Diskussion:Wiener Dienstgeberabgabe
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Regiomontanus
Wo soll das stehen, daß kleine Betriebe nur quartalsweise melden müssen? Firmian (Diskussion) 21:22, 15. Apr. 2015 (CEST)
- Melden muss er sowieso nur jährlich siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000133 § 6 - nur zahlen monatlich .-K@rl 11:36, 12. Jul. 2019 (CEST)
- Die quartalsweise Zahlung für kleine Betriebe wurde vor ein paar Jahren abgeschafft. Die Zuordnung der monatlichen Zahlung findet über die Zahlungsreferenz statt. Diese Zahlungsreferenz besteht aus einer Kontonummer des Betriebes bei der Stadt Wien und einer Zuordnung zum Monat nach dem Schema MMJJJJ. Darüber hinaus gibt es die zusammenfassende Jahresmeldung bis inkl. März des folgenden Kalenderjahres. MfG --Regiomontanus (Fragen und Antworten) 12:23, 12. Jul. 2019 (CEST)
- Siehe auch hier: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/rechnungswesen/abgaben/dienstgeberabgabe.html, wie seit ein paar Stunden in den Weblinks umseitig verewigt …
- Die quartalsweise Zahlung für kleine Betriebe wurde vor ein paar Jahren abgeschafft. – Wann war denn das in etwa? --Elisabeth 12:57, 12. Jul. 2019 (CEST)
- Müsste ja im RIS herauszufinden sein. Aus alle Fälle wurde es mit der Lohnsummensteuer gemeinsam eingehoben. Ob das heute so ist kann ich nicht sagen. Ich war seit den 1970er kein Unternehmer mehr in Wien ;-) --K@rl 14:14, 12. Jul. 2019 (CEST)
- Ja, eh im RIS. Es hat halt mehrere Änderungen gegeben – die Sucherei wollt’ ich mir ersparen, wenn’s jemand eh auf die Schnelle auch weiß … – aber nun doch, siehe § 0 DAG:
- LGBl. Nr. 32/1969 (= Erstfassung; § 6 Abs. 1: monatlich zu entrichten und monatlich zu erklären)
- LGBl. Nr. 17/1970 (= Neufassung; § 6 Abs. 1: monatlich zu entrichten; Abs. 2: „Der Abgabenpflichtige hat jeweils zum 10. Jänner, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober die im vorangegangenen Kalenderviertel entstandene Abgabenschuld zu erklären.“)
- LGBl. Nr. 05/1979
- LGBl. Nr. 44/1990
- LGBl. Nr. 73/1990
- LGBl. Nr. 27/1992
- LGBl. Nr. 15/1994 (= das dürfte die ggst. Änderung gewesen sein)
- LGBl. Nr. 09/2001 (= Euroanpassung ATS 10,– zu EUR 0,72)
- LGBl. Nr. 58/2009
- LGBl. Nr. 56/2010 (= eingetragene Partner zu Ehegatten hinzu9
- LGBl. Nr. 25/2012 (= Erhöhung auf EUR 2,–)
- --Elisabeth 16:57, 12. Jul. 2019 (CEST)
- Ja, eh im RIS. Es hat halt mehrere Änderungen gegeben – die Sucherei wollt’ ich mir ersparen, wenn’s jemand eh auf die Schnelle auch weiß … – aber nun doch, siehe § 0 DAG:
- Hallo, ich weiß nicht, ob das oben irgendwo steht, aber die monatliche Zahlung zwingend auch für Kleinbetriebe gibt es seit Oktober 2017. Die ersten 3 Quartale 2017 konnten noch vierteljährlich eingezahlt werden. --Regiomontanus (Fragen und Antworten) 19:22, 12. Jul. 2019 (CEST)