Diskussion:Zehlendorfer Eisenbahn
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2001:1A81:52CA:9400:497E:B73E:1738:F4C2
Nach dem deutschen Umwandlungsrecht heißt es, dass eine Gesellschaft AUF eine andere verschmolzen wird, wenn dies unter Beibehaltung der Rechtspersönlichkeit der letzteren geschieht. Begrifflich würde die Verschmelzung MITeinander dazu führen, dass beide Rechtspersönlichkeiten aufgegeben würden und etwas Neues entstünde. -- Ssagis 13:30, 22. Nov. 2011 (CET)
- Ok, danke. Natürlich akzeptiert. --Global Fish 13:35, 22. Nov. 2011 (CET)
Es gibt noch einige Inkonsistenzen mit Wiederholungen im Text, die unglücklich wirken. Sollte mal angepasst und auch aktualisiert werden. So wird anfänglich nicht gleich klar, dass der Güterverkehr des Kunstoffteilewerkes nicht mehr besteht.--2001:1A81:52CA:9400:497E:B73E:1738:F4C2 19:09, 13. Feb. 2021 (CET)