Diskussion:Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 91.20.25.9
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Das mit dem „Haltverbot“, das ab 1971 gültig wurde, das dem älteren Parkverbot entsprechen soll, stimmt aber nicht! Es entpricht vielmehr dem älteren Haltverbot, welches nun seinerseits "eingeschränktes Haltverbot" bedeutet und dem älteren Parkverbot entspricht. (nicht signierter Beitrag von 91.20.25.9 (Diskussion) 22:00, 30. Aug. 2014 (CEST))Beantworten