Diskussion:Zahna-Elster

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Markus-Wi in Abschnitt Ortsteile
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Ich habe die Tabelle erweitert. Aber in dem Artikel ist noch einiges zu tun. Markus-Wi 18:46, 4. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Rechtsquelle ist http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/gr0/page/bssahprod.psml/screen/JWPDFScreen/filename/jlr-WittbergGemNeuglGSTrahmen.pdf Markus-Wi 18:50, 4. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Artikel sehr leer

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Sicher ist es schwierig, da einen vernünftigen Artikel zu machen: Da wurde eine Kleinstadt mit Dörfern vereinigt, die erstmal nicht so viel miteinander zu tun haben. Wenn man der Presse folgt, sind die Damen und Herren sich auch nicht grün. Aber wir könnten mal mit Tourismus anfangen: Bauernmuseum, Elberadweg - sowas. Markus-Wi 02:28, 6. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Ortsteile

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Ich habe die Zufügung Bülzig gesichtet. Der Absatz ist -zumindest im Moment- allerdings falsch: Zahna-Elster hat momentan keinerlei Ortsteile. Alle Orte sind von Gesetzes wegen aufgelöst. Es ist möglich, dass die Stadt Zahna-Elster in der Hauptsatzung Ortsteile definiert. Aber erst dann kann man real von Ortsteilen reden. Markus-Wi 00:54, 7. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Ich weiß nicht, was die Spitzfindigkeit soll. Da Zahna-Elster sich aus Ortsteilen zusammensetzt, stellt sich die Frage nach der Existenz, wenn Du ihr Ortsteile absprichst. Die Ortsteile sind nicht vom Erdboden verschwunden und als Orte gehören sie natürlich zum neuen Gemeindegebiet. Sie werden bis zu einer Veröffentlichung einer neuen Hauptsatzung ganz sicher auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes verbleiben. Rauenstein 01:45, 7. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Die Frage ist, wie das der Gesetzgeber sieht. In den Einzelgesetzen ist von Auflösung die Rede - also bei Zwangseingemeindungen. Dagegen steht (und das übersah ich) der §10 im 2. Begleitgesetz ([[1]]. Dagegen wieder spricht, dass z.B. Stollberg (Harz) laut Medien den Stadttitel bei dieser Gelegenheit verlor - was dann auch für Zahna zutreffen dürfte. - Ich gebe der Stadt mal die Ortsteile zurück - zumal es ja nur eine Frage der Zeit ist, bis die Hauptsatzung beschlossen und gültig wird. Markus-Wi 15:55, 7. Jan. 2011 (CET)Beantworten