Diskussion:Weißig (Freital)
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 32X in Abschnitt Kreiszugehörigkeit ab 1952
Kreiszugehörigkeit ab 1952
[Quelltext bearbeiten]Um den kritikunfähigen Teil der Freitaler Autorenschaft nicht zu sehr zu beanspruchen, der rein wertungsfreie Hinweis:
- Oberweißig: Ab 1952 dem neu gebildeten Kreis Freital angehörig, wurde Weißig am 1. Januar 1974 doch gegen den Bürgerwillen nach Freital eingemeindet.
- Unterweißig: Im Jahr 1919 endete die Eigenständigkeit Unterweißigs mit dem Zusammenschluss mit Oberweißig zur Gemeinde Weißig. Diese Gemeinde […] [kam nach] der Kreisreform 1952 […] zum Kreis Dresden-Land. Seit dem 1. Januar 1974 gehört Weißig mit Ober- und Unterweißig zur Stadt Freital.
Auch wenn es das HOV behauptet, das geht so nicht. -- Tüdelü, 32X 22:10, 27. Jul. 2014 (CEST)