Diskussion:Winterausrüstung (Straßenverkehr)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Graf Foto in Abschnitt Verkorkster Satz
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Strafen in Italien

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Ich habe gerade auf einer nicht mehr rekonstruierbaren Seite im Internet gelesen, die Strafe bei fehlenden Winterreifen betrüge nicht BIS sonder AB 80 bis ca. 300-400 Euro. Leider fehlen mir die Mittel, dies zu verifizieren. --79.203.75.138 (13:33, 2. Okt. 2013 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Spikes in Deutschland

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Nach meinem Informationsstand sind Spikes für langsam laufende Arbeitsmaschinen (bis 40 km/h) im Winterdienst zulässig!? Traktoren, Radlader, Gabelstapler etc. Weiß jemand hierzu genaueres ? Danke und Gruß --Sieghoff54 06:45, 26. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

in der liste hab ich Sonderkraftfahrzeuge übrigens eingangs ausdrücklich ausgenommen, glaub nicht, dass für straßenwalzen oder panzer winterreifen- oder schneekettenpflicht gilt ;) - für die liste wärs auch zuviel (und die regel für finnland oder usbekistan auch irrelevant), im - für de fehlenden - länderabschnitt kann kann aber dann ausgearbeitet werden --W!B: 17:53, 26. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Bin seit 10 Jahren im Besitz des Staplerscheins und kenne praktisch alle Typen(Diesel,Gas,Elektro) aber von Spikereifen,hab ich noch nie was gehört, geschweige einen gefahren der solch eine Ausrüstung hätte. Also kann man ausgehen,das es zumindest für Gabelstapler keine Spikereifen gibt. (nicht signierter Beitrag von 92.194.3.47 (Diskussion) 22:41, 26. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Waren wohl auch Einsatzfahrzeuge gemeint.[1] Gruss Beademung 23:12, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Link dankend zur Kenntnis genommen. Aber ich wollte mich hier speziell eig. nur zum Gabelstapler äussern,in dem Bereich kenn ich Spikereifen eben nicht. (nicht signierter Beitrag von 92.194.3.47 (Diskussion) 11:27, 27. Nov. 2010 (CET)) Beantworten
Es ist oft eine Fehleinschätzung, wenn man (gerade als Experte) denkt, "Kenn ich nicht, also gibt's das nicht!". Spikes für Gabelstapler gibt es nämlich doch. [2] --Smate 14:06, 1. Nov. 2011 (CET)Beantworten

WR, SK sit. erf. SP erl. 1. November – 31. März

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WO steht das? Halbwissen von irgendwelchen Medienberichten?

Wann die neue Winterreifenpflicht zum ersten Mal greift, hängt nach Ramsauers Worten nicht vom Kalenderdatum ab, sondern einzig und allein von den Witterungsverhältnissen – und von der Zustimmung der Bundesländer. Doch die gilt heute als fast so sicher wie der noch bevorstehende ganz große Wintereinbruch. (nicht signierter Beitrag von 94.221.122.249 (Diskussion) 20:07, 26. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Das war wahrscheinlich ein Übertragungsfehler gewesen. --Diwas 22:54, 17. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Unlesbare Tabelle

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Die Tabelle ist teilweise aufgrund der vielen Abkürzungen unlesbar oder mit Hilfe der Legende mühevoll zu lesen. Ich bin der Meinung, man sollte die Abkürzungen lieber ausschreiben und auf die Legende verzichten. --193.254.183.246 12:07, 24. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Da kann ich nur beipflichten, ich wollte Tschechien ändern - siehe ÖAMTC was alles nicht stimmt kann ich nicht sagen, da ich nur she dass der 30. April scheinbar falsch ist WR pflicht ist bis 31. März. K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 20:02, 1. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Neben der Länderdatenbank gibt es ja auch die grafik_winterausruestung.pdf mit Stand Oktober 2011 nur kann ich die nicht auf oeamtc.at finden. (Dort aber auch 31. März) --Diwas 22:48, 1. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Diese PDF ist schon ein Jahr alt und daher eh nicht mehr gültig, daher wahrscheinlich nicht mehr aufrufbar. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 00:03, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ich meinte die die google unter „winterausrüstung europa site:www.oeamtc.at“ findet mit Stand Oktober 2011 wo eben auch der 31. März genannt wird. --Diwas 00:27, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Tabelle nach hinten verschoben, Textabschnitt nach vorn. Siehe auch #Defekte Weblinks. --WinfriedSchneider (Diskussion) 10:24, 7. Nov. 2013 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 02:00, 20. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Verkorkster Satz

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"Die großherzogliche Gesetzgebung legt fest, dass Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte M+S-Reifen (Matsch- und Schnee-Reifen) aufzuziehen sind."

Irgendwas stimmt nicht mit dem Satz. Wat denn nu, Winterreifen oder M+S-Reifen? Kennt jemand die Fakten und kann den Satz in Ordnung bringen? Oder ist "vorzuziehen" gemeint statt "aufzuziehen"? --91.34.46.159 12:13, 21. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Ich habe es anhand der angegebenen Quelle korrigiert. --Graf Foto 15:34, 30. Nov. 2017 (CET)Beantworten