Diskussion:Zählkind
Verschiebung
[Quelltext bearbeiten]Ich werde eine Verschiebung durchführen, weil der Begriff des Zählkind weitaus geläufiger ist als der Zählkindvorteil. Als "Beleg" die Google-Treffer für Zählkind=1030 und Zählkindvorteil=353 jeweils ohne Wikipedia. Auch die mir vorliegenden Kommentare (Haufe/Beck/u.a.) verwenden in der Regel den Begriff des Zählkindes -- um daraus den fin. Vorteil abzuleiten. --Omi´s Törtchen ۩ - ± 15:57, 14. Nov. 2006 (CET)
Unsinniges Beispiel
[Quelltext bearbeiten]Ich bin mir nicht sicher, ob es an der Verschiebung liegt oder ob das Beispiel schon immer schlecht gewählt war: jedenfalls illustriert es nicht den Vorteil des Zählkindes. Zählkind ist ein Kind, für das man kindergeldberechtigt ist, aber das Kindergeld nicht erhält. Hat also in einer Beziehung, in der es auch eigene Kinder gibt, einer der beiden Partner weitere Kinder, so sollte er/sie das Kindergeld beziehen. Denn für ihn/sie ergibt sich eine höhere laufende Zahl von Kindern, so dass die Steigerung des Kindergeldes ab dem dritten und dem vierten Kind wirksam werden kann, auch wenn nur für zwei Kinder bezahlt wird.-- USchall 22:17, 9. Jun. 2009 (CEST) Den Rechenfehler, in dem Beispiel habe ich behoben. Der Hinweis, dass das Beispiel so nicht richtig ist, erscheint mir aber richtig. Wenn der Vater vorrangig berechtigt ist, erhält er das Kindergled in jedem Fall für alle Kinder. Interessant ist doch der Fall, dass es 2 Kindergeldempfänger gibt, das Kind aus der ersten Beziehung aber mitgezählt wird und dadurch das jüngste Kind ein höhres Kindergeld erhält.--Didi131 17:46, 6. Feb. 2010 (CET)
Unterhalt
[Quelltext bearbeiten]Bei der Ermittlung des Unterhalts wird sehr wohl die hälfte des tatsächlichen Kindergeldes abgezogen. Expplizit erwähnt in den Beispielen der Düsseldorfer Tabelle: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2017/20161207_Duesseldorfer-Tabelle.pdf