Diskussion:Wilfried Schlüter
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Malabon in Abschnitt Anschließend leistete er sein Referendariat ab und war gleichzeitig als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz tätig.
Anschließend leistete er sein Referendariat ab und war gleichzeitig als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz tätig.
[Quelltext bearbeiten]War er als Referendar schon wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Hilfskraft? --Malabon (Diskussion) 21:58, 3. Apr. 2020 (CEST)
- Weiß nicht konkret, wie das damals war (kann mir aber nicht vorstellen, dass es im wissenschaftlichen Bereich da weitreichende Änderungen gegeben hat), aber zumindest heute ist das so, dass man als wissenschaftlicher Mitarbeiter nur das Erste Examen braucht, während der Studienzeit war man dann wissenschaftliche Hilfskraft. Mit dem Zweiten Staatsexamen wird man ja "nur" Volljurist und braucht das beispielsweise für ein Ordinariat auch nicht zwingend.--Carolus requiescat (Diskussion) 23:32, 3. Apr. 2020 (CEST)
- M. E. gibt es drei Stufen: Studentische Hilfskraft (vor dem Examen), wissenschaftliche Hilfskraft (mit Examen) und wissenschaftliche Mitarbeiter (z. B. Akademische Räte, Privatdozenten usw.). Es kann aber sein, dass die Bezeichnungen - auch nach Fakultäten - unterschiedlich sind. Das zweite Examen ist in der Tat hierfür nicht wesentlich. Die Sache kann aber auf sich beruhen. --Malabon (Diskussion) 21:51, 5. Apr. 2020 (CEST)