Diskussion:Wilhelm Weskamp
Der gelernte Rechtsanwalt
[Quelltext bearbeiten]Sein Bruder Josef Weskamp (1908–1983) war gelernter Rechtsanwalt und Notar... Aha. Gut, es mag hier und da mal zwielichtige Winkeladvokaten geben, aber normalerweise muss in diesen Tätigkeiten eine ganze Menge Studien und Staatsprüfungen absolvieren. Keineswegs kann man sich einfach mal so selbst Rechtsanwalt und Notar nennen. Ungelernte Rechtsanwälte und Notare gibt es also nicht. Das Adjektiv „gelernte“ davorzuflanschen, ist also bestenfalls überflüssig, eigentlich aber stets stiefelnder Stuss. Wird aber gern von der Journaille verwendet, vielleicht, weil es so kurz ist und zugleich doch irgendwie pseudo-wichtigtuerisch klingt. Hier den sprachlichen Blödsinn aber bitte bleiben lassen! --J.-H. Janßen (Diskussion) 20:41, 8. Mai 2022 (CEST)