Diskussion:Zelge
Dies scheint ein süddeutscher Ausdruck zu sein, ist mir als Norddeutscher komplett fremd
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Der, auch die Zelg, Zelch, (Oberpfalz, Nürnberg) Ast, Zweig; (mhd. der zelge, zelch, ahd. zuelga, ndrd. telge, ags. telga).
zelgen, zelchen, (Oberpfalz, Nürnberg) das Feld bestellen, nachdem es zur Brache gelegen, was gewöhnlich je um das dritte Jahr geschieht, die sogenannte Dreyfelderwirthschaft treiben; (ags. tilian, tiligan, engl. to till).
Die Zelg, a) (Allgäu) die Bestellung des Feldes, das Pflügen zur Saat; b) das bestellte Feld, insoferne es nach der üblichen Dreyfelderwirthschaft den dritten Theil der Gesammtflur ausmacht; c) der dritte Theil der Flur überhaupt. Korn- oder Winter-Zelg, Haber- oder Summer-Zelg, Brach-Zelg.
Zelgenwirtschaft ist stark mit der gemeinsamen Bewirtschaftung und andererseits mit der Realteilung im Erbrecht verknüpft. Falls es in deiner Gegend eher üblich war, den Hof dem Jüngsten/Ältesten zu überlassen, ist es gut möglich, dass du diesen Begriff nicht kennst. Ansonsten ist dieser Ausdruck keinesfalls süddeutsch wie du selbst oben belegst. Komplett unbekannt ist dieser Begriff nur im römischen Recht, und von diesem Einfluss ist Norddeutschland sehr weit entfernt. Zelgenwirtschaft wurde ausserhalb des Römischen Reiches in ganz Europa, mindestens die letzten 5000 Jahre, betrieben. -- visi-on 21:29, 16. Mär. 2007 (CET)
Ich finde im Artikel wird aqlles zweimal gesagt und auch die Abgrenzung zum Flurzwang ist (so wie die Artikel im Moment geschrieben sind) nicht so klar und wirkt redundant. Teilt ihr meine Einschätzung? --BADEN ER 13:40, 21. Jul. 2011 (CEST)