Diskussion:Werbungskosten
die Zahlen zur Pauschale oben und unten widersprechen sich, daher setze ich mal einen QS-BS --Tyresias (Diskussion) 20:02, 27. Nov. 2012 (CET)
mist - hab österreich überlesen
Die Aussagen zur Aufteilung von Aufwendungen in einen betrieblichen/beruflichen und einen privaten veranlassten Teil sind inzwischen veraltet. Es gilt zwar nach wie vor § 12 EStG Nr. 1 Satz 2, aber in Folge des bereits zitierten BFH-Urteils vom 21.09.2009 hat der BMF den Sachverhalt mit einem Schreiben vom 06.07.2010 neu formuliert. Im Ergebnis kann nun in vielen Fällen sehr wohl eine Aufteilung vorgenommen werden und es stellt sich die Frage, wie detailliert die neuen Regelungen in diesen Beitrag aufzunehmen sind? (nicht signierter Beitrag von T-We.eu (Diskussion | Beiträge) 14:07, 27. Jun. 2013 (CEST))