Diskussion:Wertpapierleihe

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Der Artikel ist meines Erachten unverständlich.

--85.124.99.239 16:33, 30. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Leerverkäufe

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Der eigenständige Artikel zu Leerverkäufen ist imho wesentlich vollständiger und verständlicher. Daher habe ich den folgenden Teil aus dem Artikel "Wertpapierleihe" entfernt:

Das finanzielle Ergebnis eines jeden Wertpapierhandels besteht grundsätzlich in der Differenz zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs eines Finanztitels, korrigiert um Brokergebühren, Netto-Zinsaufwand und sonstige Handelskosten. Die Reihenfolge, in der Käufe und Verkäufe in den Wertpapiermärkten stattfinden, spielt demnach für das wirtschaftliche Ergebnis einer Wertpapier-Transaktion offensichtlich keine Rolle, kann jedoch für die buchhalterische Betrachtung relevant sein.
Zur Durchführung eines Leerverkaufs ist das Ausleihen der entsprechenden Wertpapier-Zertifikate von einem Investor erforderlich, der die Papiere in seinem Bestand hält. Für den Verleiher liegt der Sinn der Sache darin, daß er durch die erhaltene Leihgebühr einen Zusatzertrag für die in seinem Besitz befindlichen Wertpapiere erwirtschaftet.
Leerverkäufe unterliegen mannigfaltigen Regelungen. Zunächst ist hierzu ein gesondertes Margin-Konto erforderlich. Des Weiteren gilt bei Leerverkäufen von Aktien börsennotierter Aktiengesellschaften i. Allg. die so genannte "up-tick"-Regel. Nach den Bestimmungen der "up-tick"-Regel darf eine Aktie nur dann leerverkauft werden, wenn der Verkauf unmittelbar im Anschluss auf einen gestiegenen ("up-tick") oder einen unveränderten Aktienkurs erfolgt ("zero-plus-tick"). Darüber hinaus bestehen oftmals Einschränkungen bei Neuemissionen (IPOs) und für den Leerverkauf jener Aktien, die einen bestimmten vorgegebenen Mindestkurs unterschreiten.
Neben der reinen Spekulation auf fallende Börsenkurse finden Leerverkäufe Anwendung bei der Index-Arbitrage mit Aktienindizes und bei so genannten Hedgefonds.

--Mecker 12:52, 12. Jul 2006 (CEST)


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GiftBot (Diskussion) 05:49, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten