Diskussion:Wohnflächenverordnung

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Genauere Definition der Wohnfläche

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Mich würde freuen, wenn in dem Artikel aufgeführt würde, ob und wie z.B. Treppen, Treppenpodeste, Flure und Eingangsbreiche (in Einfamilienhäusern) in die Wohnfläche mit einberechnet werden. --2.245.81.248 23:42, 22. Mär. 2014 (CET)Beantworten

„selbst wenn deren Grundfläche kleiner als 0,5 ist“

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Hätt’ ich nicht gerne. Ein halbes Quadratlichtjahr, da weiß ja niemand, ob das stimmt, wie viele Räume es tatsächlich gibt … (nicht signierter Beitrag von 87.159.51.212 (Diskussion) 21:31, 2. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

"Sind sie höher als 1,5 m und ist ihre Grundfläche dabei kleiner 0,1 m² bleiben sie gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 WoFlV unberücksichtigt."

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Müsste heißen: "Sind sie höher als 1,5 m und ist ihre Grundfläche dabei größer 0,1 m² bleiben sie gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 WoFlV unberücksichtigt.

"Während bis Ende 2003 Flächen unter Treppen nicht als Wohnfläche gewertet wurden, [...] zählen diese seit 2004 zur Wohnfläche [...]"

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In §3 Abs.3 Punkt 2 heißt es aber, dass "Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze" nicht als Wohnfläche gezählt werden. Die lichte Höhe spielt dabei keine Rolle.--TomR (Diskussion) 01:04, 12. Mär. 2024 (CET)Beantworten