Diskussion:Yves Netzhammer
„§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen „(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“ „(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.“” (nicht signierter Beitrag von Artmax (Diskussion | Beiträge) 16:39, 18. Jul. 2009 (CEST))
- Die Frage ist eher, ob die deutsche Panoramafreiheit überhaupt in Betracht kommt. Gemäss des Artikels gibt es in Italien offenbar keine Panoramafreiheit. Dann gibt es aber das Schutzlandprinzip und die Frage, ob das dargestellte überhaupt Schöpfungshöhe hat und somit die Schutzrechte des Urheberrechtes überhaupt geniesst. Und deshalb wäre ich bei zweifelhaften Bildern eher für behalten, wenn sie einen Sachverhalt gut illustrieren können, denn schliesslich gilt, wo kein Kläger ist auch kein Richter. --Micha 16:45, 18. Jul. 2009 (CEST)
- Hallo Micha: schlechte Nachricht. Da gibt es kein kein Vertun und keinen Spielraum. Die Skulpturen von Netzhammer haben die nötige Schöpfungshöhe (oder?) und über das für die deutsche Wikipedia geltende Urheberrecht - TRIPS hin TRIPS her - läßt sich wohl auch nicht streiten. Deshalb sind die Bilder auch nicht „zweifelhaft”, sondern sehr eindeutig unzulässig. Sorry. Und vorher weisst Du, ob Netzhammer nicht morgen (vor einem deutschen Gericht gegen Wikipedia) klagt und Schadenersatz verlangt? Grüße --Artmax 18:11, 18. Jul. 2009 (CEST)
- Ob die gezeigten Objekte die nötige Schöpfungshöhe haben, bin ich mir nicht sicher. Sie sind sehr einfach gestaltete Schattenobjekte (Hirsche, Raben) und dadurch fehlt ihnen meines Erachtens die benötigte Individualität für urheberrechtlichen Schutz. Würde dazu aber auch nicht die Hand ins Feuer legen. Es wäre schlussendlich richterliches Ermessen. Dazu kommt, dass Yves Netzhammer nicht gegen Wikipedia sondern gegen den Urherber der Bilder (hat es ja trotz fehlender Panoramafreiheit aif flickr unter CC gestellt) oder mich als Uploader klagen müsste. - Mir war aber in der Tat bewusst, dass diese Bilder anders interpretiert und evtl. von jemanden entfernt werden könnten. Deshalb hat mich deine Aktion nicht verwundert. Wikipedia will ja für andere Inhalte anbieten, die sie bedenkenlos wiederverwenden können. Und deshalb lassen wir sie einfach draussen. Hätte aber niemand Bedenken geäussert, wären sie eine Bereicherung für den Artikel gewesen. Aber sie sind nicht unerlässlich für den Artikel. --Micha 18:22, 18. Jul. 2009 (CEST)
- Mal gucken, wie das andere sehen [1]. --Micha 18:30, 18. Jul. 2009 (CEST)
- Micha: ich möchte den Künster Yves Netzhammer (und alle anderen Künstler) schützen, die selbst bestimmen müssen, in welchem Zusammenhang ihr Werke gezeigt werden. Und nicht vergessen: alle diese WP-Bilder können von Dritten nun auch kommerziell genutzt werden. Willst Du das wirklich?--Artmax 19:03, 18. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist ja löblich. Ich dagegen will ihnen auch nicht schaden. Ein fotografisch nicht besonders hervorragendes Bild einer Ausstellung, welches sogar noch einige Besucher zeigt, kann ja, obwohl es unter einer CC-Lizenz steht, gar nicht kommerziell ausgeschlachtet werden. Insofern dient es imho eher zum promoten dieses Künstlers. Und ich finde gut, wenn man sich über diese Künstler nicht nur textlich, sondern auch bildlich informieren kann. Das war meine Intention. --Micha 19:09, 18. Jul. 2009 (CEST)
- Dann frag Netzhammer, ob er daran wirklich interessiert ist und hol Dir sein Einverständnis. Er wohnt ja nicht weit von Dir (Adresse kannst Du auf Anfrage von mir haben). Grüße --Artmax 19:23, 18. Jul. 2009 (CEST)
- Hast du denn beruflich mit Künstlern zu tun? Die Adresse ist übrigens im öffentlichen Telefonbuch: [2] --Micha 19:33, 18. Jul. 2009 (CEST)
- Ps. es gebietet uns auch die Neutralität, dass wir nicht zwingend nach der Pfeiffe tanzen, der Personen, die hier Biografien haben. Wenn ich also das Recht auf meiner Seite habe, ein Bild zu veröffentlichen, dann sind Überlegungen der Artikelqualität und ob es das Thema gut illustriert primär und sekundär, ob es noch im Interesse des Dargestellten liegt. Denn wenn wir primär diese Interessen berücksichtigen würden, hätten wir ein Problem. - Ich wollte dir damit nur mitteilen, dass du gar nicht weisst, ob es im Interesse des Künstlers liegt, wenn du hier seine Rechte angeblich verteidigst. - Wenn ich Künstler wäre, würden mich solche selbsternannten Anwälte vielleicht sogar nerven. Deshalb sollte man da weniger über das Interesse spekulieren, sondern schlicht ordentlich die rechtlichen Grundlagen prüfen. --Micha 19:56, 18. Jul. 2009 (CEST)
- Dann frag Netzhammer, ob er daran wirklich interessiert ist und hol Dir sein Einverständnis. Er wohnt ja nicht weit von Dir (Adresse kannst Du auf Anfrage von mir haben). Grüße --Artmax 19:23, 18. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist ja löblich. Ich dagegen will ihnen auch nicht schaden. Ein fotografisch nicht besonders hervorragendes Bild einer Ausstellung, welches sogar noch einige Besucher zeigt, kann ja, obwohl es unter einer CC-Lizenz steht, gar nicht kommerziell ausgeschlachtet werden. Insofern dient es imho eher zum promoten dieses Künstlers. Und ich finde gut, wenn man sich über diese Künstler nicht nur textlich, sondern auch bildlich informieren kann. Das war meine Intention. --Micha 19:09, 18. Jul. 2009 (CEST)
- Micha: ich möchte den Künster Yves Netzhammer (und alle anderen Künstler) schützen, die selbst bestimmen müssen, in welchem Zusammenhang ihr Werke gezeigt werden. Und nicht vergessen: alle diese WP-Bilder können von Dritten nun auch kommerziell genutzt werden. Willst Du das wirklich?--Artmax 19:03, 18. Jul. 2009 (CEST)
- Hallo Micha: schlechte Nachricht. Da gibt es kein kein Vertun und keinen Spielraum. Die Skulpturen von Netzhammer haben die nötige Schöpfungshöhe (oder?) und über das für die deutsche Wikipedia geltende Urheberrecht - TRIPS hin TRIPS her - läßt sich wohl auch nicht streiten. Deshalb sind die Bilder auch nicht „zweifelhaft”, sondern sehr eindeutig unzulässig. Sorry. Und vorher weisst Du, ob Netzhammer nicht morgen (vor einem deutschen Gericht gegen Wikipedia) klagt und Schadenersatz verlangt? Grüße --Artmax 18:11, 18. Jul. 2009 (CEST)
Oh Micha, unser Problem ist natürlich nicht neu und mußt nich (schon wieder) geprüft werden. Es füllt inzwischen in WP viele, viele, viele Diskussionsseiten. Das ging z. B. schon 2005 los: siehe hier. Wollen wir versuchen, unser Gespräch hier langsam auslaufen zu lassen? Grüße --Artmax 13:35, 19. Jul. 2009 (CEST) Geh zu Netzhammer und lass Dir (schriftlich) einfach sein OK geben. Da lernst Du gleichzeitig einen interessanten Künstler kennen.