Diskussion:Wirtschaftsplan (Wohnungseigentum)
Mietrecht versus Wohnungseigentumsrecht
[Quelltext bearbeiten]Ich bin der Meinung, dass die Darstellung der "Umlagefähigkeit" an dieser Stelle und in dieser Breite unangemessen ist. vergl. Disk. Jahresabrechnung --Immofried 19:51, 17. Dez. 2011 (CET)
Da zu meiner obenstehenden Kritik hier bisher keine Gegenmeinung geäußert wurde, habe ich den Artikel entsprechend geändert. Die Frage der Umlagefähigkeit taucht weder im Gesetz (WEG) noch in der (mir bekannten) Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht auf. Es gibt zahlreiche rechtliche Brüche zwischen mietrechtlich umlagefähigen Betriebskosten einerseits und wohnungseigentumsrechtlich umzulegenden Kosten andererseits. Das ist für vermietende Eigentümer durchaus schwierig, kann hier aber nicht gelöst werden. --Immofried 17:33, 31. Dez. 2011 (CET)
fehlender Wirtschaftsplan
[Quelltext bearbeiten]Es ist wünschenswert, dass bei der Beschreibung ein zusätzliches Kapitel eingeführt würde mit Aussagen über "fehlenden Wirtschaftsplan" und daraus folgenden Konsequenzen.
Das betrifft i.d.R. besonders kleine Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen von einem "Laien-Verwalter", z.B. Miteigentümer, die Verwaltung übernommen wurde. Bei solchen Verwaltern fehlt es i.d.R. "naturgemäß" an notwendigem Detailwissen (auch wenn der Verwalter rechtlich gehalten ist, sich kundig zu machen -- was eigentlich fast immer pure Theorie bleibt). Eine derartige Eigentümergemeinschaft hat zudem in diesen Fällen oft nicht das Gespür für dieses Kapitel.
In Folge wird dann oft nicht über die Jahresabrechnung "ordentlich", sprich als Beschlusspunkt der nachfolgenden Jahres-Eigentümerversammlung, abgestimmt. Das könnte in der oben angeregten Ergänzung ebenfalls angesprochen werden. (nicht signierter Beitrag von 80.134.28.52 (Diskussion) 02:30, 18. Nov. 2013 (CET))