Diskussion:Zugangsvereitelung

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 31.19.7.58 in Abschnitt Zugang/Zugangsvereitelung
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Zugang/Zugangsvereitelung

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Ich stelle zur Disposition, diesen Artikel in verkürzter Form im Artikel Zugang unterzubringen. Ein eigenes Lemma halte ich nicht für geboten.--Stephan Klage (Diskussion) 11:09, 5. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Sehe ich auch so, zumal im Artikel Zugang die Zugangsvereitelung bereits eingearbeitet ist. Zudem ist der vorliegende Artikel stark überarbeitungsbedürftig, da zumindest die mehrfachen wörtlichen Zitate aus Gerichtsurteilen überflüssig sein dürften. Das könnte jeweils knapp zusammenfasst werden, ohne dass die Verständlichkeit leiden würde. Last but not least scheint mir die Qualität der Weblinks fragwürdig zu sein.--Chatte51 (Diskussion) 23:46, 9. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Das sehe ich ähnlich: Die Weblinks sind doch sehr fragwürdig. Der "BGH-Weblink" ist eher Schleichwerbung. Dabei ist "dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII ZR 22/97" viel besser 31.19.7.58 08:42, 31. Mai 2014 (CEST)Beantworten