Diskussion:Wolfgang Kotz von Dobrz
Der Bruder: Wilhelm Kotz von Dobrz
[Quelltext bearbeiten]Warum ist nun Wolfgang und nicht Wilhelm Kotz von Dobrz Autor der beiden genannten Artikel? Was ist der Beleg dafür, vor allem wo dieser doch wohl auch auf rechtshistorischem Gebiet tätig war, "Sein akademischer Lehrer Moriz Wlassak widmete sein 1917 veröffentlichtes Buch Anklage und Streitbefestigung im Kriminalrecht der Römer dem Andenken seines Schülers.". --Jueuges (Diskussion) 18:52, 17. Dez. 2016 (CET)
- Damit die Daten nicht durch Löschung verloren gehen:
"Wilhelm Freiherr Kotz von Dobrz (auch Wilhelm von Kotz-Dobrz oder Wilhelm von Kotz-Dobrž, * 1892; † 26. Juli 1915 bei Sokal) war ein österreichischer Rechtswissenschaftler.
Wilhelm Kotz von Dobrz entstammte der böhmischen Adelsfamilie Kotz von Dobrz. Er absolvierte im Sommer 1911 die Reifeprüfung am Staatsgymnasium im 8. Wiener Bezirk (Josefstadt)[1] und studierte anschließend Rechtswissenschaft an der Universität Wien, wo er sich auf Römisches Recht spezialisierte.
Beim Ausbruch des Ersten Weltkriegs trat Kotz von Dobrz in das Infanterie-Regiment der Hoch- und Deutschmeister ein und kämpfte als Kadett an der russischen Front.[2] Er fiel am 26. Juli 1915 bei Sokal in der Nähe von Lemberg.[3]
Seine Grabstätte befindet sich auf dem Grinzinger Friedhof in Wien-Döbling.[4]
Sein akademischer Lehrer Moriz Wlassak widmete sein 1917 veröffentlichtes Buch Anklage und Streitbefestigung im Kriminalrecht der Römer dem Andenken seines Schülers." --Jueuges (Diskussion) 00:02, 18. Dez. 2016 (CET)
- ↑ LXII. Jahres-Bericht über das k.k. Staatsgymnasium im VIII. Bezirke Wiens für das Schuljahr 1911/1912. Selbstverlag, Wien 1912, S. 22.
- ↑ Max Hoen, Josef Waldstätten-Zipperer, Josef Seifert: Die Deutschmeister. Taten und Schicksale des Infanterieregiments Hoch- und Deutschmeister Nr. 4 insbesondere im Weltkriege. Verlag der Österreichischen Staatsdruckerei, Wien 1928, S. 377 (Auszug bei Google Books).
- ↑ Max Hoen, Josef Waldstätten-Zipperer, Josef Seifert: Die Deutschmeister. Taten und Schicksale des Infanterieregiments Hoch- und Deutschmeister Nr. 4 insbesondere im Weltkriege. Verlag der Österreichischen Staatsdruckerei, Wien 1928, S. 469 (Auszug bei Google Books).
- ↑ Vgl. Eintrag zu Wilhelm Freiherr Kotz von Dobrz. Auf: Webseite zu Friedhöfen in Wien mit Grabstätten von u. a. Soldaten der k.u.k. Armee (mib66.beepworld.de); abgerufen am 16. Juli 2013.
@Jueuges: Was ich eben auf der LD auch schon gesagt habe: Wahrscheinlichkeit spricht gegen Wilhelm und für Wolfgang: 1. Wolfgang ist nachweislich promovierter Jurist, für Wilhelm habe ich keine Nachweise für ein Studium der Rechtswissenschaft gefunden (2013 hatte ich das nur vermutet). 2. Wlassak war Ordinarius für Römisches Recht an der Universität Wien, während Wolfgang dort Jus studierte. 3. Wlassak zitiert zeitnah. 4. Winklers Autorenverzeichnis enthält auch andere Fehler dieser Art. Sieh Dir mal an, was wir in den letzten 8 Jahren auf s:Diskussion:Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft/Autoren zusammengetragen haben. jonathan groß (ad fontes) 12:40, 18. Dez. 2016 (CET)
PS: Die Widmung von Wlassaks Studie Anklage und Streitbefestigung im Kriminalrecht der Römer hatte ich damals aus zweiter Hand zitiert (Leopold Wenger: Moriz Wlassak. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung. Band 60 (1940), S. IX–XLV, hier XXXVIII: "Dem Andenken an den einzigen Sohn des Freundes, den Referendar Wolfgang Jörs, dann an Professor Dr. Hans Peters, an den Dozenten Rudolf Sohm und den Wiener Jusstudenten Wilhelm Freiherrn Kotz von Dobrz, die den Heldentod im Weltkrieg gestorben sind, hat Wlassak zum Gedächtnis sein Buch „Anklage und Streitbefestigung" 1917 gewidmet."). jonathan groß (ad fontes) 12:48, 18. Dez. 2016 (CET)
- Schön, eine so inhaltsreiche Antwort zu bekommen, nur ist also immer noch nicht absolut sicher, ob nun Wolfgang oder Wilhelm, oder verstehe ich da was falsch, es ist nur eine "Wahrscheinlichkeit"? Ich kann nicht beurteilen, was nun richtig oder nicht ist. Es dürfte doch in einer ordentlichen Universitätsbibliothek kein Problem sein, Anklage und Streitbefestigung im Kriminalrecht der Römer dem Andenken seines Schülers einzusehen, wenn das Wilhelm gewidmet ist, wäre damit belegt, dass auch dieser Rechtsgeschichte gehört hat, damit käme auch er als Autor in Frage. --Jueuges (Diskussion) 13:36, 18. Dez. 2016 (CET)
- Dann wäre er aber als Student gefallen und niemals in die Lage versetzt worden, die beiden RE-Artikel zu verfassen. Studenten gehörten nun in keinem Fall zu den Autoren der RE. --Tusculum (Diskussion) 14:22, 18. Dez. 2016 (CET)
- Mag ja schon alles richtig sein, nur sollte es doch in diesem Fall darum gehen, sicher und eindeutig zu belegen, ob nun Wilhelm oder Wolfgang der Autor war, nicht nur "Wahrscheinlichkeiten" zu vermuten, sonst setzt WP hier unbelegtes "Wissen" in die Welt. --Jueuges (Diskussion) 14:41, 18. Dez. 2016 (CET)
- Die Widmung auch hier erwähnt, wonach Wilhelm in jedem Fall Jus hörte, und zwar den romanistischen Bereich, heißt römisches Recht und Rechtsgeschichte. --Tusculum (Diskussion) 14:55, 18. Dez. 2016 (CET)
- Mag ja schon alles richtig sein, nur sollte es doch in diesem Fall darum gehen, sicher und eindeutig zu belegen, ob nun Wilhelm oder Wolfgang der Autor war, nicht nur "Wahrscheinlichkeiten" zu vermuten, sonst setzt WP hier unbelegtes "Wissen" in die Welt. --Jueuges (Diskussion) 14:41, 18. Dez. 2016 (CET)
- @Jueuges: Die Art von eindeutigen "Belegen", die Du verlangst, gibt es bei den RE-Autoren leider in den wenigstens Fällen. Ich finde meine Argumentation stichhaltig. In den Geisteswissenschaften muss man halt mit Hypothesen operieren. jonathan groß (ad fontes) 18:06, 20. Dez. 2016 (CET)
- Dann wäre er aber als Student gefallen und niemals in die Lage versetzt worden, die beiden RE-Artikel zu verfassen. Studenten gehörten nun in keinem Fall zu den Autoren der RE. --Tusculum (Diskussion) 14:22, 18. Dez. 2016 (CET)
Das ist ein "systematisches Problem". Dadurch, dass hier in WP angegeben wird, dass Wolfgang diese Artikel geschrieben hat, wird das zur Gewissheit erhoben, die es aber keineswegs ist; der Nächste schreibt dann gleich diese "Wahrheit" hier ab. WP verlangt eben keine "Hypothesen", sondern Belege, das ist eine der Grundregeln, ohne Belege muss die Angabe mit den Lexikonartikeln hier ganz gelöscht werden. Es könnte genauso sein jüngerer Bruder Wilhelm gewesen sein, der theoretisch vielleicht schon als Student äußert hochbegabt war und die Artikel schreiben durfte; die Wertschätzung durch eine bedeutenden Rechtshistoriker ist ja belegt. Und der Satz "im Auftrag des Philologen Wilhelm Kroll" ist durch nichts belegt, nur weil er der Herausgeber des Werkes war, schrieb ja nicht gleich jeder "in seinem Auftrag". Ansonsten finde ich einen sehr schönen Artikel, Wolfgang ist zweifellos als Archivar relevant. --Jueuges (Diskussion) 23:13, 22. Dez. 2016 (CET)
Abstammung: wer war Vater von Wolfgang Kotz von Dobrz?
[Quelltext bearbeiten]Der Wikipedia-Text nennt als Vater von Wolfgang den "Artillerieoffizier Ferdinand Kotz von Dobrz (1851–1893)".
Als Einzelnach wird angegeben: Stammliste Kotz z Dobrze (tschechisch)
In dieser Liste werden aber als Eltern von Wolfgang angegeben: Alexander, *Sušice 26.6.1851, +Hlavňovice 16.8.1893; m.Wien 19.8.1889 Frn Maria Gemmell zu Flischbach (*Wien 3.3.1869, +Wien 27.12.1942)
Wer hat denn jetzt Recht?
Auch bei MyHeritage ist Wolfgang als Sohn von Alexander eingetragen: https://www.myheritage.de/names/alexander_kotz%20z%20dobrze Ebenso auf Geni: https://www.geni.com/people/Volfgang-Markvart-Kotz-z-Dobrze/6000000074277092911
Aber diese Plattformen sind m.E. nicht absolut zuverlässig, meist schreiben sie aus denselben Quellen ab.
Es sollte also eine weitere unabhängige Quelle herangezogen werden, wenn man sich nicht der anderen Variante anschließt.
- Laut Genealogisches Handbuch des Adels. Bd. 80: Freiherrliche Häuser A. Band 13. C. A. Starke, Limburg a. d. Lahn 1982, S. 217 war Alexander der Vater. --Tusculum (Diskussion) 16:31, 9. Dez. 2018 (CET)