Diskussion:Zivildienst/Archiv
1.1 Finanziell
Beziehen sich die Tage auf Wochen- oder Arbeitstage? Und wäre es nicht besser die Monatssolde anzugeben? --Edroeh 15:04, 11. Mai 2006 (CEST)
- Scheint mir auch üblicher um es vergleichbar zu machen. --Siehe-auch-Löscher 16:31, 11. Mai 2006 (CEST)
Tage bezieht sich auf Kalendertage, wie jetzt auch geändert: im Februar gibts weniger Knete als im Januar. 30.11.2006
- Zivildienstsold wird immer in Tagen angebeben. So bezieht sich das Entlassgeld auch auf jeden einzelnen Tag, wenn man früher aufhört. --Jaynedoe 09:29, 11. Feb. 2008 (CET)
Die Darstellung:
"Einkommenssteuern zahlt der Zivildienstleistende nicht. Die Dienstmonate werden vom Steuerjahr einfach abgezogen" ist schlichtweg falsch.
- Habe ich entfernt - das stammte noch aus meiner Erinnerung. --Hansbaer 16:00, 3. Jan. 2007 (CET)
Die Regeldienstzeit beträgt 9 Monate. Falls man seinen Urlaub am Ende des Dienstes nimmt und am Anfang des Urlaubes krank wird, müssten ihm dann logischerweise die krankgewesenen Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden.Wie verhält es sich bei solchen Fällen? Theoretisch müsste sich der Dienst sich um die krankgewesenen Tage verlängern, so, dass der Zivildienstleistende über die Krankheitstage hinaus 20 Kalendertage Urlaub hätte. Würde man dann für die Tage in die 4. Soldgruppe ähnlich der Bundeswehr aufsteigen??? Benutzer:MB-one/Unsigniert
- Die Dienstzeit wird meines Wissens nicht verlängert. --MB-one 17:25, 16. Mär. 2008 (CET)
- Die Dienstzeit wird nur im Falle eines das normale Dienstende überschreitenden stationären Krankenhausaufenthalts um längstens 3 (oder 2, bin nicht sicher) Monate verlängert. Die Soldgruppe bleibt dabei die im Regelfall ab dem 7. Dienstmonat gezahlte Soldgruppe 3.--Pvanderloewen 21:01, 17. Mär. 2008 (CET)
1.3.6 Arbeitszeit und Urlaub
Die Angabe von 38,5 Stunden pro Woche und dass, "auch" die Arbeitszeitregelung für die festen Mitarbeiter relevant ist, erscheint mir unpassend, da sich eigentlich nur an der Arbeitszeitregelung für die festen Mitarbeiter orientiert wird. (vgl. Stellungnahme zur gesetzlichen Regelung der Arbeitszeit von Zivis von zivildienst.de)
- Dann ist die im Artikel angegebene Information wohl veraltet - zu meiner Zeit als Zivi vor 6 Jahren galt noch 38,5 Stunden als Soll, das die Dienststelle auch einforderte in Form von zu leistenden Überstunden. --Hansbaer 11:50, 6. Jan. 2007 (CET)
Zynismus?
Wie ist denn dieser Absatz zu verstehen?
"Da Frauen nicht zum Kriegsdienst verpflichtet sind, durften sie keinen Zivildienst leisten und waren in gewisser Hinsicht benachteiligt"
Nur mal zur Information: Wer auf das "Privileg" Wehrdienst/Zivildienst leisten zu "dürfen" verzichtet, wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt, siehe Totalverweigerung. Vor diesem Hintergrund ist es nur als blanker Zynismus zu verstehen, von "Zivildienst leisten dürfen" zu sprechen, bzw. von der "Benachteiligung", nicht zu einem Zwangsdienst verpflichtet zu sein.--89.51.15.215 14:26, 4. Jun 2006 (CEST)
Natürlich ist ein Nachteil, den Zivildienst leisten zu müssen. Aber als Frau hast du eben keine Chance einen zu leisten, selbst wenn du möchtest - und für ein FSJ oder FÖJ gibt es weniger Gehalt, weniger Stellen und kein Entlassungs- o. Weihnachtsgeld. Ich verstehe was du meinst, aber ich ärgere mich schon, dass ich nicht mal darf, wenn ich möchte.
- Der Zivildienst ist nichts anderes als bezahlte Zwangsarbeit (selbst die rechtliche Definition drückt das so aus, da in irgendeinem Vertrag, ich weiß nicht mehr welcher, Deutschland sich zur Abschaffung der Zwangsarbeit verpflichtet hat, einzige Ausnahme ist für Verbrecher im Gefängnis und für Wehrdienst, dessen Ersatz dann eben der Zivildienst darstellt). Eine Benachteiligung für Frauen kann er allein deswegen nicht darstellen. Der Einberufungsbescheid ist ein "belastender Verwaltungsakt" für den Mann, d.h. per se ein Nachteil. Die Argumentation mit der Diskriminierung ist so ähnlich, wie wenn ein Obdachloser sagen würde, dass er Benachteiligt ist, als unbescholtener Bürger nicht im Knast sitzen zu dürfen. Auch unfug.--Pvanderloewen 14:26, 3. Feb. 2008 (CET)
- Du, Pvanderloewen, könntest §12 Abs. 2 und 3:
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
meinen.(Quelle:http://dejure.org/gesetze/GG/12.html)--Edroeh 17:59, 3. Feb. 2008 (CET)
Zivildienstleistende im Verteidigungsfall
Soweit ich weiß, können Zivildienstleistende nach abgeleistetem Dienst genau wie Wehrdienstleistende, die sich nicht in die Reserve einschreiben lassen, im Verteidigungsfalle zu Zwangsdienst herangezogen werden, wenn das Personal der Streitkräfte und der freiwilligen Reserve nicht mehr ausreichen. Weiß jemand, welche Aufgaben die Zivildienstleistenden in diesem Fall zu tragen haben? Aktiver Kampf wahrscheinlich nicht, schließlich sind es anerkannte Verweigerer. --Erlenmayr 19:46, 19. Sep 2006 (CEST)
- Nach Art. 4 Abs. 3 GG kann niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Zum Kriegsdienst ohne Waffe demnach schon, aber bei diesem wird sicherlich nicht aktiv gekämpft werden. --87.245.63.68 01:09, 26. Jul. 2007 (CEST)
Ehemalige Zivildienstleistende können laut BAZ-Bescheid überhaupt nicht wegen eines Krieges zu Zwangsdiensten eingezogen werden. Sie können allerdings im Falle von Katastrophen, etc. zu zivilen Zwangsdiensten eingezogen werden. --Edroeh 23:59, 6. Jan. 2008 (CET)
Anmerkung: Es gibt kein "einschreiben" in die Reserve etc. Wer Grundwehrdienst geleistet hat gehört zur Reserve. Es gibt dort nur einen Unterschied, ob man auf einen speziellen Dienstposten fest eingeplant ("beordert") ist oder nicht. Dies ist ja der Sinn des "Grund"wehrdienstes, damit man danach ausgebildet ist für den Verteidigungsfall. Nun gibt es begrifflich keinen Grundzivildienst sondern nur einen Zivildienst. Ursprünglich war der Zivildienst ja länger als der Grundwehrdienst, da dies die Wehrübungen der Wehrpflichtigen ausglich. Zurück zum Thema: Auch anerkannte Kriegsdienstverweigerer können nach dem Ableisten des Zivildienstes wie die Wehrpflichtigen zum Dienst im Verteidigungsfall einberufen werden. Jedoch selbstverständlich nur im zivilen Bereich außerhalb der Streitkräfte z. B. Krankenhaus, Instandsetzung von Infrastruktur etc. .
Kritik am Zivildienst
die "Kritik am Zivildienst" ist meiner Meinung nach kein Enzyklopädischer Beitrag, sondern die Meinung eines Einzelnen / bzw. einer Gruppe von Menschen. So berechtigt diese Meinung sein mag, gehört sie nicht in eine Enzyklopädie.
- dem stimme ich nicht zu. das wird in der wikipedia sehr oft gemacht und ich halte das auch für sinnvoll, da es die neutralität verbessert. es ist ja nicht die meinung eines einzelnen, sondern eine häufig geäußert kritik einer ganzen gruppe und es ist auch immer erlaubt eine gegenkritik zu verfassen. der leser kann aber dann zwischen den pro und contra meinungen abwägen. -- Qopep 14:38, 30. Sep 2004 (CEST)
- auch ich habe keine Probleme mit Meinungsäußerungen in einzelnen Beiträgen - solange dies vom Rest des Textes getrennt geschieht. Tageszeitungen sollten sich daran mal ein Beispiel nehmen. Außerdem ist der "Zivildienst" kein chemisches Element oder eine Insektenart sonder vielmehr ein Bestandteil unserer Gesellschaft. Grundsätzliche Standpunkte verschiedener Lager werten einen solchen Artikel meiner Meinung nach auf. - let
Es wurde erwähnt, das laut einer Studie, das Gesundheitswesen zusammenbrechen würde, würde man den Zivildienst abschaffen. Generell gilt aber: Zivildienstleistenden dürfen nur Hildsarbeiten ausführen und dabei keine Stelle einnehmen. Ein Beispiel: Ist ein Zivi hauptsächlich mit Kouriertätigkeiten, geht der Arbeitsplatz eines Kourierfahrers an ihn verloren. Das wiederum ist gesetzeswidrig. Kommt es also zu einer Auflösung des ZD, dürften die Sozialverbände die letzten sein, die sich beschweren. Ein interessanter Fakt den ich hier als einbringungswürdig erachte. Paragraphen habe ich leider nicht zur Hand, aber auf meinem lehrgang habe ich das erfahren, neben vielen weiteren Interessanten Dingen.
Es fehlt bei der Kritik der allzu offensichtliche Gerechtigkeitsaspekt, nämlich dass a) Frauen nicht verpflichtet sind und b) Wehrdienstuntaugliche auch nicht und c) auch Geistliche (in spe) durch ihre generelle Wehrdienstbefreiung nicht, was insgesamt einigermaßen absurd ist. Ich erwähne das aber hier und schreibe es nicht gleich rein, weil ich nicht weiß, ob das legitim wäre. 62.178.119.181 15:22, 3. Jun. 2007 (CEST)
- Jein - man könnte zu Punkt b wohl weiter oben die Formalität anmerken, dass erst die Verpflichtung zum Wehrdienst auch die "Möglichkeit" beinhaltet, Zivildienst zu leisten. Das System funktioniert ja nach dem Motto "Zivildienst muss nur leisten, wer den Wehrdienst aus Gewissensgründen nicht antreten kann". Ansonsten sind diese Kritikpunkte alle auf die Einrichtung Wehrdienst an sich und die Einzugspraxis ausgerichtet. Das wiederum hat aber mit dem Wehrdienst an sich nichts zu tun. Da könnte man auch die Regelung mit den zwei älteren Brüdern anführen, die ja wohl eigentlich dazu gedacht war, kinderreichen Familien den Verlust aller Söhne im Krieg zu ersparen. Ich finde, das ist bei Wehrdienst alles besser aufgehoben, denn das betrifft diue Wehrpflicht im Allgemeinen und nicht nur den Zivildienst. --Hansbaer 16:02, 3. Jun. 2007 (CEST)
Die Einwände sind genau gegen diese Ableitung des Zivildienstes vom Wehrdienst gerichtet und sollen zeigen, dass diese Überlegung zu (aus Gerechtigkeitsüberlegungen und auch teilweise sonst) absurden Ergebnissen führt. So ist das gemeint. Dass eine grundsätzliche Kritik an der Praxis staatlich selektiv verordneter Zwangsarbeit hier nicht herpasst, ist mir schon klar. 62.178.119.181 22:36, 4. Jun. 2007 (CEST)
- Ich habe zwischenzeitlich den Abschnitt umgezogen und überarbeitet - schau ihn dir mal an. --Hansbaer 11:30, 5. Jun. 2007 (CEST)
Ich hab' den Satz "...eigentlich für den Zivildienst geeignete Männer von jeglicher Dienstpflicht befreit werden." noch um ein "und auch Frauen" ergänzt. Diese ominöse Studie von 1993 ist ja schon recht alt, Quellenangabe wird daher nicht mehr aufzutreiben sein, oder? 62.178.119.181 17:02, 6. Jun. 2007 (CEST)
- Ich habe das in einen eigenen Satz ausgelagert, da es eigentlich nicht ganz zusammenpasst. Der von dir erweiterte Satz bezog sich ja darauf, dass in jeder Hinsicht für den Zivildienst taugliche Männer ausgemustert werden, weil sie in der Bundeswehr nicht eingesetzt werden können. Der ganze Abschnitt hat einen eklatanten Mangel an Referenzen. Zivi-Themen haben sich im Netz wohl nicht so ganz niedergeschlagen, und da es in den letzten Jahren keine Diskussion um das Thema gab, sind die ganzen Argumente frei aus der Luft gegriffen. --Hansbaer 21:56, 6. Jun. 2007 (CEST)
"Für viele ist außerdem nicht ersichtlich" klingt für mich irgendwie etwas seltsam. Es wirkt, als ob dahinter ein ausgefeiltes Konzept steckte, das nur dem Normalbürger unzugänglich ist. Tatsächlich fragt sich aber, wem das überhaupt ersichtlich ist, warum das so ist - abgesehen davon, dass es halt im Gesetz steht und historisch so entwickelt ist. Klingt der Satz nur für mich seltsam? Ich selbst würde eher so etwas sagen wie "Als problematisch zeigt sich auch die Tatsache, dass Frauen...". In Hinblick auf Rechtfertigungsfragen ist die Problematizität hier so völlig offensichtlich, dass sie wohl auch ohne Quellenverweis enzyklopädietauglich ist. 62.178.119.181 16:58, 7. Jun. 2007 (CEST)
- Das ist in der Tat etwas unglücklich - allerdings muss ich dazu anmerken, dass der Text nicht "predigen" darf, sondern nur wichtige Aspekte und Kritikpunkte darlegen soll. Deswegen ist es immer gut, Argumente in dieser oder ähnlicher Form zu präsentieren, damit nicht die Wikipedia selbst sich in die Diskussion einmischt - was sie ja nicht kann und auch nicht soll. Ich habe es nochmals umformuliert. --Hansbaer 18:19, 7. Jun. 2007 (CEST)
Waisen und Zivildienst
Guten Tag!
Ich hätte eine kurze Frage zur Ergänzung des Artikels. Früher mussten Waisen/Halbwaisen keinen Zivildienst ableisten, zumindest nach meinem Wissensstand. Weiss jemand ob dies immer noch gilt und kann es ggf. in den Artikel mit einarbeiten!?
- Meines Wissens werden Waisen/Halbwaisen nicht zum Wehrdienst einberufen. Verweigern sie diesen jedoch müssen sie normal Ersatzdienst leisten. Grüße --MB-one 22:51, 19. Nov. 2006 (CET)
Wie sicher bist du dir da!? Ich habe mal aus recht zuverlässiger Quelle gehört das beides nicht durchgeführt werden muss, allerdings sind diese Informationen schon einige Jahre alt! (nicht signierter Beitrag von 83.129.3.199 (Diskussion) )
- Zu Vollwaisen kann ich nichts sagen. Allerdings weiß ich von einem Halbwaisen, der nach seiner Verweigerung Ersatzdienst leisten muss. --MB-one 21:58, 30. Nov. 2006 (CET)
Weblinks / ZiviAusland.de
Ich betreue eine Website zum Thema Zivildienst im Ausland ([1]). Als WP-Autor halte ich mich aber in Bezug auf meine eigene Seite für voreingenommen, also möchte ich den Link nicht einfach so einfügen. Falls jemand anders es für sinnvoll hält, einen Link auf meine Seite einzufügen, so möge er/sie das gerne tun. --Wiegand 17:32, 26. Nov. 2006 (CET)
Ich finde die Links auf dieser Seite insgesamt etwas überarbeitungswürdig. Teilweise veraltete Angaben oder falsche Zielgruppe (zb. FSJ). Wenn niemand etwas dagegen hat würde ich mir mal die Mühe machen das etwas zu verbessern. --ThorstenSchmick 18:52 6. Jan. 2007 (CET)
So ich habe nun die Links überarbeitet:
Rausgeflogen sind:
-Links mit stark identischem Inhalt Zum Beispiel gab es zwei Links zum Dienst fürs Ausland. Ich habe mich hierweils für die jeweils in meinen Augen bessere Seite entschieden.
-Links die etwas in die Ecke Werbung gehen Beispielsweise Informationsseite über ein Buch, dessen Inhalt eher vom FSJ handelt. Oder die Zivildienststeite der Caritas. Wäre ja schlimm wenn jede Organisation hier ihren Link reinstellen würde um für Zivis zu werben?!
-Links die wenig/nichts mit Zivildienst zu tun haben. FSJ Seiten...
Neu hinzugekommen ist lediglich der Zivi-Treff. Diese Seite fande ich sehr interessant. Es gibt beispielsweise einen Soldrechner, oder Screenshots aller Dokumente die man so während dem Zivildienst erhält etc...
--ThorstenSchmick 14:42 13. Jan. 2007 (CET)
Ich möchte meinen Vorgänger fragen, welche Kriterien ihm bei der Auswahl zu einer der Ziviauslandseiten geführt hat. Eventuelle Selbstdarstellung auf einer eigentlich rein informativen Seite mögen unterschiedlich angenommen werden, darüber hinaus halte ich das angebotene Qualitätsmanagementkonzept von www.fsj-adia.de für extrem intransparent und die Stellenbörse nicht für umfassend genug um veröffentlicht zu werden. Eine Stellenbörse bietet www.ziviausland.de nun garnicht, jedoch ist das Qualitätskonzept für mich durchsichtiger.
Zahlen
Steht irgendwo in der Wikipedia, wieviele Wehrpflichtige in den Wehrdienst und wieviele jeweils in den Zivildienst gegangen sind? Also so pro Jahr.
Im Prinzip wäre auch interessant, wieviele Wehrpflichtige "gezogen" wurden und wieviele Verweigerer Zivildienst leisten mussten. Um die Zahlen besser relativieren zu können, muss man ja sehen: wenn das Verhältnis von Soldat zu Zivi 1:1 beträgt, muss es ja nicht heissen, dass das Verhältnis von Wehrpflichtleistenwollenden zu Kriegsdienstverweigerern damit automatisch auch 50 % zu 50 % beträgt.
Danke -- Simplicius ☺ 13:13, 9. Feb. 2007 (CET)
Verpflegung Österreich
Zu Abschnitt 2.1 Verpflegung:
- In Österreich gibt es bereits seit Jahren eine Kontroverse - seit wann genau?
- Seit Bekanntwerden des Erkenntnis herrschte einige Zeit Uneinigkeit über die Umsetzung des VfGH-Erkenntnis, - bei wem?
danke für Aufklärung und Verbesserung! --Thire 16:59, 16. Mai 2007 (CEST)
- a) spätestens seit 2001 (Gesetzesänderung) b) Gesetzgeber / Bundesministerium für Inneres, politische Parteien, Rechtsträger, Zivildiener. --Contributor 21:19, 16. Mai 2007 (CEST)
- Hast Du Quellen dafür? --Thire 14:22, 17. Mai 2007 (CEST)
- Natürlich. Fragst du aus formellen Gründen oder zweifelst du etwas bestimmtes an? Ohne jetzt bei Adam und Eva anfangen zu wollen: Die Gesetzesänderung war jene des BGBl I 133/2000. Als Beleg für die Kontroverse selbst können die darauf erfolgten abertausenden Beschwerden und Anträge der Zivildiener, die VfGh-Urteile, Medienberichte, parlamentarischen Materialien, Betroffenenberichte, Aufrufe von Interessensvertretungen usw. usf. dienen. Die Uneinigkeit und unterschiedlichen Interessen der Beteiligten lassen sich einerseits logisch-deduktiv auf die finanzielle Streitsache selbst zurückführen, andererseits sind diese auch anhand diverser Presseaussendungen und Medienberichte usw. dokumentiert. Über diese Causa ließe sich locker ein mehrseitiger Artikel schreiben, bei der derzeitigen Löschpraxis hier wäre das aber ein gewagtes Unterfangen, obwohl ich persönlich das Thema durchaus als relevant genug einstufe. lg --Contributor 18:26, 17. Mai 2007 (CEST)
- Also ich zweifle an, dass es Quellen (sehr defensiv bin ich hier) über Uneinigkeit im BMI über die Umsetzung des VfGH-Erkenntnis gibt. Sagt mir mein Hausverstand. (aber das ist ja nicht relevant)
- Und zur Kontroverse: Das ist ein Gummibegriff.
- Ich will den Abschnitt nur etwas glätten. :)
- OT: Einen tollen Artikel zu den Wiener Flaktürmen hast Du übrigens gemacht! :) War der schon mal im Review? Lesenwert?
- --Thire 18:54, 17. Mai 2007 (CEST)
- Die Uneinigkeit bestand nicht _im_ BMI, sondern zwischen den politisch Verantwortlichen und den Rechtsträgern einerseits (Frage, wer zu welchen Anteilen (nach-)zu zahlen habe) , sowie zwischen den politisch Verantwortlichen und Rechtsträgern gegenüber Zivildienern und Opposition andererseits (Frage, in welcher Höhe (nach-)zu zahlen sei). Mit etwas anderen Worten steht das auch bereits im Artikel drin. Klar gehören formell Quellen nachgetragen, aber es ist nicht so, dass der Inhalt im Kern unrichtig wäre. Deine Bedenken zum Wort "Kontroverse" verstehe ich nicht ganz: Das Wort ist gleichbedeutend mit Meinungsverschiedenheit, Auseinandersetzung, Streit und ist somit m.E. überaus treffend hinsichtlich des Sachverhalts. Was wäre denn dein Alternativvorschlag? OT: Danke, aber ich war nur zu 21,5 % am Artikel beteiligt (1), das Hauptlob gebührt Benutzer:Extrawurst. Ad lesenswert/Review: Siehe hier. --Contributor 21:13, 17. Mai 2007 (CEST)
Mit Jänner 2009 wurde das maximale Verpflegungsgeld auf 16 Euro angehoben (siehe http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/finanzielles/verpflegung.aspx ) (nicht signierter Beitrag von 88.117.121.141 (Diskussion | Beiträge) 13:28, 11. Aug. 2009 (CEST))
Geschichte
Ein wenig mehr über die Geschiche wäre net schlecht. Nicht nur diese knappe Tabelle. Mir wurden da auf dem Lehrgang ein paar interessante Sachen erzählt, leider hab ich das nicht so recht behalten;-) Erinnern kann ich mich zum Bespiel noch an das Zitat erinnern, dass im Verweigerungsverfahren früher die "mündliche Prüfung" so schwer war, dass man sich darauf vorbereitete wie auf sein Abitur. Und ein paar fiese Beispiele wurden auch gebracht. Vielleicht fühlt sich jemand berufen, die ganze Diskussion über den Zivildienst im Lauf der Jahre, also mit den Verlängerungen und wieder Kürzungen und so darzustellen. Das kommt z.Zt. noch nicht raus, ist noch sehr ausbaufähig. --217.235.40.177 15:21, 29. Jun. 2007 (CEST)
- Das sollte jemand machen, der eben gerade auf der Zivi-Schule war - Internetseiten zum Thema sind meistens nicht so üppig, und es werden auch wohl weniger werden, da es ja viele nicht mehr betrifft. Wenn dann der Dienst mal ein paar Jahre her ist, erinnert man sich nur noch an wenige Details. Die Tabelle ist lediglich ein Überblick über die Dienstzeiten, kaum mehr. --Hansbaer 18:23, 29. Jun. 2007 (CEST)
Vorteile des Zivildiensts
Die Tätigkeit im Zivildienst erleichtert auch vielen jungen Männern eine Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Beruf, etwa im Pflegedienst. Auch wer später in einem technischen Beruf arbeitet, bekommt zuvor im Zivildienst noch eine andere Arbeits- und Lebenswelt zu sehen.
Das gilt ebenso für jeden freiwilligen sozialen Dienst.
Ist da die Erwähnung noch gerechtfertigt? Wenn ja, sollte wenigstens auf die anderen Dienste hingewiesen sein. --87.245.63.68 01:14, 26. Jul. 2007 (CEST)
- Es stimmt natürlich, was du sagt, aber es geht ja um die Vorteile des Zivildiensts in dem Abschnitt. Die Formulierung bringt da leider nicht ganz das herüber, was sie eigentlich sagen sollte. Ein Freiwilligendienst zieht ja vor allem diejenigen an, die ohnehin gerne in diesem Bereich arbeiten möchten. Der Zivildienst hingegen kann auch diejenigen für soziale Dienste interessieren, die vorher damit nichts zu tun haben wollten. Mir fallen spontan schon zwei Leute aus meinem Bekanntenkreis ein, die nach ihrem Zivildienst als Sanitäter ihre Pläne änderten und in die Medizin gingen - das ist absolut nichts ungewöhnliches. Dieser Aspekt des Zivildienstes sollte herausgestrichen werden - ein Freiwilligendienst kann nur denjenigen einen Einblick geben, die vorher schon offen dafür waren. --Hansbaer 09:05, 26. Jul. 2007 (CEST)
Letzter Edit (Zivildienst in Österreich)
Zum österreichischen Zivildienst wurde heute ein Eintrag gemacht. Der mag zwar gut gemeint gewesen sein, aber leider ist das Ganze ziemlich unfundiert. So bestand der Abschnitt über Zivildienststellen nur aus Stichworten und kann wohl kaum als einigermaßen vollständig angesehen werden. Da wäre wünschenswert, wenn man zu allgemeinen Kategorien, in denen Zivildienst gemacht werden kann, schreiben würde. In Deutschland sind das beispielsweise Umweltzivis, Pflegezivis, Sanitäter usw. "Wie werde ich Zivi" ist ebenso gut gemeint, aber Wikipedia ist ja kein Ratgeber. Außerdem halte ich die Aussage "wenig empfehlenswert" für unfundiert. Auch in Deutschland hieß es früher immer, man würde in jedem Fall als tauglich eingestuft werden, wenn man angibt, Zivi machen zu wollen. Belegt ist dies jedoch nicht - es wäre auch ein schwerer Rechtsverstoß. Solange man keine halbwegs stichhaltigen Dinge anliefern kann, sollte das nicht hier stehen. --Hansbaer 14:49, 16. Aug. 2007 (CEST)
Zivildienst in Österreich: nicht mehr wehrpflichtig
Aufgrund eines Revert habe ich nun im Artikel eine Quelle eingefügt. Zusätzlich bringe ich einen Auszug aus dem Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986 - ZDG):
- § 1 Absatz 4: Mit Einbringung einer mängelfreien Zivildiensterklärung wird der Wehrpflichtige von der Wehrpflicht befreit und zivildienstpflichtig; er hat nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes Zivildienst zu leisten. [...]
Somit darf ein Zivildienstpflichtiger zeitlebens nicht zum Heer einberufen werden und ist bis zu seinem 35. Lebensjahr zivildienstpflichtig. --Jacktd 17:15, 13. Nov. 2007 (CET)
www.zivi-treffpunkt.de
Dieses Infoportal ist mittlerweile neben dem BAZ und der Zentralstelle KDV einer der ersten Ansprechpunkte für Zivildienstleistende. Daher bin ich der Ansicht, dass man hier nicht strikt auf dem Grundsatz, nicht zu Foren zu verlinken, beharren sollte. Abgesehen davon ist es kein reines Forum, sondern ein Portal. --Pvanderloewen 14:22, 11. Mär. 2008 (CET)
- Es scheint so, als gibt es hier aktuell eine Welle von Änderungen. Ich habe mir die Sachlage mal genauer betrachtet. Der "Zivi Treffpunkt" tituliert sich selbst als Forum (Zitat der Hauptseite: "Das Forum für Zivis, FSJ-ler, alle die es mal waren, werden wollen oder einfach nur neugierig sind!"). Zudem sind alle wesentlichen Erkennungsmerkmale eines Forum, wie Moderatoren, Diskussionsmöglichkeiten etc. gegeben. Es fällt des Weiteren auf, dass Pvanderloewen selbst Moderator in diesem Forum ist. Daraus ergibt sich wohl auch der Eintragswunsch.
- Um dem Titel "Portal" gerecht zu werden, fehlen mir auf der oben genannten Seite noch weitaus mehr Informationen. Es gibt zwar eine kleine Handvoll an Artikeln, jedoch werden die dort behandelten Problemstellungen im Hauptartikel selbst und in den anderen Links (wie zb. BAZ, ZSt KDV) meiner Meinung nach besser und wesentlich umfangreicher behandelt.
- Die anderen Links bieten ebenso, auf die eine oder andere Weise, eine Möglichkeit zur interaktiven Diskussion. Ich denke ein weiteres Forum hilft dem Besucher der Wikipedia kaum.
- Zusammenfassung: Ich freue mich wirklich für dich, dass du der Moderator eines Forums bist. Jedoch ist es leider so, dass deine Seite wie ein Forum wirkt und dem Besucher zu wenig Mehrwert gegenüber dem Hauptartikel/anderen Links bringt. Ich würde dich daher bitten erstmal den Link nicht wieder reinzustellen. Ich denke das Rücksetzen der Benutzer 88.66.51.245, 88.67.225.35, Hubertl etc. sollte doch etwas zu denken geben. Anzumerken ist noch, dass es in diesem Artikel umd en Zivildienst geht und nicht um FSJ. Für das FSJ gibt es einen eigenen Hauptartikel. --hansiBr 16:19, 11. Mär. 2008 (CET)
- Wie du vielleicht feststellen wirst, war ich nicht der erste, der den Link hier hereingestellt hat. Natürlich ist das Forum ein wesentlicher Teil des Portals, aber weiterhin ist es kein reines Forum. Abgesehen davon ist in diesem Artikel bereits für www.zivi-treff.de eine Ausnahme gemacht worden, und dieses Portal wartet mit nicht aktuellen Informationen und so gut wie keinen Mitgliedern auf. Unser Portal wird momentan noch weiter ausgebaut, unter anderem ist ein Soldrechner in Planung (gibt es bei zivi-treff.de allerdings mit veralteten Zahlen).--Pvanderloewen 13:42, 13. Mär. 2008 (CET)
- Ich habe mir die Webseiten vorher nur grob angeschaut, aber da du an speziellen Verlinkungen Zweifel hegst, habe ich mir die Sache nochmal genauer angeschaut.
- Zu jenem zivi-treff.de ist zu sagen, dass deine Behauptung nicht richtig ist. Ich habe die Zahlen des Soldrechners mit den aktuellen Soldangaben des BAZ abgeglichen und sie erscheinen mir korrekt. Als ich die Aktualität des Forums überprüft habe ist mir auch ein Beitrag aufgefallen, der dies nochmals bestätigt. Fünf Tage nach einer "Gesetzesänderung" wurde die Seite überarbeitet. (Quelle: http://www.zivi-treff.de/Zivildienst-Forum/discussion/168/soldrechner-aktualisiert/). Die einzelnen Artikel wurden auch angepasst. Aus meiner Sicht finde ich den zivi-treff.de eine sehr informative Webseite, die dem Benutzer einen Mehrwert bringt. Also über die informative "Weitreiche" des Hauptartikels hinausgeht. Als Beispiel hierfür zu nennen ist zum Beispiel die Kategorie "Step by Step" unter der der gesamte Zyklus eines Zivilebens inklusive Abdrucke der Formalitäten aufgegliedert sind. Soetwas verstehe ich unter einem Mehrwert für Benutzer, denn ich genau von weiterführenden Links erwarte.
- Das Forum macht für mich einen sehr aktuellen Eindruck grob geschätzt zwischen 3-5 Posts am Tag. Fragen werden regelmäßig beantwortet und es scheint als würde der Webmaster wöchentlich reinschauen. Für genaue Mitgliederzahlen muss man wohl den Webmaster mal anschreiben, da die eingesetzte Forensoftware für Nichtregistrierte keine Statistik offenlegt, wobei das hier deutlich zu weit geht. Das hier jedoch kaum Mitglieder vorhanden sein sollen halte ich für übertrieben.
- Die Seiten vom Bundesamt für Zivildienst und den anderen öffentlichen Institutionen im Bereich Zivildienst halte ich schon aus den Wikipedia Richtlinien für sinnvoll und habe diese mal eher außen vorgelassen.
- Die Website zum Thema AiDA halte ich auch für sinvoll, da es für junge Menschen, die gerne ihren Dienst im Ausland abhalten wollen eine gute Ergänzung ist. Ein FAQ, Stellenbörse und Artikel, die jemand geschrieben hat, der mit dem Dienst im Ausland Erfahrung hat, ist alles enthalten. Ich habe das Web kurz durchforstet und eine bessere Website konnte ich nicht dafür finden. Evtl. sieht jemand, der selbst einen Dienst im Ausland abgeleistet hat das anders und darf dies natürlich gerne kundtun.
- Ich habe mir auch mal deine Seite etwas näher angeschaut und mir ist aufgefallen, dass man sich in dem Forum unbedingt anmelden muss um die einzelnen Beiträge anzuschauen. Das halte allein halte ich nicht für Wikipedia-tauglich. Wenn ich außer von der Wikipedia-Hauptseite weiterführende Informationen beziehen will, möchte ich mich nicht noch irgendwo anmelden müssen.
- Fazit: Ich möchte in diese kleine Diskussion jetzt noch nicht mehr Zeit reininvestieren. Fakt ist für mich, dass die Linksammlung für den deutsprachigen Raum so gut gewählt ist und das www.zivi-treffpunkt.de bezüglich des Foren-Status und der Quantität/Qualität der witerführenden Informationen in der derzeitigen Form nicht dazupasst. Das integrieren von Features, dass auf anderen Links bereits integriert ist bringt meiner Meinung nach auch wenig, da wir nicht auf 5 unterschiedliche Soldrechner verweisen möchten, sondern dem Besucher im Gesamtkontext gesehen, dass beste Ergebnis liefern möchten.
- Das war es von meiner Seite aus, ich habe der Diskussion nichts weiter hinzuzufügen. Ich bitte dich nochmals deine Seite nicht einfach wieder hineinzusetzen, denn ein ca. 5x Zurücksetzen eines Linkeintrags ist nicht normal und sollte dir doch in irgendeiner Weise zeigen, dass deine Seite in der jetztigen Form nicht so erwünscht ist. --hansiBr 14:27, 13. Mär. 2008 (CET)
- OK - die Seite wird derzeit noch überarbeitet, weg vom Forum und mehr in Richtung portal. Ich melde mich nochmal, wenn es soweit ist.--Pvanderloewen 14:44, 20. Mär. 2008 (CET)
Weblinks / Zivi-Check.de
Hey, ich habe vor kurzem die Webseite Zivi-Check.de gefunden. Mich würde interessieren, was ihr zu der Seite sagt. Ich finde die Idee super und würde vorschlagen die Seite zu den Links hinzuzufügen.
- Die Idee ist nicht unbedingt schlecht, allerdings enthält die Seite noch kaum Dienststellen, weswegen ihr wohl (bisher) keine Relevanz zukommt. Übrigens sollte der Admin der Seite aufpassen, dass er nicht vom BAZ verklagt wird.--Pvanderloewen 14:44, 20. Mär. 2008 (CET)
Dauer des Dienstes
Mir scheint in der Tabelle zur Dauer des Zivildienstes ein Fehler vorzuliegen (den ich aber leider nicht mit besserem Wissen beseitigen kann):
Ich habe meinen Zivildients im Dezember 89 begonnen und bin Ende Februar 91 entlassen worden. Das macht 15 Monate. Laut der Tabelle hätte ich aber 20 Monate ableisten müssen. Kann das jemand korrigieren oder muss ich noch fünf Monate nachleisten? Zaphod B. 09:36, 18. Dez. 2008 (CET)
- Ich weiß nicht, wo da der Fehler sein soll. Im Dezember 1989 galten noch die 20 Monate. Da aber am 1. Oktober 1990 die Dienstdauer auf 15 Monate gekürzt wurde und du zu dem Zeitpunkt erst 10 Monate abgeleistet hattest, warst du davon nicht mehr betroffen und wurdest nach 15 Monaten entlassen. --Hansbaer 10:09, 18. Dez. 2008 (CET)
Ich meine mich auch zu erinnern, daß ein Kollege der im Herbst 88 angefangen hatte, kurz nach mir schon aufhören durfte. Ich selber mußte von 8'88 bis 3'90 meinen Einsatz leisten. Finde jetzt aber auch keine Quelle mehr hierzu. --Glubberer 08:22, 12. Feb. 2010 (CET)
Nachtrag: jetzt habe ich doch nochmal nachgerechnet. Hätte er tatsächlich im Oktober'88 angefangen, wäre er vor mir fertig gewesen. Er hat dann wohl doch erst 10'89 angefangen und dann 15 Monate runtergerissen. Liegt halt doch schon ewig zurück... --Glubberer 09:03, 12. Feb. 2010 (CET)
Auslagerung der Abschnitte Deutschland und Österreich in eigene Artikel?
Der Artikel hat mittlerweile durch den Umfang insbesonderer dieser beiden Abschnitte eine gewisse Unübersichtlichkeit erreicht. Meiner Ansicht nach sollten sie in zwei separate Artikel "Zivildienst (Deutschland)" und "Zivildienst (Österreich)" ausgelagert werden. Das erhöht nicht nur die Lesbarkeit, sondern erleichtert auch die Kontrolle von Änderungen, oftmals merke ich erst auf den zweiten Blick, dass eine Änderung, die mir absurd erscheint, sich auf den österreichischen Zivildienst bezieht.
Ich bitte um Stellungnahmen.--Pvanderloewen 18:07, 16. Jan. 2009 (CET)
- Das halte ich für eine gute Idee. Außerdem könnte man die Struktur durchsehen, gerade die Abschnitte Kritik und Vorteile, die jetzt bei Deutschland angesiedelt sind, sind ja eigentlich für alle Länder (mehr oder weniger) gültig. -- DerSchim 20:33, 18. Jan. 2009 (CET)
Zivildienst
Wer legt denn fest, dass Zivildienst = "lehnt aus Gewissensgründen den (Kriegs-)Dienst mit der Waffe ab und leistet stattdessen den Zivildienst" sein soll.
Ist jedenfalls nicht bei allen so. Das als Verallgemeinerung sehe ich doch eher als kritisch an. Gibt auch genug Leute, die nicht aus "Gewissensgründen" ablehnen.
Juden sind im Übrigen von der Wehrpflicht freigestellt, gibt dennoch welche in der Bundeswehr. Das hat dann auch nichts mit einem Gewissensgrund zutun, sondern mit einer Freistellung.
http://www.welt.de/print-wams/article137240/Als_Jude_in_der_Bundeswehr.html (nicht signierter Beitrag von 87.122.239.107 (Diskussion | Beiträge) 15:12, 13. Jul 2009 (CEST))
- Hallo. Festgelegt wird dies durch Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und Art. 12a Abs. 1 und 2 Satz 1 GG. Demnach ist es grundsätzlich zulässig, volljährige Männer zum Kriegsdienst mit der Waffe zu zwingen. Einzige Ausnahme (neben denen, die sich von selbst verstehen, also z.B. Untauglichkeit) ist, wenn jemand aufgrund seines Gewissens den Kriegsdienst verweigert. Dann, und nur dann, hat ein Mann das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern. Natürlich stimmt es, dass heutzutage oft andere Gründe eine Rolle spielen, sei es nur, dass man den Kriegsdienst sinnlos findet oder einen die Grundausbildung abschreckt. Indes sind diese Beweggründe aber nicht ausreichend für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Hierfür muss jeder der es möchte schriftlich einen Antrag stellen, in welchem er erläutert, warum er aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert. Auch die Leute, die in Wirklichkeit nur keine Lust auf Schlammcatchen und 9 Monate mit 5 Leuten auf einer Stube zu hocken haben, müssen Gewissensgründe aufführen. Deswegen wird natürlich in Kriegsdienstverweigerungsanträgen unglaublich viel erstunken und erlogen - kein Wunder, denn wie will man ein Gewissen überprüfen? Das Bundesamt für den Zivildienst gibt sich mit einer schlüssigen Geschichte darüber, wie man zu der (angeblichen) Gewissensentscheidung gelangt ist, und entscheidet dann nach Aktenlage darüber, ob jemand wirklich seinem Gewissen folgt oder ob er sich nur drücken will. Dass das keine vernünftige Grundlage für eine Beurteilung ist, brauche ich vermutlich nicht zu erklären. Das Verfahren ist insofern eine Farce, es wird ja auch so gut wie jeder spätestens im Widerspruchsverfahren anerkannt. Indessen steht die Sinnlosig- oder Sinnhaftigkeit des Verfahrens hier nicht zur Debatte, das ist eher eine Aufgabe des Bundestages.
- Bei den Juden verhält es sich anders. In dem von dir verlinkten Artikel steht zu lesen: Zwischen Zentralrat der Juden und Bundesverteidigungsministerium gibt es die Abmachung, daß Opfer des Holocaust bis in die dritte Generation hinein von der Wehrpflicht befreit sind.. Aufgrund dieser Abmachung hat das Bundesverteidigungsministerium in seiner Verfügung vom 22.3.1989 - WE 2 - Az 24-05-04 festgelegt, dass gewisse Härtefallregelungen im Wehrpflichtgesetz, die zu einer unbefristeten Zurückstellung vom Kriegsdienst führen, bei diesen Personen immer greifen. Nachlesen kannst du das unter [2]. Zivildienst müssen diese Leute dann ebenfalls nicht leisten. Gruß --Pvanderloewen 18:13, 13. Jul. 2009 (CEST)
Warum nur Männer?
Was ist mit der Gleichberechtigung? Emanzipation? Darüber steht nichts in dem Artikel. Warum werden Frauen bevorzugt, können 1 Jahr früher studieren bzw. Geld verdienen?! (nicht signierter Beitrag von 92.193.91.29 (Diskussion | Beiträge) 04:41, 28. Jul 2009 (CEST))
- Das steht im Artikel, es ergibt sich daraus, dass auch nur Männer zum Wehrdienst müssen. Betrachtungen zum Sinn und Unsinn der Wehrpflicht gehören in den entsprechenden Artikel bzw. in den Artikel Wehrpflicht.--Pvanderloewen 10:56, 28. Jul. 2009 (CEST)
Kritik am Zivildienst
Dort finde ich aktuell den folgenden Satz: "Als generell problematisch wird angesehen, dass der Zivildienst inzwischen den Wehrdienst faktisch als Hauptdienst abgelöst hat und damit der Wehrdienst zum eigentlichen Ersatzdienst geworden ist. Ein Hauptgrund zur Beibehaltung der Wehrpflicht wird damit vor allem in der Aufrechterhaltung des Zivildienstes gesehen." Dies ist der einzige Satz, der etwas zur Zahl der Zivildienstleistenden in BRD und ihrem Verhältnis zu den Wehrdienstleistenden sagt, jedenfalls habe ich sonst nichts gefunden (oder habe ich zu ungenau gelesen?). Hier: http://www.wehrgerechtigkeit.de/fakten.html wird ein Verhältnis von 95.000 zu 58.000 zugunsten der Zivildienstleistenden genannt. Ich fände es gut, wenn man solche Infos im Artikel findet. --79.220.168.219 18:05, 30. Okt. 2009 (CET)
- Ich habe beim BAZ und bei der Bundeswehr nachgesehen und die Zahlen eingefügt. --Hansbaer 08:24, 31. Okt. 2009 (CET)
Laut gesetz soll Zivi arbeitsmarkt neutral sein, so steht das im artikel?
moin, im artikel sehe ich keine referenz zu dem passus. eine ivildienststelle muß arbeitsmarkt neutral sein. soll heißen ob eine stelle nicht besetzt ist oder durch einen zivi soll keinen gravierenden unterschied machen. dem entgegen steht das aktuelle gejamemre das die verkürzung des zivi zu erheblichen probleme führen wird. - cu AssetBurned 20:14, 3. Nov. 2009 (CET)
- Das sagt der Artikel gar nicht. Dort steht u.a. "Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Zivildienstgesetz, aber aus dem Anerkennungsbescheid des Bundesamts für Zivildienst." Hier [3] ist das ganze Gesetz. Anscheinend ist das mit der Arbeitsmarktsneutralität in den Richtlinien des BAZ geregelt. --Hansbaer 20:38, 3. Nov. 2009 (CET)
Krankenstand und Waffenverbot
Wo sollen Krankenstand und Waffenverbot jetzt eigentlich genau hin? Es ist zwar zwischen Österreich und der Schweiz eingeordnet, scheint mit den beiden aber nichts zu tun zu haben. Könnte das jemand ändern? --80.219.203.126 21:50, 6. Feb. 2010 (CET)
Österreich auslagern
Ich möchte den Teil über Österreich (und später über Deutschland) in einen eigenen Artikel auslagern. Das wurde schon begonnen: Benutzer:Thire/Zivildienst in Österreich, ich freue mich über Eure Meinungen zur Übersidlung! Folgendes würde ich dann im Hauptartikel im Abschnitt Österreich einplanen:
== Österreich ==
In Österreich kann der Wehrdienst seit 1975 aus Gewissensgründen verweigert werden. Der Zivildienst umfasst in der Regel Tätigkeiten im sozialen Umfeld, wie etwa in Krankenhäusern, Jugendhäusern, Altenheimen, im Rettungsdienst und Krankentransport oder in der Behindertenbetreuung. Der ordentliche Zivildienst dauert 9 Monate, etwa ein Drittel (2009 waren es 13.122) Männer erklären ihre Gewissensnöte und leisten dann ihren Wehrersatzdienst ab.
Hauptartikel: Zivildienst in Österreich
--Thire 13:32, 6. Mai 2010 (CEST)
- Hallo Thire, das halte ich für eine gute Idee. Den letzten Satz deines Absatzes würde ich noch etwas umformulieren (das mit den Gewissensnöten steht sonst zweimal da), aber sonst stimme ich dir zu.
- --DerSchim 09:34, 7. Mai 2010 (CEST)
- Ok, mache ich. Alles weitere ergibt sich aus den Bearbeitungen. Ich gehe dann auch ein auslagern Deutschlands an. Die anderen Ländern sollen vorerst bleiben, da ist es nicht so lange. --Thire 09:39, 7. Mai 2010 (CEST)
Deutschland auslagern
Ich würde auch Deutschland auslagern, siehe Wikipedia:Importwünsche/Importupload#Import_von_de:Zivildienst_nach_Zivildienst_.28Deutschland.29.
Mein Vorschlag für den Kurztext auf der Seite hier:
In Deutschland kann man aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe ablehnen und als Ersatz Zivildienst leisten. Dieser dauert zur Zeit, ebenso wie der Grundwehrdienst, 9 Monate (Stand Mai 2010). Zivildienstleistende werden in der Regel für Tätigkeiten im sozialen Bereich eingesetzt, wie etwa in Krankenhäusern, Jugendhäusern, Altenheimen, im Rettungsdienst und Krankentransport sowie in der Behindertenbetreuung. Sie leisten Pflege- und Fahrdienste sowie Betreuung. Über 80.000 Männer werden pro Jahr einberufen.
- Ist nun ausgelagert. --Thire 14:33, 8. Mai 2010 (CEST)
Zivildienstpflichtiger/Zivildienstleistender
Durch diese Änderung wird der Eindruck vermittelt, in Österreich wäre die offizielle Bezeichnung für Zivildiener Zivildienstleistender und es gäbe keine andere (offizielle Bezeichnung). Im Zusammenhang mit der Anmerkung, dass die rechtliche Bezeichnung in der Schweiz Zivildienstpflichtiger ist, könnte man meinen, in Österreich existiere dieser Begriff gar nicht. Tatsächlich unterscheidet das österreichische Zivildienstgesetz (ZDG) jedoch genau zwischen diesen beiden Begriffen: Zivildienstpflichtiger ist, wer eine mängelfreie Zivildiensterklärung eingebracht hat (§ 1 Abs 4, § 3 Abs 1 ZDG). Zivildienstpflichtige werden mit dem Tag, an dem sie ihren Dienst anzutreten haben, Zivildienstleistende (§ 11 Abs 2 ZDG). Es handelt sich also bei beiden Begriffen auch in Österreich um rechtliche („offizielle“) Begriffe. --Azby (Diskussion) 23:50, 21. Apr. 2019 (CEST)