Diskussion:Wirtschaftsjurist
Die Zulassung zur Promotion ist unter Umständen auch mit einem Bachelor-Abschluss möglich! Ferner ist die Aussage, dass der Bachelor auf Niveau des Vor-Diploms ist, schlichtweg falsch! Vielfach wird im Bachelorstudium auf ein zweites Praktikum verzichtet, dass zu Diplomzeiten üblich war. Leider sehr schlecht recherchiert!
Grundsätzlich ein informativer und gut geschriebener Artikel. Aber offenbar wird nur die Situation in Deutschland beschrieben. Dagegen ist nichts zu sagen, aber man sollte wenigstens deutlich machen, daß das so ist. --JoeStonebroke 19:50, 2. Nov. 2006 (CET)
Geschützte Bezeichnung?
[Quelltext bearbeiten]Ist die Bezeichnung 'Wirtschaftsjurist' (ohne Zusätze wie Dipl. o.ä.) geschützt oder darf die jeder freiberufl. Finanzberater nutzen? Das geht so aus dem Artikel bisher nicht hervor... --80.133.56.94 17:37, 8. Jan. 2008 (CET)
- 15 Jahre sind zwar eine etwas lange Wartezeit, aber ich habe das Ganze jetzt einmal konkretisiert und im Artikel den Unterschied zwischen Wirtschaftsjurist als Tätigkeitsbezeichnung und Wirtschaftsjurist als Abschlussbezeichnung herausgearbeitet. Besser spät als nie! --Ruhrgur⠀📣 • ⚖️ • ✉ 17:24, 19. Jun. 2023 (CEST)
Bitte ändern
[Quelltext bearbeiten][...] bedarf nach dem Rechtsberatungsgesetz derzeit einer Zulassung, die nur abschließend benannten Personengruppen erteilt werden darf. Dazu zählen beispielsweise [...]
Abschließend schließt beispielsweise aus.
Bitte nachprüfen, welche Personengruppen genau und diese aufzählen!
Falsche Vergleiche zwischen Diplom, Bachelor und Master
[Quelltext bearbeiten]In dem Artikel wird in nicht korrekter Weise der Bachelor Abschluss dem des Diploms (Universität) gleichgestellt und auch nicht genau genug unterschieden zwischen dem Diplom einer Universität (9 Semester) und dem Diplom einer Fachhochschule (7 Semester).
Ein universitärer Diplomabschluss berechtigt grundsätzlich zu den gleichen weiterführenden Möglichkeiten (Promotion) wie ein Masterabschluss. Auch stellen viele Universitäten (nicht Fachhochschulen) Äquivalenzbescheinigungen aus, dass der Diplomabschluss dem eines Masters entspricht.
Der Diplom-Wirtschaftsjurist einer Universität ist somit mit dem Abschluss LL.M. vergleichbar, der Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) nicht, da weder eine Promotionsberechtigung, noch eine Äquivalenz besteht.