Diskussion:Wertaufhellung
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 80.228.78.124 in Abschnitt Wertaufhellungsprinzip
Wertaufhellungsprinzip
[Quelltext bearbeiten]Mich interessiert folgender Fall: Die Wertbegründung erfolgt wie in dem Beispiel beschrieben. Die Insolvenz des Schuldners tritt aber erst im Januar ein, was der Bilanzierende auch sogleich erfährt. (nicht signierter Beitrag von 80.228.78.124 (Diskussion | Beiträge) 12:52, 7. Nov. 2009 (CET))