Diskussion:Werbeverzicht
werbeverzichtsaufkleber
[Quelltext bearbeiten]der link führt ins leere (hauptseite der wkö).
es scheint sich auch sonst etwas geändert zu haben: die werbebonzen geben jetzt nur noch aufkleber mit max. 3-jähriger gültigkeit heruas.
herunterladen kann man jetzt einen, der bis 2014 gültig ist!
vielleicht besser den link zur umweltberatung aufnehmen: http://www.umweltberatung.at/werbung (nicht signierter Beitrag von 194.166.146.123 (Diskussion) 16:00, 4. Okt. 2013 (CEST))
- Der WKO-Link ist hierher gewandert und das ganze nett sich jetzt "Flugblattverzichter". Du hast aber Recht, der Artikel gehört überarbeitet, außerdem ist es ja so, dass sich die Werbemittelverteiler auch an alle anderen entspr. Hinweise zu halten haben, z.B. an die bisherigen, zeitlich unbeschränkten Aufkleber oder an selbstgebastelte Hinweise, andernfalls Besitzstörungsklage eingebracht werden kann (siehe hier). --Invisigoth67 (Disk.) 20:41, 4. Okt. 2013 (CEST)
Wieso soll es sich um eine freiwillige Selbstbeschränkungen ohne gesetzliche Regelung handeln, wenn es rechtlich mit Besitzstörungsklage einklagbar ist? [1] Die Freiwilligkeit sehe ich nicht gegeben. Ich bin kein Jurist, aber vermute §1 UWG 1.1 Kundenfang [2] dient als rechtliche Grundlage. --Haegar666 (Diskussion) 13:15, 2. Dez. 2014 (CET)
Defekte Weblinks
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- http://www.post.at/6099.php
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/konsumentenrecht/Werbung.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org