Diskussion:Welāyat-e Faqih

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Georg Hügler in Abschnitt Doppelseite?
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Korrekte Übersetzung des Buchtitels

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Die korrekte Übersetzung von welāyat-e faqīh (ولايت فقيه) lautet Die Statthalterschaft des Rechtsgelehrten – im arabischen Original: wilāyatu'l-faqīh (ولاية الفقيه). Wären es die Rechtsgelehrten, müsste es welāyat-e foqahā’ (ولايت فقهاء) bzw. auf Arabisch wilāyatu'l-fuqahā’ (ولاية الفقهاء) heißen. Khomeini meinte dementsprechend einen aus dem Kreis der Rechtsgelehrten zu wählenden obersten Gelehrten, der den im Verborgenen existierenden 12. Imam Muḥammad al-Mahdī (entrückt 873 n. Chr.) bis zu dessen Wiedererscheinen in der Welt vertritt. Doch wenn man das schiitische System in Iran oder auch im Irak ein wenig kennt, sollte man wissen, dass der „Klerus“ (rūḥānīyat /روحانيت, wie er auch seit dem 20. Jahrhundert nach katholischem Vorbild genannt wird) eben nicht wie der katholische Klerus funktioniert. Es gibt unter den schiitischen Gelehrten oftmals keine einheitliche Haltung zu bestimmten Themen, und es gibt definitiv keinen „Papst“ an der Spitze der Hierarchie, der kanonische „Unfehlbarkeit“ genösse, denn im Zwölfer-Schiismus wird diese „Unfehlbarkeit“ allein den 12 Imamen zugesprochen. Und so gibt es allein die marǧa‘-e taqlīd (مرجع تقليد = etwa „Bezugspunkt der Nachahmung“) genannten obersten islamischen Rechtsgelehrten (faqīh, pl. fuqahā’ ), die auch als muǧtahid (مجتهد) Rechtsgutachten (fatwā /فتوى) erstellen dürfen, da sie das islamische Rechtssystem in- und auswendig beherrschen.--Imruz (Diskussion) 13:30, 13. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Soeben habe ich den Buchtitel noch einmal korrigiert: ḥokūmat heißt „Herrschaft“ – von ḥākim = „Herrschender“, d. h. „Befehle Erteilender“ –, wohingegen der übliche Begriff für „Staat“ im Persischen daulat ist, das allerdings auch „Regierung“ im weiteren Sinn bedeutet, sonst heißt „die Regierung“ (= „Ministerrat“) im Persischen hei’at-e daulat (هيئت دولت). Somit entspricht die exaktere Übersetzung dem, was inzwischen sehr schön im Abschnitt Geschichte erläutert ist. Es handelt sich demnach um eine ausübende Herrschaftsform und eben keine eigentliche Staatsform. Dem entspricht dann auch der Buch-Untertitel Welāyat-e faqīh, was eben Statthalterschaft des Rechtsgelehrten heißt. Und genau darum geht es: um die Statthalterschaft des Rechtsgelehrten während der Abwesenheit („Verborgenheit“) des 12. Imams bis zu seinem Wiedererscheinen dereinst. Auf weitere Gesichtspunkte habe ich bereits in dem davor stehenden Diskussionsbeitrag (vom 13. Jul. 2015) hingewiesen. Man kann diese Theorie gut finden oder nicht; aber genau darum geht es eben nun mal in diesem Buch ...--Imruz (Diskussion) 18:55, 20. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Korrekte Schreibweise/Transkription des Begriffs

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Wenn schon die sprachwissenschaftlich relevanten Längenzeichen der DMG für die Übertragung dieses Begriffs ins lateinische Alphabet benutzt werden, bin vielleicht nicht nur ich der Meinung, dass man sich bei der Übertragung des arabischen Fachbegriffs faqīh (فقيه) auch in persischer Aussprache nicht unbedingt an dem mundfaulen Teheraner Stadtjargon orientieren sollte, sondern an der nachvollziehbareren und buchstabengerechten richtigen Schreibweise des Buchstabens q, statt gh, der in fast allen sonstigen Dialekten Irans und vor allem Afghanistans, Tadschikistans und dort, wo ebenfalls noch Persisch gesprochen wird, noch (?) immer verschieden zum ġain (غ) ausgesprochen wird. Als Hinweis: Im Deutschen wird ja auch orthografisch zwischen „Häute“ und „heute“ unterschieden ...--Imruz (Diskussion) 15:55, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Dafür haben wir ja die DMG-Transkription. --Baba66 (Diskussion) 10:52, 21. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@Georg Hügler, Imruz: Das lange i müsste raus, da auch bei DMG das lange i nicht verwendet wird, also Welāyat-e Faqih Übrigens gibt es eine Inkonsistenz bei Freitagsmoschee von Waramin und Varāmīn sowie Herrenhaus bei Hājīābād--2003:E6:2BD0:9299:FC1A:2676:DB6C:3158 09:56, 27. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Auch in der DMG wird - wie in der darauf beruhenden DIN 31635 - das "lange i" benutzt. --Georg Hügler (Diskussion) 10:04, 27. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
@Georg Hügler: Ich wäre dafür, die Wiki-Transkription nach WP:NK/Farsi zu verwenden, da die jetzige nicht OMA-tauglich ist. Was ist mit den letzteren, z. b. Varāmīn?--2003:E6:2BD0:9299:FC1A:2676:DB6C:3158 10:07, 27. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
"Varāmīn" wäre eigentlich kein Problem, wenns nicht so problematisch wäre. Könntest Du solche Sachen nicht in eine Diskussion bei WP:Namenskonventionen/Umschriften/Persisch oder Ähnlichem einbringen statt jeden Einzelfall aufzurollen? --Georg Hügler (Diskussion) 10:25, 27. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Definition

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"... ist ein Regierungssystem, bei dem der islamische Klerus (Ulema)[1] die absolute Führerschaft ..." - "Faghīh" ist doch Singular. Es kann also nicht der Klerus bzw die Ulema sondern nur eine einzige Person eben der "Oberste Rechtsgelehrte" bzw der "Rahbar" die absolute Führerschaft haben. Müsste überarbeitet werden. --wvk (Diskussion) 21:23, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Doppelseite?

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Gibts diese Diskussionsseite in 2 Versionen? --Georg Hügler (Diskussion) 20:53, 27. Jul. 2018 (CEST)Beantworten