. 84.203.178.18 02:04, 2. Apr. 2008 (CEST)

DIESER ARTIKEL SOLL ALLEIN DIE BEHOERDE BELEUCHTEN, NICHT DAS BUCH VON DE ZAYAS ODER DIE PERSON DE ZAYAS.

Wenn aber Giro und andere das Buch abqualifizieren wollen, muessen sie auch die Rezensionen in der ZEIT, Spiegel usw. bveruecksichtigen.

"Um nicht noch im nachhinein nationalsozialistische Propaganda aufzusitzen, prüfte de Zayas 'die innere Folgerichtigkeit der Akten' und verglich die darin geschilderten Vorgänge mit einschlägigen Materialien in Bonner, Londoner, amerikanischen und schweizerischen Archiven. Er machte Hunderte von Zeugen ausfindig, darunter rund 150 ehemalige Herres- Marine- und Luftwaffenrichter, die er nach dem Zustandekommen der Dokumente befragte..." Der Spiegel

"Eine Pionierstudie...ein ineressantes und gut geschriebenes Werk" American Journal of International Law

"Die zugleich historische und völkerrechtliche Untesuchung eines amerikanischen und eines niederländischen Forschers hat die Tätigkeit einer Institution zum Gegenstand, deren Existenz nur Spezialisten bekannt war: der Wehrmacht-Untesuchungsstelle für Verletzungen des Völkerrechts im Oberkommando der Wehrmacht. Anknüpfend an die Arbeit der Militäruntersuchungsstelle für Verletzungen des Kriegsrechtes im Preussischen Kriegsministerium während des Ersten Weltkrieges, deren stellvertretenden Leiter, der Berliner Rechtsanwalt und Notar Johannes Goldsche, im Zweiten Weltkrieg der Leiter der OKW-Untersuchungsstelle war, stellte sie -- wie die akribische Untersuchung der beiden Gelehrten erweisen konnte -- nicht nur in personeller, sondern auch in sachlich-fachlicher Hinsicht eine ungewöhnliche Kontinuität dar, bildete sie doch eine art Insel der Rechtsstaatlichkeit innerhalb des Unrechtsstaates des "Dritten Reiches". Unter Auswertung der 226 Aktenbände der Untesuchungsstelle, abgesichert durch Heranziehung weiteren Quellenmaterials, durch Befragungen von Richtern, Zeugen und sonstigen Beteiligten, konnten die Vf die eigenen Zweifel, ob es sich nicht doch um eine Propaganda Institution des Regimes handelte, ausräumen und als Ergebenis konstatieren, dass von der Untersuchungsstelle mit richterlicher Objektivität bekannt gewordene Völkerrechtsverletzungen der Alliierten ermitelt wurden. Die Studie ist einerseits eine Behördengeschichte, die das Entstehen, die Arbeitsweise, die Kompetenzen und die Organisation der Untrsuchungsstelle darstellt, zum anderen konkrete Fälle behandelt, von denen die Vorgänge in Lemberg 1941, Feodosia 1941, Katyn 1943 wohl die bekanntesten sind. Jedoch sind auch Vorgänge auf westlichen Schauplätzen (in Norwegen 1940, Kreta 1941, Versenkung deutscher Lazarettsschiffe, so der "Tübingen" 1944) mit einbezogen. Hierbei konnte es sich jeweils nur um die Ermittlungen der Untesuchungsstelle und um den völkerrechtlichen Klärung im Sinne der Arbeit der Historiker handelt. Die Vf. - und der Göttinger Völkerrechtler Dietrich Rauschning, der dem Band ein Vorwort vorausschickte (in seinem Institut wurde der grösste Teil der Arbeit geleistet) -- heben deutlich hervor, dass der qualitative Unterschied zwischen den hier zur Sprache kommenden Verletzungen des Kriegsrechts durch die Alliiierten, so furchtbar sie z.T. waren, und em Genocid, das das "Dritte Reich" an Juden und Zigeunern verübte, nicht verwicht werden dürfte." Professor Andreas Hillgruber in the Historische Zeitschrift, Volume 232 (1981)

"Angesichts der zahlreichen Rechtsbeugungen im Dritten Reich stellt der Leser des Buches mit Erstaunen fest, dass die Militärjustiz in diesem Bereich objektive und frei von propagandistischen tendenzen gearbeitet hat. Die Ermittlungen wurden zuverlässig durchgeführt. Obwohl die Unterlagen durchaus für die psychologische Kriegsführung geeignet waren, hat die sorgfältige Quellenkritik des Buches erwiesen, dass keine Fälschungen vorgenommen wurden. 300 lebenden Richter und Zeugen, die zu den in den Akten festgestellten Greueltaten befragt wurden, bestätigten den Inhalt der Papiere 30 Jahre nach dem Krieg. Da es sich bei dem Buch eigentlich um eine Behördengeschichte handelt, wurden nur die Fallbeispiele ausgewählt, die die Vergfahrensweise der Wehrmachtuntersuchugnsstelle am besten widergaben. Alle Unterlagen über die Behandlung der deutschen Kriegsgefangenen in ausländischen Lagern blieben z.B. unberücksichtigt. Ganz nebenbei gelingt dem Autor auch eine Ehrenerklärung für die Wehrmachtrichter, die man in dem Buch nicht erwartet. Anhand mehrerer Fälle wird dargestellt, wie unnachsichtig in Russland trotz des Gerichtsbarkeitserlasses "Barabarossa" Delikte deutscher Soldaten gegen die Zivilbevölkerung geahndet wurden. Es gab zahlreiche Todesurteile wegen Vergewaltigung und Plünderung. Einer Einflussnahme durch die NSDAP waren die Wehrmachtrichter offensichtlich nicht ausgesetzt. ...Aus der Geschichte lernen nur wenige weniges. Völkerrechtsverletzungen ähnlicher Art gibt es seit 1945 zuhauf." Das Parlament, 10. Mai 1980, S. 11.

"Die Furcht von Kritikern, die einwenden können, man hätte die Finger von dieser Materie lassen sollen, sitzt den Autoren im Nacken. Nur unter ständigen Hinweis auf die unverhältnismässig grösseren deutschen Kriegsverbrehcne wagen sie, das Material der Öffentlichkeit anzubieten. Die didaktische Intension der Autoren, dieses Buch könne der Gewissensbildung der gegenwärtigen und zukünftigen Generation von Soldaten, dienen, kann man nur mit Einschränkung nachvollziehen. Ebensowenig wie mit den Nürnberger Prozessen ein Schlussstrich unter Völkerrechtverletzungen gezogen wurde, wird die Offenlegung selbst ungewöhnlicher Grausamkeinen die Angehöringen von Streitkräften davon abhalten, die Regeln des humanitätern Kriegsvölkerrechts mit Füssen zu treten... Mit der Kritik an der Kriegsführung der Alliierten hat sich die vorliegende solide Studie an die wenigen Publikationen angeschlossen, die einseitige militärhistorische Perspektiven abbauen wollen. Annotierte Bibliographie fuer die politische Bildung 2/80, Bundeszentrale fuer Politische Bildung.

"Der Verfasser hat die von der zuständigen deutschen Wehrmachts-Untersuchungsstelle erstellten Berichte und die dazu gehörenden Aktenbestände über die von den Alliierten begangenen Völkerrechtsverletzungen mit der gebotenen Zurückhaltung geprüft und in der Form eines umfassenden Gesamtberichts herausgegeben. Dieses Buch gibt ein beeindruckendes Bild einer Vielfalt von Rechtsverletzungen aller Art, die im Krieg auch von alliierter Seite begangen wurden ...An dem mit deutscher Gründlichkeit geführten und vom Verfasser kritisch bewerteten Sündenreigster der Alliierten darf im Interesse eines gerechten Geschichtsbildes nicht vorbeigesehen werden. Darin liegt vor allem eine erneute Illustration der Unmenschlichkeit des modernen Krieges." Kurz in der Allgemeinen Schweizerischen Militärzeitschrift, Nr. 11/1980, S. 667.

"Es ist das besondere Verdienst des amerikanischen Völkerrechtlers und Historikers Alfred de Zayas, unter Mitarbeit seines niederländischen Kollegen Walter Raubs ...eine brillante Studie über ein bisheriges Tabu zu präsentieren". Bayerischer Rundfunk

"Das Erscheinen dieses Buches ist aus verschiedenen Gründen bemerkenswert: erstens, dass es überhaupt in einem angesehen Verlag und mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Instituts für Völkerrecht der Universität Göttingen erscheinen konnten; zweitens, dass die darin urkundlich belegten Vorgänge erst 35 Jahre nach Kriegsende in geschlossener Buchform publiziert wurden; drittens, das ein amerikanischer (de Zayas) und ein holländischer Völkerrechtler (W.Rabus) sich der ungeheueren vorbereitenden Forschungsarbeit unterzogen haben, während deutsche Geleherte nur Hilfelstellung leisteten. Welche psychologischen Hemmungen überwunden werden mussten, um das Werk zustande zu bringen, wird nicht nur vom Hauptverfasser de Zayas in Einleitung und Nachwort und von Dietrich Rauschning in seinem aufschlussreichen Vorwort mitgeteilt, sondern zeigt sich auch fortlaufend in der Darstellung und der Diktion des Textes. Rauschning spricht von der 'Scheu der wissenschaftlichen nachkriegsgeneration' genenüber diesen Vorgängen, die dazu geführt habe, dass diese nicht von seinem Institut aus aufgegriffen worden wären, obwohl es seit Jahrzenten den kriegsverbrecherverfahren nach 1945 besondere wissenschaftliche Aufmerksamkeit gewidmet hatte (S. 12/13). Es ist die bekannte Scheu deutscher Akademiker, sich dem Verdacht auszusetzen, die alliierten Völkerrechtsverletzungen gegen die Masssenmorde des NS-Regimes 'aufrechnen' oder diese auch nur durch jene relativieren zu wollen. Der tief sitzende deutsche Schuldkomplex, ein sozialphsychologisch und historisch wohl ebenso einmaliges Phänomen wie die Verbrechen, auf die er sich bezieht, hat auch hier noch nachgewirkt. Dass eine solche Aufrechtnung nicht beabsichtigt sei, wird von der Verfassern denn auch mehrmals betont. Darüber hinaus bekunden sie, mit Zweifeln an ihrer Echtheit und Wahrhaftigkeit an die deutschen Wehrmachtsdokumente, Protokolle von Vernehmungen usw. herangegangen zu sein." Prof. Dr. Roman Schnur, Die Verwaltung, 114. Band 1981, Heft. 1.

"...So standen denn hauptsächlich Fragen der Glaubwürdigkeit im Mittelpunk der akribischen und verdienstvollen Editions-arbeit der beiden Verfasser ...Zwei überraschende Sachverhalte sind es vor allem, die bei einer Lektüre ins Auge fallen: Zum einen, dass es im Staat Hitlers den Wehrmachtjuristen selbst unter den Bedingungen des Krieges möglich war, fernab aller propagandistischen Verzerrungen in richterlicher Objektivität ihre Arbeit durchzuführen--ein weiterer Beleg für die Zweiespältigkeit der Herrschaftsstrukturen im NS-Staat. Zum anderen das Ausmass der einwandfrei belegten alliierten, insbesondere sowjetischen Kreigsrechtsverletzungen, die erneut die Fragwürdigkeit des absoluten Ausschlusses des Tu-quoque-Arguments selbst für die 'normalen^Kriegsverbrechen in den Nürnberger Verhandlungen unterstreichen.

"Die Autoren lassen keinen Zweifen daran, dass ihnen nichts ferner lag, als Argumente einer Aufrechenbarkeit der Barbarei der nationalsozialistischen Kriegsführung mit der alliierten Kriegsführung vorzulegen, sondern dass es ihnen allein um die Dokumentation eines historischen Sachverhaltes ging..." Aufbau, New York, 2. Oktober 1981, Seite 10.

"Nach einer fünfjährigen Auswertung der Akten und von Archiven in England, Amerika, Holland und der Schweiz befragten Dr. de Zayas und Dr. Rabus rund 300 ehemalige Richter und Zeugen. Dabei stellte sich ihrer Meinung nach heraus, dass die Wehrmacht-Untersuchungsstelle eine 'gewissenhafte und jurstizkonforme Dokumentation betrieben hat', die die beiden Wissenschaftler sich neben anderen damit erklären, dass die leitende Personen der Behörden, Dr. Johannes Goldsche, und sein Vorgesetzter, der Chef der Wehrmachtsrechtsabteilung, Dr. Rudolf Lehmann, trotz ihrer herausgehobenen Stellung nicht der NSDAP angehörten". Hans Fuhrmann in der Stuttgarter Nachrichten, 14 Dezember 1979, S. 46.

DIE ZEIT - 05/1980 Die Verbredien der anderen Keine Umverteilung der Last des deutschen Völkermordes Harald Steffahn General Eisenhower an General Marshall, 18. März 1945: "Bisher habe ich den Grund des Todes der deutschen Kriegsgefangenen, der mir kürzlich berichtet wurde, nicht herausfinden können, noch weiß ich, wer verantwortlich ist. Es ist mir zuwider, daß solche Dinge geschehen, denn ich hasse es, mich bei den Deutschen zu entschuldigen. Es scheint aber, daß ich diesmal keine andere Wahl habe." Und tatsächlich, in einer Note vom 24. März, übermittelt von der amerikanischen Gesandtschaft in Jern, erklärte der alliierte Oberbefehlshaber gegenüber dem Oberkommando der Wehrmacht sein Bedauern, daß 130 deutsche Kriegsgefangene sei Eisenbahntransporten in Frankreich erstickt waren, er versprach Bestrafung der Schuldigen. Die nationalsozialistische Schreckensherrschaft in Europa hat eine Fülle von Untaten der Gegenseite zur Folge gehabt, und sie sind zum Teil jreit dokumentiert, vor allem der Luftkrieg und die Vertreibungsverbrechen. Merkwürdigerweise dauerte es aber vierunddreißig Jahre, bis die erste Arbeit über eine deutsche Institution erschien, die sich von 1939 bis 1945 mit alliierten Völkerrechts-Verletzungen befaßt hatte. Das um und um gepflügte Forschungsfeld Zweiter Weltkrieg hält also auch heute noch unausgewertete Sachkomplexe für Findige parat. Obwohl von den Juristen, die für die Wehrmacht-Untersuchungsstelle (WUSt) tätig waren, noch einige leben, hat sich doch bisher kemer, sei es in der historiographischen oder Erinnerungsliteratur, mit seinem einstigen Tätigkeits- gebiet beschäftigt; vielleicht, weil das Thema für Deutsche wegen des naheliegenden Verdachts, aufrechnen zu wollen, eine Gefühlsbarriere darstellt. Erst ein Amerikaner, ein New Yorker Anwalt mit dem juristischen Doktor von Harvard und dem philosophischen des Fachbereichs Geschichte der Universität Göttingen, wagte sich an den heiklen Stoff: Alfred M. de Zayas: "Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle. Unveröffentlichte Akten über alliierte Völkerrechts-Verletzungen im Zweiten Weltkrieg"; Verlag Universitas/Langen-Müller, München 1979; 479 S., 38, DM. An den Gegenstand war de Zayas geraten, als er über die Aussiedlung der Ostdeutschen arbeitete. Schon mit jenem Buch ("Nemesis at Pots dam", 1977) hat er seine wissenschaftliche Zuneigung zu schwierigen Themen bewiesen, ohne dabei das Gespür für Ursache und Wirkung zu verlieren. So auch hier nicht: -Daß eine bürokratische Tötungsmaschinerie die Vernichtung von Millionen Menschen ins Werk setzte, . . . dürfte in der Geschichte wohl einmalig sein . . . Unter keinen Umständen darf der Leser diesen zeitgeschichtlichen Rahmen vergessen. Nach solchem Verhaltensgebot wird ein auf weiten Strecken harter Lesestoff präsentiert, in seinem nüchternen Protokollcharakter noch immer das Spiegelbild einer gnadenlosen Kriegführung auch der anderen Seite. Damit ist vor allem die sowjetische gemeint. So viele Einzelübergriffe bei den Westalliierten vorkamen und bei der WUSt aktenkundig wurden, es blieben Einzelfälle. In Rußland dagegen waren Verstöße gegen das Volkerrecht an der Tagesordnung, besonders Gefangenen-Erschießungen. "Hält man sich das Material, das auf diese Weise im Laufe der Jahre zusammengetragen wurde, vor Augen, so ergibt sich daraus die Erkenntnis, daß die berichtete Praxis sowjetischer Soldaten, keine Kriegsgefangenen zu machen oder diese nach der Vernehmung sofort zu erschießen, keine Einzelerscheinung war." So derdisziplinierte, emotionsfreie Forscher, der darum um so überzeugender schreibt. Schreckliche Quälereien kamen vor. Die Grenzen zwischen dem, was aus Rache geschah, und dem, was einem Regime anzulasten ist, das dem Genfer Kriegsgefangenen-Abkommen von 1929 nicht beigetreten war und die Haager Landkriegsordnung von 1907 gekündigt hatte, waren im Rußlandfeldzug fließend. Die Beispielsammlungen sind nur die chronikartige Hülle einer im Grunde systematischen Studie. Sie setzt sich zum Ziel, Organisation, Arbeitsweise und Zuständigkeit der Wehrmacht-Untersuchungsstelle darzulegen. Wichtiger noch: Sie will prüfen, ob die dem OKW unterstellte Behörde unter Kriegsbedingungen unabhängig ermitteln konnte. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, »daß die Wehrmacht-Untersuchungsstelle eine gewissenhafte, justizkonforme Dokumentation betrieben", also ihre Erkenntnisse nicht unter irgendwelchem Druck verfälscht wiedergegeben hat. Aus den 226 erhaltenen Bänden, die seit 1968 aus den Vereinigten Staaten nach Deutschland zurückgebracht wurden, sind Beispiele penibler Wahrheitssuche zitiert, bei denen man nur über das Mißverhältnis der Rechtsanschauung in ein und demselben Machtbereich staunen kann: einerseits die Tötung Zehntausender auf Grund bloßen Verdachts oder als Geiseln: andererseits die Prüfung jedes Einzelschicksals "etwa eines mordverdächtigen russischen Gefangenen "nach herkömmlichen juristischen Grundsätzen. Das Amt war mit erfahrenen Juristen besetzt, die der NS-Ideologie fernstanden. Inmitten korrumpierten Rechtsdenkens erhielt sich hier eine Oase traditioneller Justiz. Übrigens hatte ihr Leiter Johannes Goldsche schon bei der Vorläufer-Institution (1916 -1919) als stellvertretender Chef fungiert. Bei der neuen Behörde gab es also so etwas wie Amtsimmunität aus Anciennität. Ihre Befugnisse erlaubten ihr nicht, gegen Schuldige tätig zu ¦werden, sondern nur Material zu sammeln und zu dokumentieren. Daraus gewann das Auswärtige Amt Unterlagen für diplomatische Proteste über die Schutzmacht- Vertretungen (die Schweiz vor allem) und fertigt« Weißbücher. Das Gewicht der Ermittlungsarbeit lag bei Unrechtshandlungen gegen deutsches Militär. Untersucht wurden aber auch Verbrechen an der deutschen Zivilbevölkerung (wie der "Blutsonntag in Bromberg" 1939) oder an Zivilisten anderer Staaten (Roheitsdelikte abziehender Engländer 1940 in Belgien). Das Heeres- Verordnungsblatt vom 4. September 1939, das die Aufgaben der Dienststelle umreißt, nennt als weitere Aufgabe eigens, �die vom Auslande gegen die deutsche Wehrmacht . . . erhobenen Anschuldigungen aufzuklären". Hier gab es wenig zu tun, hier stieß die Untersuchungsstelle freilich auch bald an ihre Kompetenzgrenzen: indem sie all das auszuklammern hatte, was nicht der Wehrmacht anzulasten war, sondern dem Sicherheitsdienst und der SS � und das war das meiste. Dieses Buch, das wissenschaftliches Neuland erschließt, ist im Beweisgang sorgfältig abgestützt; es formuliert und wertet behutsam. Die erdrückende Geschichtslast organisierten deutschen Völkermordes wird nicht umverteilt; gezeigt wird nur, "daß Streitkräfte (aller Länder) der Versuchung erliegen, sich über völkerrechtliche Schranken hinwegzusetzen und die Regeln der Menschlichkeit zu mißachten, wenn erst einmal der Krieg entfesselt ist".

84.203.178.18 10:10, 2. Apr. 2008 (CEST)

Wann wird das überholte und mehrfach widerlegte Urteil von Jürgen Wieland endglich getilgt? Man hat hier zur genüge gezeigt, dass der Mann ein ehemaliger DDR-Staatsanwalt und professioneller Gegner der Wehrmacht war. Ausserdem hat sich Wieland niemals in einem Artikel oder Monographie mit de Zayas auseinandergesetzt. Das Ganze, was Giro weisst, uns zu erzählen, ist das Wieland in einer einzigen Fussnote (wissenschaftlich unbegründeten Seitenhieb) de Zayas abqualifiziert. Andere Wiki-Leser haben uns gezeigt, dass die drei Quellen von Wieland alle falsch sind. Eigentlich ein wissenschatlicher Skandal. Solche primitive Fehler kann man jedenfalls de Zayas nicht vorwerfen. Und der Giro will uns bedeuten, dass die Meinung von Wieland gelten muss, weil sie aus dem Jahre 1996 stammt. Wieso denn ? Nun waren die veröffentlichten und begründeten Meinungen von grossen Historikern und Völkerrechtlern, die das Buch von de Zayas ausführlich und positiv rezensierten aus den 80er und viele sogar aus den 90er Jahren. Wenn der Zeitpunkt eines Lobes oder einer Kritik erscheidend sein sollte, dann gewinnt de Zayas sowieso, denn sein Buch wird nicht nur vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz in Fussnoten zitiert -- etliche Seiten des Buches werden zum Unterrichtszwecken verwendet -- und das IKRK Buch von Professor Marco Sassoli datiert von 2001. 84.253.58.137 00:14, 4. Apr. 2008 (CEST)

Rezension in den Militärgeschichtlichen Mitteilungen

Kleiner Auszug aus der Rezension des Buches Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle von Walter Schwengler. Spricht, denke ich, für sich selbst ...

„Die Untersuchung beansprucht sowohl als historische wie als völkerrechtliche Studie Geltung. Die Darstellung der Einzelfälle spricht natürlich manche kriegsvölkerrechtliche Frage an. Eine eingehende Erörterung der einschlägigen Rechtsprobleme findet dagegen an keiner Stelle statt. [...] Eine Besonderheit prägt die Studie: die Anstrengungen des Autors, den verschiedentlich geäußerten Verdacht auszuräumen, die Akten der WUSt seien aus Propagandagründen gefälscht. Das Mißtrauen ist verständlich, hatte doch das Dritte Reich in einer Weise seinen politischen und moralischen Kredit verspielt, daß im Ausland keine seiner Institutionen noch viel Glaubwürdigkeit besaß. Das Mißtrauen erwies sich hinsichtlich der WUSt jedoch als unberechtigt. De Zayas befragte mündlich und schriftlich über 300 Personen, die mit den in der Studie behandelten Vorgängen als Betroffene oder Zeugen in Berührung gekommen waren: In keinem Fall ergaben sich wesentliche Diskrepanzen zu den Dokumenten der WUSt; keiner der Befragten sagte aus, daß auf ihn hinsichtlich seiner Erklärungen vor den Beamten der WUSt bzw. vor Wehrmachtrichtern Druck oder Zwang ausgeübt wurde.
Es fällt schwer, ein Gesamturteil über die Studie abzugeben, Für den Völkerrechtler enthält sie wichtige Gedanken zu Problemen des Kriegsvölkerrechts und wertvolle Hinweise auf Präzedenzfälle und Urkundenmaterial. Sie ist zweifellos ein beachtenswerter Beitrag zur völkerrechtlichen Staatenpraxis im Zweiten Weltkrieg, in dem allerdings aufgrund der Beschränkung auf die Akten der WUSt so wichtige kriegsrechtliche Probleme wie der Komplex Luftkrieg unerörtert bleiben. Eine thematisch angelegte Studie unter Verwendung der Akten der WUSt hätte wahrscheinlich ein reicheres Ergebnis gebracht. Dasselbe gilt auch aus der Sicht des Historikers. Eine Untersuchung, in deren Mittelpunkt eine im Machtgefüge des Dritten Reiches nahezu unbedeutende Behörde steht, läßt schon vom Ansatz her keine bedeutenden Ergebnisse erwarten. Die juristisch untadelige, ideologische Rücksichten nicht aufweisende Arbeit der WUSt, über die der Autor sich verschiedentlich voller Erstaunen und Respekt äußert, ist doch nur natürlich. Auch in Diktaturen bedürfen hohe und höchste Behörden der zuverlässigen Zuarbeit untergeordneter Dienststellen. Es ist zudem nichts Neues, daß es im Dritten Reich zivile und militärische Behörden gab, in denen der Nationalsozialismus nicht oder kaum Fuß gefaßt hatte. Dies kann: man freilich nicht von der Wehrmachtrechtsabteilung im OKW, zumindest nicht von ihrem Chef (so S. 19) sagen. Ministerialdirektor Dr. Rudolf Lehmann gehörte zu den Herausgebern von »Reich, Volksordnung, Lebensraum. Zeitschrift für völkische Verfassung und Verwaltung«, die sich zur Aufgabe gestellt hatte, »aus der nationalsozialistischen Weltanschauung [ ... ] das Wesen der völkischen Verfassung [ ... ] immer tiefer zu erkennen, und die Grundsätze und Notwendigkeiten einer völkischen Verwaltung der deutschen und europäischen Lebensverhältnisse klar und brauchbar herauszuarbeiten«. [...] Weiterhin ist bedauerlich, daß das Bild einer unpolitischen, vom Nationalsozialismus kaum beeinflußten Wehrmachtjustiz, das Schweling/Schwinge gezeichnet haben, unkritisch übernommen wird. De Zayas ist dabei wahrscheinlich ein Opfer seiner Arbeitsmethode, der mannigfachen Befragungen, geworden; der einschlägigen Forschungskontroverse, die im Sommer 1978 einsetzte, hat er nicht genügend Beachtung geschenkt.
Die apologetischen Züge in der Arbeit sind freilich weniger gefährlich als die Tatsache, daß sie politisch gesehen geeignet sind, dem Argument tu quoque Vorschub zu leisten.[...]“

Walter Schwengler: „Alfred M. De Zayas: Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle. Deutsche Ermittlungen über alliierte Völkerrechtsverletzungen im Zweiten Weltkrieg. Unter Mitarbeit von Walter Rabus. München: Universitas, Langen Müller 1979. 477 S.“ in: Militärgeschichtliche Mitteilungen, Bd. 31, Nr. 1 (1981), S. 177-180.

--Quasimodogeniti 11:56, 4. Apr. 2008 (CEST)

AMERIKANISCHE, BRITISCHE, FRANZÖSISCHE UND NIEDERLÄNDISCHE REZENSIONEN

"The research for this book, which cextended over a number of years, included the review of several hundred volumes of official records of the investigations of war crimes by the Wehrmacht War Crimes Bureau, the existence of which was hitherto unknown to researchers, the review of other original documents (including many in Russian, one of the author's several languages) and hundreds of interviews and correspondence with Germans who were involved in various capacities in the Bureau and in various aspects of those investigations by or on behalf of the Bureau during the course of World War II, as well as with witnesses to the events described ...It can be said without fear of contradiction that this book opens a new dimension in the study of the war crimes committed during World War II. It should generate much discussion and encourage other students of that period to further research, not only into the legal and historical, but also into the sociological and psychological aspects of this facet of that conflict." Prof. Howard S. Levie in the Foreword.

"This well-written book, which is based on thorough research of original sources, was firm published in Germany in 1979. It triggered a broad discussion in the country and has seen several German editions. The present abridged and updated English version facilitates international participation in a debate on some historical aspects of a topic which is of ever increasing importance. It is timely and necessary to discuss the legal, sociological and psychological problems involved in the investigation of war crimes during and after armed conflicts ...Both this interesting publication and the open questions it leaves provide a strong argument in fvour of international fact-finding, for which an adequate legal framework is now available under Article 90 of Protocol I (Additional to the Geneva Conventions). Efforts towards establishing a permanent intenational tribunal on war crimes and crimes against humanity should benefit from the experience documented here." Professor Dieter Fleck in Archiv des Völkerrechts

"Jurisprudence and history work together as auxiliary disciplines in reciprocal relation to each other. For the historian, laws and judicial decisions are valuable sources of information which he explaoits with his own tools. The lawyer must know the history of the laws and regulations which he applies, a task which requires extensive knowledge. In fortunate cases a single author has full command of the methods of both disciplines. A book written by such an author is mor easily accessible for scholars of the different branches of knowledge as well as to the general public... The author of the book ... hold degrees in law and history and has worked successfully in both fields. His main concern is human rights (he has been working for more than 10 years with the UN Center for Human Rights in Geneva). He combines the experience of two continents which have been desperately in need of a greater understanding in the post-war world. An Americn, de Zayas has spent many years as a highly respected scholar in Europe. Dr. Walter Rabus, a Dutch expert in intrnational law who earned his degree in Paris, has helped him be performing research covering both continents ...The high praise which the German editions have received is even more appropirate for the English version, which constitutes the apex of concision and accuracy. "An academic job well done" was the verdict in the Netherlands International Law Review" (1990, p. 300) "This is an excellent book" Christopher Greenwood claimed in the Cambridge Law Journal (1990 p. 148). One cannot top such eulogies, but one can affirm them." Professor Otto Kimminich in the German Yearbook of International Law

"The book ...is a pioneering study which describes in meticulous details the orgnization and work of a little known German Bureau ... which was purely an investigating agency of the Third Reich, similar to such Allied units as the UN War Crimes Commission or the parallel American, British, French or Russian agencies...Dr. de Zayas has made a significant contribution to the literature on war crimes...This scholarly contribution of Dr. de Zayas will undoubtedly be read with special interest as it has successfully attempted to fill a gap in the literature on war crimes by providing not only informtive and reveling material, but also pursuing a convincing and objective analysis. The exposition is augmented by an excellent bibliography for the readers to undertake futher in-depth studies." Professor R.P. Dhokalla, Secretary-General of the Indian Society of International Law, in a review article for the Indian Journal of International Law, vol. 29, pp. 214-219

"A pioneer study that describes the organization and work of a little-known German Army branch that was responsible for investigating war crimes charges by the Allies against the Germans and by Germans against Allied nationals ... Every victim of inhumanity, regardless of race, or creed, should be entitled to the equal protection of the law. The stated primary purpose of this interesting and well-written work is to help minimize the violations of international law in any future armed conflicts. If that goal is to be achieved, it is not enough merely to know that the rules are often broken by all sides. Americans learned that lesson at My Lai. There must be continuous improvment in the codes in order to meet the changing modes of warfare. There must be inculcation and acceptance of humanitarian values, even in time of war. Most important, there must be a more certain, objective, and effective judicial machinery, national and international, to improve the enforcement of international law and the rules of war. The de Zayas book sheds light on a problem that has not yet been resolved." Ben Ferencz, former US Nuremberg Prosecutor, in the American Journal of International Law.

"In his important book, Dr. de Zayas writes of the bureau staff members' belief that 'the German armed forces were fighting honorably, in compliance with the Hague and Geneva Conventions'...he points out that during the war years many were living in a moral and intellectual vacuum, professionally confined to their daily lawyer's tasks. The members of the Gladisch Committee were far more conscious of the gulf between Nazi theories and practice on the one hand, and the demands of international humanitarian law on the other. Some were to die for their beliefs." Professor L.F.E. Goldie, in the American Journal of International Law, vol. 85, pp. 748f

"Dr. de Zayas' book is an excellent analysis of a topic that is not discussed as much as it should be. This topic is Allied war crimes committed against Germany prior and during World War II. While most historians document German atrocities during the World War, Dr. de Zayas painstakingly researched 226 volumes of records left by the Wehrmacht-Untesuchungsstelle (Geman Army Bureau for the Investigation of War Crimes) in order to "... evaluate these records, to examine the establishment, function, and methods of the German bureau of investigation, and try to draw the line between historical events and mere propaganda. In order to distinguish between propaganda and historical fact, Dr. de Zayas traced the stages of various documents in order to find contradictions or fabricated evidence. He fothermore interviewed more than 300 victims, witnesses and judges and verified the Bureau's records by cross decomentating with other German record groups and also the relevant American, British, French and Swiss files. Finally, as Dr. de Zayas notes, the bureau was influenced by its chief, Johannes goldsche -- who was not a member of the National Socialist Party and had no sympathy for Nazis or their methods ... Dr. de Zayas' book is excellent. It is easy to understand, and present sinformation in an objective manner. Any one interested in obtaining unbiased information about an obscure aspect of World War Ii should read this book." David Rubin in Comparative Juridical Review, Voilume 27, 1990, p. 140..

"The facts were painstakingly researched by the author. Archives were consulted and cross-checked and survivors interviewed. It is an academic job well done, and a must for students of small islands of sanity in the ocean of madness called war. Professor Howard Levie states in his foreword: 'It can be said without fear of contradiction that this book opens a new dimension in the study of war crimes committed during World war II. It should generate much discussion and encourage other students of that period to further research, not only into the legal and historical, but also into the sociological and psychological aspects of this facet of that conflict'. I fully agree. Professor G.C. Berkhof, Leyden University, Netherlands International Law Review, 1990, p. 300.

"An eminent US scholar in Geneva works on 226 volumes of war-crimes evidence which were suppressed for 25 years. In this one volume, Alfred de Zayas summarizes the crimes along witht he manner in which they were documented. They were all committed by the Allies against the Germans. The author is making history by revealing it. De Zayas gives a brief history of the Wehrmacht War Crimes bureau, reviewing the evidence accumulated through six war years. The British sank the hosptial ship Tübingen in 1944, although it was plainly marked with huge red crosses. Survivors of sunken German warships were machine-gunned in the sea. More than 100 Germans died in a U.S. prison train in 1945. These were allegations that the western Allies took seriously, because they were well documented. Also outlined are the titanic massacres on the Eastern front... De Zayas is the first scholar to make use of the material, in an edition published in 1980 in Germany, where it was a bestseller.... Your average academic historian is a flightless swan. De Zayas is a different, precious breed. Masked as a historian, unmaking history, he is the rarest: a man who tells the truth." The Globe and Mail, Toronto, 24 February 1990, C5.

"During the Second World War innocent civilians were shot, shipwrecked sailors slaughtered in freezing waters, prisoners executed as they lay tied up on the ground, and hospital ships repeatedly and deliberately bombed. These war crimes have been meticulously documented after investigations by experienced and impartial military judges who considered themselves 'protectors of accepted human values'. But they were committed by British and Allied soldiers, sailors and airmen, and the judges were German, according to archives discovered by a young American historian. The allegations - uncovered by Dr. Alfred de Zayas - show many of the key events of the war in an enteirely new light.... Until they were found by Dr. de Zayas, the archives had lain, undisturbed and forgotten, in a United States military archive -- part of the booty which was taken from the ruins of German public buildings in 1945. For more than 30 years they were treated as classified material and access was forbidden.... Each case was the subject of careful inquiry by the German judges Dr. de Zayas records: 'The War Crimes Bureau was not established to fabricate documents on Allied war crimes. Its records are genuine...' Dr. de Zayas's book on Allied War crimes first appeared in 1979, but only in German; it sold widely in Germany and was made into a two-part television special which was watched by a huge audience. But despite some attention in America, it was virtually ignored in Britain -- and branded 'a terrible lie' by the Russians, who were accused of the worst of the atrocities..." The Independent, 27 May 1990, page 4.

"Dr. de Zayas first came upon the previously undiscovered 226 volumes of WUSt documents as a Fulbright fellow on leave from his studies in International Law at Harvard. After concluding his legal studies, de Zayas subsequently earned a Ph.D. in history and the University of Göttingen, where he later became an associate. The Institute supported the research on which this study is based and arranged for the assistance of a Dutch international law specialist, Dr. Walter Rabus ... Mindful that the WUSt might have been manipulated by Goebbels's Propaganda Ministry, the authors were punctilious in their verification. They carefully examined the documents for internal consistency and continuity and then verified the reports and testimony, where possible, with judges, medical examiners and witnesses still alive. In addition, they compared WUSt documents with those of other German agencies in seven additional German archives, and with documents in British,.Dutch, Swiss, and American archives. In this exhaustive analysis, it becomes clear that the WUSt operated with scrupulous objectivity and therefore that its documents constitute a valuable new source for the study of the conduct of war. This carefully documented administrative history together with its excellent bibliography will therefore become an important introduction to this extensive archive. The Wehrmacht-Untersuchungsstelle is at once an interesting history of an internal agency of the Third Reich and an important archival and historiographical contribution to the study of the war." German Studies Review, Vol. 4, No. 1 (Feb., 1981), pp. 150-151.


"Conduite avec une grande rigueur scientifique, cette recherche jette un éclairage nouveau et précieux sur certains aspects de la deuxième guerre mondiale. Elle montre que la défense des causes les plus justes peux entrainer les pires abominations et que ceux qui défendent le droit ne craignent pas toujours d'en violer les principes les plus élémentaires." Revue belge de droit international (Vol. XXII, 1989, p. 684)

Other positive reviews by:

Professor Dr. Bert Röling (Universiteit van Groningen, former Dutch Judge in the Tokyo Trials) in a full-page review in the Dutch daily newspaper Trouw, 15 Maart 1980, p. 27.

"De berichten over geallieerde oorlogsmisdrijven leidden dan tot nader orderzoek, vaak ter plaatse, waarbij getuigen werden gehoord. Alle gegevens werden in documenten verzameld... Op basis van deze stukken heeft ein Amerikaans jurist, Dr. Alfred M. de Zayas, met medewerking van een Nederlandse collega, Dr. Walter Rabus, een boek gepubliceerd...De publikatie berust ob de genoemde documenten, maar tevens op uitvoerig onderzoek na de oorlog, waarbij zo mogelik opnieuw de in de akten voorkomende mensen werden gehoord, en waarbij de gevonden gegevens vergeleken werden met intussen vrijgegeven stukken van geallieerde zijde.

Niet altijd was er bij Duitsers beredheid te vinden om opnieuw deze gegschiedenissen uit de doeken te doen. Menigeen antwoordde op hek verzoek tot medewerking: 'Laat die zaken rusten, Duitsland heeft zich te zeer misdragen, dat wij ons zouden inspannen om gealliieerd wangedrag vast te stellen' Het kan ook menigeen vreemd te moede worden: een Duitse publikatie over wangedrag van anderen! 'Hoe durven ze!', zal menige reactie zijn. Maar dann dient toch allereerst erop te worden gewezen, dat de schrijvers geen Duitsers zijn maar juristen die hebgen gebruik gemaakt van Duits materiaal en Duits onderzoek. En dat het van betekenis is omeen vollediger beeld van het oorlogsgebeuren te krijgen, vollediger dan bleek uit de na-oorlogse vonnissen en de geschriften over het Duitse wangedrag.

De overwinnaar wordt nu eenmaal geen rekenschap gevraagd. Er zijn geen strafvonnissen over gealliieerde 'systeemcriminaliteit', zoals het bombarderen van de burgerbevolking in Duitsland en Japan... Als het waar zou zijn dat betere kennis van hetgeen bij alle partijen in de oorlog geschiedt aan verachtelijke en mensonwaardige daden, zou bijdragen tot de afkeer van het oorlogsbedrij, dan heeft onderzoek als nu gedaan door de Zayas en Rabus wezenlijke zin. Wellicht had Oscar Wilde gelijk toen hij stelde dat de oorlogen slechts zouden kummen verdwijnen als ze aan de arachting waren prijsgegeven." 85.1.174.193 13:40, 5. Apr. 2008 (CEST)

Verehrte Administratoren. Bitte löschen Sie die erwiesenemassen falsche Bemerkung im Artikel: "Spätere Historiker kritisieren an seinen Veröffentlichungen, dass sie sich weitgehend auf NS-Quellen stützen. Die Behauptung de Zayas, „dass die Richter der Wehrmacht auch unter den Bedingungen einer totalen Diktatur eine [...] unabhängige Rechtsprechung wahren konnten“, wurde von mehreren Historikern widerlegt.[5]"

Denn die angegebenen Quellen sind falsch. Ausserdem ist es lächerlich, das Werk von de Zayas mit einer (falschen) Fussnote von einem ehemaligen DDR-Staatsanwalt abqualifizieren zu wollen. Selbst der oft hier zitierte Manfred Messerschmidt hat de Zayas nicht widerlegt. Lesen Sie die Rezension von "Wehrmacht-Untersuchungsstelle" von Manfred Messerschmidt in der FAZ vom 11 Juni 1980: "Den Verfassern geht es vor allem um die Rekonstruktion der Arbeitsweise von WUSt. Ihr Untersuchungsverfahren lässt das von ihnen formulierte Ergebnis, dass nämlich 'die Wehrmacht-Untersuchugnsstelle eine geissenhafte justizkonforme Dokumentation betrieben hat', als gerechtfertigt erscheinen. Es war ja auch nicht diese Behörde selbst, die die gefundenen Sachverhalten für politische oder propagandistische Zwecke benutzte. So ist weithin eine Behörden- und Verfahrensgeschichte erarbeitet worden, die dem Benutzer, dem Juristen und Historiker, zuverlässig weiterhilft." In der Rezension kritisiert Messerschmidt wohl die Wehrmacht und den Chef der Wehrmacht-Rechtsabteilung Dr. Rudolf Lehmann -- nicht aber de Zayas oder seine Verfahrensweise. Die Frage der Wehrmacht-Gerichtsbarkeit gehört aber nicht in diesem Artikel über die Wehrmacht-Untersuchungsselle. Die Bedeutung des Buches von de Zayas und Rabus wurde von der Zeitschrift "Die Verwaltung" folgendermassen gewürdigt: Das Erscheinen dieses Buches ist -- ganz abgesehen von seinem Inhalt -- aus verschiedenen Gründen bemerkenswert: Erstmals, dass es überhaupt in einem angesehenen Verlag und mit Untestützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Instituts für Völkerrecht der Universität Göttingen, erscheinen konnte; zweitens, dass die darin urkundlich belegten Vorgänge erst 35 Jahre nach Kriegsende in geschlossener Buchform publiziert wurden; drittens, dass ein amerikanischer (de Zayas) und ein holländischer Völkerrechtler (W. Rabus) sich der ungeheueren vorbereitenden Forschungsarbeit unterzogen haben, während deutsche Gelehrte nur Hilfestellung leisteten. Welche psychologischen Hemmungen überwunden werden mussten, um das Werk zustande zu bringen, wird nicht nur vom Hauptverfasser de Zayas in Einleitung und Nachwort und von Dietrich Rauschning in seinem aufschlussreichen Vorwort mitgeteilt, sondern zeigt sich auch fortlaufend in der Darstellung und der Diktion des Textes. Rauschning spricht von der 'Scheu der wissenschaftlichen Nachkriegsgeneration' gegenüber diesen Vorgängen, die dazu geführt habe, dass diese nicht von seinem Institut aus aufgegriffen worden wären, obwohl es seit Jahrzehnten den Kriegsverbrecherverfahren nach 1945 besondere wissenschaftliche Aufmerksamkeit gewidmet hatte (S 12/13). Es ist die bekannte Scheu deutscher Akademiker, sich dem Verdach auszusetzen, die alliierten Völkerrechtsverletzungen gegen die Massenmorde des NS-Regimes aufrechnen oder diese auch nur durch jene relativieren zu wollen. Der tief sitzende deutsche Schuldkomplex, ein sozialpsychologisch und historisch wohl ebenso einmaliges Phänomen wie die Verbrechen, auf die er sich bezieht, hat auch hier noch nachgewirkt. Dass eine solche Aufrechnung nicht beabsichtigt sei, wird von den Verfassern denn auch mehrmals betont (S. 15, 21, 439). Darüber hinaus bekunden sie, mit Zweifeln an ihrer Echtheit und Wahrhaftigkeit an die deutschen Wehrmachtsdokumente, Protokolle von Vernehmungen usw. herangegangen zu sein. Die Verwaltung, 1981, Heft 1217.169.133.249 14:31, 9. Apr. 2008 (CEST)

Weitere Rezensionen zum Buch von de Zayas

„[...]While few would disagree with this conclusion, the book as a whole does have serious problems. For one, the War Crimes Bureau was clearly a minor agency in the Wehrmacht High Command and its authority was rather limited. It was only one of several offices investigating Allied war crimes, and given its restricted function, perhaps a scholarly article, instead of a book, on the bureau's history would have sufficed. Moreover, the bureau did play a negative role by providing material to other government agencies for anti- Allied propaganda, and this it was not as harmless as portrayed by de Zayas. Most important, however, its work in no way changes the manner in which Germany itself was conducting the war, thus leavingt he impression that the motives behind the bureau's founding were insincere.
The author's writing is another major problem. De Zayas uses far too many quotations from depositions, memoranda and other documents. In fact, at times it appears that de Zayas views his own role as a historian as simply gluing together quotes with a few lines of his own text. Slightly less annoying is the excessive detail he provides. Many of the names in the book (e.g., writers and recipients of memoranda, witnesses, judges, etc.) mean nothing to the reader. Finally, the author makes no attempt to integrate his work with the existing historiography on World War II, Nazi Germany or war crimes in general.
FRANK M . BUSCHER, Christian Brothers University“

Frank M. Buscher Reviewed work(s): The Wehrmacht War Crimes Bureau, 1939-1945 by Alfred M. de Zayas Source: German Studies Review, Vol. 16, No. 2, (May, 1993), pp. 379-380

„De Zayas is non-committal as to how much military judges and war crimes bureau members knew about German war crimes and crimes against humanity. He believes, however, that even had they known of Nazi atrocities, bureau members could have done nothing to expose the outrages. Here, de Zayas resorts to the spurious historical technique of inventing a hypothetical situation to bolster his claim that bureau members were untained by Nazi racist ideology and war crimes.
According to de Zayas, military judges in the field and bureau members were convinced that 'the German armed forces were fighting honourably, in compliance with the Hague and Geneva conventions, while ... the Allies ... were violating those Conventions.' De Zayas admits, however, that 'During the war years many [Germans, including military judges and Bureau members] were living in a moral and intellectual vacuum, professionally limited to the confines of their daily juridical tasks' (p. 271). De Zayas claims that his book 'does not compare Allied with Nazi war crimes, nor does it diminish the guilt of the Nazi war criminals condemned at Nuremberg and elsewhere' (p. 271).
This is, however, precisely what his book does do. He casts doubt on verdicts in several allied trials of Nazi war criminals, and attempts to equate Nazi war crimes with alleged allied - Polish, French, British, Cretan, American, and especially Soviet - war crimes. For example, even German war crimes such as 'draconian reprisals' (p. 155) are portrayed as an understandable -- if excessive - response to allied military or civilian outrages against German soldiers and prisoners of war, or Polish or Ukrainian civilians.
He denies that his-book is 'a "documentation" of Allied war crimes'. Rather, it is, 'First and foremost ... a history of the German office that was responsible for investigating allegations of such crimes' (p. 270). But, in fact, his book is largely a catalogue of alleged Soviet and Red Army barbarities - case after case of rape, beating, torture, eye and genital mutilation and mass murder perpetrated against Polish and Ukrainian civilians and German POWs.
[...]
He proposes an additional explanation for Soviet crimes against German POWs: 'Soviet war propaganda was designed to instill fanaticism in the Red Army troops and incite them to annihilate the German enemy without mercy.' (p. 168). He never mentions German racial propaganda against the Soviet Union, although he admits that Hitler 'saw his Eastern neighbours as subhumans' (p. I62). De Zayas entirely ignores convincing evidence that a 'considerable consensus' existed between Hitler and the Wehrmacht 'on both ideological matters and Germany's role in world politics'. He also ignores the role of Wehrmacht and its legal staff in formulating and promulgating the 13 May I94I Barbarossa directive and the 6 June 1941 commissar order, which gave legal sanction to German war crimes on a massive and unprecedented scale in Nazi Germany's racial war against the Soviet Union.
Because de Zayas tells us almost nothing about Germany's criminal conduct as an invading and occupying force, military and civilian retaliation in the occupied countries, particularly in the Soviet Union, is made to appear more ferocious than German behaviour in those countries. Generals involved in the German campaign against the Soviet Union, such as Field Marshal Walter von Brauchitsch, Colonel- General Eberhard von Mackensen and Field Marshal Erich von Manstein, are portrayed as 'old-school commanders who did not believe in total war and who insisted on the observance of the laws of war by their troops.' They 'frequently circumvented' Hitler's orders such as the 13 May I941 'Barbarossa Decree', and 'many ... continued to demand strict discipline and respect for the civilian population of occupied territories' (p. 2o). De Zayas neglects to mention that many 'old-school commanders', including von Mackensen and von Manstein, were tried by the allies after the war and convicted of grave war crimes. (Only von Brauchitsch's death in October 1948 prevented his trial by a British military court.)
De Zayas's search for moral symmetry between allied and Nazi war crimes leads him to attempt to invent a more palatable past for the Germans. He is a strident anti-Soviet who seeks to diminish German guilt by detailing Soviet brutality. In his zeal to document Soviet cruelty, de Zayas includes chapters on alleged Soviet war crimes which had little or no connexion with the work of the Wehrmacht war crimes bureau, such as the killing of Polish officers at Katyn. Above all, he tries unsuccessfully to detach the allegedly clean-fighting and honourable Wehrmacht from the task Hitler set it: to fight a race war of conquest and extermination against the Soviet Union.
WOLFSON COLLEGE, CAMBRIDGE PRISCILLA DALE JONES“

Author(s): Priscilla Dale Jones Reviewed work(s): The Wehrmacht War Crimes Bureau, 1939-1945 by Alfred M. de Zayas Source: The Historical Journal, Vol. 34, No. 1, (Mar., 1991), pp. 222-224

-- Quasimodogeniti 11:46, 10. Apr. 2008 (CEST)

Verehrter Quasimodo. Es liegt auf der Hand, dass die Thematik alliierte Kriegsverbrechen nach wie vor heikel ist, und dass sich viele Wissenschaftler damit nicht auseinandersetzen wollen. Buscher und Dale Jones wollen offensichtlich nur die schwarz-weiss Malerei gelten lassen. Wenn Sie das Buch "Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle" selber lesen, werden Sie aber merken, dass de Zayas immer wieder auf die deutschen Verbrechen erinnert. Dies haben etliche Rezensenten hervorgehoben, u.a. Prof. Bert Röling (niederländischer Richter des Tokyo-Kriegsverbrechen-Tribunal in seiner Rezension in Trouw) und Benjamin Ferencz (US Anklager in Nürnberg, in seiner Rezension im American Journal of International Law), Professor Dieter Fleck im Archiv des Voelkerrechts, Professor Riedelsperger im German Studies Review, Vol. 4, No. 1 (Feb., 1981), pp. 150-151 (siehe oben).

Buscher und Dale Jones offensichtlich wollen dem Leser anderes belehren -- Da gilt nur, das Buch selber lesen und sich ein Urteil selber bilden. Da finden Sie immer wieder Hinweise auf deutsche Verbrechen und auf die Literatur im Text und im ausfürhlichen Anmerkungsapparat. Ein Jahr nach der Rezension von Dale Jones in der Historical Journal erschien ebenfalls in der Historical Journal eine ausfürhliche Erwiderung von de Zayas: "The Wehrmacht Bureau on War Crimes" (No. 35, 1992) in der de Zayas alle die Vorwuerfe von Dale Jones antwortet. Diese Erwiderung wurde in der Frankfurter Allgemeine Zeitung wiederum rezensiert - und zwar positiv - "Nach sorgfältiger Durchsicht der Akten, Vergleichen in ausländischen Archiven und nach mehr als dreihudert Interviews mit überlebenden Zeugen kommt Zayas zu dem Ergebnis, dass die Angaben des Büros über Fälle alliierter Kriegsverbrechen als verlässlich gelten können...Zayas kommt zu dem für ihn selbst irritierenden Schluss, dass sogar die Angehörigen der Untersuchungsstelle von dem systematischen Genozid hinter der Ostfront und in den Vernichtungslagern wahrscheinlich nicht gewusst haben. Sie hielten die Berichte über Massenerschiessungen durch die SS für Gerüchte des Feindes oder allenfalls Einzelausschreitungen. Vereinzelt stellten sie zwar Nachforschungen an, die vom Reichssicherheitshauptamt jedoch abgeblockt wurden..." Hier ein paar weitere Rezensionen:

"Das vorliegende buch berichtet zunächst über die Arbeitsweise dieser Dieststelle ...Die Verfahren dienten also der Beweisssicherung ebenso wie als Grundlage für Protese imd Denkschriften der Reichsregierung gegenüber den betreffenden gegnerischen Staaten. Das Forschungsprojekt der beiden Autoren erstreckte sich auf eine neuerlich, sozusagen historische Beweissicherung. Durch Befragung überlebender Beteiligter und durch Akteneinsicht bei der Schutzmacht und zum Teil auch in den Archiven der Kriegsgegner sollte festgestellt werden, inwiewiet die damaligen Untersuchungen der Wehrmacht-Untersuchungsstelle der Wahrheit entsprachen bzw. inwieweit sie vielleicht propagandistisch gefärbt gewesen wären. Die Untersuchungen durch die beiden Autoren, einen Amerikaner und einen Niederländer, bestätigten zumindest den subjektiven Wahrheitsgehalt der weidergegebenen Akten. Da diese Akten ja auch seinerzeit primär für den internen Gebrach bestimmt waren, ist dieses Ergebnis nicht allzu verwunderlich. Es ist aber dennoch sehr dankenswert, dass sich die Autoren dieser Mühe unterzogen haben, um skeptischen Auffassungen am Beweiswert dieser enrschütternden Materialsammlung zuvorzukommen. Die Akten geben ein trauriges Bild von der Grausamkeit der im Krieg aufgepeitschten Leidenschaften. Ohne Aufrechnung treiben zu wollen, musste es jedem Einsichtigen klar sein, dass in einem Krieg solchen Ausmasses unmenschliche Handlungen nicht nur auf der Seite einer der kriegführenden Parteien vorkommen konnten. Bedauerlich ist, dass die schlechte Aktenlage auch bei den Westalliierten nur selten eine Aufklärung über die tatsächlichen Hintergründe einer Aktion ermöglicht, die der betroffenen Seite als klares Kriegsverbrechen erscheinen muste. Die Autoren haben sich um solche Klärungen bemüht, leider aber eben oft vergeblich, trotz der präzisen, druch ihre Untersuchungen neuerlich bestätigten Angabe in den Akten der Wehrmacht-Untersuchungsstelle." Ignaz Seidl-Hohenveldern, in Österr. Z. für öffentliches Recht und Völkerrecht, Vol. 32, S. 113-114..

"Der Historiker und Völkerrechtler Alfred de Zayas stiess bei seinen Untersuchungsen über die deutschen Flüchtlinge auf Beispiele von Ausschreitungen der Sowjettruppen gegen die deutsche Zivilbevölkerung in Ostpreussen 1944. Er suchte nach deutschen Unterlagen zu diesen Vorgängen und fand im Freiburger Bundesarchiv-Militärarchiv den Aktenbestand der Wehrmacht-Untersuchungsstelle für Verletzungen des Völkerrechts. Kein deutsche r Wissenschaftler hatte sich bis dahin an diese Quellen gewagt, ganz offenbar aus Sorge darüber, eine Arbeit über Kriegsverbrechen der Alliieerten könne als Versuch ausgelegt werden, deutschen gegen alliiertes Unrecht aufzurechnen. Im Vorwort zu seiner Studie macht de Zayas deshalb klar, das die 'Vernichtung von Millionen Mneschen' durch das Dritte Reich 'in der Geschichte wohl einmalig' sei, dass ein Verbelich deutscher und alliierter Kriegsverbrechen sich also verbiete. De Zayas hat alles vermieden, was sein Buch zu einem Bestseller machen könnte. Schon der Titel is wenig spektakulär: "Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle -- Unveröffentlichte Akten über alliierte Völkerrechtsverletzungen im Zweiten Weltkrieg'. Brisant sind dagegen die Forschungsergebnisse: Aus der inneren Stimmigkeit der dokumente, aus der Befragung von etwa 300 Überlebenden und aus der Überprüfung des deutschen Materials durch die Akten der alliierten Kriegsgegner geht klar und deutlich hervor, dass Hitlers Wehrmachtsrichter saubere juristische Arbeit leisteten, dass sie sich keinesfalls zu Zuträgern des Reichspropagandaministeriums degradieren liessen." Frankfurter Neue Presse 10. Januar 1980.

"Ein junger amerikanischer Wissenschaftler bricht ein Tabu: Er veröffentlichte ein Buch über alliierte Verbrechen im II. Weltkrieg...Das Grauen kommt per Post, im Briefumschlag: Vergilbte Fotos, die verstümmelte Leichen zeichen, Zeugenaussagen über Massaker, Aufnahmen von Luftangriffen auf Lazarettwagen. Dei Opfer - meist Deutsche. Empf¨nger der Horror-Sendungen ist ein junger Historiker und Völkerrechtler, der noch nicht geboren war, als alles geschah: Dr. Alfred M. de Zayas, Jahrgfang 1947, Amerikaner, derzeit Mitarbeiter an der Universität Göttingen, jener Mann der ein seit 35 Jahren bestehendes ungeschriebenes Tabu gebrochen hat: Als erster legte er eine fundierte Dokumentation über alliierte Verbrechem in Zweiten Weltkrieg vor. Der sensationelle Erfolg dieses Buches beweist, wie gross der Nachholbedarf auf diesem bislang weitgehend totgeschwiegenen Sektor der Geschichtsschreibung ist: Innerhalb weniger Wochen waren zwei Auflagen vergriffen, die dritte erscheint im Mai. Und fast täglich erhält der Absolvent der amerikanischen Elite-Universität Harvard neues Material. Dr. de Zayas zu Bild am Sonntag: "Auch Leute, die anfangs skeptisch waren melden sich jetzt'. Dabei war er, wie er einräumt eher durch Zufall, 'in die heikle und oft falsch verstandene Thema hineingestolpert': Während der Recherchen zu seinem Buch 'Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen' (Verlegt bei Beck) hatte er im Bundesarchiv 226 Aktenordner entdeckt, die gerade erst von den Amerikanern an die Deutschen zurückgegeben worden waren ...Der Inhalt der aufgefundenen richterlichen Protokolle und Tatortfotos war so 'heiss', dass Dr. de Zayas und sein holländischer Mitarbeiiter Dr. Walter Rabus zunächst an NS-Lügenpropaganda glaubten. Doch nach fünfjähriger Forschungsarbeit nach Hunderten von Zeugenbefragungen und Gegenrecherchen in alliierten und neutralen Archiven stand für die beiden Völkerrechtler fest: Die Ermittlungen der deutschen Dieststelle waren eine 'gewissenhafte, justizkonforme Dokumentation'! ...Um 'Beifall von der falschen Seite vorzubeugen', meint er: 'Man sollte sich hüten, diese alliierten Verbrechen gegen das aufzurechnen, was Deutsche während des Zweiten Weltkrieges begangen haben. Aber man sollte diese Vorgänge auch nicht verschweigen. Sie gehören genauso zur Geschichte." Bild am Sonntag 27. April 1980, S. 50-52.

"nüchtern und sachlich" Harburger Anzeigen und Nachrichten, 10 Januar 1980.

1980 veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung eine Liste der besten Bücher der 1980 Produktion, Empfehlungsliste neuer Bücher. An erster Stelle kam Peter Scholl-Latour's Der Tod im Reisfeld, an zweiter Stelle Carlo Schmid: Erinnerungen, an dritter Stelle: Die Wehrmacht Untersuchungsstelle.

Der Historiker und Fernsehproduzent Dr. Wolfgang Venohr über die Akten der WUSt: "Die von Alfred de Zayas ausgewerteten 226 Aktenbände der Wehrmacht-Untersuchungsstelle stellen den bedeutendsten Aktenfund seit den Nürnberger Prozesse dar." 85.0.163.104 09:49, 11. Apr. 2008 (CEST)

Danke, aber ein Link auf die Webseite von Dr. de Zayas wäre ausreichend gewesen. Stattdessen wird dem Leser zugemutet, sich durch einen Wust an Rezensionen zu quälen, die wenig Erhellendes zum eigentlichen Thema beitragen. Ich denke, es ist im Sinne von audiatur et altera pars wenn auch die weniger positiven Rezensionen von Dr. de Zayas Werken hier Eingang in die Diskussion finden, die verständlicherweise nicht auf seiner Webseite zu finden sind. --Quasimodogeniti 10:03, 11. Apr. 2008 (CEST)
"Stattdessen wird dem Leser zugemutet, sich durch einen Wust an Rezensionen zu quälen..." damit sprichst du dich wohl auch selber an! Grüße, --TA 10:51, 11. Apr. 2008 (CEST)
Wenn Du meinst, dass die Auszüge aus den drei Rezensionen, die ich eingestellt habe, nichts zum eigentlichen Thema (Kritik an de Zayas) beitragen, dann kannst Du das natürlich so sehen ... Gruß zurück, --Quasimodogeniti 10:56, 11. Apr. 2008 (CEST)
Deine 3 Rezensionen müssen mit den anderen -- positiven -- Rezensionen verglichen werden. Sie, verehrter Quasimodogeniti, dürfen die positiven Urteile der Professoren Rauschning, Levie, Hillgruber, Seidl-Hohenveldern, Kimminich, Fleck, Ferencz, Sassoli usw. nicht ausser Acht lassen. Und die negative Besprechung von Dale Jones wurde ausführlich von de Zayas in seinem 17-seitigen Artikel im "Historical Journal" (London 1992) widerlegt. Die Thematik Wehrmacht-Gerichtbarkeit ist allerdings anders als die Thematik Wehrmacht-Untersuchungsstelle.

Als Formulierungsvorschlag: De Zayas war der erste und bisher einziger Wissenschaftler, der die 226 Aktenbände der Wehrmacht Untersuchungsstelle auswertete. Sein Buch "Die Wehrmacht Untersuchungsstelle" warf viele Fragen auf, die bisher unbeantwortet bleiben. Die Thematik alliierte Kriegsverbrechen bleibt nach wie vor umstritten. Auf der Basis des de Zayas Buches wurde 1983 eine 2-teilige Fernsehdokumentation vom WDR gemacht, die am 18. und 21.März 1983 im ersten Programm zu hohen Einschaltquoten ausgestrahlt wurde. 217.169.133.249 14:29, 16. Apr. 2008 (CEST)

Habe die Doku gesehen. Übrigens, der beteiligte Heeresrichter Dr. Horst Reger berichtet darin, daß die Untersuchungsstelle ihre Wurzeln darin hat, daß die Berichte von Übergriffen u. Tötungen von Volksdeutschen in Polen so Überhand nehmen, daß dies einer Überprüfung einer offiziellen Stelle bedarf. Wäre vielleicht interessant, die Entstehung der Untersuchungsstelle kurz im Artikeleingang zu erwähnen. --Hedwig Klawuttke 23:14, 23. Apr. 2008 (CEST)
Die WDR Dokumentation ist als DVD bei Polar Film erschienen. Da kommen viele Wehrmachtrichter, Zeugen, Protokollführer und sogar der amerikanischer Nürnberg Ankäger Benjamin Ferencz zu Sprache. In der Tat bleiben noch viele Fragen, die Forscher untersuchen müssen. Die Thematik ist aber so heikel, dass praktisch kein Historiker sich die Finger verbrennen will. Und diejenigen, die darüber schreiben, schreiben einfach ab, oder stellen belanglose Fragen. Das Buch "Die Wehrmacht Untersuchungsstelle" verdient weitergehende Dissertationen und Habilschriften. 193.239.220.249 17:18, 29. Apr. 2008 (CEST)

Der Umstand, dass sich seit fast 30 Jahren kein anderer Wissenschaftler mehr mit den Akten befasst hat, ist sehr viel aussagekräftiger, als das ganze Buch von Zayas. Diese Akten besitzen keinen Wert an sich, sondern sind nur in einem bestimmten politischen Zusammenhang relevant. Und da hat Zayas ja auch keine Berührungsängste. --85.178.17.181 22:28, 29. Apr. 2008 (CEST)

Im Gegenteil. Eigentlich sind die Akten von enormer Bedeutung -- und werden aussenharb Deutschlands sehr wohl zur Kenntnis genommen. Sonst hätte der berühmte Professor Howard Levie (US Naval War College, Newport) das Vorwort nicht geschrieben. Die Tatsache, dass das Buch vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zu Unterrichtszwecken eingesetzt wird, ist ja ein gutes Indiz, dass das Buch und die Akten nicht gerade ohne Relevanz sind. Die Tatsache, dass das Buch in 7. erweiterten Ausgabe vorliegt, ist auch ein Indiz. Die Tatsache, dass in beinahe 30 Jahren kein Historiker oder Völkerrechtler einen Fehler bei de Zayas identifizieren konnte, ist ebenfalls ein Indiz -- und dies trotz etlichen Artikeln und Rezensionen über das Buch. Das Bedauerliche ist nämlich, dass deutsche Historiker es anscheinend nicht wagen, die Thematik alliierte Kriegsverbrechen anzufassen. Dies ist ihr Versagen. Wenn die Akten "keinen Wert an sich" besässen, hätte der WDR keinen 2-stündigen Dokumentarfilm darüber gemacht, und dann wäre diese Wiki-Diskussion wohl überflüssig. 85.0.170.122 16:01, 2. Mai 2008 (CEST)
85.0.170.122 hat hier recht. Ich habe das Buch "Die Wehrmacht Untesuchungsstelle" vor zwanzig Jahren gelesen, und fand es einen wichtigen Beitrag zur Forschung über den Zweiten Weltkrieg. Nun ist dieser Wiki-Artikel nicht über de Zayas oder über sein Buch, sondern über die Behörde, dessen Akten vom Team de Zayas 1976-79 ausgewertet wurden. Dass die Akten von Bedeutung sind, ist ganz offensichtlich. Sonst hätte die Deutsche Forschungsgemeinschaft das Projekt nicht genehmigt und gefördert, sonst hätte die DFG die Veröffentlichung des Buches nicht freigegeben, sonst hätte der SPIEGEL dem Buche keinen 5-seitigen (positiven!) Artikel gewidmet. Was phänomenal erscheint, ist, dass die deutsche Historikerzunft es versäumt hat, tiefergehendere Forschungen durchzuführen. Das Kapitel über die Verwendung der WUSt-Akten für diplomatische Protestnoten, die durch die Schutzmacht Schweiz an die Vereinigten Staaten, Grossbritannien usw. weitergeleitet wurden, ist faszinierend. Das Kapitel über die Kriegsverbrecherprozesse, die die deutschen Militärgerichte gegen polnische, französische, sowjetische usw. Soldaten führten -- auf der Basis der Ermittlungen der WUSt -- sind sehr vielschichtig. Erstaunlich auch, dass die Militärgerichte auch Angeklagte freisprachen bzw. nur mit niedrigen Haftstrafen belegten. Hier sind Themen für Dissertationen noch und noch. Aber die jüngere Generation der deutschen Historiker haben anscheinend Angst vor der Thematik. Das ist auch ein Thema an sich. 217.169.133.249 16:49, 2. Mai 2008 (CEST)

FORMULIERUNGSVORSCHLAG

BITTE DEN LETZTEN ABSATZ GANZ TILGEN

Ab Mitte der 1970er Jahre wurden die Akten von einer Forschergruppe um den US-amerikanischen Historiker Alfred de Zayas erstmals einer wissenschaftlichen Auswertung unterzogen. Spätere Historiker kritisieren an seinen Veröffentlichungen, dass sie sich weitgehend auf NS-Quellen stützen. Die Behauptung de Zayas, „dass die Richter der Wehrmacht auch unter den Bedingungen einer totalen Diktatur eine [...] unabhängige Rechtsprechung wahren konnten“, wurde von mehreren Historikern widerlegt.[5

UND NEUFORMULIEREN

Ab Mitte der 1970er Jahren wurden die Akten von einer Forschergruppe um den US-amerikanischen Historiker und Völkerrechtler Alfred de Zayas erstmals einer wissenschaftlichen Auswertung unterzogen. Das Projekt wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziert und am Institut für Völkerrecht der Universität Göttingen verankert. Neben den Akten der WUSt wurden die einschlägigen Akten des Wehrmachtführungsstabes, der Fremde Heere Ost, des Auswärtigen Amtes (vor allem die Schutzmachtpapiere und diplomatische Protestnoten)ausgewertet, sowie etwa 150 beteiligten ehemaligen Heeres- Luftwaffen- und Marinerichter interviewt, die die Ermittlungen 1939-45 durchgeführt hatten, sowie etwa 150 Zeugen, die in den Akten vorkamen. Zwei internationale Tagungen wurden an den Universitäten Göttingen und Köln veranstaltet, unter Beteiligung zahlreicher Bundesarchiv Beamten, Wehrmachtrichter, Zeugen, und Professoren des Völkerrechts und der Zeitgeschichte. Das Buch "Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle" erschien 1979 und liegt inzwischen in 7. erweiterten Ausgabe vor (2001). Ein zwei-teiliger Dokumentarfilm wurde im März 1983 vom WDR/ARD ausgestrahlt, kommentiert u.a von Benjamin Ferencz, ehemaligen US Ankläger in Nürnberg. 217.169.133.249 17:20, 6. Mai 2008 (CEST)

Prima Formulierung. Bloss eine kleine Ergänzung: Die Thematik alliierte Kriegsverbrechen bleibt kontrovers. Nur allmählich werden Bücher in Amerika und Grossbritannien veröffentlicht, die einige Verbrechen AN Deutschen beleuchten. Siehe z.B. Norman Naimark "The Russians in Germany" (Harvard University Press, 1995), Norman Davis, "Europe at War" (Macmillan 2006), Giles MacDonough, "After the Reich" (John Murray 2007). So bekommen die Akten der Wehrmacht Untersuchungsstelle erneute Aktualität und verdienen weiterführende Forschung. Eine Biographie des Berliner Richters Johannes Goldsche -- Leiter der WUSt und stellvertretender Leiter der Unsteruschungsstelle im ersten Weltkrieg -- wäre wünschenswert. Das de Zayas Buch bringt interessante Erekenntnisse über Goldsche und sein geistiges Umfeld. 85.0.174.38 13:35, 9. Mai 2008 (CEST)

Beitrag Steinert

Die Akten der Behörde "Wehrmacht-Untersuchungsstelle" verdienen mehr Aufmerksamkeit. Bisher nur das Buch von de Zayas hat sich damit wissenschaftlich auseinandergesetzt. Schade, dass andere Historiker (deutsche, französische, britische, amerikanische, russische) offenbar die Thematik für so heikel halten, dass sie sie weiterhin meiden. Widerlegt hat bisher keiner die Forschungsergebnisse von de Zayas -- und gewiss nicht der DDR-Staatsanwalt Wieland, der sich nur in einer Fussnote zu de Zayas aussert, und dann drei Quellen nennt, die völlig daneben liegen. Darum: da die angegebenen Quellen nachweislich nicht taugen - wie mehrfach von Wiki-Benützern gezeigt wurde (siehe Archiv)- muss folgender Satz entfernt werden: "Seinem Buch über die Wehrmacht-Untersuchungsstelle wird vorgeworfen, es stütze sich weitgehend auf NS-Quellen. Außerdem wurde seine Behauptung, 'daß die Wehrmachtsrichter auch unter den Bedingungen einer totalen Diktatur eine solche unabhängige Rechtsprechung wahren konnten', von einer Reihe von Historikern widerlegt."

Dieser Satz ist ziemlich dumm, zumal das Buch Wehrmacht-Untersuchungsstelle eben die Untersuchung von NS Akten zum Gegenstand hat: 226 Aktenbände der Wehrmacht-Untersuchungsstelle sowie die einschlägigen Bestände des Fremde Heere Ost, Wehrmacht Führungsstab und Auswärtiges Amt (Schutzmacht-Papiere). Der Vorwurf geht also ins Leere. Das DFG-Projekt Wehrmacht-Untersuchungsstelle verlangte genau das, die Auswertung von NS-Quellen. Darüber hinaus hat de Zayas die einschlägigen Beständen im Public Record Office (London), National Archives (Washington) und in anderen Archiven in seine Recherchen mit einbezogen.

Es stimmt, dass einige Historiker im Punkto Wehrmachtgerichtsbarkeit anderer Meinung als de Zayas sind, aber widerlegt hat ihn keiner. Das Buch "Wehrmacht-Untersuchungsstelle" ist vor allem eine Behördengeschichte mit Fall-Studien. Skandalös ist es, dass eine wissenschaftlich wertlose Fußnote seinen Weg in die Wiki findet, und dass diese mehrfach als falsch nachgewisesene Information immer noch nicht getilgt worden ist. Man muss den Passus von Wieland ganz streichen -- entweder ersatzlos oder mit einer Ersatzformulierung wie unten.

Formulierungsvorschlag:

Professor Alfred de Zayas und Dr. Walter Rabus (Universität Amsterdam) warern die ersten und bisher einzigen Wissenschaftlern, die die Bestände der Wehrmacht-Untersuchungsstelle auswerteten. Dabei haben sie etwa 300 ehemalige Heeres-, Marine- und Luftwaffenrichter sowie Opfer von Verbrechen, die in den Akten der Wehrmacht-Untersuchungsstelle vorkommen, nach dem Zustandekommen der Akten befragt und von ihnen zusätzliche Informationen und Dokumente erhalten. Die Untersuchung wurde in mehreren deutschen, schweizerischen, amerikanischen und britischen Archiven durchgeführt und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem Bundesarchiv und dem Institut für Völkerrecht der Universität Göttingen wissenschftlich betreut. Das Buch "Die Wehrmacht Untersuchungsstelle" wurde u.a. im Archiv des Völkerrechts, German Yearbook of International Law, Historische Zeitschrift, Die Zeit, Spiegel, American Journal of International Law, Cambridge Law Journal positiv rezensiert. Die Thematik bedarf aber weitere Untersuchungen. Seit der Veröffentlichung der deutschen und englischen Ausgaben der "Wehrmacht Untersuchungsstelle/The Wehrmacht War Crimes Bureau" (Vorwort Professor Dr. Howard Levie) sind keine Monographien zur Wehrmacht-Untersuchungsstelle mehr erschienen. Das Buch wird auszugsweise zu Unterrichtszwecken vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz eingesetzt (siehe u.a. Marco Sassoli, Antoine Bouvier "How does War Protect in War" ICRC, Geneva 1999/2001. Ein 2-teiliger Dokumentarfilm über die Wehrmacht-Untersuchungsstelle wurde vom WDR im Auftrag gegeben und 1983 durch die ARD ausgestrahlt.217.169.133.249 14:46, 2. Jun. 2008 (CEST)

Die Wieland-Fußnote hat keine Bedeutung in diesem Zusammenhang. Sie passt hier überhaupt nicht hin. Wieland ist ein DDR-Staatsanwalt, de Zayas ein absolut unabhängiger UN-Menschenrechtsexperte. Sofort bitte diese Wieland-Note tilgen und löschen. Dipl. Politologe Christian Schulz 91.16.96.188 13:09, 18. Jun. 2008 (CEST)CS74

Ich habe mir den WDR-Dokumentarfilm über die Wehrmacht Untersuchungsstelle als Polarfilm DVD besorgt. Dies ist ein bedeutender wissenschaftlicher Film, der auch in diesem Artikel eine Erwähnung verdient.217.169.133.249 15:27, 30. Jul. 2008 (CEST)

Zu dem Satz:

Aufgabe der Wehrmachtuntersuchungsstelle war es, „die von den gegnerischen Militär- und Zivilpersonen gegen deutsche Wehrmachtsangehörige begangenen Verstöße gegen das Völkerrecht festzustellen und zugleich die vom Auslande gegen die deutsche Wehrmacht in dieser Hinsicht erhobenen Vorwürfe aufzuklären“.

ist meiner Meinung nach zu ergänzen, dass sich die Zuständigkeit der Wehrmacht-untersuchungsstelle nicht ausschließlich auf Völkerrechtsverletzungen gegen Angehörige der deutschen Wehrmacht beschränkt. (Zitat: de Zayas Die Wehrmacht-untersuchungsstelle S.64) Nur ein Beispiel hierfür ist das Weißbuch über Katyn Amtliches Material zum Massenmord von Katyn (link: http://katynbooks.narod.ru/amtliches/amtliches_material.html)

MfG P. Steinert