Diskussion:Wiguläus von Kreittmayr
Die Person scheint ja nicht unumstritten zu sein, davon findet sich bisher nichts im Artikel. Hier ein Zitat von br-online.de aus dem Webtext zur br-alpha-Ringvorlesung:
"Bavaristische Ringvorlesung Große Gestalten der Bayerischen Geschichte (7)
Wiguläus Kreittmayr
Stand: 10.11.2008 Wiguläus von Kreittmayr (1705 – 1790)
Über den unbestritten bedeutendsten bayerischen Juristen des 18.Jahrhunderts zu sprechen, ist nur eine Seite, die Wiguläus Xaver Aloys Freiherr von Kreittmayr (1705-1790) bietet. Als Kanzler bestimmte er an zentraler Stelle jahrzehntelang auch die bayerische Politik und die Staatsgeschäfte der beiden Kurfürsten Max III. Joseph (1745-1777) und Karl Theodor (1777-1799) mit. Doch ist es die Bedeutung als der „bayerische Tribonian“, die den Nachruhm prägte: Seine im landesherrlichen Auftrag verfassten und auch von ihm selbst maßgeblich kommentierten Gesetze galten über Generationen, sein Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (1756) wurde erst am 1.1.1900 vom heutigen Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst. Von Kreittmayr: „Bayerischer Tribonian“ oder „Folterkanzler“
Doch ist der Ruhm nicht ohne Schatten. Für andere gilt er schlechterdings als der „Folterkanzler“, der mit dem Codex Criminalis von 1751 eine geradezu mittelalterliche Strafrechtspflege in Bayern konservierte. Wegen seiner Haltung im schließlich gescheiterten Tauschprojekt Karl Theodors, das Bayern zu einem Habsburgischen Trabanten gemacht hätte, ist er für manche Inbegriff eines korrupten Hochverräters. Schon diese Ambivalenzen seiner Erinnerung gibt hinreichend Stoff für eine nach allen Seiten hin offene und kritische Befassung mit Kreittmayr.Der Referent
Prof. Hans-Georg Hermann, Jahrgang 1963, studierte Rechtswissenschaften, Germanistische Mediävistik und Kunstgeschichte an der Universität München. Nach dem zweiten Juristischen Staatsexamen wurde er Wissenschaftlicher Assistent am Leopold-Wenger-Institut für Rechtsgeschichte der LMU München. 2000 folgte die Promotion, 2004 die Habilitation. Seit 2004 ist er Professor für Bürgerliches Recht, Deutsche Rechtsgeschichte, Bayerische Rechtsgeschichte und Juristische Zeitgeschichte an der LMU. Seit 2007 ist er Vorstand der Gesellschaft für Bayerische Rechtsgeschichte."
88.66.224.174 18:39, 27. Nov. 2008 (CET)
- Danke, dass Sie diese Richtigstellung brachten. Den Verfasser dieses beschönigenden Artikels scheint dies nicht zu beeindrucken. Dieser furchtbare Jurist verbot auch den aufklärerischen Illuminatenorden. Über das Denkmal Kreittmayers könnte ich noch in paar Details beisteuern, aber ich sehe keine Chance, dass die Aufsicht über diesen Artikel Kritisches zulässt. --Ontologix (Diskussion) 08:29, 26. Jan. 2016 (CET)
- Dieser Artikel bedarf dringend der Aktualisierung. Material dazu findet sich in einem Spiegel-Artikel von 1962. https://www.spiegel.de/politik/wuerkliche-tortur-a-8cd8b760-0002-0001-0000-000045140336
- An Stelle des alten, von König Ludwig I. aufgestellten Denkmals am Münchner Promenadeplatz steht heute ein modernes Denkmal des bayerischen Ministers und Reformers Montgelas, eines Widersachers des furchtbaren Juristen Kreittmayr. Montgelas war übrigens auch Mitglied im Illuminatenorden des Adam Weishaupt. --Ontologix (Diskussion) 11:06, 3. Feb. 2022 (CET)