Diskussion:Wolfgang Waterstraat
Ich musste einen Satz streichen, weil er meiner Meinung nach mehrere Fehler enthält. Die Tatsachenbehauptung, Waterstraat hätte sich mit aktiven antikommunistischen Handlungen "gebrüstet", wurde nicht als Zitat gekennzeichnet. Sie stammt aus der sowjetischen Anklageschrift des Militärtribunals und kann daher auch nicht ohne Zitatkennzeichnung von Dr. Wagenlehner dokumentiert worden sein. Es fehlt im Artikel auch jeglicher Hinweis auf ein solches Dokument. Mir liegen aber Kopien der Anklageschrift vor und ich besitze Informationen darüber, was die sowjetische Militärstaatsanwaltschaft, in deren Interesse es lag, die Beschuldigten zu kriminalisieren, 1952 als "Brüsten" bezeichnet haben könnte. Dass diese Beschuldigungen unhaltbar waren, zeigt die russische Rehabilitierung. Hätte sich Waterstraat wirklich damit gebrüstet, Anschläge verübt zu haben, wäre er nicht rehabilitiert worden. Insofern ist ein solcher Satz nicht nur unkorrekt, sondern auch posthum für ein Opfer stalinistischer Unrechtsjustiz herabsetzend und sein Leiden relativierend. Diese Unkorrektheit, die Historikern nicht unterlaufen darf, wurde bereits im Buch "Sowjetische Militärtribunale, Band 2" publiziert. Hier mit Hinweis auf eine "Akte Wolfgang Waterstraat" des Hannah-Ahrend- Institutes, bei der es sich um Kopien aus der sowjetischen KGB-Akte handelte, die Dr. Wagenlehner in Moskau einsehen durfte und die mir ebenfalls vorliegen. Einen Teil dieser Unterlagen stellte ich sogar Dr. Wagenlehner zur Verfügung. Dieser Buch-Beitrag stammt aber nicht von Dr. Wagenlehner, sondern von den Autoren Hilger/Schmeitzner und Schmidt. Ein solcher von mir beanstandeter Satz innerhalb einer sehr gekürzten Fassung eines komplexen Falles vermittelt den Eindruck einer Mitschuld des Opfers. Sollte dem Autor dieses von mir beanstandeten Satzes ein bisher unbekanntes Dokument vorliegen, was seine Behauptung untermauert, dann möge er es auch als Quelle angeben und womöglich verlinken. Mir reicht dazu nicht die Behauptung, Dr. Wagenlehner hätte das verlauten lassen. Wo und wann denn? Er kann sich nicht mehr wehren, denn er ist bereits verstorben. Ich hoffe auf eine rege Diskussion! Mit freundlichen Grüßen "Veritatis"
- Danke für die Erläuterungen! Der Ausdruck "Brüsten" schien mir ja auch nicht so wissenschaftlich zu sein, aber da das tatsächlich im angegebenen Werk stand, hatte ich deinen Edit zunächst rückgängig gemacht. Ich habe den Satz nun aber mit Verweis auf diese Seite rausgenommen. Solltest du noch etwas anfügen können zum Fall, so ist das natürlich immer willkommen! Einfach editieren und wenn möglich Quelle als Referenz angeben, wenn nicht möglich zumindest im Bearbeitungskommentar. Freundliche Grüsse, --= (Diskussion) 16:24, 23. Jul. 2013 (CEST)
- in Teilen: vielen Dank für den Hinweis auf einen falsch angegebenen Autor!! Natürlich gibt es das Zitat mit dem "Brüsten" in vergleichsweise wissenschaftlicher Literatur (Böhlau-Verlag), siehe google books unter [1] - in der Tat war aber von mir der Autor falsch angegeben (ich kann nicht nachvollziehen, warum) - es ist also von Hilger/Schmeitzner und Schmidt, nicht Wagenführ. Ich gebe auch zu, dass es natürlich eigentlich dilettantisch ist, Bücher nach Google Books zu zitieren, weil es immer nur ein Ausriss ist. - es ist jetzt m.E. wieder eine krause Konstruktion, daraus eine "Mitschuld" des Opfers zu konstruieren. Und das Zitat von Veritas: "Hätte sich Waterstraat wirklich damit gebrüstet, Anschläge verübt zu haben, wäre er nicht rehabilitiert worden.² - Woher weiß Veritas das? (gibt es andere dokumentierte vergleichbare Fälle, in denen dann NICHT rehabilitiert wurde?) - Natürlich ist es auch trotz eines angenommen "Brüstens" ein barbarisches stalinistisches Unrecht in einem geheimen Schnellverfahren verurteilt und erschossen zu werden und alle Angehörigen über Jahre in Unkenntnis zu lassen. (Vermutlich sieht das der russische Staat heute genauso) @Veritas: sorry, man akzeptiert implizit die stalinistische Handlungsweise, wenn man das als "herabsetzend" und "relativierend" bezeichnet. Auch noch: welche Publikationen gibt es noch zu Waterstraat? --Cholo Aleman (Diskussion) 10:33, 1. Jan. 2014 (CET)
Darstellung impliziert automatisch stalinistische Vorgehensweise?
[Quelltext bearbeiten]Ich trete wieder- unter einem neuen Namen, weil ich wohl die Zugangscodes von Veritatis verlegt habe, in die Diskussion ein. Sporadisch beobachte ich verschiedene Wikipedia- Seiten, die mich besonders interessieren. Als ungeübter Autor bei Wikipedia muss mich immer wieder in die erforderliche Verfahrenstechnik einarbeiten. Das zur Entschuldigung, wenn ich nicht immer sofort reagiere.
Hier habe ich mich eingemischt, weil mich interessierte, welche Motive bei Autoren der Wikipedia- Seiten vorherrschen, sich die Biographien von so vielen unterschiedlichen Menschen vorzunehmen. Und bei diesem speziellen Fall Waterstraat: Wie es möglich wird, mit weiterem Zitieren fehlerhafter Zitate und Kausalitätsanalysen anderer Publikationen, ein schiefes Bild von Zeitgeschichte und betroffenen Personen zu vermitteln. Dies ist ein sehr interessantes Thema, was wissenschaftlich noch völlig unzureichend beleuchtet wurde.
Von mir beanstandet im Fall Waterstraat: Hier wird das Opfer aus der Sicht der Täter(hier NKWD) dargestellt. Damit beziehe ich mich auch auf die fehlenden Zitatzeichen der Quellpublikation "Hilger/Schmeitzner/Schmidt Sowjetische Militärtribunale, Band 2 : Die Verurteilung deutscher Zivilisten 1945-1955", die Benutzer Cholo Aleman für seinen Artikel verwendete. Er konnte nicht wissen, dass sich in diese Publikation, die ich für eine sehr wichtige in Bezug auf die Darstellung der stalinistischen Verbrechen in Deutschland halte, aus welchen Gründen auch immer, inkorrekte Darstellungen eingeschlichen hatten. Dafür sind die Autoren der jeweiligen Kapitel verantwortlich. Dennoch ist es geschehen und ein und der selbe ärgerliche Fehler wird nun immer wieder zitiert? Die Wahrheit ist hier aber nicht die Blickrichtung des NKWD auf einen ihrer Gefangenen, dessen ungerechtfertigtes Todesurteil man unbedingt begründen wollte. Man kann auch nicht generell davon ausgehen, dass jedem, der das liest stalinistische Vorgehensweisen bekannt sind und zusätzlich auch noch vorausgesetzt werden. Das ist keine Begründung, um Zitatzeichen wegzulassen oder wenigstens das Wort "angeblich" zu verwenden.
Ich möchte hier diesen entsprechenden Buchabschnitt zur Darstellung der Problematik in Gänze zitieren. Er befindet sich auf S. 225 in der oben genannten Quellpublikation unter dem Hauptkapitel "Widerstand und Willkür" und dem Unterkapitel "2.2.1 Abwehr von Militärspionage". Schon die Einteilung des Falles Waterstraat in diese Rubrik ist falsch. Mit Militärspionage hatte dieser Fall überhaupt nichts zu tun. Ich nehme an, dass der Autor ihn deshalb dort einordnete, weil Waterstraat unter nicht ganz durchsichtigen Umständen zum Vorsitzenden eines politischen Vereins mit dem kämpferischen Namen "Europafreiwillige Westberlin" gewählt worden war. Der Autor Schmeitzner wäre in der Lage gewesen, die genauen Details des Falles zu erfragen. Waterstraat war in die Deutsche Union eingetreten, weil sich dort viele Journalisten eingeschrieben hatten und er sich erhoffte, sie als Multiplikatoren für ein erhöhtes Spendenaufkommen einsetzen zu können. Streptomycin musste zum großen Teil mit Spendengeldern erworben werden. Außerdem setzte er sich für ein vereintes Europa ohne Grenzen und Waffen ein. Er war also praktisch ein Vorkämpfer für das, was heute schon in Teilen geschaffen wurde. Diese Motivation spiegelt sich auch in seinem Schlusswort innerhalb des SMT- Verfahrens wider.
Nun komme ich zu dem Abschnitt der Quellpublikation, der hier zur Diskussion steht und aus dem zitiert wurde: "Auch wer sich öffentlich damit brüstete, Anschläge auf sowjetische Denkmäler und Transportverbindungen auszuführen, wie etwa 1951 der Westberliner Wolfgang Waterstraat und seine Gruppe "europäische Freiwillige", musste mit bitteren Konsequenzen rechnen..." Im folgenden Text fehlt der Hinweis, dass er von der Generalstaatsanwaltschaft der russischen Föderation voll rehabilitiert wurde. Auf Grund der Formulierung ist das Ganze eine Tatsachenbehauptung - also auch bezüglich der Waterstraat vorgeworfenen Handlungen. Damit erhärtet sich insgesamt für den Leser der Eindruck, Waterstraat sei zu Recht verurteilt worden.
Wie gesagt: Der Ausdruck "Waterstraat brüstete sich öffentlich..." stammte aus der sowjetischen Anklageschrift gegen ihn. (Die kann man im Hannah- Ahrendt- Institut einsehen.) Diese Behauptung ist völlig willkürlich, zumal Waterstraat nur in Westberlin - also außerhalb des sowjetischen Einflussbereichs- aktiv war. Er führte weder Terror-Anschläge auf sowjetische Denkmäler noch Transportverbindungen aus und es konnte ihm auch nicht nachgewiesen werden.
Das einzige vielleicht vorwerfbare Verhalten war eine Nacht- und Nebel- Aktion mit einigen Vereinsmitgliedern bezüglich des mit Rohr Richtung Westberliner Innenstadt auf dem Mittelstreifen der Potsdamer Chaussee aufgestellten sowjetischen Panzers. Dies soll der erste Panzer gewesen sein, der Berlin erreichte und diente der Roten Armee angeblich als Denkmal. In der damaligen Zeit des Kalten Krieges sahen die Westberliner aber hauptsächlich eine Provokation darin und es verging kaum ein Tag, an dem dieser Panzer nicht auf irgendeine Weise malträtiert worden wäre. Die Alliierten schrieben sich deswegen etliche Papiere mit Aufforderungen, er müsse von den Sowjets entfernt werden- oder er solle besser geschützt werden. Zuerst versuchte man es mit einem Maschendrahtzaun, doch auch das nützte nicht viel- zu groß war der Ärger der Westberliner, die ständig politische Krisen erdulden mussten. Schließlich wurde der Panzer dann doch von der Roten Armee aus Westberlin entfernt und auf ein Podest am Transitkontrollpunkt Dreilinden gesetzt.(Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Autobahnkreuz_Zehlendorf) Dann soll er nach Potsdam gebracht worden sein und beim Abzug der russischen Truppen aus Deutschland wurde er wohl mitgenommen.
Waterstraat wurde in der Anklageschrift u.a. auch noch vorgeworfen, geplant zu haben, den Blauen Express , d.h. den Gefangenenzug nach Russland, in die Luft zu sprengen und das Treptower Ehrenmal. Auf die Absurdität dieser Vorwürfe will ich nicht weiter eingehen. Wer sich ein wenig mit der Materie der Unrechtsurteile in den 50er Jahren auf deutschem Boden beschäftigt, wird unzählige gleichlautender willkürlicher Vorwürfe und Anklagen lesen können.
Die Richtigkeit ihrer geschichtlichen Darstellung untermauern die Autoren des Abschnittes Waterstraat mit dem unter Fußnote 119 befindlichen Hinweis auf die Akte Wolfgang Waterstraat im StSG/HAIT- Archiv. Auf mein Bitten bekam ich diese Dokumente und sie unterschieden sich nicht von den mir bereits vorliegenden. Daraus kann man keine derartige Tatsachenbehauptung konstruieren. Der Hinweis auf Hilgers Veröffentlichung in Couter- Intelligence kommt eher zum Tragen, weil Hilger für diese Publikation die nötigen Zitatzeichen und Formulierungen benutzte. Grundlage dieser Akten waren die Recherchen von Dr. Wagenlehner im Moskauer FSB- Archiv, für die er eine Vollmacht erhalten hatte.
Wenn unbegründete Vorwürfe als Tatsachenbehauptung veröffentlicht werden, macht man sich meiner Meinung nach an den unglücklichen Opfern posthum schuldig. Und vor allen Dingen wird die Quelle unzuverlässig und fehlerhafte Darstellungen meist ungeprüft von anderen Autoren übernommen. Besonders gerne von einem für doch seriös gehaltenen Werk wie "Sowjetische Militärtribunale, Band 2", was als Standardwerk für diesen Themenkreis angesehen werden muss und das namhafte Historiker erarbeitet haben. Sollte ein solches Vorgehen weiterhin Schule machen, müssen wir vorausschauend befürchten, dass spätestens die 3. Veröffentlichung eines Sachverhaltes das tatsächliche Geschehen nicht mehr annähernd richtig darstellt. Hinzu kommt der nicht immer völlig unbeeinflusste Blickwinkel des jeweiligen Autors. Insofern müsste man alle geschichtlichen Publikationen, bezogen auf den Inhalt, anzweifeln. Um diese These zu untermauern, möchte ich ein weiteres Beispiel aus dem Standardwerk herusgreifen: Leider findet man genau über dem Passus, der Waterstraat in diesem Buch beschreibt, eine ähnliche Darstellung über 12 betroffene SMT-Gefangene. Der Leser muss m.M. nach annehmen, dass diese 12 Angeklagten tatsächlich Spionage für den englischen Geheimdienst begangen haben, was "mit unerbittlicher Härte geahndet" wurde. Hier bezieht sich der Autor als Quellangabe für diese Behauptung in Fußnote 117 auf die Publikation von Fricke: Politik und Justiz, S. 581. Das hört sich sehr seriös an und welcher Leser wird sich extra diesen Link heraussuchen? Ich zitiere nun aus Fricke ebenda:"9. Januar: Das Militärtribunal der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland verurteilt nach zweitägiger Verhandlung zwölf Angeklagte wegen "Spionage" zugunsten des englischen Geheimdienstes..." Wie Sie sehen, wurden für "Spionage" Gänsefüßchen verwendet und damit ist ersichtlich, dass es sich um angebliche Spionage handelte, also eine Behauptung der Ankläger und nicht um eine bewiesene Tatsache.Im Werk "Sowjetische Militärtribunale, Band 2" fehlt eine solche Kennzeichnung. Andere Quellen haben die Autoren für diesen Buchabschnitt nicht angegeben, daher vermutlich auch nicht verwendet. Als Fricke das Buch schrieb, gab es noch keine russischen Rehabilitierungen. Deshalb wurde nicht darauf hingewiesen. Aber die Historiker Hilger und Schmeitzner wussten es im Fall Waterstraat besser. Auch vermutlich in den Fällen der 12, willkürlich in einer Gruppe zusammen Verurteilten. In ihrem Buch hätte darauf hingewiesen werden müssen. Man kann nur hoffen, dass die Fehler in einer weiteren Auflage korrigiert werden.
Auch wenn bei den Wikipedia- Autoren Zweifel bestehen: Die russische Militärstaatsanwaltschaft hat tatsächlich Fälle nicht rehabilitiert, denen sie Menschenrechtsverletzungen, kriminelle Akte und Kriegsverbrechen nachzuweisen glaubte.
Es wäre sehr hilfreich für die gesamte lückenlose Aufklärung aller NKWD- Verurteilten, wenn sich die russischen Archive vollständig für historische Aufarbeitung öffnen würden. Das am Rande.
Ich hoffe, ich habe ausreichend dargelegt, warum ich Änderungen vorgenommen habe. Wie Cholo Aleman zur Bearbeitung der Person Waterstraat kam, ist mir allerdings noch nicht ganz klar, zumal er im Link http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:3D/Archiv/2014/1#Zitat_bei_Wolfgang_Waterstraat steht:"Waterstraat war auch nur ein Zufallsfund, ich war eigentlich an Georg Henneberg, dem Chef von Wagenführ interessiert." Aber ein solcher Wagenführ wurde von Aleman nicht bearbeitet und ist mir auch nicht als Mitarbeiter im RKI bekannt. Wie stieß Aleman nun auf Waterstraat? Oder meinte er Dr. Wagenlehner, den ich in der Diskussion erwähnte? Aber der hatte auch nichts mit dem RKI zu tun , war schon gar nicht unter Henneberg tätig. Sollte Aleman etwa mit Wagenführ Waterstraat meinen, über den er gerade sprach? Das hielte ich dann für sehr konfus oder schludrig. Vielleicht möchte er das doch beantworten?
Wenn ich Zeit habe, werde ich noch Waterstraats Publikationen eintragen und auch weitere kleinere Korrekturen anbringen, die allerdings nicht so erheblich sind. Weitere Änderungen und auch Originaldokumente sind erst nach dem Erscheinen einer Biografie über Wolfgang Waterstraat zu erwarten. (nicht signierter Beitrag von Yubidu (Diskussion | Beiträge) 00:58, 21. Jul 2014 (CEST))