Diskussion:Wohnrecht
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 77.189.111.216 in Abschnitt Wohnrecht vs Wohnungsrecht
Wohnrecht vs Wohnungsrecht
[Quelltext bearbeiten]Müsste es nicht auf in der Überschrift "Wohnungsrecht" heißen? Denn ein Wohnungsrecht wird gemäß § 1093 BGB, ein Wohnrecht gem. § 1090 BGB bestellt. Die Abgrenzung müsste auch im Meikel-GBO-Kommentar (HRP) stehen. (nicht signierter Beitrag von 77.189.111.216 (Diskussion) 14:35, 23. Apr. 2012 (CEST))