Diskussion:Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt
Bearbeitung des Artikels
[Quelltext bearbeiten]Den nachfolgenden Text habe ich entfernt, weil es:
- nicht nur gegen Bescheide dieser Bußgeldstelle Rechtsmittel gibt
- nicht nur diese Behörde selbstverständlich die Rechtsprechung zu beachten hat.
Das Lemma beschreibt eine Behörde und nicht was ein Bußgeldbescheid ist. --Pelz 22:59, 13. Mai 2007 (CEST)
"Gegen Bußgeldbescheide der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt besteht die Möglichkeit des Rechtsbehelfs. Diesen Rechtsbehelf stellt der Einspruch dar. Spricht der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid fristgerecht ein, so wird die Sache dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt hat bei ihren Entscheidungen insbesondere auch die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bzw. des Bayerischen Obersten Landesgerichts zu berücksichtigen."
Diesen Teil: "Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt hat bei ihren Entscheidungen insbesondere auch die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bzw. des Bayerischen Obersten Landesgerichts zu berücksichtigen." habe ich heute wieder eingefügt, da er insbesondere und explizit nur auf diese ZBS zutrifft. -- Callipides Disputatio δ 13:21, 7. Jun. 2007 (CEST)